Protokoll der Sitzung vom 09.03.2000

In Berlin haben die von den Drogenproblemen besonders betroffenen Innenstadtbezirke bereits seit längerem Interesse an der Bereitstellung von Druckräumen. Dies wurde ihnen bisher immer unter Hinweis auf die Rechtslage verwehrt.

Aus unserer Sicht ist die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in erster Linie eine gesundheitspolitische und keine innenbzw. sicherheitspolitische Angelegenheit.

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Wir können die Augen nun einmal nicht davor verschließen, dass es Suchtabhängige in unserer Gesellschaft gibt. Natürlich steht an allererster Stelle immer die Prävention. Wir müssen alles dafür tun, dass Jugendliche ein erfülltes Leben haben, das sie nicht zu Drogen greifen lässt, dass breite Personenkreise sensibel für Drogenprävention gemacht werden und dass wir beispielsweise nicht durch Einsparungen im Bereich von Streetworkern ein falsches Signal setzen. All das steht in unserer Koalitionsvereinbarung.

Aus mehreren Gründen sollte aber aus Sicht der SPD-Fraktion intensiv geprüft werden, ob auch in Berlin Druckräume eingerichtet werden können. Dadurch wird das Infektionsrisiko für die Abhängigen gesenkt, Leben wird gerettet, weil die Zahl der Drogentoten verringert werden kann, und – nicht zu vergessen – der Rückzug der Süchtigen in Drogenkonsumräume hat auch positive Auswirkungen auf das Stadtbild. Die Gefährdung durch herumliegende Spritzbestecke auf öffentlichen Straßen, Spielplätzen und in Grünanlagen wird verringert. Es kann und muss die Möglichkeit der Verzahnung mit umliegenden Betreuungs- und Beratungsangeboten genutzt werden, so dass nach unserer Auffassung Drogenkonsumräume in ein Gesamtkonzept eingebettet werden müssen. Dabei wäre es auch wichtig, dass nicht nur an einer Stelle der Stadt eine derartige Einrichtung angeboten wird. Das würde zu einer Konzentration der Szene und damit zu zusätzlicher Belastung des Bereichs führen, in dem die Einrichtung angesiedelt ist.

Der Herr Innensenator hat in den vergangen Tagen bereits mehrfach vollmundig öffentlich erklärt, dass er gegen derartige Einrichtungen ist und sie gegebenenfalls schließen lassen wird. Die SPD-Fraktion sieht diese Frage jedoch vorrangig als eine gesundheitspolitische, das habe ich bereits erwähnt. Insofern haben wir hier, wie deutlich wird, einen Dissens. Lassen Sie uns deshalb in aller Ruhe über die Möglichkeiten diskutieren, die die neue gesetzliche Regelung für Berlin bietet. Wir sollten die Einrichtung von Drogenkonsumräumen nicht kategorisch ablehnen,

sondern in aller Besonnenheit miteinander besprechen, was machbar und auch finanzierbar ist. Dabei sind die Erkenntnisse aus erfolgreichen Modellprojekten einzubeziehen. Ich darf daran erinnern, dass unter anderem in der CDU-regierten Stadt Frankfurt am Main ein derartiges Projekt erfolgreich gelaufen ist. Lassen Sie uns, wie es der Ältestenrat vorgesehen hat, über den vorliegenden Antrag in den Ausschüssen differenziert beratend. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist die Überweisung dann so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 27 bis 30 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen dann zur

lfd. Nr. 30 A, Drucksache 14/239:

Antrag der Fraktion der Grünen über Computerprobleme im Justizvollzug kurzfristig beseitigen

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Auf eine Beratung wird verzichtet. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunitäten und Geschäftsordnung, der federführend sein soll, sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung gewünscht. Wer diese Überweisungsempfehlung so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 30 B, Drucksache 14/240:

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der PDS und der Fraktion der Grünen auf Annahme einer Entschließung über Europa ohne Rassismus

Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung zu diesem Antrag aller vier Fraktionen ist nicht vorgesehen. Deshalb kann ich ohne Aussprache sofort abstimmen lassen. Wer dem Antrag der vier Fraktionen über Europa ohne Rassismus seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir diesen Antrag einstimmig verabschiedet. [Vereinzelter Beifall]

Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am Donnerstag, dem 23. März 2000, um 13.00 Uhr statt.

Die Sitzung ist geschlossen.

[Schluss der Sitzung: 21.01 Uhr]

(A) (C)

(B) (D)

A n l a g e

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Wahl von Richtern des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin

Gemäß § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) vom 8. November 1990 (GVBl. S. 2246), zuletzt geändert durch Artikel IX des Gesetzes vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 241), wurden auf die Dauer von sieben Jahren gewählt:

zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs

Herr Prof. Dr. Helge S o d a n

zu Richtern des Verfassungsgerichtshofs

Herr Dr. Klaus-Martin G r o t h

Herr Andreas K n u t h

Herr Dr. Dietrich M a h l o

Frau Martina Z ü n k l e r

Wahl von fünf Personen zu Mitgliedern des Vorstandes der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin vom 29. November 1993 (GVBl. S. 579 ff.) wurden für die Dauer der 14. Wahlperiode gewählt:

Frau Dagmar K ö n i g

Herr Peter S i e l e

Herr Lutz R e i c h e r t

Herr Helmut B o r c h a r d t

Frau Katrin F l e i s c h e r

Wahl

a) von zwei Vertreterinnen einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, zum Mitglied und zur Stellvertreterin eines Mitglieds des Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin

b) von zwei Personen, die Umweltbelange vertreten, zum Mitglied und stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin

Gemäß § 64 Abs. 4 sowie Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630) wurden für die Dauer von zwei Jahren gewählt:

zu a):

Frau Dr. Dagmar H e y m a n n (Mitglied)