Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

Karlheinz N o l t e Dr. Anneliese N e e f

1. Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Berlin-Pankow/ Staatliche Fachschule für Altenpflege Berlin-Pankow

Mitglied Ersatzmitglied

Barbara K l e i n e i d a m Barbara H e r r m a n n

Wolf-Dieter Z u p k e Gisela H a r t r a m p h

Inge F r o h n e r t Iris S p r a n g e r

2. Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Berlin-Pankow/ Staatliche Fachschule für Heilpädagogik Berlin/ Staatliche Fachschule für Heilerziehungspflege Berlin

Mitglied Ersatzmitglied

Peter S i e l e Barbara H e r r m a n n

Günter To e p f e r Gisela H a r t r a m p h

Sabine R e i t e r Ralf H i l l e n b e r g

Wahl von einer Person zum Mitglied für die vierte Legislaturperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE)

Als Mitglied für die vierte Legislaturperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) vom 1. Juli 2000 bis 1. Juli 2002 wurde gewählt:

Herr Abgeordneter Peter K i t t e l m a n n.

(A) (C)

(B) (D)

Abbau von Investitionshemmnissen bei der Vergabe von landeseigenen Gewerbegrundstücken in Berlin

Bei der Vermarktung von Gewerbegrundstücken gilt allgemein der Grundsatz der Ausschreibung. Direkte Vergaben sind darüber hinaus möglich.

Bei Gewerbegrundstücken, die öffentlich ausgeschrieben werden, erfolgt der Verkauf im Bereich der gewerblichen Dienstleistungen ohne besondere Verpflichtungen und Bindungen, sofern nicht besonders dringliche Interessen des Landes Berlin dies im Einzelfall geboten erscheinen lassen. Bei Ausschreibung von Grundstücken im Bereich des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes wird an den Instrumentarien Bauverpflichtung und Nutzungsbindung festgehalten.

Das an die Nutzungsbindung gekoppelte Wiederkaufsrecht wird auf einen Zeitraum von 10 Jahren befristet.

Sofern landeseigene Gewerbegrundstücke in Berlin direkt vergeben werden, wird auf eine vertraglich festgelegte Nutzungsbindung verzichtet, sofern

−die beabsichtigte Bebauung eine anderweitige Nutzung nicht zulässt bzw. eine verbindliche, eine andere Nutzung nicht zulassende Bauleitplanung vorliegt oder

−beim Kauf eines Gewerbegrundstückes durch einen Erbbauberechtigten die bestehende Bebauung eine andere Nutzung nicht ermöglicht bzw. eine verbindliche, eine andere Nutzung nicht zulassende, Bauleitplanung vorliegt.

Die durch den Wegfall der Nutzungsbindung in den dargestellten Fällen entbehrlichen Sicherungsinstrumente Grundschuld für Vertragsstrafe und Auflassungsvormerkung für Wiederkauf sicherten in der Vergangenheit auch die Genehmigungspflicht für eine Weiterveräußerung an Dritte. Um eine Weiterveräußerung aus Spekulationsgründen zu verhindern, erhalten die entsprechenden Verträge eine Wertabschöpfungsklausel für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erfüllung der Bauverpflichtungen.

Bei der Direktvergabe eines selbstständig nicht bebaubaren Gewerbegrundstückes zu Zwecken der Arrondierung werden Bauverpflichtung, Nutzungsbindung und Vorkaufsrecht nicht mehr im Vertrag verankert, das Grundstück ist frei von Rechten Berlins.

Die Vergabe von Gewerbegrundstücken Berlins im Rahmen der Gewerbe- und Industrieansiedlung hat vorrangig Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen sowie Einnahmen für den Haushalt zu erzielen. Die Vertragsbedingun

gen und das Vergabeverfahren haben sich daran zu orientieren. Durch eine Straffung der Verträge und Verfahrensabläufe wird ein marktgerechtes, zügiges, am Kunden orientiertes Grundstücksmanagement geschaffen.

Grundstücke, die für die Gewerbe- und Industrieansiedlung geeignet sind, werden mit Errichtung des Liegenschaftsfonds in diesen eingebracht. Die Konzeption des Liegenschaftsfonds wird eine gezielte Wirtschaftspolitik auch durch Ansiedlungsunterstützung fördern.

Anwendung der „Härtefall-Regelung“ in Berlin

Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, die Anwendung des auf der 159. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder gefassten Beschlusses über „Bleiberecht für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt“ in geeigneter Weise den besonderen Bedingungen in Berlin anzupassen.

Hierbei sollen diejenigen Personen begünstigt werden, die am 19. November 1999 an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit deswegen verhindert waren, weil sie keine entsprechende Arbeitsgenehmigung besaßen. Eine derartige Regelung soll sich auch auf die vor dem 1. Juli 1993 eingereisten unbegleiteten, seinerzeit minderjährigen Asylsuchenden erstrecken.

Bedarfsgerechtes Angebot in Kitas freier Träger sicherstellen

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Finanzierung der von freien Trägern beantragten Umstrukturierungen und Erweiterungen ihrer Platzangebote bei nachgewiesenem Bedarf sicherzustellen.

Fortführung des Projektes „IdA-Controlling“ und Übertragung auf weitere Themenfelder

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. Juli 2000 über seine Planungen zur Fortführung und Ausdehnung des Projektes „IdA-Controlling“ auf weitere Themenfelder zu berichten.

Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin