6. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und BerlinBrandenburg vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über strategische Nutzung der Städtepartnerschaften für Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie
7. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und BerlinBrandenburg vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Einführung des Euro – nicht für heimliche Preiserhöhungen nutzen
8. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten und BerlinBrandenburg vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Verantwortung Berlins im Rahmen der Städtepartnerschaft Berlin-Istanbul wahrnehmen – Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen verbessern
9. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verwaltungsreform vom 2. März 2001 und des Hauptausschusses vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Staatsaufgabenkritik ohne Tabuzonen – Konsequenzen aus dem Zwischenbericht der Scholz-Kommission
10. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 26. Februar 2001 und des Hauptausschusses vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Stadtgüter-Weichenstellung für ökologische Landwirtschaft und artgerechte Tierhaltung
11. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU über Erfahrungen mit dem Heizspiegel im Wohnungswesen
12. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 14. März 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Klimaschutz IV – Energie sparen und Kosten senken in Berlins Krankenhäusern
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 15. Mai 2001 zu berichten, durch welche Maßnahmen die zu erwartenden Mindereinnahmen und die gegebenenfalls weiteren Risiken des laufenden Haushalts titelscharf aufgefangen werden können.
1. jährlich ein europapolitisches Jahresprogramm für das Land Berlin, erstmalig bis zum 30. Juni 2001, vorzulegen, welches die geplanten europapolitischen Schwerpunkte des nächsten Jahres im Überblick vorstellt,
2. im darauf folgenden Jahresbericht des Europabeauftragten dem Abgeordnetenhaus auch über die Umsetzung schriftlich zu berichten.
Die Berichte sollen dabei nicht nur die Einbeziehung Berlins in die Europäische Union darstellen, sondern ganz Europa erfassen.
Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Europa-, Bundestags-, Abgeordnetenhaus- oder Bezirksverordnetenversammlungswahlen Menschen mit Behinderungen der Zugang zu ihren Wahllokalen ermöglicht wird. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch sehbehinderte Menschen eigenständig ohne fremde Hilfe ihre Wahlentscheidung vornehmen können.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2001 zu berichten. Diesem Bericht wird eine Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates beigefügt.
Der Senat wird aufgefordert, den Verbraucherschutz bei der Förderung von eigengenutztem Wohneigentum zu stärken. Insbesondere sind im Rahmen eines zu erarbeitenden Mustervertrages folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Einschränkung bzw. Unterbindung der üblichen Abtretung von Förderungsmitteln an den Auftragnehmer.
2. Sicherstellung, dass der Förderungsnehmer bei entsprechender Baufertigstellung auch tatsächlich in das Haus (Förderungsobjekt) einziehen kann.
3. Intensivierung der Beratung und Entwicklung eines Merkblattes, in dem der Förderungsnehmer umfassend über die Risiken bei der Planung und Erstellung des Bauvorhabens aufgeklärt und auf weitere Beratungsmöglichkeiten (z. B. Verbraucherschutzorganisationen) hingewiesen wird.
Ferner wird der Senat aufgefordert zu prüfen, wie mit weiteren Maßnahmen – auch auf der Bundesebene – der Verbraucherschutz für Bauherren verbessert wird. So sind insbesondere die Haftungsregelungen und Gewährssicherungen durch die Bauträger bzw. ausführenden Firmen zu überprüfen.
Der Senat wird aufgefordert, sich in den entsprechenden Gremien der BVG und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) für den Erhalt der Kleingruppenkarte und die Umwandlung der Tageskarte in eine 24-Stunden-Karte einzusetzen.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob durch eine direkte Übertragung von Vertretungsmitteln an die Schulen der Unterrichtsausfall deutlich verringert werden kann.
Dabei sollen den Einzelschulen direkt Vertretungsmittel in Form von Honorarmitteln zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls und zur Einstellung von Honorarkräften gegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die Honorarkräfte eine entsprechende Ausbildung im zu unterrichtenden Fach aufweisen.
Die Überlassung der Mittel soll auf Antrag der Schulen mit schulformgerechten Anteilen für die Grundschulen und für die Oberschulen erfolgen. Ein weiterer Anteil der Vertretungsmittel/ Honorarmittel soll bei der Außenstelle des Landesschulamts zur flexiblen Abdeckung des bezirksweiten schularten- und fächerspezifischen Bedarfs verbleiben.
Das Abgeordnetenhaus unterstützt den Senat bei der Behandlung der Reform des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) auf Bundesebene in seinen Bemühungen, frauendiskriminierende Vorschriften abzuschaffen und das Verfassungsziel der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung umzusetzen. Es gilt das SGB so zu verändern, dass der Zunahme unstetiger Erwerbsverläufe bei Frauen und Männern Rechnung getragen wird. Das Aufbrechen traditioneller Arbeitsstrukturen macht es erforderlich, das SGB III so zu gestalten, dass die Übergänge zwischen Phasen des Lernens, abhängigen Arbeitens und der Familienarbeit arbeitsmarktpolitisch flankiert und sozial abgesichert werden.
1. Aufnahme von Zeiten des Bezugs von Mutterschafts- und Erziehungsgeld sowie Zeiten der Pflege von Angehörigen und Zeiten der beruflichen Weiterbildung (mit Unterhaltsgeld) in die Versicherungspflicht, wenn damit eine versiche
rungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde. Die dadurch entstehenden Aufwendungen müssen im Rahmen eines Bundeszuschusses aus Steuermitteln ausgeglichen werden.
2. Der Zugang von Frauen zu aktiver Arbeitsmarktpolitik ist zu verbessern, so dass auch Frauen (und Männer), die keine Lohnersatzleistungen erhalten (z. B. wegen fehlender Bedürftigkeit durch Partnereinkommen), die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Weiterbildung und Beschäftigung bekommen.