Auf die weiteren Maßnahmen sind meine Vorredner lang und breit eingegangen; das will ich nicht alles wiederholen.
Ich will zum Brandenburg-Paket nur noch eines sagen: Wir Bündnisgrüne haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass nicht nur Entlastungen finanziert werden, sondern auch Investitionen - Investitionen in das Sparen von Energie, in Energieeffizienz und in den Umstieg auf erneuerbare Energien. Denn jede Solarzelle auf dem Rathausdach, jede Energiesparmaßnahme, die aus dem Brandenburg-Paket mitfinanziert wird,
spart doch sofort Steuergeld und macht uns unabhängig von Öl und Gas, die immer teurer werden und die Krise noch verschärfen.
Das Handwerk freut sich. Und langfristig sparen wir obendrauf noch jede Menge CO2. Das ist also eine Win-win-win-win-Situation, und darauf können wir hier alle gemeinsam stolz sein.
Das war die erste Antwort auf die Frage, wie der Staat auch in der Krise handlungsfähig bleibt, damit wir alle hier in Brandenburg gut leben können.
Die zweite Antwort neben dem Aussetzen der Schuldenbremse lautet: Die sogenannte Schuldenbremse muss dringend überarbeitet werden - nicht abgeschafft, liebe Linke, und nicht beibehal-
Es gab heute Morgen - ich glaube, um 5.12 Uhr - die Nachricht, dass es eine Einigung zum Bundeshaushalt nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gebe. Das ist eine sehr gute Nachricht, denn die aktuelle Haushaltskrise des Bundes scheint damit abgewendet.
Ich lasse keine Zwischenfrage zu, Frau Präsidentin. - Die aktuelle Krise ist abgewendet, aber die grundlegenden Probleme bleiben bestehen, egal wie die Einigung aussieht. Wie sie genau aussieht, werden wir heute erfahren. Die grundlegenden Probleme bleiben bestehen.
Die Schuldenbremse haben wir damals aus guten Gründen auch in Brandenburg eingeführt. Sie hat den Praxistest aber nicht bestanden. Herr Redmann sagte, es gebe keine Argumente gegen sie. Das sehen wir als Bündnisgrüne komplett anders: Die derzeitige Schuldenbremse verhindert in ihrer Ausgestaltung Investitionen in die Zukunft, die ohnehin notwendig sind oder sich sogar rechnen. Ich möchte das an drei Beispielen konkret veranschaulichen.
Erstens: Die jetzige Schuldenbremse sorgt dafür, dass beispielsweise Schienen und Brücken in diesem Land nicht saniert werden können und wir damit unseren Kindern eine gewaltige Last hinterlassen. Im Fachchinesischen heißt das: nichtfiskalische Schulden.
Zweitens: Wir können derzeit noch nicht einmal alle landeseigenen Gebäude, die also dem Land Brandenburg gehören, klimaneutral umbauen - auch wenn sich das rechnen würde.
Und drittens: Wir dürfen den Kommunen nicht helfen, ihre Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen, auch wenn sich das in absehbarer Zeit sogar rechnen würde.
Kurzum: Wir haben die Wahl - wir können das Steuergeld in Zukunft entweder für Kita und Schule, für die Zukunft unserer Kinder einsetzen, oder wir setzen es weiterhin ein, um Öl oder Gas von autokratischen Regimen in der Welt zu kaufen.
Regel Nummer eins: Kredite dürfen nur für Zukunftsinvestitionen, nicht für konsumtive Ausgaben aufgenommen werden. Da sehe ich eine leichte Schnittmenge mit Herrn Redmann, der sich ja vielleicht bewegt.
Zweitens: Es muss einen transparenten eigenen Haushalt geben, den die Parlamente überwachen und den die Bürgerinnen und Bürger einsehen können. Es muss also Transparenz herrschen.
Drittens: Schulden müssen zurückgezahlt werden. Deswegen ist ein Tilgungsplan Pflicht, und zwar mit absehbaren Schritten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Chance. Lange waren solche Ideen zur Reformierung der Schuldenbremse verpönt. Inzwischen sieht ein Großteil der Expertinnen und Experten es so. Inzwischen sehen es auch erste Ministerpräsidenten von der CDU so. Das ist ein gutes Zeichen. Es ist Zeit, die Schuldenbremse generationengerecht zu überarbeiten. Lassen Sie uns das gemeinsam tun, lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft investieren! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In einer Zeit, in der das Bundesverfassungsgericht der Bundesampel das Haushaltsrecht erklären muss und rot-grün-gelbe Träumereien platzen lässt, agiert die rot-schwarz-grüne Landeskoalition - zwei Farbteile sind ja gleich -, als gingen sie das Urteil und seine Aussagen kaum etwas an.
