Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

(B) (D)

Grundstücksgeschäft (Nr. 18/2000 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Einbringung sämtlicher Grundstücke aus dem Sondervermögen von neun Krankenhausbetrieben des Landes Berlin und der Max-Bürger-Zentrum gGmbH in das zum 1. Januar 2001 zu errichtende Krankenhausunternehmen gemäß der Vorlage – zur Beschlussfassung – beigefügten Auflistung nach Krankenhäusern und örtlichen Bereichen wird zugestimmt.

Solidaritäts-Sonderabgabe für Professoren der Universitätsklinika bis 2004

1. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtVO) so geändert werden kann, dass Einnahmen aus der Krankenbehandlung in Nebentätigkeit von Professorinnen und Professoren verstärkt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsklinika in Lehre und Forschung und zur Gewinnung selbstzahlender Patienten aus dem Ausland eingesetzt werden können.

2. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob für ambulante Krankenbehandlung von Privatpatienten und von Kassenpatienten im Rahmen von „persönlichen Ermächtigungen“ das Nutzungsentgelt über § 18 Abs. 2 HNtVO hinaus angehoben werden kann. Als Anhaltspunkt sollten die Regelungen des Landes Baden-Württemberg dienen, die ein Nutzungsentgelt von bis zu 90 % der Bruttoeinnahmen vorsehen; diese werden um die besonderen Sachkosten sowie um die zu erstattenden Abschreibungsgegenwerte gemindert.

3. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Januar 2001 darüber zu berichten.

Sicherung des Theaterpädagogischen Dienstes Berlin

Der Senat wird aufgefordert, in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen und der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport bis Ende Februar 2001 ein Konzept zu erarbeiten, wie – gegebenenfalls in Kooperation mit dem Museumspädagogischen Dienst – nach einer Verlängerungszeit des jetzt laufenden Programms um ein Jahr bis zum 30. Juni 2001 eine dauerhafte Absicherung der Arbeit des Theaterpädagogischen Dienstes möglich ist.

Gestaltung des Mauerpfads (4) Denkmalschutz für den Wachturm zwischen Bundesrat und Stresemannstraße

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, den Wachturm der DDR-Grenztruppen auf dem Gelände zwischen Stresemannstraße, Leipziger Platz, Bundesrat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin im Straßenbild dieses Areals zu erhalten.