Protokoll der Sitzung vom 14.06.2001

Drs 14/1280 – als TOP 2 A

9. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 13. Juni 2001 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages

Drs 14/1295 – als TOP 2 B

10. Vorlage - zur Beschlussfassung - über Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2001 und zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2001 (Nachtragshaushaltsgesetz 2001 – NHG 2001)

Drs 14/1220 – als TOP 4 A

11. Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz über die Aufhebung der „Stiftung Jüdisches Museum Berlin“ und zur Änderung des Museumsstiftungsgesetzes

Drs 14/1284 – als TOP 4 B

12. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 7. Juni 2001 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD über Stärkung des Faches „Arbeitslehre“ in der Berliner Schule

Drs 14/1281 – als TOP 15 A

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(B) (D)

nach Anerkennung der Dringlichkeit zu behandeln

13. Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Juni 2001 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nr. 4/ 2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Drs 14/1302 – als TOP 15 B

14. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 11. Juni 2001 und des Hauptausschusses vom 13. Juni 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Keine Entlastung von Vorstandsmitgliedern der Bankgesellschaft Berlin AG, der BerlinHannoverschen Hypothekenbank AG sowie der Landesbank Berlin

Drs 14/1303 – als TOP 15 C

15. Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Juni 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Kassensturz - Offenlegung der finanziellen Risiken für den Landeshaushalt, neue Finanzplanung und strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung

Drs 14/1304 – als TOP 15 D

(A) (C)

(B) (D)

A n l a g e 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Neuwahlen in Berlin zum 23. September 2001

Die große Koalition ist zerbrochen. Die Bankenkrise hat die ohnehin äußerst schwierige Haushaltslage Berlins in dramatischer Weise verschärft und die Erfolge der Haushaltskonsolidierung in Frage gestellt. Weitere Kürzungen sind dadurch in vielen Bereichen erforderlich. Eine neue Koalition bereitet sich darauf vor, bis zur Durchführung von Neuwahlen und der Konstituierung eines neuen Abgeordnetenhauses die notwendigen Entscheidungen zu treffen und einen handlungsfähigen Senat zu bilden.

Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, durch vorzeitige Wahlen darüber zu entscheiden, wem sie einen Neuanfang zutrauen. Neuwahlen müssen darum zum schnellstmöglichen Termin erfolgen. Dies ist der einzige Weg, das enttäuschte Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen. Jede Verzögerung schadet dem Ansehen des Abgeordnetenhauses.

Das Abgeordnetenhaus will eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode und tritt für Neuwahlen bereits am 23. September 2001 ein.

Wahl von Personen zum Vorsitzenden, zum Mitglied bzw. zum stellvertretenden Mitglied der G 10-Kommission des Landes Berlin

Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – AG G 10 – in der Fassung vom 25. März 1995 (GVBl. S. 261) wurden für den Rest der 14. Wahlperiode für den aus der G 10-Kommission ausgeschiedenen Vorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky neu gewählt:

zum Vorsitzenden: das bisherige Mitglied Joachim B o h m

zum Mitglied: das bisherige stellvertretende Mitglied Andreas G r a m

zum neuen stellvertretenden Mitglied: Winfried We r n e r

Wahl einer Person des öffentlichen Lebens zum Mitglied des Rundfunkrates des Senders Freies Berlin

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 Abs. 7 der Satzung der Rundfunkanstalt „Sender Freies Berlin“ – Anlage zum Gesetz über die Errichtung einer Rundfunkanstalt „Sender Freies Berlin“ in der Fassung vom 5. Dezember 1974 (GVBl. 1975 S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1995 (GVBl. S. 678), wurde für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 für das aus dem Rundfunkrat ausgeschiedene bisherige Mitglied Klaus Landowsky nunmehr gewählt:

Herr Abgeordneter Peter R a d u n s k i.

Wahl eines Bürgerbeauftragten oder einer Bürgerbeauftragten zum Mitglied des Kuratoriums der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin und zu dessen/deren Stellvertreter oder Stellvertreterin

Gemäß § 64 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342), wurden für die Dauer von zwei Jahren gewählt:

zum Mitglied: Frau Barbara J o h n

zum stellvertretenden Mitglied: Herr Dr. Hansjürgen G a r s t k a

Wahl a) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Hochschule der Künste Berlin sowie deren Stellvertreterin, b) einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Hochschule der Künste Berlin sowie dessen Stellvertreter

Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342), wurden für die Dauer von zwei Jahren gewählt:

zu a): Frau Dr. Helga F o s t e r Frau Katja v o n d e r B e y als Vertreterin

zu b): Herr Ben Wa r g i n

Frauengesundheitsförderung in Berlin

Der Senat wird aufgefordert, darüber zu berichten, wie die Schlussfolgerungen aus der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – über die gesundheitliche Situation von Frauen in Berlin (Drucksache 12/5847) in die Frauengesundheitsförderung und die Gesundheitsberichterstattung der letzten Jahre eingeflossen sind und konzeptionell umgesetzt wurden.

Darüber hinaus ist darzulegen, welche weiteren Anstrengungen unternommen werden müssen, um die gesundheitliche Situation von Frauen in Berlin stetig zu verbessern und vorhandene Defizite in diesem Bereich kontinuierlich abzubauen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 ein Bericht vorzulegen.

(A) (C)

(B) (D)

Gender-Mainstreaming als Strategie zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2001 zu berichten, inwieweit er den Ansatz des „Gender-Mainstreaming“ in Berlin umsetzt, das heißt, die Gleichstellung von Frauen und Männern als Leitprinzip seines Handelns aufgegriffen und bei seinen politischen, normengebenden und verwaltenden Maßnahmen berücksichtigt hat.

Gender-Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit in allen Politikfeldern (III) Selbstverpflichtung des Abgeordnetenhauses