Und wer mit seinen politischen Gegnern, Herr Eßer, argumentativ nicht fertig wird, hat deshalb lange noch nicht das Recht, die Arbeit der Unternehmen, in denen sie tätig sind, pauschal zu diskreditieren. [Beifall bei der CDU – Cramer (Grüne): Jetzt mal zur Sache!]
Die Bankgesellschaft hat im Jahr 1999 insgesamt 256 Millionen DM Dividende gezahlt. Das ist der höchste Betrag in ihrer – zugegeben – noch nicht sehr langen Firmengeschichte. Ich habe bereits in der letzten Parlamentssitzung die Erwartung geäußert, dass diese Dividendenzahlung auch in diesem Jahr in ungekürzter Höhe erfolgen wird. Wenngleich die Jahresabschlüsse und Testate der Prüfer noch nicht vorliegen, bleibe ich bei dieser Einschätzung und verstärke sie noch etwas: Nach alledem, was mir bekannt ist, kann und wird es ohne Rückgriffe auf stille Reserven bei der Dividendenzahlung in Höhe des Vorjahrs bleiben. Das IBG-Geschäft hat mit der Dividendenzahlungsfähigkeit ebenfalls nichts zu tun.
Ein Risiko für den Haushalt sehe ich damit nicht. Mit dieser Hoffnung greife ich den Beschlussfassungen und Erörterungen in den zuständigen Gremien der Bank nicht vorweg.
Vergleichbares gilt für die Steuerzahlungen. Im Jahr 1997 hat der Konzern Bankgesellschaft 282 Millionen DM Ertragssteuern gezahlt. Im Jahre 1999 waren es 535 Millionen DM. Seit 1996 haben sich die von der Bankgesellschaft bezahlten Ertragssteuern mehr als verdreifacht.
Wenn man also allein auf Dividenden und Steuerzahlungen abstellen würde, scheint die Situation der Bankgesellschaft damit zufriedenstellend. Dieser Eindruck wäre aber in der Tat unvollständig. Die Kostensituation ist nicht befriedigend, insbesondere die Personalkosten sind deutlich zu hoch. In den ertragsstärkeren Geschäftsfeldern wollen und müssen wir uns weiter verbessern. Der Vorstand wird bei den nicht leichten Entscheidungen, die vor uns liegen, die volle Unterstützung des Aufsichtsrates und des Mehrheitseigentümers haben.
Unbefriedigend ist auch der Bereich der Risikovorsorge. Zwischen 1994 und 1999 wurden in der Tat ca. 7 Milliarden DM Wertberichtigungen für Kredite gebildet. Nun sind Wertberichtigungen keine Verluste und sie bedeuten auch nicht endgültige Steuerausfälle, jedenfalls nicht zwingend. Und wie die Ertragslage einer Bank ohne wertberichtigte Engagements aussehen würde, ist nun vollends Spekulation, da die Kredite früher auch zu Gewinnen und Steuerzahlungen geführt haben.
Eine angemessene Beurteilung der Risiken erfordert aber, dass wir die Situation, in der die Berliner Wirtschaft insgesamt und auch der Immobilienmarkt im zurückliegenden Jahrzehnt waren, nicht aus den Augen verlieren. Ein Institut wie die Bankgesellschaft, das einen außerordentlich hohen Marktanteil in dieser Region hat – und übrigens behalten muss –, hat natürlich mit gravierenden Verschlechterungen der Eckzahlen auf diesem Markt besonders zu kämpfen. Die Nagelschen Bevölkerungsprognosen Anfang der neunziger Jahre sind eben nicht nur im Senat geglaubt worden. Und wenn ich mir die Großen Anfragen und Anträge der PDS-Fraktion in der heutigen Sitzung zur wirtschaftlichen Situation der Plattenbaugebiete und der Großsiedlungen anschaue, dann scheinen jedenfalls dort einige Zusammenhänge klar zu sein. Die hohen Leerstandsquoten, unter denen alle Städte in den neuen Bundesländern leiden, wirken sich auch auf die wirtschaftliche Situation praktisch jedes Bauträgers und jedes dieses finanzierendes Kreditinstituts aus.
Es ist in Berlin – anders als in vielen Großstädten der neuen Bundesländer – erfreulicherweise so, dass sich an vielen Stellen der Immobilienmarkt wieder belebt, die Mieten anziehen. Ich hoffe sehr, dass auch die bei der Bankgesellschaft gebildeten Wertberichtigungen sich nicht als endgültige Verluste herausstellen, sondern mit einer Entspannung des Markts in den nächsten Jahren auch wieder aufgelöst werden können, zumindest teilweise.
Für mich ist heute weniger entscheidend, ob man rückblikkend betrachtet eine Kreditentscheidung des Jahres 1993 oder 1995 besser nicht getroffen hätte. Für mich ist vor allem entscheidend, ob die Bankgesellschaft nun die Risiken erkannt hat, die Voraussetzungen zur Minimierung der Risiken getroffen hat und für die Zukunft Vorsorge getroffen hat, dass neue Risiken vermieden werden. Das sind übrigens auch die Punkte, die in den Aufsichtsgremien der Bankgesellschaft und ihrer Tochterinstitute erörtert werden müssen und erörtert werden. Hier hat die Bankgesellschaft gerade in den letzten Jahren bedeutende Verbesserungen erreicht. Ich bin sicher, dass nicht nur die Senatsvertreter, sondern die auf Veranlassung des Landes Berlin in den Aufsichtsräten der Landesbanken und der Bankgesellschaft wirkenden Persönlichkeiten – ob aus dem Senat oder der Wirtschaft – dieser Verantwortung auch nachkommen werden. Ich habe mich darum jedenfalls in den letzten 11 Monaten bemüht.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die beiden Gründungsvorstandssprecher der Bankgesellschaft Ende 1996 ihre Ämter niedergelegt haben. 1997 wurde ein konzernweites Risikomanagement eingerichtet, für das 1998 ein eigenes Vorstandsressort eingerichtet wurde. Auch die Fusion der Berliner Bank AG auf die Bankgesellschaft Berlin ist eine Konsequenz auf die dort erkannten Risiken.
Vorstand und Aufsichtsrat stimmen darüber überein, dass eine stärkere Fokussierung auf die risikoärmeren Geschäftsfelder und auf Kostensenkung zwingend sind.
Natürlich drückt der – auch aus Sicht des Mehrheitsaktionärs – nicht befriedigende Kurs der Aktie die oben geschilderten Schwierigkeiten aus. Wir haben heute mit 13,9 Euro zwar nicht den Tiefstand der letzten Jahre, aber natürlich keinen zufriedenstellenden Kurs. Ein wesentlicher Grund hierfür ist – das ist jedem bekannt –, dass die Bankgesellschaft an der Börse auch darunter leidet, dass der sogenannte – ich bitte Herrn Bürgermeister Dr. Werthebach um Entschuldigung – „Freefloat“
zu gering ist, als dass die Aktie für institutionelle Anleger, insbesondere aus dem Ausland in Betracht kommt. – Es gibt hierfür keinen adäquaten deutschen Begriff. – Dieses mindert die Kurschancen der Aktie. Bei künftigen strategischen Entscheidungen zur Veränderung der Eigentümerstruktur bei der Bankgesellschaft werden wir dies auch berücksichtigen müssen.
Zu dem zweiten Fragenkomplex, dem so genannten „AubisGeschäft“, hat Herr Dr. Rupf gestern im Vermögensausschuss sehr umfassend Stellung genommen. Es liegen bis heute keinerlei Anhaltspunkte vor, dass gegen irgendeine bankinterne Kompetenzregelung oder irgendein der für das Hypothekenbankwesen maßgeblichen Gesetze verstoßen worden ist.
Im Jahr 1997 hat es eine Sonderprüfung des Aubis-Kreditengagements durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen gegeben mit dem Ergebnis, dass keinerlei Beanstandungen festgestellt wurden. [Zurufe von den Grünen]
Meine Damen und Herren von der Opposition! Es wäre für die Gesamtbeurteilung schon hilfreich, wenn Sie zur Kenntnis nähmen, dass die Kreditgewährung an die Aubis-Gruppe weder vom Bundesaufsichtsamt noch von den Wirtschaftsprüfern beanstandet wurde. Die Entwicklung der Leerstände in den Plattenbausiedlungen – vor allem in den letzten Jahren – habe ich eingangs erwähnt. Sie hat nachvollziehbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der in diesem Bereich tätigen Bauunternehmen und der sie begleitenden Banken. Nach den vorliegenden Unterlagen wird der Kredit seit 1998 sehr intensiv betreut. Über das gewählte Nießbrauchmodell ist gewährleistet, dass die bezahlten Mieten zur Erfüllung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen eingesetzt werden. Auch hier gilt, dass nach meiner Kenntnis die mit der Prüfung der Berlinhilfe befassten Wirtschaftsprüfer dieses Modell für das im Interesse aller Beteiligten sinnvollste Ergebnis angesehen haben.
Die für das Engagement erforderlichen Wertberichtigungen, über die ich bereits in der letzten Parlamentssitzung Auskunft gegeben habe, konnten von der Berlinhilfe aus dem operativen Ergebnis gebildet werden. Darüber hinaus wird die Berlinhilfe für das Jahr 2000 die reguläre Dividende an die Bankgesellschaft abführen. Mir scheint, dass diese Informationen, die ich Ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geben konnte, wenn Sie bereit sind, sie objektiv zu bewerten, doch geeignet sind, die Diskussion etwas sachlicher zu führen.
