„Wir bekräftigen die ‚Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz zum Thema Migration und Sicherheit‘ vom 6. September 2024 und werden diese konsequent umsetzen.“
So ist es vereinbart, und so wird es auch gemacht. Die Landesregierung wird dies gemeinsam tun, und das Innenministerium wird seinen Beitrag leisten.
Es befinden sich dabei in vollem Einklang: die Positionen des Bundeskanzlers, der Landesregierung, der Landräte und der übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sowie die geltenden Maßgaben von Recht und Gesetz und nicht zuletzt die Gebote der politischen Vernunft. Klarer kann eine Sache eigentlich nicht sein.
Natürlich kann man an den tatsächlichen Problemen auch einfach vorbeisehen und stattdessen Unterstellungen und politische Denunziation betreiben – wie erst jüngst eine Funktionärin der Diakonie in der hiesigen Presse. Da mir dieses Vorgehen bekannt vorkam, schaute ich einmal nach – und siehe da: Die Frau Vorständin war zuvor Landtagsabgeordnete der Grünen in NRW. Was für ein Zufall! Ich nehme das zur Kenntnis; mich beeindruckt das nicht. Ich will dazu nur sagen, dass der Koalitionsvertrag auch zu solch untauglichen Versuchen, politisch notwendige Debatten abzuwürgen und durch Unterstellungen zu vergiften, etwas feststellt, nämlich:
Allerdings spricht dieser Koalitionsvertrag nicht von allen möglichen, sondern von „alle[n] geeigneten und rechtssicheren Maßnahmen“. Das ist ein Unterschied. Eben daran mangelt es dem hier vorliegenden Entschließungsantrag der AfD-Fraktion.
Meine Damen und Herren, es geht generell darum, dass nach Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens jene Personen, die kein Bleiberecht haben, unser Land wieder verlassen. Das ist das Anliegen. Dabei ist die freiwillige Ausreise grundsätzlich vorzuziehen, sofern es sich dabei nicht um bekannte Gewalttäter handelt, die zudem auch noch offensichtlich psychisch krank sind. Bei solchen – freiwilligen – Ausreisen bin ich für ein pragmatisches Herangehen. Das betrifft zum Beispiel finanzielle Unterstützungen, die auch heute schon gang und gäbe sind, oder auch Heimreisen, um sich hinsichtlich der Lage im Herkunftsland zu orientieren, was derzeit auf der Bundesebene diskutiert wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, liebe Frau Ministerin Lange, dass Sie die Nachfrage zulassen. Frau Ministerin Lange, Sie haben gerade den Koalitionsvertrag gelobt. Ich darf feststellen, dass dieses Lob von den Koalitionspartnern frenetisch gefeiert wurde. Kollege Lüders führte aber gerade aus, dass er unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen könne, weil er darin eine Formulierung findet, die seine Fraktion nicht mittrage. Genau das, was in unserem Entschließungsantrag steht, ist aber Bestandteil dessen, was in Ihrem Koalitionsvertrag steht. Darin heißt es nämlich, dass Sie die Beschlusslage der Landrätekonferenz gemeinsam tragen.
Deshalb meine Frage: Wie kann es sein, dass Sie und die Koalitionspartner diesen Vertrag loben, aber dennoch Kollege Lüders nach vorn geht und sagt, er könne unserem Entschließungsantrag nicht zustimmen? Können Sie mich dazu aufklären?
(Lars Hünich [AfD]: Also, er will sagen: Er ist der bessere Koalitionspartner! Bitte, bitte, bitte! Bitte, bitte, bitte! Bitte, bitte, bitte! – Ludwig Scheetz [SPD]: Herr Hünich, kriegen Sie es hin, ruhig zu sein?)
Ich würde gern die Fragen von Herrn Abgeordneten Hohloch und Frau Abgeordneter Bessin gleich anschließen. Bitte sehr.
Frau Ministerin, verzeihen Sie bitte, dass die Präsidentin Sie „leider“ unterbrechen muss. – Sie sind ja Innenministerin und haben sicherlich einen besseren Überblick über die aktuelle Informationslage. Ist denn bekannt, ob der Afghane aus Aschaffenburg über das Ortskräfteprogramm nach Deutschland kam? Gibt es dazu schon Erkenntnisse?
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Adler bezeichnete vorhin die Formulierung „Bett, Brot, Seife“, die wir gewählt haben, als „entmenschlichend“. Wir haben diese Formulierung aber von Ihrem Noch-Kanzler übernommen, denn Scholz sprach im August 2024 genau davon. Er formulierte, dass er die Bedingungen verschärfen wolle, sodass nur noch „Bett, Brot, Seife“ gewährt werden sollten. Vielleicht können Sie Ihre Sicht auf diese Formulierung darlegen. Stimmen Sie dem Abgeordneten Adler zu, der diese Formulierung „entmenschlichend“ findet, oder
Vielleicht können Sie uns auch noch erläutern, warum die Taskforce, die Ihre Regierung in der vergangenen Legislaturperiode im Innenministerium gebildet hatte, überhaupt nicht richtig funktioniert hat, sodass wir heute, nach so vielen Jahren, immer noch über Abschiebungen sprechen müssen.
Ich beginne mit der Frage von Herrn Bretz. Da der Koalitionsvertrag so gut ist und wir genau die Dinge, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag nur noch einmal wiederholt haben, dort schon aufgenommen haben, bedarf es dieses Antrags aus unserer Sicht nicht.
Zu der Frage von Herrn Hohloch: Mir ist dazu nichts Näheres bekannt, nur aus der Presse, dass er im Jahr 2022 eingereist ist.
