Protokoll der Sitzung vom 22.01.2025

In Frage 3 (Krankenhäuser in Brandenburg) fragt der Abgeordnete Prof. Dr. Michael Schierack, CDU-Fraktion, nach den Krankenhäusern in Brandenburg. – Bitte schön.

Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ist besorgniserregend. Fast alle Krankenhäuser in Brandenburg befinden sich in einer finanziellen Schieflage. Die neue Koalition hat es im letzten Plenum abgelehnt, die Krankenhäuser kurzfristig zu unterstützen.

Ich frage jetzt also die Landesregierung, Sie, Frau Ministerin: Was plant sie – die Regierung –, um den Krankenhäusern, die jetzt in einer kritischen Situation sind, finanziell zu helfen?

Für die Landesregierung antwortet wieder Frau Ministerin Müller. Bitte.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Schierack, vielen Dank für die Frage. In der Tat befinden sich die Krankenhäuser derzeit in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Dennoch müssen wir auf das Prinzip der dualen Finanzierung der Krankenhäuser, wie sie in Deutschland seit 1972 gesetzlich geregelt ist, hinweisen. Diese beinhaltet eine Trennung zwischen den Investitionskosten, die grundsätzlich durch die Bundesländer finanziert werden, und den Betriebskosten, deren Finanzierung durch den Bund, hier über die Krankenkassen, erfolgt.

Meine Forderung an den Bund, die Krankenhäuser hinsichtlich der Betriebskosten, also der Personal- und Sachkosten, bedarfsgerecht zu finanzieren, habe ich bereits mehrfach artikuliert; das ist doch keine Aufgabe des Landes. Die Krankenhäuser haben nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn sie in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen sind.

Das Land Brandenburg unterstützt die Krankenhäuser bereits seit Jahren finanziell sehr intensiv in dem Bereich der Investitionen. Das Fördervolumen für Investitionen lag in den Jahren 2023 und 2024 bei rund 200 Millionen Euro. Diese setzten sich aus 110 Millionen Euro und 94 Millionen Euro aus Sonderprogrammen zusammen. Dies entspricht einer Investitionsförderquote von etwa 8 %, gemessen an den Erlösen. Hinzu kamen in den vergangenen Jahren weitere Förderprogramme wie das „Green Care and Hospital“-Programm mit einem Fördervolumen von 66,3 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Auch der Krankenhausstrukturfonds II mit insgesamt 97 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2024, der ab 2026 durch den Transformationsfonds abgelöst wird, hat die Investitionskosten getragen. Auch der Krankenhauszukunftsfonds für Investitionen im IT-Bereich mit einem Volumen von insgesamt 127 Millionen Euro kommt noch bis 2026 zur Auszahlung. Insgesamt wird den

Krankenhäusern eine nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung durch das Land geboten.

Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene weiter für eine stabile Finanzierung der Brandenburger Krankenhäuser ein. In den nächsten Jahren wird der Transformationsfonds maßgeblich zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser dienen. Der Transformationsfonds wurde im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes eingerichtet und soll ab 2026 greifen. Ziel des im Gesetz verankerten Transformationsfonds ist es, die Veränderungen an Krankenhausstandorten zum Beispiel in Richtung ambulant-stationärer Leistungserbringungen oder die Konzentration von Standorten zu unterstützen. Für Brandenburg bedeutet dies 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2035, je zur Hälfte vom Bund und vom Land finanziert. Die Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds befinden sich auf Bundesebene derzeit in Erarbeitung. Das BMG betont, dass diese Rechtsverordnungen zum Transformationsfonds höchste Priorität haben. Sie sind für die Bundesratssitzung am 14. Februar angekündigt.

Über die investive Finanzierung hinaus unterstützt das Land die Krankenhäuser im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform durch intensive Beratung, in Dialogforen in den Regionen und pro Krankenhaus. Die Versorgungsbedarfsplanung und die Koordinierung erfolgen im Rahmen der angelaufenen Krankenhausplanung sowie der Zuteilung von Leistungsgruppen der Zukunft.

Danke schön. – Frau Ministerin, ich würde Sie bitten, die drei folgenden Nachfragen zusammen zu beantworten. Sie werden gestellt von Herrn Prof. Dr. Schierack, von Herrn Dr. Redmann und von Frau Dr. Oeynhausen. Danach beginnen wir eine Runde mit Herrn Genilke, ja? – Bitte schön.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. Sie haben gerade aufgezählt, was der Bund und was die Landesregierung in den letzten Jahren, bis 2024, getan haben. Trotzdem ist es zu einer sehr dramatischen Schieflage in vielen Krankenhäusern gekommen; sie brauchen jetzt – für das Jahr 2025 – die Hilfe. Wir hatten in der Vergangenheit auch über Überbrückungskredite gesprochen, welche aber nicht angenommen worden sind, weil die Bedingungen für diese Überbrückungskredite für die Krankenhäuser nicht attraktiv genug waren. Ich frage Sie: Wie plant die Landesregierung, jetzt kurzfristig – ganz konkret für die Jahre 2025/2026 – zu helfen?

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ich habe die für …

Herr Dr. Redmann, bitte. – Verzeihung, aber wir machen das zusammen, ja? – Bitte schön.

(Dr. Jan Redmann [CDU]: Sie können einen Stift oder so nehmen, damit Sie sich die Fragen im Zusammenhang no- tieren können!)

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Danke, Herr Dr. Redmann, aber ich glaube, ich bekomme es noch zusammen.

Frau Ministerin, das Land Brandenburg hat ja auf Bundesebene sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es die Länderzuständigkeit für die Krankenhausstruktur in Ehren hält; nicht zuletzt haben Diskussionen darüber im Bundesrat am Ende auch zur Entlassung Ihrer Vorgängerin geführt. Auch Sie halten die Zuständigkeit des Landes für die Krankenhausstruktur so hoch und haben gerade ausgeführt, dass Sie die Krankenhäuser hinsichtlich der künftigen Struktur beraten. Welche Zielstellung verfolgen Sie bei der Beratung der Krankenhäuser in Brandenburg zur Krankenhausstruktur? Welche konkreten Vorgaben machen Sie? Ich weise darauf hin, dass die wirtschaftliche Schieflage in Brandenburg nicht einheitlich ausgeprägt ist, sondern dass es große Unterschiede gibt, je nachdem, wie stark die Krankenhäuser schon kooperieren. Insofern ist meine Frage: Welche konkreten Vorgaben machen Sie den Krankenhäusern? Welche Ziele verfolgen Sie hinsichtlich der Krankenhausstruktur konkret in meinem Wahlbereich Ostprignitz-Ruppin/Prignitz?

Und bitte gleich noch Frau Dr. Oeynhausen.

Frau Ministerin, Sie sprachen gerade den Transformationsfonds an. Es ist geplant, dass die gesetzlich Krankenversicherten 25 Milliarden Euro und das Land ebenfalls 25 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausreform zahlen. Sie hatten jetzt in der Presse verlautbart, dass Sie möchten, dass sich der Bund stärker beteiligt, damit die Gesetzlichen etwas – ein klein wenig – entlastet werden. Warum fordern Sie nicht und setzen Sie sich am Freitag im Bundesrat nicht dafür ein, dass der Bund die 25 Milliarden Euro vollständig übernimmt? Es handelt sich hierbei um versicherungsfremde Leistungen für die gesetzlich Krankenversicherten, die unnötig die Krankenkassenbeiträge erhöhen, und Ihre Aufgabe als Gesundheitsministerin ist ja auch, die Versicherten zu schützen. Warum wollen Sie im Bundesrat nicht dafür eintreten, die gesetzlichen Krankenkassen komplett aus der Finanzierung von Krankenhausplanungen herauszulassen?

(Vereinzelt Beifall AfD)

Bitte schön.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ich würde der Reihenfolge nach gehen und die Frage von Herrn Dr. Schierack zur weiteren Unterstützung zuerst beantworten. Ich habe erwähnt, dass wir den strukturellen Umbau der Krankenhäuser über den Transformationsfonds begleiten werden. Vorgesehen sind 75 Millionen Euro. Wenn wir das über die zehn Jahre teilen, erhalten wir den Beitrag, den Brandenburg aufwenden muss. Ich würde jetzt aber den Haushaltsverhandlungen und -planungen, die wir ja gerade begonnen haben, vorweggreifen. Deshalb kann ich mich hier über die Summe noch nicht äußern,

aber es wird auf jeden Fall die Begleitung über den Transformationsfonds geben.

