Dies ist sicher ein Problem, denn es ist von beiden Antragstellern nicht ausgeführt worden, warum die Grenze in ihren Anträgen bei 25 Prozent oder bei 3 Prozent liegt, wenn man mit Sicherheit annehmen kann, dass ein beherrschender Einfluss auf ein Unternehmen möglich ist. Insofern ist in dieser Frage unser Antrag der bessere. Vielleicht reden wir in 14 Tagen noch einmal darüber.
Jetzt aber zu dem SPD-Grünen-Antrag, der dieses nicht leistet. Zuvor will ich noch etwas zum Änderungsantrag der CDU sagen. Ich bin richtig begeistert, weil dieser Änderungsantrag offensichtlich dokumentiert, dass die Oppositionsrolle für die CDU ein wahrer Jungbrunnen ist. Denn dieser Änderungsantrag bewegt sich auf der linksradikalen Überholspur,
weil die Anteilsquote, die ein Wählbarkeitshindernis darstellen soll, von 50 Prozent nicht auf 25 Prozent, sondern gleich auf 3 Prozent heruntergedrückt werden soll. Aber wie das bei den Linksradikalen manchmal so ist: Sie ignorieren öfter rechtliche Implikationen, das tun auch Sie.
Ich habe mich auch gewundert über die Ausführungen von Herrn Braun, der immer von der Trennung von Wirtschaft und Politik sprach – wir reden hier gar nicht über die Trennung von Wirtschaft und Politik, denn Mitglieder von geschäftsführenden Vorständen, von privaten Unternehmen können jederzeit in diesem Abgeordnetenhaus sitzen, es sei denn, auf diese Unternehmen übt das Land Berlin einen beherrschenden Einfluss aus. Es geht also nicht um die Trennung von Wirtschaft und Politik, sondern um die eindeutige Trennung von Exekutive und Legislative, um dieses Problem geht es hier nur. Insofern geht Ihr 3-Prozent-Antrag weit an der Rechtslage vorbei, weil Sie nicht begründen können, warum mit 3 Prozent in aller Regel ein beherrschender Einfluss des Landes Berlin auf ein Unternehmen ausgeübt werden kann. Insofern glaube ich, wie meine Vorredner, dass das der blanke Populismus ist und fernab von den rechtlichen Grundlagen.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen hat allerdings mit der 25-Prozent-Regelung das gleiche Problem wie Sie mit der 3-Prozent-Regelung. Das ist sozusagen nicht hinreichend. Aber ich denke, dass es eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Ursprungsantrag der Grünen ist, dass in diesem Antrag eingeführt wurde, dass auch weitere Formen des maßgeblichen Einflusses auf Wirtschaftsunternehmen einen Grund für den Ausschluss der Wählbarkeit darstellen.
Nun muss ich noch dazu sagen, dass in der Hektik, mit der an dieser Gesetzesänderung gebastelt worden ist, natürlich den Antragstellern eine Reihe sprachliche Mängel unterlaufen sind, weil man sich unbedingt an das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Fall Simon halten wollte.
Es war halt nicht besser zu haben, insofern wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen. Der Feinschliff am Gesetzestext kann dann vielleicht in der 15. Legislaturperiode erfolgen. – Ich danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir, wie Sie sich denken können, eine besondere Freude, dass ich als nachrückender Abgeordneter gleich bei meiner ersten Sitzung in dieser Legislaturperiode mit dazu beitragen kann, einer grünen Gesetzesinitiative zum Erfolg zu verhelfen.
[Beifall bei den Grünen – Dr. Heide (CDU): Bloß lange wird’s nicht gehen! – Rösler (CDU): Freuen Sie sich nicht zu früh!]
Wenn wir heute einen kleinen, aber wichtigen Schritt gehen in die Richtung, die Verfilzung der politischen Landschaft in Berlin strukturell ein Stück weit zu verhindern, dann ist das sicherlich kein Zufall, dass es sich dabei um einen Antrag der Grünen handelt.
Denn die Grünen haben seit ihrer Gründung als AL bis heute eine hervorragende Tradition als Antikorruptionspartei in dieser Stadt, angefangen von den Auseinandersetzungen um den Stobbe-Senat – –
Dass es so ist, wissen auch Sie, Herr Wansner. – Und ich bin ganz zuversichtlich, dass der neue Justizsenator in dieser Tradition sein Amt führen
und mit den Zuständen in dieser Stadt – rückwärts gewandt – ein Stück weit aufräumen und – vorwärts gedacht – auch weiterhin, auch über diesen Antrag hinausgehende strukturelle Entscheidungen treffen wird, die die Korruption in dieser Stadt ein Stück weit erschweren und verhindern.
[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Cramer (Grüne): Bravo! Darauf warten wir!]
Mit dem Gesetz, das hier heute verabschiedet werden soll, erreichen wir, dass künftig Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist, nicht zugleich Mitglieder im Abgeordnentenhaus sein können. Maßgebliche Beteiligung, das war das Ziel des GrünenAntrages, kann natürlich auch dann gegeben sein, wenn eine Beteiligung unter 50 Prozent Anteil liegt. Das ist sicherlich klar und zeigt eindrucksvoll das Beispiel Landowsky, wo wir bekanntlich wissen, dass der Anteil der öffentlichen Hand an der BerlinHyp 49,59 Prozent beträgt.
Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, bei 25 Prozent anzusetzen, weil damit auch Sperrminoritäten erfasst werden, die natürlich auch einen maßgeblichen Einfluss begründen können.
Sicherlich ist es auch denkbar – und da gebe ich Ihnen ja Recht, meine Damen und Herren von der CDU –, dass auch Beteiligungen von unter 25 Prozent maßgeblichen Einfluss darstellen können. Dem allerdings trägt der hier vorliegende Gesetzesantrag insoweit Rechnung, als ausdrücklich festgestellt wird, dass, wenn andere Mittel, nämlich Vertrag, Satzung oder andere verbindliche Regelungen einen bestimmenden Einfluss des Anteilseigners öffentliche Hand darstellen, auch eine Beteiligung von unter 25 Prozent Grund für die Unvereinbarkeit ist.
Insofern, meine Damen und Herren von der CDU, geht Ihr Antrag mit den 3 Prozent vollständig ins Leere.
Nicht nur dass es skurril ist, wie Sie nach Ihrem Marsch durch den Morast beim Versuch, sich reinzuwaschen, jetzt hier völlig übers Ziel hinausschießen, sondern auch inhaltlich, Herr Braun, ist es in keiner Weise über das hinausgehend, was wir hier geregelt haben, außer dass Sie auch bei Unternehmen mit Beteiligungen zwischen 3 Prozent und 25 Prozent Unvereinbarkeiten begründen, die überhaupt keinen Einfluss der öffentlichen Hand auf das Unternehmen darstellen. Dieses geht unseres Erachtens nicht. [Zuruf der Abgn. Wansner (CDU), Rösler (CDU) und Eyck (CDU)]
Sie sind in dieser Frage in einem schweren Abwägungsprozess zwischen verschiedenen Rechten, einmal der Tatsache, dass ein Eindruck der Interessenskollision vermieden werden soll, andererseits haben Sie aber das sehr hohe Rechtsgut des
passiven Wahlrechts zu beachten. Bei dieser Abwägung darf nur dann das passive Wahlrecht eingeschränkt werden, wenn tatsächliche Gründe vorliegen, also ein tatsächlicher bestimmender Einfluss der öffentlichen Hand gegeben ist. Das stellt unser Antrag sicher. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke sehr!
Ich schließe damit die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. – Erstens: Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 14/1361-1. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit haben SPD, Grüne und PDS, die Mehrheit, diesen Antrag abgelehnt.
Zweitens: Wer nun dem Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes gemäß Drucksachen 14/1012 und 14/1361 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion ist das so angenommen.
II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz über die „Stiftung Berliner Philharmoniker“, Drucksache 14/1119, gemäß Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 28. Mai 2001 und des Hauptausschusses vom 27. Juni 2001
Dann eröffne ich die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatungen der 17 Paragraphen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Ich rufe also auf die §§ 1 bis 17, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/1119 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1366.
Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Vorlage unter Berücksichtigung der Änderungen in der Beschlussempfehlung. Ich lasse ohne Aussprache abstimmen und schließe die Einzelberatung und verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Stiftung Berliner Philharmoniker auf der Grundlage der Drucksachen 14/1119 und 14/1366 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag einstimmig bei einer Stimmenthaltung angenommen.