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist in Brandenburg in den letzten fünf Jahren mit Ausnahme des Jahres 2022 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2024 verzeichnete Brandenburg 722 freiwillige Ausreisen. Das sind ca. 200 mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 233 Abschiebungen aus Brandenburg, darunter 36 Dublin-Überstellungen. Insgesamt haben damit im letzten Jahr 955 Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive Brandenburg wieder verlassen. Das sind rund 20 % mehr als im Vorjahr. – Ja, das reicht nicht aus, aber man sollte diese Tatsachen wenigstens zur Kenntnis nehmen.
Um zu einer besseren Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen zu kommen, ist die AfD jetzt auf eine groteske Idee verfallen, nämlich auf die Privatisierung von Abschiebeprozessen, wobei sich Frau Kotré bereits vorsorglich an einem Wettbewerb von Abschiebeunternehmen erfreut. Diese fixe Idee aus dem Inventar des Neoliberalismus liegt weit neben den tatsächlichen Notwendigkeiten zur Beseitigung von bestehenden Abschiebehindernissen. Denn beim Asylrecht und allen damit verbundenen Aufgaben handelt es sich nun wirklich um Kernaufgaben des Staates, die nicht privatisierungsfähig sind, auch wenn hier und da private Dienstleister, etwa bei Transport oder Bewachung, zum Einsatz kommen. Wenn es beim eigentlichen Rückführungsvollzug Defizite gibt – das ist ganz gewiss der Fall –, dann muss man diese Defizite beseitigen, anstatt nach der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben zu rufen. Jedenfalls kommt das hier in Brandenburg überhaupt nicht infrage.
Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Brandenburg in der Vergangenheit ergriffen hat, oft unter Beteiligung oder auf Anregung unserer Kreise und Kommunen, und die meines Erachtens auch für die Zukunft Bestand haben sollten. Dazu zählen die Zentralisierung der Zuständigkeiten für den Rückführungsvollzug bei der ZABH oder die Gründung der Taskforce zur priorisierten Abschiebung von Straftätern. Die Arbeit der Taskforce hat im vergangenen Jahr in 65 Fällen zur
Ausreise der betreffenden Personen geführt, freiwillig oder per Abschiebung. Auf diese Personengruppe müssen wir auch zukünftig unser besonderes Augenmerk richten. Der weitere Verbleib von Straftätern unter Missbrauch des Gastlandes ist den Bürgern unseres Landes nicht zuzumuten. Das bedarf keiner weiteren Begründung.
Ich weiß, dass die rechtlichen Hürden auch hier hoch sind, aber wir sehen und bereiten auch vor, was wir zusätzlich tun können. Die Notwendigkeit ist unbestritten. Das war auch schon vor Aschaffenburg so.
Andere Maßnahmen befinden sich in der Planung oder Umsetzung, darunter das Behördenzentrum am BER, die Einrichtung landeseigener Ausreiseeinrichtungen sowie – in Vorbereitung und in Absprache mit dem Bund – ein entsprechendes DublinZentrum zur Verbesserung der Überstellung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten. Wir werden die Meldung der Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen künftig quartalsweise vornehmen, so wie im Innenausschuss besprochen. Eine monatliche Meldung erscheint mir überzogen und unnötig, eine halbjährliche – wie zuletzt – reicht hingegen nicht aus. Wie so häufig dürfte der Weg der Mitte auch hierbei der richtige sein. Ende November 2024 gab es in Brandenburg 7 752 ausreisepflichtige, Ende Dezember 2024 4 331 vollziehbar ausreisepflichtige Personen.
Bei anderen Themen hingegen wird es ohne den Bund und die EU nicht gehen. Das muss man klar sagen, damit nicht unrealistische Dinge erwartet werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Verhandlung von Rückführungs- und Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern oder um die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer. Auch die schweren Funktionsmängel des Dublin-Abkommens können nicht in Brandenburg selbst, sondern nur auf anderer Ebene behoben werden.
Aber, meine Damen und Herren, keines dieser teils innerstaatlichen, teils zwischenstaatlichen Probleme lässt sich durch eine Privatisierung lösen. Der Titel der heutigen Aktuellen Stunde richtet sich damit gegen den Antragsteller selbst. Denn das, was uns hier als Privatisierungsprojekt vorgeschlagen wird, ist selbst eine reine Scheinlösung. Nein, nicht die Privaten, sondern Staat und Politik stehen jetzt in der Verantwortung. Nach Aschaffenburg gilt das erst recht. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, bevor wir die Aussprache fortsetzen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Pückler-Gymnasiums Cottbus. Schön, dass ihr zu uns gekommen seid. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was bislang in dieser Debatte gesagt wurde, bevor nachher noch mein Kollege Dr. Berndt das Wort ergreift.
Frau Lange, Sie sprachen von der freiwilligen Ausreise. Mein Kollege Fabian Jank und ich haben eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und zum Beispiel gefragt: Wie viele Syrer haben von einem freiwilligen Rückkehrprogramm Gebrauch gemacht? – Elf. Elf Syrer! Das sind 0,05 % der hier lebenden Syrer. 22 000 Syrer leben hier in Brandenburg, und elf haben davon Gebrauch gemacht. Wir werfen also das Geld zum Fenster hinaus. Hören Sie auf mit diesen Märchen!
Sie sagen, dass eine Privatisierung von Abschiebeprozessen hier nicht das Mittel der Wahl sei. Dazu kann ich nur sagen: Entweder lügen Sie bewusst, oder Sie haben einfach keinen Durchblick. Selbstverständlich ist das der Fall. Die Privatisierung von Abschiebungen kann das Abschiebevolumen ganz massiv erhöhen, weil Private handeln können, wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, zu handeln. Der Staat ist seit Jahren nicht mehr in der Lage dazu.