Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

Die letzten Jahre haben uns deutlich gezeigt: Wenn bei den Menschen der Geldbeutel leer ist, sinkt die Motivation, unsere Zukunftsvisionen mitzutragen und auch umzusetzen. Schon im Sinne der nächsten Generation wollen wir den Klimaplan weiterhin sehr ernst nehmen – wir müssen aber die Menschen im ländlichen Raum mitnehmen. Wir müssen ihren Lebensraum als hohes Gut anerkennen.

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirt- schaft, Umwelt und Verbraucherschutz):

Nein. – Der neue Zuschnitt des Ressorts bildet die Brücke zwischen der Wertschöpfungsgemeinschaft zwischen Land und Stadt nahezu idealtypisch ab: vom Urproduzenten über die Bereitstellung regionaler Lebens- und Nahrungsmittel bis hin zum Verbraucherschutz – das alles in die Verantwortung für Natur, Umwelt und Lösungen für einen verantwortungsvollen Klimaschutz eingebettet.

Sehr geehrte Abgeordnete, um aus dem Ministerium zukünftig die herausfordernde, systemrelevante Wertschöpfungsgemeinschaft zu gestalten, benötigen wir allerdings auch ausreichende Finanzmittel. Diese wichtige Aussage bitte ich bereits heute für unsere wichtige, bevorstehende Haushaltsdebatte zu durchdringen und auch ernst zu nehmen. Von den Demokraten dieses Landes, von uns als Landesregierung und von uns als gewählten Vertreterinnen und Vertretern dieses Parlaments erwarten unsere Bürgerinnen und Bürger, dass wir handeln – nein, noch viel wichtiger: dass wir liefern. Unser Haus zählt auf Ihre Unterstützung.

Nun abschließend meine Ausführungen zum Antrag der AfD-Fraktion. Bevor wir zur fachlichen Einschätzung des Antrags kommen, möchte ich betonen: Staatssekretär Beyer und ich persönlich nehmen diese Sache natürlich sehr ernst. Mit der Initiative der Landschlachtereien und Fleischfachbetriebe hat auf der Grünen Woche bereits ein intensiver Austausch begonnen, und die Fachabteilungen Verbraucherschutz und Landwirtschaft haben daran teilgenommen.

Ich selbst plane auch einen Besuch beim Kollegen Jaschinski in Elbe-Elster, um mich vor Ort über die Sachlage zu informieren. Parallel werden wir uns mit anderen Landkreisen zu den aufgeworfenen Fragen beraten.

Das Anliegen des Landkreises Elbe-Elster ist grundsätzlich nachvollziehbar; es bedarf jedoch einer detaillierten Prüfung etwaiger finanzieller und struktureller Auswirkungen. Es muss zumindest grundlegend geklärt werden, wie die kommunalen Mindereinnahmen, die durch die Deckelung der Gebühren auf der Landesebene entstünden, durch das Land Brandenburg ausgeglichen werden könnten. Gegebenenfalls wäre hierbei sogar das EU-Beihilferecht zu beachten.

Die jährliche Gesamtsumme der kommunalen Mindereinnahmen ließe sich in Brandenburg erst nach einer detaillierten Strukturerhebung der Schlachtbetriebe beziffern. Hierfür müssten wir zunächst die Kapazitäten der Schlachtbetriebe ermitteln. Im zweiten Schritt müssten wir bzw. die zuständigen Behörden die jeweils kalkulierten Gebühren erfassen und auswerten. Sie merken: Das wäre also ein Bürokratiemonster, das wieder auf uns zurollt.

Die Umsetzung einer einheitlichen Regelung auf der Landesebene erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt kaum realisierbar. Es ist daher zu empfehlen, ein Votum des Landkreistages einzuholen, bevor wir darüber beschließen, und auf dessen Basis über eine – grundsätzlich mögliche – Landesinitiative zu beraten.

Aus fachlicher Sicht kann dem Vorschlag der Deckelung der Fleischhygienegebühren für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz auf Landesebene nach dem bayerischen Modell gegenwärtig nicht zugestimmt werden. Deshalb empfehlen wir die Ablehnung des Antrags der AfD-Fraktion. – Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Abgeordneter Funke möchte am Ende der Debatte sprechen. Also kommen wir schon zu Herrn Abgeordneten Drenske, der für die AfD-Fraktion spricht. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ich bin ein bisschen entsetzt, mit welch aberwitzigen Erklärungen die Koalition hier versucht, diesen Antrag abzulehnen, zumal die Ablehnung auch von Leuten kommt, die im Bauernverband aktiv mitarbeiten. Ein besseres Wahlkampfgeschenk können Sie uns gar nicht machen.

(Beifall AfD)

Regionale Schlachtstätten sind wichtige Partner vor Ort und Garanten für breit aufgestellte Absatzwege. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und sichert die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln auf kurzen Wegen; die Ministerin hat es gerade wunderbar beschrieben. Ziel ist es seit Jahren, die regionalen Schlachtstrukturen als Teil unserer Wertschöpfungsketten zu erhalten. Hochwertige Fleisch- und Wurstwaren aus der ländlichen Region werden so den Verbrauchern in der näheren und der weiteren Umgebung im Rahmen einer sicheren Versorgung zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt sind Schlachtbetriebe Partner für die Landwirtschaftsbetriebe und Partner in den Gemeinden. Sie stehen für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Werte und Traditionen, zum Beispiel Hausschlachtungen. Sie sind sichere Zahler vieler Steuern – Lohnsteuer, Umsatzsteuer – und Sozialabgaben hier in der Region. Wir wollen die regionale Vielfalt erhalten. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten.

Große Bedeutung haben die Entnahme von Wild aus der Natur und dessen Vermarktung. Es handelt sich um hochwertiges Fleisch, das gerade erst angesichts der ASP massenhaft vernichtet wurde. Bei Seuchenlagen entstehen ungeahnte Probleme, wie uns die ASP erst vor Kurzem wieder gelehrt hat. Schweine mussten per Ministerbescheid bis nach SchleswigHolstein verbracht werden. Deshalb ist unser Antrag wichtiger denn je. Es gilt, jetzt zu entscheiden – von der Bürokratie einmal abgesehen –; die Entscheidung darf nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Bei Schlachtungen sind grundsätzlich eine Beschau sowie eine Fleischuntersuchung vorzunehmen. Daneben sind für bestimmte Tierarten Trichinenuntersuchungen vorgesehen. Für diese Untersuchungen sind die Landkreise zuständig – richtig –, wobei sich diese in der Regel niedergelassener, für diese Aufgabe vom Landkreis bestellter Tierärzte bedienen. Diese Amtshandlungen

sind durch Gebühren zu finanzieren. Da es sich bei den Untersuchungen nicht um Aufgaben handelt, die der Landkreis im Rahmen seines eigenen Wirkungskreises erfüllt, sondern um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung im vom Land übertragenen Wirkungskreis, werden diese Gebühren nicht aufgrund einer vom Kreistag zu beschließenden Gebührenordnung erhoben, sondern auf der Grundlage der Verordnung des Landes Brandenburg über die Gebühren für öffentliche Leistungen. Die Gebührenordnung des MSGIV vom 19. April 2017, welche im Dezember 2023 grundlegend geändert wurde, gilt es für alle Landkreise umzusetzen.

Grundsätzlich sind diese Gebühren kostendeckend zu erheben. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage hatte Elbe-Elster als erster Landkreis eine Neufassung der Fleischhygienegebühren ab dem 1. September 2024 angestrebt. Das Ergebnis ist eine massive Erhöhung der Gebührensätze um 20 bis 30 %, und bei Hausschlachtungen zum Beispiel kam es fast zu einer Verdoppelung, von 17,60 Euro auf 31,60 Euro.