Der Vergleich von Bundeshaushalt und Landeshaushalt sei ein Vergleich von Äpfeln und Birnen, sagt die Landesregierung. Der erneute Notlagenbeschluss sei nur die Vorsichtsmaßnahme eines lernenden Systems, sagt die Landesregierung.
Generell wurde alles richtig gemacht, sagt die Landesregierung - das kennen wir ja schon. Wenn, wie Ministerin Lange ausführte, die Koalition ein „lernendes System“ ist, dann bedarf es gewiss erheblicher Nachhilfestunden, insbesondere in den Grundsätzen der Buchführung.
(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten Stefke und Werni- cke sowie des Abgeordneten Münschke [AfD])
Meine Damen und Herren, nun ließ die Ankündigung einer neuen Notlagenerklärung durchaus Hoffnung auf Einsicht aufblitzen, nämlich Hoffnung, dass die Koalitionsfraktionen erkannt haben mögen, dass es in diesem Land eine wirkliche, nämlich eine po-
litische Notlage gibt. Denn, meine Damen und Herren, wir steuern auf ein finanzielles Desaster zu - und das mit Ansage. Schon in seinem Jahresbericht 2022 meldete der Landesrechnungshof seine verfassungsrechtlichen Bedenken zur Notlagenerklärung 2023/24 an. So erklärte damals der Landesrechnungshof, dass die Erforderlichkeit und die Eignung der Kreditaufnahme für die Bekämpfung der Notlage darzulegen seien. Diese Darlegung für die Folgejahre ist grundsätzlich noch gar nicht möglich. Hat man ignoriert.
„Notlagenkredite dürfen nicht auf Vorrat aufgenommen und beispielsweise in Sondervermögen oder Rücklagen geparkt werden. Sie dürfen außerdem nicht für allgemein wünschenswerte Maßnahmen oder versäumte Aufgaben aus der Vergangenheit eingesetzt werden.“
Man meint, dieser Satz sei mit Blick auf die Zukunft auf Brandenburg zurechtgeschneidert, denn er trifft hier ganz genau zu. Aber so neu sind wir nicht in der Welt, um nicht zu wissen und zu befürchten, dass mit Ihrer Stimmenmehrheit und alleinigen Deutungshoheit im Haushaltsrecht die Koalition auch weiterhin alle Einwände und Bedenken der Opposition fortfegen wird. Man hat versäumt, das an der Schuldenbremse vorbei nachzuholen, indem beispielsweise die energetische Ertüchtigung öffentlicher Gebäude - wir haben es ja gehört: daran wird die Welt genesen - oder die Erreichung von Klimazielen durch regenerative Energieerzeugung jetzt aus dem Brandenburg-Paket finanziert werden. Für die wirkliche Notlage, die sich dem Gestaltungsspielraum zumindest eines Bundeslandes in weiten Teilen entzieht und finanziell deutlich schwerer zu bewältigen ist - nämlich die unkontrollierte Flüchtlingsbewegung -, stellt die Landesregierung im Brandenburg-Paket bemerkenswerterweise die wenigsten Mittel zur Verfügung, nämlich 150 Millionen Euro von insgesamt 2 Milliarden Euro, also gerade einmal 7,5 % des Gesamtpakets, obwohl es genau der Bereich ist, bei dem die Kommunen am lautesten, am verständlichsten nach Hilfe rufen und sagen,
dass es sich nicht nur ein um fiskalisches, organisatorisches und infrastrukturelles, sondern auch um ein demokratietheoretisches Problem handelt, wenn wir die Kommunen - die Bürgermeister, die Gemeindevertreter, die Stadtverordneten - dort alleinlassen, weil es zur Erosion des Zusammenhalts führt.
Ich möchte im Namen von BVB / FREIE WÄHLER auch deutlich etwas zur Diskussion zur Schuldenbremse sagen: Die Rufe nach Reform oder gar Abschaffung der Schuldenbremse auf Landes- oder Bundesebene sind reine Spiegelfechterei.
Der Vertrag zum Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU sichert die ökonomische Basis der Wirtschafts- und Währungsunion. Als Unterzeichnerin hat sich die Bundesrepublik - übrigens sanktionsbewährt - zur Einhaltung der Staatsverschuldungsquote vertraglich verpflichtet.