Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

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Vizepräsident Momper

g) Drucksache 14/1352:

Antrag der Fraktion der PDS über Alternativen zum Konzept der Expertenkommission für Staatsaufgabenkritik – Scholz-Kommission – (6) Begleitendes Controlling für Beteiligungen des Landes in einer Hand einführen

h) Drucksache 14/1353:

Antrag der Fraktion der PDS über Alternativen zum Konzept der Expertenkommission für Staatsaufgabenkritik – Scholz-Kommission – (7) Wirtschaftsförderung und Marketingaktivitäten straffen

Für die Begründung der Großen Anfrage durch die PDS sind nach der Geschäftsordnung bis zu zehn Minuten Redezeit möglich. – Herr Krüger hat das Wort! – Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der neue Regierende Bürgermeister Herr Wowereit hat uns heute Mittag eine Verwaltungsrevolution in Aussicht gestellt.

[Niedergesäß (CDU): Der weiß doch gar nicht, was eine Revolution ist!]

Wir aus der PDS hören das nicht mit Unbehagen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle an ein Wort von Eberhard Diepgen erinnern, der mit derselben Formulierung, in Berlin finde keine Verwaltungsreform, sondern eine Verwaltungsrevolution statt, diesen Anspruch vor genau zwei Legislaturperioden begründet hat. Nun ist eine deutsche Behörde wahrhaftig keine Lokomotive der Weltgeschichte,

[Niedergesäß (CDU): Die habt ihr ja, die Lokomotiven!]

und so kann man sagen: Herr Diepgen hat Herrn Wowereit noch vieles übrig gelassen, was verbessert werden kann, was aber vor allen Dingen auch verändert werden muss.

Als wir unsere Große Anfrage zu den Arbeitsergebnissen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik und den Schlussfolgerungen des Senats eingebracht haben, befand sich die alte Regierung noch im Amt. So ist die Große Anfrage, obwohl an den alten Senat gerichtet, für die neue Regierung eine Gelegenheit, ihre alternativen Positionen deutlich zu machen, so sie denn beabsichtigt oder vorhanden sind. Wir werden Ihnen da sehr genau zuhören. Wir sind an einer unaufgeregten und sachbezogenen Diskussion sehr interessiert. Dies ist unserer Ansicht nach auch deswegen möglich, weil sich einige Probleme, die sich aus den Beschlüssen des alten Senats zu den Vorschlägen der Kommission ergeben haben, erledigt haben könnten.

[Niedergesäß (CDU): Aber auch nur könnten!]

Damit meinen wir die beabsichtigte Anhebung der Besoldung der Spitzenbeamten. Wir würden sie im übrigen auch nicht tolerieren, und das ist, wie man heute in Berlin sagt, auch richtig so. [Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Bevor ich kurz auf einige Punkte in unserer Großen Anfrage eingehe, erlauben Sie mir, etwas Generelles zur Rolle der Expertenkommission zu sagen: Die Einsetzung dieser Kommission war eine richtige Entscheidung. Wir meinen in der Tat auch nicht nur die Effektivität der staatlichen Aufgabenwahrnehmung, sondern auch die Frage, ob bestimmte Aufgaben überhaupt in staatlicher Trägerschaft verbleiben sollen, gehört auf den Prüfstand. Und unter diesem Blickwinkel haben wir auch die ersten drei Punkte unserer Großen Anfrage formuliert; auch weil wir den Eindruck haben, dass es der Kommission nicht gelungen ist, eine klare Definition von Staatsaufgaben zu gewinnen.

Sie unterscheidet zwischen Kernaufgaben, die alles enthalten sollen, was der Staat als Ordnungsmacht schon seit dem 19. Jahrhundert immer gemacht hat – Polizei, Justiz, Gefängnisse, Steuerverwaltung –, sowie sogenannten sonstigen Auf

gaben, die alles umfassen, was im 20. Jahrhundert dazu gekommen ist und den sozialen Gebrauchswert des Staates für die Gesellschaft wesentlich mitbestimmt. Diese Auffassung entspricht nicht der Verfassung von Berlin, die diese Unterscheidung nicht kennt. Der Grundrechtskatalog und der Staatszielkatalog der Verfassung von Berlin weist dem Staat eine unteilbare Verantwortung für Gewährleistungsaufgaben der sozialen Sicherheit, der Unterhaltung sozialer Einrichtungen, für Umweltschutz, für Kitaplätze zu. All das ist nicht unter Sonstiges abzumelden.