Im Landkreis Elbe-Elster gibt es noch zehn kleine Schlachtbetriebe, in denen Tiere aus der Region geschlachtet und verwertet werden. Viele Betriebe können eine solche Gebührensteigerung nicht stemmen und wollen die Schlachtung dann einstellen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für diese Betriebe haben sich in den letzten Monaten durch den Anstieg der allgemeinen Kosten – für Energie, Hygiene- und Reinigungsmittel, Löhne, Berufsgenossenschaften, Konfiskate und vieles mehr – erheblich verschlechtert, sodass ihre Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft bedroht ist.

Anfang Dezember letzten Jahres hat sich der Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Herr Jaschinski, mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt. Darin enthalten war der dringende Appell, die Gebührenordnung für die Fleischhygienegebühren zu überarbeiten und eine Deckelung nach dem in Bayern praktizierten Modell für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz einzuführen.

Als Fraktion der AfD haben wir diese Problematik aufgegriffen und unverzüglich nach Erhalt des Schreibens einen Antrag dazu eingebracht. Kern unserer Forderung: Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, die rechtlichen Grundlagen der Erhebung der Fleischhygienegebühren im Fall von Kleinschlachtungen so zu ändern, dass eine Deckelung der Kosten nach bayerischem Vorbild – und nur nach Vorbild – erreicht werden kann.

Dabei ist Folgendes besonders wichtig: Landwirtschaftliche Produktion und Verarbeitung haben im Land Brandenburg Tradition; sie sind mühsam durch unzählige Förderprojekte der regionalen Wertschöpfung aufgebaut worden. Direktvermarktung und Hausschlachtungen sind die Grundpfeiler einer guten, regionalen Lebensmittelversorgung – nachhaltig, tierschutzgerecht und im Sinne der kulturellen Tradition. Das haben wir gerade wieder auf der Grünen Woche von allen Seiten ganz deutlich hören können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz, also solche mit maximal 1 000 Schlachtungen von Großvieheinheiten pro Jahr, sind im ländlichen Raum wichtiger Bestandteil unserer mittelständischen Wirtschaft. Brandenburg hat nur noch einen eigenen Schlachthof, den in Perleberg. Wir müssen unseren Mittelstand, also auch diese kleinen Betriebe, dringend entlasten, um sie zu erhalten. Denn was einmal weg ist, wird schwer wiederaufzubauen sein, Herr Funke.

(Beifall AfD)

Daher bitte ich Sie, die Beratung über diesen Antrag nicht zu verschieben, sondern schnellstens zu entscheiden. Wir wissen, unsere Mühlen mahlen langsam. Wir haben keine Zeit, noch lange auf eine Entscheidung zu warten. – Danke schön.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Es gibt noch Redezeit. Herr Abgeordneter Lehmann, möchten Sie diese nutzen? – Nein. Herr Abgeordneter Hoffmann, Sie hätten noch eine Minute. – Auch nicht. Frau Ministerin, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? – Nein.

Herr Abgeordneter Hünich hat für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte schön.

(Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Jetzt wird es endlich normal!)

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger! Liebe Zuschauer am Livestream! Liebe Landwirte! Liebe Chefs der Ernährungswirtschaft! Seit 99 Jahren gibt es die Grüne Woche, und seit zehn Jahren verfolge ich aktiv die Anträge der SPD, die sie immer zur Grünen Woche einbringt, um über diese Messe, speziell auch über die Ernährungswirtschaft und über Wertschöpfungsketten reden zu können. Ich habe in der Parlamentsdokumentation unseres Landtags nachgeschaut – dort findet man ja sämtliche Unterlagen – und festgestellt, dass Sie schon länger als seit zehn Jahren entsprechende Anträge einbringen; aber ich verfolge diese, wie gesagt, erst seit dieser Zeit.

