Protokoll der Sitzung vom 08.06.2000

Frau Jutta C u j a s s.

Fortbestand der Info-Box

Der Senat wird aufgefordert, die Info-Box als Informationsquelle über den Berliner Städtebau zu erhalten. Sie soll weiterhin erfolgreich dazu beitragen, dass das Interesse an der wieder vereinigten Stadt mit den neuen städtebaulichen Entwicklungen noch erhöht wird.

Der Senat wird aufgefordert, im Verhandlungswege die Standzeit der Info-Box auf dem Postdamer Platz bis zum 30. Juni 2001 zu verlängern und unverzüglich einen neuen, attraktiven Standort innerhalb oder außerhalb von Berlin zu finden. Die Umsetzung der Info-Box soll wie deren Errichtung für das Land Berlin kostenneutral erfolgen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2000 über die Ergebnisse zu berichten.

Soziale Stadtentwicklung in Berlin – Erfahrungen mit dem Quartiersmanagement

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zur sozialen Stadtentwicklung in Berlin Bericht zu erstatten. Hierin sind die bisherigen Erkenntnisse umfassend darzulegen, insbesondere die Erfahrungen mit den Maßnahmen und Projekten im Rahmen des „Quartiersmanagements“. Insgesamt sollen auch die Kriterien für die Bewertung von „Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf“ überprüft werden. Dem Abgeordnetenhaus ist in zwei Stufen zu berichten:

1. Ein erster Zwischenbericht zur bisher geleisteten Arbeit bis zum 30. September 2000.

2. Ein erster Evaluationszwischenbericht bis zum 31. März 2001.

(A) (C)

(B) (D)

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am Scheitern des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI sowie zur Vorbereitung der anstehenden Entscheidungen für den Fortgang des Gesamtverfahrens

Gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin wird ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung von Verantwortlichkeiten der Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) am Scheitern des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI), zur Aufdeckung der angefallenen und noch zu erwartenden Kosten dieses Verfahrens sowie zur Vorbereitung der anstehenden Entscheidungen für den Fortgang des Gesamtverfahrens und Unterzeichnung von entsprechenden Verträgen eingesetzt.

Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern (4 Mitglieder der CDU-Fraktion, 2 Mitglieder der SPD-Fraktion, 2 Mitglieder der PDS-Fraktion und 1 Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und ihren Stellvertretern.

III.

Der Ausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

Beziehungen, Abhängigkeiten und Interessenkonflikte

1. Welche Vertrags- und sonstigen Beziehungen, Abhängigkeiten, Interessenkonflikte und Spendentätigkeiten bestanden und bestehen seit 1990 zwischen den an der Konzipierung des Flughafens BBI, dem Ausbau des bisherigen Flughafensystems, der Gründung und der Privatisierung der BBF beteiligten Personen und Firmen und deren Vertretern auf der einen und der BBF, deren Töchtern und den beteiligten Landesverwaltungen auf der anderen Seite?

2. Welche Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten waren in den Ausschreibungsbedingungen enthalten, wie und durch wen wurde deren Einhaltung überprüft und dokumentiert, und warum sind die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der BBF bei öffentlich gewordenen Interessenkonflikten oder -überschneidungen nicht frühzeitig aktiv geworden?

Das gescheiterte Vergabeverfahren

3. Warum erhielt im ersten Privatisierungsversuch das Konsortium um die HochTief AG den Zuschlag, und welchen Stellenwert hatten die verbindlichen technischen Mindestanforderungen dabei? Warum hat der Vergabeausschuss des Landes Brandenburg den Einspruch des IVG-Konsortiums gegen die Vergabe abgelehnt?

4. Wer ist für die vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg festgestellte unzureichende Prüfung und Dokumentation des ersten Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens verantwortlich, und welche Entscheidungen betraf dies im Detail? 5. Warum und auf welcher Grundlage wurden im ersten Privatisierungsversuch solche Vertragskonditionen eingeräumt wie eine zugesicherte Kapitalverzinsung in Höhe von 15 %?

Wie wurden Lasten und Risiken den bisherigen Gesellschaftern der BBF einerseits und dem Bieter andererseits auferlegt?

6. Welche über die eigentliche Errichtung und den Betrieb des künftigen Flughafens hinausgehenden Verpflichtungen wie die Schienenverkehrs- und Autobahnanbindung sowie die Umsiedlung waren im ersten Privatisierungsversuch vertraglich geregelt, warum waren diese Regelungen getroffen worden, und in welcher Weise sind diese Regelungen für den Fortgang des Gesamtverfahrens bindend?

Kosten für die öffentliche Hand

7. In welcher Höhe sind bisher Mittel öffentlicher Haushalte wofür in die BBF, die Projekt-Planungsgesellschaft (PPS) und die Flughafen Projektgesellschaft Schönefeld (gemeinsame Gesellschaft – im folgenden FPS) bzw. an Unternehmen, die Beratungs- und Steuerungsfunktionen wahrgenommen haben oder gutachterlich tätig waren, geflossen (direkt aus den öffentlichen Haushalten bzw. von BBF etc. an WIB, Investmentbank Credit Suisse First Boston – CSFB – etc.)?

8. Welche Kosten verursachten bisher das Planungsverfahren für den BBI, einschließlich der Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren, die Vorbereitung des Privatisierungsverfahrens und das Scheitern des ersten Privatisierungsversuchs?

9. Wie wurde das finanzielle Basismodell als Schlussfolgerung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg konzipiert?

Die Tätigkeit der BBF

10. Welche geschäftlichen Aktivitäten hat die BBF bis jetzt mit welchen Ergebnissen vorgenommen?

11. Wie ist durch die Gesellschafter seit 1994 Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit der BBF genommen worden?

12. Wann und durch wen wurden eine Entschuldung der BBF und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das weitere Verfahren geprüft, diskutiert und dokumentiert? Warum ist von einer Entschuldung der BBF vor dem Privatisierungsund Vergabeverfahren Abstand genommen worden?

Konsequenzen aus dem gescheiterten ersten Privatisierungsversuch und Alternativen zum bisherigen Privatisierungskonzept

13. Warum wurde trotz Scheiterns des ersten Privatisierungsversuchs die FPS mbH (gemeinsame Gesellschaft) gegründet, welcher wirtschaftlichen Tätigkeit geht sie wie nach, und welche Schlussfolgerungen wurden für ihre weitere Rolle gezogen?

14. Welche Schlussfolgerungen wurden aus dem gescheiterten ersten Privatisierungsversuch gezogen, und welche alternativen Ansätzen ergaben sich daraus?

15. Welche Überlegungen und Handlungsszenarien werden durch die Gesellschafter für den Fall geprüft bzw. vorbereitet, dass die Verhandlungen mit der IVG nicht erfolgversprechend zu Ende geführt würden? Welche Varianten wurden hier geprüft?

Die Umsetzung des Konsensbeschlusses

16. Wie wurde die Umsetzung des so genannten Konsensbeschlusses als verbindliche Bedingung in den Vergabeverträgen sichergestellt?

(A) (C)

(B) (D)

In den Untersuchungsausschuss wurden folgende Abgeordnete gewählt:

zur Vorsitzenden:

Frau Cerstin-Ullrike R i c h t e r - K o t o w s k i

zum stellvertretenden Vorsitzenden:

Christian G a e b l e r

zu Mitgliedern:

Jürgen B o r n s c h e i n

Marcus We i c h e r t

Roland G e w a l t