Auch wenn es für uns völlig klar ist, dass die Verfassung hier keinen Bestandschutz für Behörden und für Beamte gewährt, so bleibt doch die Entscheidung, welche Aufgabe in welcher Trägerschaft erledigt werden kann, primär eine politische und keine betriebswirtschaftliche Frage. Aber über Leitbilder lässt sich trefflich streiten. Wir sind aber vor allem an den praktischen und kassenwirksamen Aspekten der Staatsaufgabenkritik interessiert.

Völlig zu Recht bezeichnet die Expertenkommission die komplizierte finanzielle Situation der Stadt als maßgebliche Triebkraft für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Hier sehen wir einige Probleme, die wir gern weiter mit Ihnen besprechen wollen.

1. Kommission und Senat orientieren sich bei der Staatsaufgabenkritik vor allen Dingen an der Privatisierung. Der konkrete Nachweis, dass Privatisierung billiger ist, wird an keinem Punkt des Berichts angetreten. Privatisierung wird vielmehr als Allheilmittel angepriesen. Wir zweifeln ernsthaft an dem Erfolg einer solchen Rosskur, weil Berlin als Ergebnis dieser Politik eher doppelt zahlt als spart, sowohl für die Beschäftigten, die in den Personalüberhang müssen, als auch für die Privaten, die für die ausgegliederten Aufgaben bezahlt werden müssen. Weiterhin erhöht sich der Druck im öffentlichen Dienst, zu betriebsbedingten Kündigungen überzugehen. Das ist mit der PDS nicht zu machen! Dabei bleibt es!

[Beifall bei der PDS]

Es gibt bessere und wirksamere Wege, die Verwaltung zu rationalisieren. Lassen Sie uns versuchen, sie gemeinsam zu gehen.

2. Die Kommission hat einige Potentiale für die Binnenmodernisierung der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf die Bündelung bislang zersplitterter Zuständigkeiten in den Bereichen Personalwirtschaft, Beteiligungscontrolling, Wirtschaftsförderung und anderer unterbreitet, die wir für ausbaufähig halten. Bislang wurden sie durch die Regierung nicht aufgegriffen. Zur Binnenmodernisierung gehört auch das Problem der Zurückdrängung des Übermaßes von Verwaltungsvorschriften, die große Lebensversicherung für Bürokratie. Dieses Problem gehört auf die Prioritätenliste der Staatsaufgabenkritik, ganz nach vorn. Das fehlt uns bislang.

3. Die hohen Erwartungen jedoch, die wir in den Ideenreichtum der Kommission für strukturelle Einsparungen, in eine unabdingbare Senkung der Personalkosten für die Hauptverwaltung gesetzt haben, finden wir weder im 1. Zwischenbericht noch in den Beschlüssen des Senats dazu wieder. Stattdessen sind 8 Bezirken zusammen genommen 273 Millionen DM Einsparungen aufgedrückt worden, wobei sie dabei noch einen Nachschlag von mehr als 40 Millionen DM für 4 CDU-geführte Bezirke zu erwirtschaften haben. Sieht so Staatsaufgabenkritik aus? – Nein, so sieht Klientel-Politik aus, wenn Innensenator Werthebach die Finger dabei im Spiel hatte.

[Beifall bei der PDS]

4. Der alte Senat hat immer behauptet, dass wir in diesem Jahr 50 Millionen DM an Einsparungen auf Grund staatsaufgabenkritischer Maßnahmen im Haushalt erwarten durften. Passiert ist bislang nichts, außer dass diese 50 Millionen DM auf dem Friedhof der Defizite ruhten, zuerst bei Herrn Kurth und nun bei Frau Krajewski. Hier musste die Expertenkommission als Alibi für eine zutiefst unsolide Haushaltspolitik herhalten, die sich übrigens letztendlich auch als Sargnagel für die große Koalition erwiesen hat.

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Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass die Beschlüsse, die der alte Senat zu den Empfehlungen der Kommission gefasst hat, in Kraft treten. Daher beziehen sich unsere Fragen mit gutem Grund weiter auf die Stellung des neuen Senats und seine Beschlüsse zur Scholz-Kommission. Gerade deswegen interessiert uns aber auch, ob Sie bereit sind, die Stellungnahme, die die alte Regierung zum Zwischenbericht der Kommission beschlossen hat, grundsätzlich zu überdenken, sie zu überarbeiten, sie auch gegebenenfalls zurückzuziehen. Sind Sie bereit, die Leitung der Kommission einem wirklichen Verwaltungsfachmann anzuvertrauen? Ist es möglich, die Arbeit der Kommission mit einem zu erweiternden Auftrag auch in der bevorstehenden Legislaturperiode fortzusetzen? Sind Sie bereit, Fachgremien des Parlaments in die Erarbeitung von Zielstellungen für die Fortsetzung der Arbeit der Kommission einzusetzen?

Wir haben uns erlaubt, Ihnen heute ein Antragspaket zum Thema vorzustellen. Auch wenn Neuwahlen ins Haus stehen und damit die Chancen, unsere Anträge in den Ausschüssen zu besprechen, äußerst beschränkt sind, wollen wir nicht darauf verzichten, sie in das Parlament einzubringen. Wir sind davon überzeugt, dass das Parlament beim Thema Staatsaufgabenkritik nicht nur Beobachter bleiben, sondern Impulsgeber und Gestalter werden muss. Bei aller Kritik möchten wir mit unserem Antragspaket deutlich machen, dass wir sehr wohl bereit sind, konstruktive Ansätze der Expertenkommission aufzugreifen, die sich der alte Senat nicht zu eigen machen wollte.

1. Es geht uns um die Bündelung politisch-administrativer Gestaltungskompetenzen. Deswegen schlagen wir vor, die Zuständigkeiten für die Personalwirtschaft und die Personalentwicklung zusammenzufassen, wie Sie unserem Antrag über die Schaffung einer neuen Senatsverwaltung für Finanzen und Personalmanagement entnehmen können. Ich möchte es klar sagen: Wir halten es für sachgerecht, wenn solche Kompetenzen wie Besoldungspolitik, Stellenwirtschaft, aber auch Tarifpolitik nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Inneres ressortieren.

2. Wir stimmen mit der Kommission überein, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Struktur- und Personalbestand umfassend reduziert werden muss. Allerdings halten wir von dem Weg, den der alte Senat dazu beschlossen hat, wenig. Wir halten ihn – genauer gesagt – für inakzeptabel und vor allen Dingen für unwirksam. Wir schlagen vielmehr eine Verschlankung der Bauverwaltung durch den Abbau von Doppelzuständigkeiten, Dezentralisierung und sinnvolle Fusion von Abteilungen und Referaten vor. Wenn in den nächsten Jahren nach Prognosen, die die Senatsverwaltung übrigens selbst getroffen hat, 400 Beschäftigte rentenbedingt und 700 vorzeitig ausscheiden können – insgesamt also weit mehr als 1000 –, ist das in unserem Antrag formulierte Ziel realistisch, dort dauerhaft 600 Stellen kassenwirksam abzubauen.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!

Das bringt – letzter Satz –, zusammen mit den personalabbaubedingt anfallenden Chancen, Verwaltungskosten zu reduzieren, bis zu 60 Millionen DM. Das ist übrigens mehr, als die Scholz-Kommission dort für möglich hält. Es funktioniert praktisch, ohne überhaupt an betriebsbedingte Kündigungen denken zu müssen.

Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, würde ich gern den Mitgliedern und Mitarbeitern der Kommission für die geleistete Arbeit danken. Staatsaufgabenkritik ist keine Sache, bei der man sich in Politik und Verwaltung allzu viele Freunde macht. Hier ist aber eine Arbeit geleistet worden, die durchaus Ernstzunehmendes und Bedenkenswertes enthält. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der PDS]

Danke schön! Das Wort zur Beantwortung hat nunmehr der Senator Dr. Körting! – Bitte schön, Herr Innensenator!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Senats beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der PDS wie folgt: Die Expertenkommission Staatsaufgabenkritik wurde – wie bekannt – vom Senat im Frühjahr 2000 mit dem Auftrag eingesetzt, strukturelle Veränderungen der Berliner Verwaltung vorzuschlagen, die dem neuen Bild staatlicher und kommunaler Tätigkeiten entsprechen. Den ersten Zwischenbericht hat die Kommission im Dezember 2000 vorgelegt, auf den sich primär die Große Anfrage bezieht. Dieser Zwischenbericht enthält allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung staatlicher Aufgabe, Vorschläge zu Strukturfragen des Stadtstaates und der Einheitsgemeinde Berlin, denkbare Maßnahmen zum Themenfeld Personal, mögliche Initiativen für die Bauverwaltung, Ideen für den Bereich facility management und schließlich Vorschläge für den Bereich Wirtschaft. Der Zwischenbericht ist im Internet für jeden abrufbar, so dass eine breite öffentliche Debatte über die Vorschläge denkbar ist. Ein zweiter, informeller Zwischenbericht für die Bereiche Soziales, Arbeit und berufliche Bildung, Gesundheit, Polizei und Justiz liegt seit wenigen Tagen vor. Im September dieses Jahres will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.

Ich möchte eine Frage von Herrn Krüger gleich beantworten: Im Hinblick auf den Stand der Arbeiten der Kommission – nicht im Hinblick auf die Ergebnisse – wird der Senat diese Kommission nicht verändern. Wir werden also weder den Vorsitzenden neu berufen noch Sonstiges tun. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass das, was jetzt noch von der Kommission bis September zu erwarten ist, von dieser auch vorgelegt werden soll.

Ich möchte auch gleich eine zweite Frage von Ihnen beantworten: Auch wenn der bisherige Senat Beschlüsse gefasst hat, ist der neu gewählte Senat selbstverständlich bereit und auch verpflichtet, alle die von der Expertenkommission vorgelegten Vorschläge neu zu überprüfen.

Der Senat misst der Arbeit der Expertenkommission „Staatsaufgabenkritik“ bei der strukturellen Veränderung der Berliner Verwaltung vom Grundsatz her eine große Bedeutung zu. Wir haben erwartet, dass die im ersten Zwischenbericht formulierten Grundsätze anhand der einzelnen Politik- und Verwaltungsbereiche konkretisiert werden, so dass deutlicher wird, zu welchen Konsequenzen ihre Umsetzung in der Praxis führt. Es liegt auf der Hand, dass man erst dann, wenn die Vorschläge der Expertenkommission offiziell und endgültig auf dem Tisch liegen, zu ihrer Umsetzbarkeit fundiert Stellung nehmen und Alternativen erörtern kann. Das ist nach den Texten, wie sie mir jetzt vorliegen, im Übrigen auch schwierig, weil die Expertenkommission in vielen Teilbereichen Problemfelder angerissen hat, aber keine eigentlichen Lösungsvorschläge vorgelegt, sondern nur eine Richtung angegeben hat, in der sie sich Lösungen vorstellen kann.

Im Einzelnen möchte ich zu Ihren Fragen Stellung nehmen und ich bitte um Vergebung, wenn es etwas technisch wird, denn das ist kein Thema, das die Abgeordneten – wie andere Themen vorhin – von den Sitzen reißen wird.

Zu den Fragen 1 bis 3: Die ersten drei Fragen Ihrer Großen Anfrage würden von uns verlangen, dass wir zum Teil zu den Ergebnissen schon vorgreiflich Stellung nehmen. Wir erwarten insoweit konkretisierende Vorschläge, und wir erwarten Aussagen, welche Aufgaben denn wirklich entbehrlich sind, welche Standards verändert werden können und welche Aufgaben künftig in anderer Trägerschaft fortgeführt werden können. Uns sind diese Vorschläge, aber auch Vorschläge, die unterdessen hier aus dem Hause unterbreitet worden sind, und zwar von allen Fraktionen, willkommen. Ob wir ihnen folgen oder nicht, das muss sich dann aus der Debatte ergeben. Der Senat wir dann anhand all dieser Vorschläge seine Prioritäten in der Konsolidierungspolitik festlegen und dabei unter Wahrung der Bürgerfreundlichkeit Entscheidungen zur Rationalisierung beim Verwaltungshandeln treffen. Dazu gehört dann auch der Abbau von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Gestatten Sie mir zu diesem Punkt eine persönliche Bemerkung! Die Forderung nach Abbau von Rechts- und Verwaltungsvorschriften höre ich seit meinem Studium. Insofern ist der Vor

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Sen Dr. Körting

schlag der Expertenkommission, man sollte Rechts- und Verwaltungsvorschriften überprüfen, dann nicht hilfreich, wenn mir nicht gesagt wird, welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach Auffassung der Expertenkommission entbehrlich sind und in welchen Bereichen die Expertenkommission meint, dass staatliches Handeln nicht erforderlich sei – ob das nun die Wohnungsaufsicht oder das Wohnungsamt oder was auch immer ist. Ich habe die Hoffnung gehabt – vielleicht passiert es auch noch –, dass die Expertenkommission mir dazu konkrete Vorschläge macht. Ansonsten haben wir sozusagen hier im Parlament zu entscheiden, wo wir Prioritäten setzen.

Zu der Frage 4: Der Senat hat auf Grund des Zwischenberichts – und zwar des ersten Zwischenberichts, der zweite Zwischenbericht ist im Detail noch nicht behandelt worden – umfangreiche Prüfaufträge mit dem Ziel des Aufbaus einer modernen Verwaltung beschlossen. Die mit den Prüfaufträgen in Zusammenhang stehenden Maßnahmen haben noch nicht zu einer konkretisierenden Sparvorgabe der 50 Millionen DM geführt. Sie haben das umschrieben als einen „Friedhof des Defizits“ – wenn ich das richtig im Ohr habe –, auf dem die zwischengelagert sind. Ich kann dem guten Gewissens nicht völlig widersprechen.

[Zuruf des Abg. Krüger (PDS)]