Nun zum Fragenkomplex 3, der Neuordnung der Immobilienaktivitäten: Zum Jahreswechsel ist die Immobiliengruppe des Konzerns Bankgesellschaft neu aufgestellt worden. Die Gesellschaften der bisherigen Immobiliengruppe wurden unter dem Dach der neuen Holding IBAG mit Sitz in Berlin zusammengefasst. Die unter der Holding zusammengefassten operativen Unternehmen – nicht nur die Bavaria, DSK, verschiedene Tochtergesellschaften, Planungsbüros – bilden die gesamte Wertschöpfungskette des Immobilienmarktes ab. Diese Umstrukturierung der Immobilienaktivitäten ist Teil des bereits 1998 eingeleiteten Neuausrichtung des Konzerns. Sie beruht auf langfristigen strukturellen und nicht auf bilanziellen Erwägungen.
Der Vorteil dieser Konstruktion besteht darin, dass das operative Immobiliengeschäft von den Finanzierungsaktivitäten der Bankgesellschaft getrennt wird. Das dient doch gerade der Transparenz und der Verhinderung von Interessenverknüpfungen. Dieser Schutz steht für die Straffung der Konzernstrukturen und für eine Fokussierung auf das Kerngeschäft. Damit ist das Eingehen neuer Risiken von Beginn an jedenfalls weitest möglich ausgeschlossen. [Wieland (Grüne): Märchenstunde!]
Ich finde gut, dass die Bankgesellschaft sich künftig auf die Finanzierung der Aktivitäten der IBAG beschränken wird, soweit diese ein tragfähiges Konzept darstellen. Es ist nun vorgesehen, die IBAG zu einem europäischen Dienstleister auszubauen. Mittelfristig soll Börsenreife erreicht werden, und eine Beteiligung weiterer strategischer Partner wird angestrebt.
aber die strukturellen Voraussetzungen dafür sind geschaffen, dass in Zukunft nicht derartige neue Risiko entstehen. Für die Altrisiken aus den eingegangenen Geschäften und Garantien ist nach heutigem Kenntnisstand ausreichend Vorsorge getroffen worden. Auch hier gilt, dass im Vermögensausschuss der Gesamtkomplex ausführlich dargestellt worden ist.
Ich komme damit zu Ihrem letztem Fragenkomplex, der Zukunft der Bankgesellschaft insgesamt: Für die Kreditwirtschaft gilt im besonderen Maße, was für die gesamte Wirtschaft richtig ist. Die Neuordnung der Märkte im europäischen und internationalen Maßstab steht erst am Anfang. Die nächsten Jahre werden erneut auch grenzüberschreitende Megafusionen im Bankenbereich bringen. Es wird allgemein erwartet, dass noch in diesem Jahr eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Landesbanken- und möglicherweise auch für den Sparkassensektor erfolgen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Grundkonzeption unserer Bankgesellschaft, die in der letzten Legislaturperiode und davor festgelegt wurde, sich als außerordentlich attraktiv und zukunftsfähig herausstellen wird die Grundkonzeption, nicht jede Einzelheit.
Mit der Rechtsform einer börsennotierten Aktiengesellschaft, mit nachgeordneten, klar strukturierten Geschäftsfeldern, die ihrerseits eigenständige strategische Partnerschaften erlauben, haben wir einen Schritt bereits vollzogen, der in vielen Bundesländern so oder so ähnlich noch erfolgen wird. Mit der Gothaer Versicherungsgruppe und der Nord LB haben wir strategische Partnerschaften begründet, die wir im gegenseitigen Interesse intensivieren wollen. Wir sollten uns darauf vorbereiten und wir werden darauf vorbereitet sein, dass nach einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das öffentliche Bankenwesen in Deutschland auch weitere Partner gewonnen werden müssen. Die Bankgesellschaft Berlin ist erste Beteiligungen in Polen und Tschechien eingegangen – auch dies ist perspektivisch aus Sicht des Landes Berlin sicher richtig. Wir sind uns darüber im klaren, dass eine neue Struktur allein noch keine neue Bank macht. Es müssen sich alle gemeinsam verantwortlich fühlen für den gemeinsamen Erfolg und damit auch bereit sein, Teilinteressen und Teilbankeninteressen zurückzustellen.
Die Wahrnehmung der Eigentümerinteressen durch den Senat kann und muss Gegenstand der öffentlichen und parlamentarischen Auseinandersetzung sein. Der öffentliche Ruf der Bankgesellschaft darf hierdurch jedoch nicht beschädigt werden.
[Zuruf aus der CDU) mit herausragender Bedeutung für die Region Berlin-Branden- burg, und dieses wird in Zukunft so bleiben. Dafür trägt nicht nur der Senat, dafür tragen wir alle ein Stück Verantwortung. Der Senat jedenfalls wird dieser Verantwortung gerecht. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Senator Kurth! Wir haben letztes Jahr in diesem Haus viel über Opern geredet, deswegen sei mir erlaubt, einleitend zu sagen: Es lag diese Woche so etwas wie Götterdämmerung in der Luft. Götterdämmerung des „Systems Landowsky“. Und Sie, Herr Kurth, hätten heute die Chance gehabt, etwas aus dem Schatten dieses Gottvaters herauszutreten. Sie haben sie leider nicht genutzt, und das ist schade.