Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Berliner Bäder-Betriebe zu einer zügigen Bereinigung der vom Rechnungshof festgestellten Mängel anhält und sie bei der Suche nach geeigneten Lösungswegen unterstützt.
Es erwartet ferner, dass der Senat die Anstalt auffordert, Stellenbeschreibungen und -bewertungen künftig ohne entgeltliche Zuhilfenahme externer Beratungsunternehmen vorzunehmen.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat weder eine Gesamtbilanz aller Vor- und Nachteile der Sammlung und Verwertung von Bioabfällen einschließlich der ökologischen und kostenmäßigen Auswirkungen aufgestellt noch ihren – gegenüber den höheren Kosten – angemessenen zusätzlichen Nutzen nachgewiesen hat.
Es erwartet, dass BSR und Senat die bisherige Sammlung und Verwertung von Bioabfällen überprüfen und dabei auch nach anderen z. B. energetischen Lösungen suchen, um die abfallwirtschaftlichen Vorgaben wirtschaftlicher umzusetzen.
Erneute Auflagen und Missbilligungen – auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1992 – Drs 12/5765 –
33. Versäumnisse in Zusammenhang mit dem Abschluss der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder/ Geschäftsführer städtischer Wohnungsbaugesellschaften
Das Abgeordnetenhaus missbilligt zum wiederholten Mal, dass die beteiligten Senatsverwaltungen ihre Zusagen noch immer nicht erfüllt haben und erwartet, dass das erfolgsorientierte Vergütungssystem dem Hauptausschuss zum 1. November 2000 zur Kenntnis gebracht wird.
Erneute Auflagen und Missbilligungen – auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1993 – Drs 13/1102 –
34. Unzureichende Aufgabenerfüllung durch die Beteiligungsverwaltung bei zwei Nachfolgeeinrichtungen des ehemaligen Rundfunks der DDR und Einnahmeverluste zu Lasten des Landeshaushalts
Erneute Auflagen und Missbilligungen – auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1995 – Drs 13/2913 –
35. Mängel und zu großzügige Regelungen bei der Gewährung von Zulagen und Entschädigungen an Beamte und Angestellte
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat von der Praxis Abstand nimmt, Stellen mit vollzugsuntypischen Tätigkeiten für Vollzugsbeamte auszuschreiben und mit solchen zu besetzen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Bewegungsgeld nach Maßgabe der strengeren Vorschriften des § 5 LBesG überarbeitet.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt noch einmal ausdrücklich die nachlässige Bearbeitung durch die Senatsverwal
tung für Stadtentwicklung und die dadurch eingetretene Verjährung von Haftungsansprüchen. Es erwartet, dass unverzüglich die Verantwortlichkeit für diese Bearbeitungsweise und daraus eventuell entstandene Haftungsansprüche geprüft werden.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt ferner, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die von ihr behauptete „wirtschaftliche Tragfähigkeit“ der angestrebten Lösung nicht nachgewiesen hat. Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen zunächst die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Mieters einer Waldfläche untersuchen lässt und dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einer schlüssigen Wirtschaftlichkeitsberechnung alle Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gegenüberstellt und dem Hauptausschuss bis zum 31. Januar 2001 darüber berichtet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet in dem Bericht über das Ergebnis auch eine Darstellung der geprüften Handlungsalternativen, der verwendeten Berechnungsmethoden und der für die Berechnung verwendeten Daten. Bei der Wertermittlung des Grundstücks sind die Überlegungen aus der Stellungnahme des Rechnungshofs vom 31. August 2000 zu berücksichtigen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die vom Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ in seiner Sitzung am 8. September 2000 angeforderten Auskünfte bis zum 30. November 2000 nachreicht.
Das Abgeordnetenhaus bekräftigt seine mit Beschluss vom 17. Juni 1999 geäußerte Erwartung, dass eine unzulässige Begünstigung des Vereins durch vertragliche oder sonstige Zugeständnisse nicht erfolgen wird.
Erneute Auflagen und Missbilligungen – auf Grund der Stellungnahmen des Senats zum Bericht des Hauptausschusses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 1996 – Drs 13/1102 –
Das Abgeordnetenhaus missbilligt erneut, dass die Senatsverwaltung für Finanzen bei der Bildung von Einnahmehaushaltsresten gegen das geltende Haushaltsrecht verstoßen hat.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat der Auflage aus dem Jahr 1999, geeignete Mindestanforderungen an den Einsatz von IT-Kleinverfahren zu definieren, bisher nicht ausreichend nachgekommen ist. Es erwartet, dass der Senat dies bis zum 31. März 2001 nachholt.
Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat die Entwicklung des Vorgangs begleitet und dem Hauptausschuss jährlich zur 1. Lesung des Haushalts (im Jahr 2000 zum 1. Dezember) über den Sachstand berichtet.
40. Auffällige Vergabe- und Vertragsmängel sowie Verzögerungen bei der Neukonzeption des automatisierten Haushaltswesens
Das Abgeordnetenhaus missbilligt noch einmal ausdrücklich das fehlerhafte Vorgehen der Senatsverwaltung für Finanzen bei der Auftragsvergabe im Rahmen der NK AHW. Es erwartet bis zum 1. Dezember 2000 einen Bericht über die Prüfung der Haftung ihrer verantwortlichen Mitarbeiter sowie eventuell Schadensersatzpflicht des Herstellers.