Protokoll der Sitzung vom 01.02.2001

9. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 24. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über schülerfreundliche Tarifgestaltung im öffentlichen Nahverkehr

Drs 14/967 – als TOP 7 H

10. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 25. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Weiterführung von längerfristigen Leistungsverträgen mit anerkannten Betreuungsvereinen

Drs 14/968 – als TOP 7 I

11. Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Postaufdruck „Berlin sagt Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“

Drs 14/969 – als TOP 7 J

12. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 24. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 31. Januar 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Erhalt des Studentendorfes Schlachtensee

Drs 14/970 – als TOP 7 K

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nach Anerkennung der Dringlichkeit zu behandeln

13. Antrag der Fraktion der PDS über Rücknahme des Rundschreibens III Nr. 2/2001 der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport über „Äußere Differenzierung in den Klassen 5 und 6“

Drs 14/958 – als TOP 12 A

14. Antrag der Fraktion der Grünen über Kontrolle gefährlicher Altlastenstandorte

Drs 14/960 – als TOP 12 B

15. Antrag der Fraktion der Grünen über Abschiebungsstopp in die Demokratische Republik Kongo

Drs 14/961 – als TOP 12 C

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A n l a g e 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Grundwasserförderung in Berlin-Johannisthal

Der Senat wird aufgefordert, sich bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) dafür einzusetzen, dass die geplante Stilllegung des Wasserwerkes Berlin-Johannisthal nicht durchgeführt wird. Darüber hinaus soll der Senat von der Ermächtigung in § 37 a Abs. 5 Berliner Wassergesetz Gebrauch machen und eine Verordnung erlassen, die einen umwelt- und siedlungsverträglichen Grundwasserstand bzw. die Festsetzung einer erträglichen Mindestfördermenge sicherstellt.

Keine Zerschlagung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin

Das Abgeordnetenhaus unterstützt den Senat bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern, eine Organisationsreform der Rentenversicherer zu vereinbaren, die

x den Erhalt des Rentenversicherungsträgers BfA (oder eines gleichgewichtigen Bundesträgers der gesetzlichen Rentenversicherung als Nachfolgeeinrichtung der BfA) am Standort Berlin sicherstellt, der nicht nur zentrale Funktion erfüllt (insbesondere Querschnittsund Steuerungsaufgaben sowie besondere Aufgaben im Rahmen der Finanzverwaltung und der Rehabilitation), sondern zugleich auch operative Sachbearbeitungsaufgaben im bisherigen Umfang wahrnehmen muss,

x den notwendigen Modernisierungs- und Erneuerungsbedarf und die damit verbundenen Einsparungsmöglichkeiten berücksichtigt und

x den Verfassungsgrundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch im Bereich der Rentenversicherungsbeiträge weiterhin sicherstellt.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin vermag in vorliegenden Vorschlägen zur Regionalisierung von Aufgaben der BfA auf die Länder keine Maßnahmen zu einer grundlegenden Effektivitätssteigerung erkennen, wie auch entsprechende Kostenberechnungen belegen. Vielmehr werden z. B. durch die Dezentralisierung der EDV und die fehlende Zusammenfassung von Doppelarbeiten zusätzliche Kosten verursacht.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstützt daher die Beschäftigten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, die sich gegen den Abbau ihrer Arbeitsplätze wehren. Die Verlagerung von mehreren tausend Arbeitsplätzen und damit ihr Wegfall in Berlin würde zum größten Teil Frauen treffen. Berlin würde durch die Zerschlagung der BfA ein schwerer Schaden für den ohnehin strukturell schwachen Arbeitsmarkt entstehen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstützt die Beschäftigten der BfA und die Gewerkschaften uneingeschränkt in ihren Bemühungen, die für Berlin schädlichen Pläne zur Regionalisierung abzuwenden.

Zügige Entscheidung zur räumlichen Neuausrichtung der FHTW Berlin

Der Senat wird aufgefordert, auf der Grundlage des Prognoss-Gutachtens und des Expertenhearings vom 29. August 2000 zügig eine Standortentscheidung für die FHTW zu treffen,

die ihr eine zukunftsfähige Entwicklung sichert. Diese Standortentscheidung hat die Realisierbarkeit einer Lösung als Campus mit spezifischer Qualität zu verfolgen. Der Abwägung zum Standort sind stadtentwicklungspolitische Prämissen für die Entwicklungschancen aller untersuchten Standorte zu Grunde zu legen. Es ist ein Konzept zu verfolgen, das eine schrittweise Realisierung für die FHTW ermöglicht. Die Bewertung unterschiedlicher Standorte ist unter Berücksichtigung der Rückforderungen von Fördermitteln vorzunehmen. Bis zur Entscheidung über den künftigen Standort der FHTW Berlin sind vom Senat alle Handlungen zu unterlassen, die die endgültige Standortentscheidung vorwegnehmen (z. B. Grundstücksvergaben, die den eventuellen künftigen FHTW-Standort betreffen).

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus die Abwägung seiner Entscheidung bis zum 28. Februar 2001 vorzulegen.

Sicherung von kostengünstigem studentischen Wohnraum in Berlin

1. Der Senat wird beauftragt, den von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingeschätzten Mindestbedarf in Studentenwohnheimen langfristig sicherzustellen. Kurz- und mittelfristig soll alternativ durch Vereinbarungen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften der Wohnraumbedarf abgedeckt werden. Grundsätzlich ist aber an der Zielsetzung, für 10 % der Berliner Studierenden das Wohnen in Studentenwohnheimen zu ermöglichen, festzuhalten.

Im Rahmen der Förderung der Internationalität der Berliner Hochschulen ist vor allem sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an kostengünstigen Wohnheimplätzen für ausländische Studierende an geeigneten Standorten vorhanden ist.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2001 zu berichten.

2. Die für Wissenschaft und Forschung zuständige Senatsverwaltung wird aufgefordert, einen bundesweiten Vergleich in Bezug auf Zugang, Verweildauer und Anzahl der Wohnheimplätze bis April 2001 zu erstellen.

Postaufdruck „Berlin sagt Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“

Der Senat wird aufgefordert, die Frankiermaschinen der Senatsverwaltungen und der landesunmittelbaren öffentlichrechtlichen Körperschaften mit dem Stempelaufdruck „Berlin sagt Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt“ zu erweitern und die gesamte abgehende Post mit diesem Aufdruck zu versehen. Außerdem ist auf Anstalten und Stiftungen mit Landesbeteiligung einzuwirken, sich ebenso zu verhalten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. März 2001 zu berichten.

Weiterführung von längerfristigen Leistungsverträgen mit anerkannten Betreuungsvereinen

Der Senat wird aufgefordert, in Fortführung der bisher bewährten Praxis entsprechend der Anzahl der Amtsgerichtsbezirke mit zwölf anerkannten Betreuungsvereinen fünfjährige Leis

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tungsverträge abzuschließen, wobei die im Haushaltsplanentwurf 2001 im Kapitel 11 00 Titel 684 79 hierfür bereits vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 520 000 DM als Grundlage für die Förderung der Folgejahre dienen sollen.

Aus diesem Grunde ist im Haushaltsjahr 2001 sicherzustellen, dass im Rahmen der Haushaltswirtschaft die erforderlichen Ermächtigungen erteilt werden, um weiterhin Planungssicherheit durch den Abschluss von Leistungsverträgen zu Lasten künftiger Jahre herstellen zu können.

Schülerfreundliche Tarifgestaltung im öffentlichen Nahverkehr

Der Senat wird aufgefordert, sich bei der BVG, der S-Bahn Berlin GmbH und dem VBB dafür einzusetzen, dass dem Landesschulamt ein familienfreundliches und kostengünstiges Tarifangebot für Schülerinnen und Schüler im ÖPNV (in Anlehnung an „Jobticket-Angebote“) unterbreitet wird.

Als Sofortmaßnahme wird der Senat aufgefordert, sich bei der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass es den Inhabern und Inhaberinnen von Premium-Karten gestattet wird, tagsüber statt eines Fahrrads ein Kind bis zu 12 Jahren mitnehmen zu können.