Danke schön, Herr Kollege Dr. Wruck. Das Wort für den Senat hat nunmehr der Senator für Finanzen, Herr Kurth. Bitte schön, Herr Kurth!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wieland! Wenn Sie in Ihrer Großen Anfrage von unserer Bankgesellschaft als „Spielbank und Selbstbedienungsladen“ reden, dann machen Sie sehr deutlich, dass es Ihnen nicht um die Sache geht.
Sie wollen ganz offensichtlich den politischen Aschermittwoch fortsetzen; um die Sache geht es Ihnen nicht.
Wir knüpfen heute an die Debatte der letzten Plenarsitzung an. Seitdem sind neue Vorwürfe und Sachverhalte bekannt geworden,
die kritikwürdig und zu beanstanden sind. Es hat erste personelle Entscheidungen und Sitzungen der relevanten Gremien der Bank gegeben, die sich eingehend mit den einzelnen Sachverhalten befasst und erste Beschlüsse getroffen haben. Herr Wolf, ich kenne niemanden, der sagt, da kommt nichts mehr. Es rechnen alle damit: Natürlich werden im Laufe der Prüfungen, die derzeit angestellt worden sind, weitere Sachverhalte auf den Tisch kommen. Wir sind nicht am Ende mit unserer Arbeit. Der Vorwurf, es würde irgendetwas verschleppt, ist abwegig. Es wird nichts, gar nichts verschleppt. Der Senat und alle Gremien der Bank haben selber das größte Interesse daran, dass alles auf den Tisch kommt, damit so schnell wie möglich geklärt wird, wo Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden, aber auch, wo Konsequenzen struktureller und personeller Art gezogen werden müssen. Denn auch hier gilt: Spekulationen und Mutmaßungen helfen uns nicht weiter, sondern nur einwandfrei geklärte Sachverhalte.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, mit dem der Aufsichtsratsvorsitzende und ich vor der letzten Aufsichtsratssitzung ein außerordentlich konstruktives Gespräch hatten, das auch fortgesetzt wird, hat in den letzten Tagen sehr viele zusätzliche Prüfungen veranlasst. Sie wissen, dass diese Prüfungen bislang nicht abgeschlossen sind. Auch der Aufsichtsrat hat seinen Verpflichtungen entsprochen und ergänzende Prüfungen vor nicht einmal 14 Tagen veranlasst. Abschließende Feststellungen zu einzelnen Sachverhalten kann man heute, vor Abschluss dieser Prüfungen, nicht treffen. Es gilt auch, dass der Jahresabschluss des Jahres 2000 noch nicht vom Vorstand aufgestellt werden konnte und deshalb vom Aufsichtsrat nicht beraten wurde. Ob und in welcher Höhe Wertberichtigungen erforderlich sind, kann erst nach Vorlage des testierten Jahresabschlusses beantwortet werden.
Diese Vorlage wird sich – auch auf Grund der vom Aufsichtsrat und vom Bundesaufsichtsamt eingeleiteten Prüfungen – erheblich verzögern. Vom Ergebnis dieser Prüfungen hängt ab, ob eine Dividende gezahlt werden kann. Deshalb auch der Hinweis auf das Verschieben der Bilanzaufsichtsratssitzung und möglicherweise der Hauptversammlung. Unbestreitbar ist dieses ein weiteres Risiko für den Haushalt.
Sie fragen in diesem Zusammenhang nach einer Haushaltssperre im Sommer dieses Jahres und sind da mit der Entwicklung etwas hinterher.
Nach Auswertung des Jahresabschlusses 2000, nach dem Stand der bislang nicht befriedigend aufgelösten pauschalen Minderausgaben und auch einiger zusätzlicher Risiken für den Haushalt 2001 war eine Sperre schon zu einem unerfreulich frühen Zeitpunkt unvermeidbar, um überhaupt gegensteuern zu können. Der Senat beabsichtigt, die generelle Sperre durch gezielte Kürzungen zu ersetzen. Dieses wird aber nur in einer gemeinsamen Anstrengung gehen.
Ich muss die besonderen Schwierigkeiten, die wir in Berlin haben, hier nicht erneut begründen. Ein Blick in die heutige Presse allein zeigt, dass es anderen auch nicht besser geht. Heute wird vom Land Brandenburg vermeldet, dass die Neuverschuldung in unserem Nachbarland im Jahr 2001 mit dem Nachtragshaushalt, der im Kabinett verabschiedet wurde, verdreifacht werden muss. Die Steuerberechnungen des Bundes gehen auch nicht auf. Die Ökosteuer sollte in diesem Jahr 22 Milliarden DM bringen. Diese Einnahmeerwartung scheitert.
Auch vom Bundeshaushalt wird vermutet, dass er bereits vor der nächsten Steuerschätzung unter haushaltswirtschaftliche Maßnahmen gestellt werden wird.
In der Fragestunde wurde das Thema „BAföG-Erhöhungen“ angesprochen. Wir haben über die Risiken aus der Gefangenenbesoldung gesprochen und den Mindereinnahmen aus der Steuerreform. Meine Bitte ist grundsätzlich: Wer im Bundestag all diesen Dingen mit unterschiedlich großer Begeisterung zustimmt, der sollte den Ländern mit finanziellen Schwierigkeiten nicht anschließend Vorwürfe machen, wenn sie mit der Gegenfinanzierung Probleme haben!
Nun zum Fondskomplex: Die Gefahr, dass die Bankgesellschaft Fondszeichnern gegenüber wegen nicht gewährter Steuervorteile herangezogen wird, sehe ich nicht.
Die Immobilienfonds werden steuerlich fast durchweg nicht in Berlin, sondern bei bayrischen und hessischen Finanzämtern geführt. Dort wurden und werden sie geprüft. Beanstandungen sind bislang in keinen Fall bekannt geworden. Die generelle Konstruktion solcher Fonds wird von allen Steuerbehörden akzeptiert, wobei es auf die tatsächliche Ausgestaltung im Einzelfall ankommt. In den letzten Jahren hat es hier Änderungen der Rechtslage und der Steuerpraxis gegeben, aber aus steuerlichen Gründen ist hier kein Risiko zu sehen – nicht bei den Fondszeichnern, nicht bei der Bankgesellschaft und nicht beim Land Berlin. Ich gehe noch weiter: Auch die Freistellungserklärungen, die es in Einzelfällen gegenüber den Komplementären gibt,
ändern nichts an der steuerlichen Situation der Fondszeichner. Derartige Freistellungserklärungen haben Konsequenzen, sie haben keine steuerlichen Folgerungen – nicht für den Fondszeichner, nicht für die Bank und nicht für das Land Berlin.
Ich halte nichts davon, dass relativ normale Produkte des Bankgeschäfts, die das Steuerrecht ermöglicht, grundsätzlich als fast unlauter dargestellt werden.
Im Gegenteil, ich hoffe, dass auch die IBAG auf ihrem Markt, auf dem Markt der Immobiliendienstleistungen, erfolgreich sein wird. In den verschiedenen Unternehmen, die zur IBAG gehören, arbeiten heute mehr als 2 000 Menschen. Deren berufliche Chancen und Perspektiven sollten nicht zerredet werden.
Herr Wieland, ich bin dankbar, dass Sie sagen, Sie hätten zwei zentrale Fragestellungen für sich identifiziert. Die eine Frage lautet: Darf eine öffentliche Bank an Geschäften mitwirken, die unter der Überschrift „Steuersparmodelle“ zu verstehen sind? – Meine Position hierzu ist: Solange das Steuerrecht, solange der Gesetzgeber diese Konstrukte ausdrücklich erlaubt bzw. über das Steuerrecht einräumt – worüber man streiten kann –, darf man öffentlichen Banken nicht verbieten, sich an derartigen Geschäften zu beteiligen. Die Geschäfte werden sowieso gemacht, nur dann eben von Privatbanken. Eine solche Geschäftsbenachteiligung öffentlicher Banken sollte es nicht geben.
Der zweite Einwand – und da stimme ich Ihnen zu –: Die Risikostruktur, so wie sie sich in den genannten Fonds entwickelt hat – letztlich zu Lasten der Bankgesellschaft –, muss kri
tisch gesehen werden. Es muss die Frage gestellt werden, ob die Gremien rechtzeitig informiert wurden über das, was sich hier an Risikovorsorge, an Wertberichtigungsbedarf ergibt. Ich kann die eindeutige Aussage treffen: Solche Geschäfte mit dieser Risikoverteilung gibt es in Zukunft nicht mehr.
Der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft hat Anfang Dezember grundsätzlich der Neuordnung des Immobilienbereichs durch die Ausgliederung des operativen Geschäfts mit dem Ziel einer späteren Börsenplatzierung bzw. eines Verkaufs an strategische Investoren zugestimmt. Ich halte, der gesamte Senat hält diese grundsätzliche Ausgliederung des operativen Immobiliengeschäfts unverändert für sinnvoll. Ich habe bisher niemanden getroffen, der sie grundsätzlich nicht für sinnvoll hält. Die Frage ist nur, wie die Transaktionsstruktur in einigen Einzelaspekten aussehen wird. Die Arbeit daran ist noch nicht abgeschlossen und auch vom Aufsichtsrat noch nicht beschlossen worden. Sie wird überarbeitet werden auf Grund einiger bilanzieller Gesichtspunkte, auch auf Grund von steuerrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Einzelpunkten. Die Bankenaufsicht und der Aufsichtsrat haben hierzu eine im Wesentlichen gleiche Einschätzung; es wird nach Überarbeitung eine erneute Befassung und Beschlussfassung hierzu im Aufsichtsrat geben.
Zutreffend ist, dass der Aufsichtsrat der Landesbank die Rücknahme der Anteile an dem sogenannten GEHAG-Fonds gestoppt hat, soweit die Fondszeichner dem Konzern der Bankgesellschaft angehören. Die Prüfung des sogenannten GEHAGFonds durch das Bundesaufsichtsamt hat gestern Mittag begonnen. Welche Konsequenzen aus dem Gesamtvorfall zu ziehen sind, kann so unmittelbar nach Beginn der Prüfung noch nicht beantwortet werden.
Ich habe an dieser Stelle nicht gesagt, „ob und welche Konsequenzen“, sondern welche Konsequenzen zu ziehen sind, steht nicht unmittelbar am Beginn der Prüfung.
Der Aufsichtsrat der Bankgesellschaft hat die Entscheidung von Herrn Landowsky mit Respekt und Anerkennung zur Kenntnis genommen und ihm für seine jahrzehntelange Tätigkeit in der und für die Bankgesellschaft gedankt.