Seit 31 Jahren gibt es auf der Grünen Woche eine eigene Brandenburg-Halle. Viel Geld ist dafür inzwischen ausgegeben worden. Angesichts dessen stellt sich mir bzw. uns die Frage: Was hat es gebracht? Was hat sich dadurch in den vergangenen 31 Jahren für unsere Brandenburger Betriebe der Ernährungswirtschaft verbessert? Denn dafür ist das Geld ja ausgegeben worden, und dafür ist die Grüne Woche da. Ziel ist die Vernetzung der regionalen Wirtschaft bzw. der regionalen Betriebe mit dem Handel. Insoweit leistet schon die „pro agro“ gute Arbeit. Aber was hat es tatsächlich gebracht außer schönen Worten und irgendwelchen Entschließungsanträgen von der SPD, die immer wieder eingebracht werden? Am Schluss komme ich noch einmal auf diese Anträge zurück.

Nichts hat es gebracht – aus unserer Sicht.

(Beifall AfD)

Die Linken sind nicht mehr im Landtag vertreten – Gott sei Dank! Aber sie hatten vor 14 Jahren den Antrag, dass die Schulspeisung besser werden solle. Mittlerweile ist die Vernetzungsstelle geschaffen worden und, und, und. Aber letztlich ist da nichts herausgekommen – null! Wir reden heute über dasselbe wie vor 15 Jahren. Wir haben immer noch dasselbe Problem.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Tesla-Tempo!)

Ja, genau. – Aus unserer Sicht ächzen alle unter dieser Politik. Ja, auch Sie von der CDU waren an der Regierung beteiligt; Herr

Hoffmann hat es gesagt. Es war mit Ihnen genauso schlimm wie mit den anderen.

(Vereinzelt Beifall AfD – Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir reden teilweise über Schlachtbetriebe, in denen auch nur zwei Schweine geschlachtet werden, wenn ich sie als Privater dorthin bringe. – Abgesehen davon, dass Bürokratie Geld kostet – ich muss Leute einstellen – , besteht also auch das Problem der Energiekosten und dergleichen.

Wenn Sie auf unserem Rundgang über die Grüne Woche aufmerksam waren, haben Sie einen Gartenbaubetrieb angetroffen, der ganz klar gesagt hat: Wir verlieren derzeit 50 % – 50 %! – unserer Fläche unter den Gewächshäusern. – Ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Dazu gab es nämlich eine gute Anfrage meiner Kollegen.

Für uns ist ganz klar: Die Land- und die Ernährungswirtschaft sind die erste volkswirtschaftliche Größe in einem Land. Sie müssen nicht nur geschützt, sondern vor allen Dingen gestärkt und gefördert werden.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Und ja: Angesichts der zunehmenden Störanfälligkeit der globalen Lieferketten – von ihr haben wir heute schon im Zusammenhang mit der MKS gehört; aber tun wir mal nicht so, als ob es nur um MKS geht – bin ich froh, dass das Ministerium, das seit vier Wochen im Amt ist, erst einmal gezeigt hat, wie Seuchenbekämpfung geht. Es ist nicht meine Aufgabe, die SPD zu loben. Aber wir haben zuvor gesehen, was das grüne Ministerium mit der ASP gemacht hat. Über sie sprechen wir heute auch noch, sie existiert heute auch noch. Ich bin froh, dass wir die MKS in dieser Schnelligkeit bekämpft haben.

Wir brauchen vor allen Dingen Vorrang für regionale Lebensmittel und für die regionale Ernährungswirtschaft. „Regional statt global“ ist und muss das Motto sein. Das heißt, wir müssen den Selbstversorgungsgrad, also den Anteil heimischer Lebensmittel, erhöhen.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Derzeit haben wir eine Unterversorgung zu verzeichnen, besonders bei der Produktion von Obst und Gemüse. Daher ist es kontraproduktiv, wenn – das sagte ich gerade –die Betriebe mit Gewächshäusern ihre Produktion aufgrund der hohen Energiekosten einstellen müssen.

Noch einmal: Wir reden darüber, dass uns 50 % der Gewächshäuser wegfallen bzw. weggefallen sind.

Meine Kollegin Muxel und mein Kollege Günther haben dazu eine Anfrage gestellt. Darin geht es um ein trauriges Beispiel, um die Havelia GmbH, eine Produktionsstätte für Gemüse bei Seelow. Warum erzähle ich das? Weil das Ministerium sagt – das will ich zitieren –: