Protokoll der Sitzung vom 14.06.2001

Gender-Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit in allen Politikfeldern (III) Selbstverpflichtung des Abgeordnetenhauses

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die von der Europäischen Union entwickelte Leitlinie des Gender-Mainstreaming und spricht sich wie die Europäische Union dafür aus, „... die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen zu beschränken, sondern zur Verwirklichung der Gleichberechtigung ausdrücklich sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen einzuspannen“.

Das Abgeordnetenhaus verpflichtet sich, bei der fachlichen Arbeit seine Ausschüsse verstärkt auf mögliche geschlechtsspezifische Auswirkungen seiner Entscheidungen zu achten und zu prüfen, inwieweit die jeweiligen Handlungsfelder für die Verwirklichung der Chancengleichheit und zum Abbau mittelbarer Diskriminierungen genutzt werden können.

Stärkung des Faches „Arbeitslehre“ in der Berliner Schule

Der Senat wird aufgefordert, das Fach „Arbeitslehre“ im Rahmen einer wirtschafts- und arbeitsorientierten Allgemeinbildung in der Berliner Schule zu stärken und dafür insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Gezieltes und bedarfsgerechtes Fortbildungsangebot für das Fach „Arbeitslehre“ für die Berliner Lehrerinnen und Lehrer zur Umsetzung des neuen Rahmenplanes sowie Sicherstellung einer personell und fachlich angemessenen Vertretung des Faches „Arbeitslehre“ im Berliner Landesinstitut für Schule und Medien;

2. Verbesserung der technischen und sachlichen Ausstattung des Faches „Arbeitslehre“ in den Berliner Schulen einschließlich der erforderlichen Anpassung der Geräte an moderne Sicherheitsstandards, der Ausstattung der Arbeitsräume mit Computern sowie der Sicherstellung von Wartung und Reparatur der Ausstattung unter Wahrung der Zuständigkeit des Schulträgers;

3. bedarfsgerechte Einstellung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die das 2. Staatsexamen im Fach „ArbeitsIehre“ abschließen;

4. Stärkung der ökonomischen Dimension der Unterrichtspraxis als integrativer Bestandteil der Arbeitslehre entsprechend dem neuen Rahmenplan mit dem Ziel der Vorbereitung auf eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben;

5. im Rahmen der Profilbildung der Schulen können Gymnasien die ökononische und technische Bildung sowie die systematische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Betriebspraktika mit einer umfassenden Information über die Ausbildungs- und Arbeitswelt einführen bzw. ausbauen;

6. Ausbau der curricularen und unterrichtspraktischen Elemente einer technischen, haushaltsbezogenen und ökonomischen Grundbildung in der Grundschule;

7. Verbesserung der Kooperation zwischen den Lernorten Schule und Betrieb im Rahmen des Faches „Arbeitslehre“.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit an den Universitäten die beiden Studiengänge Technik/Arbeitslehre und Haushalt/Arbeitslehre integriert werden, ein ausreichendes Angebot an Studienplätzen in einem integrierten Studiengang „Arbeitslehre“ vorgehalten und für dieses Fach bei den Schulabgängem geworben wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2001 zu berichten.

Grundstücksgeschäft (Nr. 4/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Verkauf einer ca. 18 495 m2 großen Teilfläche des Grundstücks Ostpreußendamm 60 in Berlin-Steglitz wird zu den Bedingungen des am 18. Juli 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages mit der Maßgabe, dass die Bodenverunreinigungsklausel nachbeurkundet wird, zugestimmt.

Keine Entlastung von Vorstandsmitgliedern der Bankgesellschaft Berlin AG, der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG sowie der Landesbank Berlin

Das Abgeordnetenhaus fordert die vom Land Berlin in den Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG und den Aufsichtsrat der Landesbank Berlin entsandten Mitglieder des Senats auf, als Vertreter des Mehrheitsaktionärs bis zur Vorlage und Auswertung der Ergebnisse der diversen Sonderprüfungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sowie der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen den Vorstandsmitgliedem der Bankgesellschaft Berlin AG und der Landesbank keine Entlastung zu erteilen. In den Hauptversammlungen ist entsprechend zu verfahren.

Bezüglich der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG (Berlin-Hyp), in deren Aufsichtsgremien das Land Berlin nicht direkt vertreten ist, wird der Senat aufgefordert, durch seine Vertreter im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG die Entscheidung herbeizuführen, dass den Vorständen der Berlin-Hyp durch den Aufsichtsrat der Berlin-Hyp, in dem die Bankgesellschaft Berlin AG vertreten ist, bis zur Vorlage und Auswertung der Ergebnisse der diversen Sonderprüfungen des BAKred, sowie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, keine Entlastung zu erteilen ist; in der Hauptversammlung der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG ist entsprechend zu verfahren.

Darüber hinaus werden die vom Land Berlin in den Aufsichtsrat der Bankgesellschaft Berlin AG entsandten Mitglieder des Senats aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass umfassend die Frage der persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern gegenüber den oben genannten Banken geprüft wird. Hierüber ist dem Abgeordnetenhaus zügig zu berichten.

Kassensturz – Offenlegung der finanziellen Risiken für den Landeshaushalt, neue Finanzplanung und strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung

Der Senat wird aufgefordert, spätestens mit seiner Beschlussfassung über den Haushalt 2002 eine neue Finanzplanung vorzulegen.

(A) (C)

(B) (D)

Hierbei ist insbesondere darzustellen, durch welche strukturellen Maßnahmen der finanzpolitische Handlungsbedarf aufgelöst werden soll. Im Einzelnen:

−die durch die Krise der Bankgesellschaft Berlin AG entstandenen zusätzlichen Belastungen des Landeshaushalts von mindestens 500 Mio DM jährlich;

−die aus der aktuellen Steuerschätzung resultierenden Steuermindereinnahmen in Höhe von 339 Mio DM im Jahr 2002, 532 Mio DM im Jahr 2003 und 757 Mio DM im Jahr 2004;

−der in der Finanzplanung 2000 bis 2004 nicht aufgelöste Handlungsbedarf in Höhe von 1,185 Mrd DM im Jahr 2002, von 1,694 Mrd DM im Jahr 2003 und 2,135 Mrd DM im Jahr 2004;

−die Risiken aus der Unterfinanzierung der Personalhaushalte und der Ausgaben für die gesetzlich verpflichtenden Sozialleistungen in Höhe von mindestens 700 Mio DM jährlIch.

−Darüber hinaus ist maßnahmenkonkret darzulegen, durch welche Vermögensaktivierungen die auftretenden Dekkungslücken in den einzelnen Haushaltsjahren überbrückt werden sollen.

Zudem sind alle über die oben genannten Punkte hinaus gehenden Risiken für den Landeshaushalt offen zu legen und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung auszuweisen. Dies gilt u. a. für:

−das Abschlussdefizit der Entwicklungsgebiete;

−die Risiken aus der ungenügenden Umsetzung des Sanierungskonzeptes der BVG – BSU 2000;

−die Risiken für den Landeshaushalt aus dem Privatisierungsverfahren für den Flughafen Schönefeld.

Pfand für Dosen: Berlin stimmt zu!

Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat der Novellierung der Verpackungsverordnung zuzustimmen.

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