Protokoll der Sitzung vom 12.10.2000

T 117

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig die Bezirke mit den Kreditzinsen belastet, die im Zusammenhang mit den von ihnen zu verantwortenden nicht zugelassenen Mehrausgaben entstehen.

(A) (C)

(B) (D)

T 121

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Bezirke nochmals nachdrücklich darauf hinweist, dass nicht erwirtschaftete pauschale Minderausgaben als nicht zugelassene Mehrausgaben nachgewiesen werden müssen. Gegebenenfalls sind Kontrollen der Abschlussergebnisse vor Übernahme in die Haushalts- und Vermögensrechnung Berlins durchzuführen.

7. T 127 – 128

Vermögensrechnung Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat die 1999 erteilte Auflage nicht beachtet hat, und fordert den Senat nochmals auf, Beanstandungen zur Rechnungslegung, die das Ergebnis beeinflussen, bei den entsprechenden Positionen der jeweils nächsten Haushalts- und Vermögensrechnung zu erläutern.

Querschnittsuntersuchungen

8. T 135 – 145

Unnötige Ausgaben für bezirkliche Rechtsberatungsstellen

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in Abstimmung mit den Bezirken einen Kostenvergleich zwischen öffentlicher Rechtsberatung und Beratungshilfe, verbunden mit aufgabenkritischen Überlegungen, anstellt und daraufhin entschieden wird, ob die noch verbliebenen bezirklichen Rechtsberatungsstellen aufgegeben werden. Im Falle der Aufgabe erwartet das Abgeordnetenhaus entsprechend dem in § 14 Abs. 2 Beratungshilfegesetz vorgesehenen landesrechtlichen Vorbehalt einen Gesetzentwurf des Senats.

9. T 150 – 156

Großzügige Gewährung von Vorarbeiterzulagen und Erschwerniszuschlägen an Arbeiter in den Naturund Grünflächenämtern der Bezirke

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Bezirke darauf hinweist, dass die Gesamtzahl der Arbeiter in den Natur- und Grünflächenämtern, an die eine Vorarbeiterzulage gezahlt wird, 13 v. H. nicht übersteigt.

Inneres

10. T 171 – 174, 176 und 178

Überhöhte Trennungsgelder und Reisekostenentschädigungen bei der Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat ohne rechtliche Grundlage Trennungstagegelder und Reisebeihilfen für Heimfahrten gezahlt hat, die erheblich das gesetzlich zulässige Maß überschreiten.

Schule, Jugend und Sport

11. Organisationsmängel und unzureichende Stelleneinsparungen im Landesschulamt

T 179 – 205, 207

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat den insbesondere durch unzureichende Aufgabenabgrenzung verursachten unnötigen Verwaltungsaufwand und die damit überhöhte Personalausstattung im Landesschulamt und in der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport schnellstmöglich abbaut.

T 206

Es erwartet ferner, dass der Senat die im Errichtungsgesetz des Landesschulamtes getroffene Personalvertretungsregelung überprüft und damit die Verfahrensabläufe und Verwaltungsentscheidungen im Landesschulamt beschleunigt.

Gesundheit und Soziales

12. T 245 – 249

Drohende finanzielle Nachteile für Berlin durch verzögerte Prüfung der Verwendung von Fördermitteln für Krankenhausbaumaßnahmen Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel für Krankenhausbaumaßnahmen innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens von drei Jahren abschließend prüft und Rückforderungen zeitnah durchsetzt, damit die zurückzufordernden Beträge dem Haushalt unverzüglich wieder zugeführt werden und so unnötige Belastungen des Haushalts vermieden werden können.

13. Unwirtschaftliche Unterbringungen von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen

T 272 – 274

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter die Servicevereinbarung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales über den Betrieb der „Leitstelle Wohnungslose“ konsequent einhalten.

T 279 – 280

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen anhand konkreter Vergleichsberechnungen prüft, ob andere Vergütungsregelungen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen wirtschaftlicher sind als die praktizierte Pro-Kopf-Tagessatz-Vergütung.

Protokollnotiz:

Bei der Prüfung soll auch die Möglichkeit einer Unterbringung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen in Mietwohnungen berücksichtigt werden.

T 281

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Marzahn unwirtschaftliche Unterbringungen von Flüchtlingen und ausländischen Obdachlosen aufgibt und stattdessen im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die von dort benannten Wohnplätze in Anspruch nimmt.

T 282

Das Abgeordnetenhaus missbilligt die mangelhafte Organisation und Abstimmung innerhalb des Bezirksamts Zehlendorf, die zu einer Zahlung von 380 000 DM ohne ordnungsgemäße Prüfung der Zahlungsverpflichtung führte. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt über den Ausgang des Rechtsstreits in dieser Sache und gegebenenfalls die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Dienstkräfte berichtet.

14. T 286 – 292

Gravierende Mängel im Bezirksamt Steglitz bei der Unterbringung von Obdachlosen und Kriegsflüchtlingen

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Steglitz bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und anderen Wohnungslosen unwirtschaftlich verfahren ist.

(A) (C)

(B) (D)

Es erwartet, dass das Bezirksamt künftig in erster Linie auf die Serviceangebote des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zurückgreift und im Übrigen Unterkunftsleistungen im Wettbewerb vergibt. Dabei sind Heimbelegungsverträge ausnahmslos schriftlich zu schließen und Leerstände, die zu Ausfallzahlungen führen, zu vermeiden.

Bauen, Wohnen und Verkehr

15. T 293 – 302

Fehlende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Planung sowie während der Durchführung von Baumaßnahmen

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung baldmöglichst einen für die praktische Anwendung geeigneten Leitfaden für konkrete Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen bei Baumaßnahmen erarbeitet, um alle Baubehörden und Baudienststellen Berlins in die Lage zu versetzen, bei den vielfältigen Entscheidungsprozessen während der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen nachweislich nur die jeweils wirtschaftlichsten Lösungen zu realisieren.

16. T 303 – 313

Wiederholte Missachtung von Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses sowie Verstöße gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei befristeten Heraufsetzungen der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat auf Betreiben der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr durch befristet heraufgesetzte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen den Anteil der öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringert hat, ohne die gegenteiligen Auflagenbeschlüsse zu beachten. Es missbilligt insbesondere, dass die Senatsverwaltung entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bei der Vorbereitung dieser Maßnahmen weder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt noch Kriterien und Verfahren zur Erfolgskontrolle festgelegt hat. Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung künftig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und bei allen finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen durchführt.