Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat auf Betreiben der damaligen Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr durch befristet heraufgesetzte Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen den Anteil der öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringert hat, ohne die gegenteiligen Auflagenbeschlüsse zu beachten. Es missbilligt insbesondere, dass die Senatsverwaltung entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bei der Vorbereitung dieser Maßnahmen weder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt noch Kriterien und Verfahren zur Erfolgskontrolle festgelegt hat. Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung künftig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und bei allen finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen durchführt.
−bei der Einführung eines landesweiten IT-Verfahrens zur Unterstützung des Baugenehmigungsverfahrens die Projektverantwortung nicht vollständig an sich gezogen hat, als die empfohlene einheitliche Verfahrensweise von den Bezirken nicht durchgängig umgesetzt wurde, obwohl die Probleme bei der Projektorganisation und -durchführung bereits erkennbar waren, −eine landesweite Auswahl und Empfehlung ohne nachgewiesene Marktübersicht abgegeben hat und −nicht für alle Einsatzbereiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlegen konnte.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die damalige Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr durch die vorzeitige, nicht bedarfsgerechte und nicht ordnungs
gemäße Beschaffung und die verzögerte Verwendung von Bauteilen für Lichtsignalanlagen im Wert von insgesamt 17 Mio. DM gegen das Vergaberecht sowie gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung noch vorhandene Bestände zügig einer wirtschaftlichen Verwendung zuführt und diese spätestens bis zum Ende des Jahres 2000 vollständig abgebaut hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat im Zuge der Haushaltssanierung durch Prioritäten bei der Verteilung der knappen Haushaltsmittel den nicht ausreichend berücksichtigten Bauunterhaltungsbedarf nach Möglichkeit abbaut. Es erwartet ferner, dass die Bezirke von den im Rahmen der Globalsummen zugewiesenen Finanzmitteln angemessene Beträge für die Unterhaltung der Straßen vorsehen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter z. B. durch Schulung der Mitarbeiter sicherstellen, dass Sondernutzungsentgelte fehlerfrei berechnet sowie vollständig erhoben und rechtzeitig eingenommen werden. Dazu gehört insbesondere, dass Tatbestände von Sondernutzungen im öffentlichen Raum ständig überprüft werden.
Fortgesetzt unwirtschaftliches Verhalten der Senatsverwaltung bei Fortführung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat bei Fortführung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung erneut unwirtschaftlich gehandelt und damit weitere Einnahmeverluste von mehreren Millionen DM verursacht hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat alle notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich des entstandenen Schadens einleitet und dem Abgeordnetenhaus über den weiteren Fortgang berichtet.
Es erwartet ferner, dass die nunmehr für die Parkraumbewirtschaftung zuständigen Bezirksämter alles Notwendige veranlassen, um die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel und Versäumnisse zu vermeiden. Insbesondere sind vor erneuten Beschaffungen ausschließlich vorhandene Parkscheinautomaten zu verwenden, um weitere Einnahmeverluste durch höhere Bewirtschaftungskosten auszuschließen.
Finanzielle Nachteile Berlins durch mangelhafte Staatsaufsicht und unzureichende Verwendungsprüfung bei der Stiftung Naturschutz Berlin
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat den durch rechtswidrige Entnahme aus dem Stiftungskapital und unwirtschaftliches Verhalten der Stiftung Naturschutz Berlin entstandenen finanziellen Nachteil für Berlin von 350 000 DM mit verursacht hat, indem die Staatsaufsicht nur nachlässig und zögerlich ausgeübt wurde und die Prüfung der Verwendungsnachweise unzureichend war.
Es missbilligt ferner, dass der Senat der rechtswidrigen Verwendung von Teilen des Stiftungskapitals zur Liquiditätsüberbrückung zugestimmt hat und dies nachträglich als „durchaus akzeptable Verfahrensweise“ darstellt.
−die Staatsaufsicht im Interesse Berlins und zur Vermeidung weiterer finanzieller Nachteile künftig sachgerecht wahrnimmt und
Probleme bei der Entwicklung eines bundesweiten automatisierten Besteuerungsverfahrens mit Hilfe des Projekts FISCUS
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern Maßnahmen aufzeigt und umsetzt, die die erfolgreiche Fortentwicklung des Projekts FISCUS gewährleisten und jährlich zu den Haushaltsberatungen über den Stand und den Fortgang des Projekts berichtet.
Insbesondere ist eine technische und organisatorische Machbarkeitsstudie durchzuführen und der Nachweis der Tragfähigkeit der „IT-Architektur“ zu erbringen, ein neuer realistischer Zeitplan für die Entwicklung zu erstellen und eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des IT-Verfahrens zu fertigen.
Es erwartet ferner Aussagen darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn die zurzeit in der Berliner Steuerverwaltung eingesetzten IT-Verfahren nicht rechtzeitig durch FISCUS abgelöst werden können.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Finanzamt Neukölln-Nord im Bereich der Veranlagungsstelle für beschränkt Steuerpflichtige über Jahre hinaus zu viel Personal eingesetzt hat.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Oberfinanzdirektion bei der Veranlagungsstelle für beschränkt Steuerpflichtige über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren keine Fachgeschäftsprüfung durchgeführt hat.
25. Erhebliche Nachteile für das Land Berlin bei der Veräußerung eines Grundstücks im Bezirk Wedding
Das Abgeordnetenhaus missbilligt die unklare Vertragsgestaltung bezüglich der Bodensanierungskosten durch das Bezirksamt Wedding. Es missbilligt ferner, dass auch die Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens diese für Berlin nachteilige Vertragsgestaltung hingenommen hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass auch die Senatsverwaltung für Finanzen wegen der finanziellen Nachteile von insgesamt 812 200 DM prüft, wer in ihrem Hause hierfür verantwortlich ist.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Wedding vorzeitig der Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld zugunsten des Käufers zugestimmt hat, obwohl der Käufer die hierzu von ihm im Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt hatte.