2. Der Zugang von Frauen zu aktiver Arbeitsmarktpolitik ist zu verbessern, so dass auch Frauen (und Männer), die keine Lohnersatzleistungen erhalten (z. B. wegen fehlender Bedürftigkeit durch Partnereinkommen), die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Weiterbildung und Beschäftigung bekommen.
3. Für Frauen und Männer mit Familienpflichten ist sicherzustellen, dass sie Teilzeitbeschäftigung bzw. Teilzeitweiterbildung in Anspruch nehmen können.
4. Maßnahmen des Abbaus und Nachteile für Frauen am Arbeitsmarkt und Maßnahmen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer sind im SGB III auch als solche zu benennen. Die Überschrift „Frauenförderung“ ist durch „Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt“ zu ersetzen. Die Kompetenzen der Frauenbeauftragten der Arbeitsämter sind zu stärken.
5. Frauen sind mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik zu beteiligen.
Der Senat von Berlin wird beauftragt, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. März 2001 einen Bericht vorzulegen, der über die ökonomischen und wissenschaftlichen Potentiale der Partnerstädte Berlins für vermehrte Kooperationen und strategische Allianzen in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Technologie Auskunft gibt. Dabei sind die bestehenden Projekte darzulegen und Zukunftsperspektiven darzustellen.
Berliner Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Städtepartnerschaft Berlin-Istanbul wahrnehmen – Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen verbessern
Der Senat wird aufgefordert, die Möglichkeiten, die sich im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Istanbul bieten, auszuschöpfen, um eine Humanisierung des Strafvollzuges in den Istanbuler Gefängnissen zu erreichen. In diesem Zusammenhang spricht sich das Abgeordnetenhaus von Berlin gegen jede Anwendung von Gewalt zur Konfliktlösung in Istanbuler Gefängnissen aus.
1. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Zusammenhang mit der Arbeit der Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ dem Abgeordnetenhaus mit dem Abschlussbericht der Kommission, spätestens aber bis zum 30. Juni 2001, über folgende Fragestellungen berichtet wird:
1.1 Wie kann eine Vereinfachung des Produktkatalogs der Berliner Verwaltung mit dem Ziel vorgenommen werden, die Ausgangsbedingungen für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung zu verbessern?
1.2 Wie kann die Steuerung des Personaletats über die Kosten durch eine mittelfristige Personalplanung ergänzt werden, die Zielzahlen für real besetzte Stellen, nötige Beschäftigungsvolumina und die realen Gehaltsvorgänge zum Ausgangspunkt nimmt?
1.3 Welche differenzierten Auswirkungen hatten die in den letzten Jahren vorgenommenen Arbeitsverdichtungen der Hauptverwaltung und in den Bezirken?
2. Der Senat wird aufgefordert, ergänzend zum Abschlussbericht der Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ dem Abgeordnetenhaus zu folgenden Sachverhalten zu berichten:
2.1 Zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Ausstattungsvergleichen Berlins mit anderen Landesverwaltungen sind in einem Ausstattungsvergleich die Bereiche des allgemeinen Verwaltungsdienstes und der politischen Führung aufzunehmen.
2.2 Im Hinblick auf die von der Kommission vorgeschlagenen Überprüfungen von Leistungsgesetzen ist dem Abgeordnetenhaus über den ressortkonkreten Umfang der Ausgaben zu berichten, die Berlin im Zusammenhang mit Leistungs- und Programmgesetzen des Bundes bzw. des Landes zu tätigen hat.
2.3 Der Vorschlag der Kommission, aus Kostengründen mehr Beamte statt Angestellte im öffentlichen Dienst einzusetzen, ist um eine aktuelle, vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung des Einsatzes von Beamten und Angestellten zu ergänzen, die sowohl den Altersdurchschnitt der in Frage kommenden Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes als auch die Auswirkungen auf die Pensionslasten berücksichtigt.
2.4 Ergänzend zu dem Bericht der Expertenkommission legt der Senat eine beispielorientierte Evaluierung der durch das Land in den 90er Jahren an private und freigemeinnützige Träger übertragenen Aufgaben und Einrichtungen vor.