Herr Redmann, ich überspringe Sie zunächst, weil die Frage von Frau Dr. Oeynhausen nach der Finanzierung des Transformationsfonds daran anschließt. Ja, es wäre wünschenswert, wenn der Bund komplett in die Finanzierung einsteigen würde. Soweit ich es vernommen habe, sieht der GKV-SV jetzt auch vor, vor das Verfassungsgericht zu gehen. Ich kenne auch die Gutachten, die in diese Richtung gehen, dass es sich bei den Mitteln um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele. Wie gesagt, was ich vernehme, ist, dass sich der GKV-SV insgesamt vorbehält, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Zu der Frage danach, die Region zu unterstützen – das richtet sich an Herrn Dr. Jan Redmann –: Es gibt die Planungsgespräche in den Regionen. Wir machen hier erst einmal keine Vorgaben, sondern zu diesen Gebietsgesprächen in den Regionalkonferenzen, die sich auf die fünf Planungsregionen verteilen, werden alle Partner eingeladen, die bei der Versorgung betroffen sind: Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft, die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die Krankenkassen.

Wir verständigen uns in diesem Prozess erst einmal darüber, wie denn eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in den Regionen erfolgt; denn, wie ich auch immer wieder betone, nicht alles ist stationär notwendig. Ambulante Strukturen können in vielerlei Hinsicht umgebaut bzw. erweitert werden; dort sollen die Mittel des Transformationsfonds ja wirken. Und wie Sie es sagen: Jede Region hat unterschiedliche Bedarfe, hat eine unterschiedliche Bevölkerungsstruktur und hat jetzt unterschiedliche medizinische Versorgungsangebote. Diese gilt es auf der Grundlage der Analysen, die uns in den Gutachten vorliegen, aber auch auf der Grundlage der in den Gesprächen vorgenommenen, noch einmal zu analysieren und dann – das habe ich auch gestern Abend beim Neujahrsempfang der Kassenärztlichen Vereinigung gesagt – die regionalen Gesundheitsversorgungszentren gemeinsam ambulant und stationär zu konzipieren.

Ich hoffe, dass ich jetzt alle drei Fragen beantworten konnte.

Wir gehen in eine zweite Fragerunde. Herr Abgeordneter Genilke und Frau Abgeordnete Fährmann, bitte.

Frau Ministerin, Sie sagten gerade, Beratungsangebote usw. stehen zur Verfügung. Letztlich geht es ja um den Krankenhausplan, den Sie, wie Sie gesagt haben, in regionalen Veranstaltungen zu konzipieren versuchen. Bis wann sind Sie in der Lage, einen Krankenhausplan so aufzustellen, dass er bewertbar vorliegt? Denn wir haben schon heute die Situation, dass viele Krankenhäuser aufgrund der Liquiditätskrise – weil die Erlöslage so ist – kaum überleben können. Übrigens stelle ich fest, das ist ein nicht nur brandenburgisches Problem: Ich habe gelesen, dass das Deutsche Krankenhausinstitut 69 % der Krankenhäuser kurz- und mittelfristig als bestandsgefährdet ansieht. Daran sieht man, welche Notlage wir an der Stelle haben.

Das wissen Sie auch. Aber versprochen wurde im Wahlkampf etwas anderes, nämlich dass alle Krankenhäuser erhalten bleiben. Da wurde nicht auf irgendwelche ambulanten Versorgungszentren abgestellt, die wir zum Teil auch schon haben. Also ganz

konkret: Was ist das Land zu zahlen in der Lage, bis der Krankenhausplan steht? Das ist offensichtlich auch ein längerer Prozess. Und bis wann soll dieser Krankenhausplan nach Ihrer Vorstellung in Kraft treten?

Frau Abgeordnete Fährmann gleich hinterher.

Wir sehen, dass die Mittel, die bis jetzt ausgereicht wurden, nicht dazu geführt haben, dass die Krankenhäuser in einer finanziell stabilen Situation sind. Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist eigentlich das höchste Gut. Ich denke, dass wir das nicht einfach auf den Bund abwälzen können, und frage Sie daher: Warum sind wir nicht in der Lage, den Krankenhäusern hier kurzfristig finanzielle Mittel in einer solchen Höhe zur Verfügung zu stellen, dass sie nicht weiter in dieser Schieflage sind und nicht in die Insolvenz geraten? Denn daran hängen auch Tausende von Arbeitsplätzen.

Bitte, Frau Ministerin.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Vielen Dank für die weiteren Nachfragen. – Herr Genilke, zu Ihrer Frage bezüglich des Planungsprozesses: Ich warte auch sehnlichst auf die Rechtsverordnungen, die notwendig sind, um jetzt die Planungsvorgänge sozusagen anzustoßen; denn erst wenn klar ist, wie der Transformationsfonds – um den noch einmal zu nehmen – ausgestaltet ist, nämlich wie hoch die Mittel sind und natürlich auch, wie die Fördervergaben erfolgen, können wir tatsächlich in die Planung gehen.

Nicht nur der Transformationsfonds ist notwendig, um in die Planung zu gehen, sondern auch die Feststellung der Leistungsgruppen. Wenn Sie sich detailliert damit beschäftigt haben, dann wissen Sie auch, dass drei Fachärzte pro Leistungsgruppe vorzuhalten sind, wobei viele Krankenhäuser Probleme haben, diese Zahl zu erreichen. Deshalb geht es uns, wenn diese Rechtsverordnung aufgerufen wird, auch bei der Gestaltung der Leistungsgruppen um Verhandlungen und darum, weitere Kooperationen mit anderen Ärzten zu erreichen, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Dann kommt die Mindestfallzahlenverordnung, die auch noch offen ist. Erst wenn wir das haben, können wir tatsächlich in die konkrete Planung gehen. Wir warten wirklich auf diese Verordnung, weil sie für uns die Arbeitsgrundlage ist, um weiter in die Planung zu gehen.

Zur Finanzierung und der finanziellen Schieflage – die Nachfrage von Frau Fährmann –: Es gibt die klare gesetzliche Regelung, dass der Bund hier in der Verantwortung ist. Ich sehe auch keine Notwendigkeit, den Bund aus der Verantwortung zu entlassen. Das ist sehr klar gesetzlich geregelt. Das Land hat trotz alledem ein Förderprogramm über die ILB aufgelegt, um in Schieflage geratenen Häusern zu helfen. Ich weiß auch, dass die Inanspruchnahme hier gering war, aber zu sagen, dass das Land hier nicht unterstützt hat, ist falsch. Das weise ich zurück. Aber ich sehe nicht die Notwendigkeit, dass wir jetzt Bundesaufgaben übernehmen. Hier ist der Bund in der Pflicht, eine ausreichende und

auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten für die Krankenhäuser sicherzustellen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Das Thema wird uns in Zukunft sicher weiter beschäftigen.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Vogelsänger, SPD-Fraktion, das Wort zur Formulierung seiner mündlichen Frage 4 (Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppe- garten und Vogelsdorf). Bitte schön.

Ich denke, das ist ebenfalls ein Thema, das alle – auch alle Wahlkreise – angeht. Sie haben das Thema genannt: Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf. Die Bundesstraße 1/5 gehört in diesem Abschnitt zu den am stärksten frequentierten Straßen in Ostbrandenburg. Zu Recht ist das Fahren mit dem Fahrrad auf dieser Straße verboten. Die Abgeordneten Kristy Augustin und Elske Hildebrandt können bestimmt bestätigen, dass man das nicht machen sollte.

Es gibt also keine Alternative zum Bau eines eigenen Radweges. Dieser würde außerdem zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf bereits bestehende Radwege verbinden. Die Planungen für diesen Radweg haben bereits vor über einem Jahrzehnt begonnen. Ich kann das natürlich bezeugen, weil ich damals Minister war. Das ist gar keine Kritik an meinen geschätzten Nachfolgern, Frau Schneider und Herrn Genilke. Es stimmt irgendetwas am System nicht. Das wird im Bürokratieabbau-Ausschuss sicherlich noch eine Rolle spielen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das eine gefühlt unendliche Geschichte. Es gilt, diese jetzt zu einem positiven Ende zu bringen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Realisierung dieses Projektes aus, also für den Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf?

Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert wird antworten. Bitte schön.

Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landespla- nung):