zu Mitgliedern des (zurzeit ruhenden) Kuratoriums der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und zu deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern
Gemäß § 64 Abs. 3 und Abs. 4 sowie Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) ), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342), wurden für die Dauer von zwei Jahren gewählt: