−die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Berlin im Konzert der Metropolen zu erhöhen, −die für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt unabdingbare moderne Infrastruktur bereitzustellen, −die Fernerreichbarkeit der Stadt mit allen Verkehrsarten zu fördern, −den geografischen Vorteil der Stadt in der Mitte Europas auch in den Verkehrsverbindungen nutzbar zu machen, −den Anteil der besonders umweltverträglichen Verkehrsarten – Fußgänger-, Radfahrer- und öffentlicher Personennahverkehr – am Gesamtverkehrsaufkommen zu erhöhen, −Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren.
Gemeinsames Ziel der Berliner Verkehrsplanung bleibt weiterhin, einen „modal split“ für den Personenverkehr von 80:20 (ÖPNV zu motorisiertem Individualverkehr) im Bereich des
Der Senat wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 2000 einen Entwurf zum Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) vorzulegen, der diesen Zielen Rechnung trägt und die Ergebnisse der Workshops zum StEP Verkehr berücksichtigt.
I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 18. April 2000 mit Senatsbeschluss Nr. 211/00 beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin zu.
II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen sind.
Der Senat wird aufgefordert, rechtliche Bedenken gegen den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 18. Mai 2000, Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt ein Bleiberecht einzuräumen, dadurch zu beseitigen, dass die Bundeseinheitlichkeit auch in Bezug auf unbegleitet eingereiste, ehemals minderjährige Flüchtlinge hergestellt wird. Der Innensenator soll in der Innenministerkonferenz eine entsprechende Vorlage einbringen. Bis zur Herstellung einer bundeseinheitlichen Regelung werden ehemals minderjährige Jugendliche aus dem betroffenen Personenkreis nicht abgeschoben, soweit nicht der Innensenator im Einzelfall nach Anhörung der Härtefallkommission eine andere Entscheidung trifft.