3. Das Abgeordnetenhaus spricht sich dafür aus, die von der Kommission geforderte Debatte um ein übergreifendes Leitbild für die Entwicklung Berlins unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Berlin- und Bezirksbilanzen unter breiter öffentlicher Beteiligung und unter Berücksichtigung der bisherigen Überlegungen der Berliner Politik im Sommer 2001 aufzunehmen.
Der Senat wird aufgefordert, die Landwirtschaft der Berliner Stadtgüter verstärkt an den Zielen des ökologischen Landbaus und auf artgerechte Tierhaltung zu orientieren. Diese Umorientierung ist dann in den entsprechenden Verkaufs- und Pachtverträgen sicherzustellen, wenn es zu einer Privatisierung des landwirtschaftlichen Betriebs der Stadtgüter kommt.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2001 über die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des Heizspiegels zu berichten. In dem Bericht soll auch aufgeführt sein, welche Auffassung die Mieter- und Vermieterorganisationen zur Anwendung des Heizspiegels vertreten.
Ferner soll dargestellt werden, für welche der notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs welche ungefähren Kosten entstehen würden, wie diese auf die Kaltmiete umlagefähig wären und welche Konsequenzen sich daraus für die Mietentwicklung im Verhältnis zur Senkung der Mietnebenkosten (Energiekosten, Instandsetzung, Wartung) ergeben könnten.
1. zu prüfen, ob und wie der Heizspiegel weiterentwickelt, regelmäßig fortgeschrieben und als Anhang zum Mietspiegel veröffentlicht werden könnte;
2. in den Kooperationsverträgen mit den städtischen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen eine ergänzende Regelung dahin zu treffen, dass der Heizspiegel den Mieterinnen und Mietern bekannt gemacht wird;
3. mit den privaten Wohnungsunternehmen eine Vereinbarung anzustreben, dass auch hier den Mieterinnen und Mietern der Heizspiegel bekannt gemacht wird.
Im Rahmen des Berichtes ist auch darzustellen, welche einfachen und kostengünstigen Möglichkeiten Mieter haben, ihre deutlich gestiegenen Heizkostenabrechnungen von Dritten prüfen zu lassen und Energieeinsparungsmaßnahmen durch ihren Vermieter anregen und bewirken zu können.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus über die Eckpunkte des im Landesenergieprogramm 2000 bis 2003 angekündigten verbindlichen Konzepts zur Energieeinsparung in Krankenhäusern bis zum 30. September 2001 zu berichten. Dabei soll die Zielsetzung eine CO2-Minderung um 30 % bis zum Jahr 2010 sein.
Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass es bei der kurzfristig zu leistenden Umsetzung der Regelungen des Altenpflegegesetzes und der dazugehörigen Verordnung über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, welche ab dem 1. August 2001 in Kraft treten sollen, insbesondere bei der Regelung für den Bereich der Umschulungen nicht zu einer Verschlechterung der Altenpflegeausbildung in Berlin im Jahr 2001 kommt. Geeignete Maßnahmen, die dieses gewährleisten, wie z. B. ein genereller Ausbildungsbeginn im Bereich der Altenpflege zum 31. Juli 2001 sind zu ergreifen.
Darüber hinaus ist u. a. zu regeln, −welche Senatsverwaltung künftig für die Altenpflegeausbildung zuständig sein soll, −nach welchen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ab dem 1. August 2001 gearbeitet wird, −wie die Ausbildung finanziert werden soll (Finanzierung der Schulen, Vergütung der Auszubildenden), −wie viele Auszubildende eine Einrichtung beschäftigen darf, −welche Qualifikation eine Person haben muss, die Auszubildende anleitet.
Bezüglich der noch ausstehenden schulrechtlichen Regelungen sind die landesrechtlichen Grundlagen für die Altenpflegeausbildung zu schaffen bzw. ein Antrag auf vorübergehende Anerkennung der Berliner Ausbildung für ein Jahr bei der Bundesregierung zu stellen.