Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zur Sanierung des Haushalts 2000 (Haushaltssanierungsgesetz 2000)

mit der Drucksachennummer 14/202. Ich rufe auf die Artikel I bis IX, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/202 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/300 und des Änderungsantrags der Fraktion der PDS, Drucksache 14/300-1, sowie des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucksache 14/300-2. Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der PDS, Drucksache 14/300-1 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag von CDU und SPD, Drucksache 14/300-2. Wer diesem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Wer nun dem Haushaltssanierungsgesetz 2000, Drucksache 14/202, unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 14/300, und der soeben beschlossenen Änderung auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Haushaltssanierungsgesetz mit Mehrheit beschlossen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über die

Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000)

mit der Drucksachennummer 14/150. Ich rufe auf die §§ 1 bis 13 bzw. nunmehr sind es die §§ 1 bis 12, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/150 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/302, und zwar hier die römische Ziffer I der Beschlussempfehlung, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 14/302-1, über den ich zuerst abstimmen lasse. Wer also dem PDS-Änderungsantrag Drucksache 14/302-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wer nun dem Haushaltsgesetz für das

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Präsident Führer

Jahr 2000 auf der Basis der Vorlage Drucksache 14/150 und unter Berücksichtigung der römischen Ziffer I der Beschlussempfehlung Drucksache 14/302 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit haben wir das Haushaltsgesetz mehrheitlich beschlossen,

[Beifall bei der CDU und der SPD]

der Haushaltsplan 2000 ist damit verabschiedet, und wir sind am Ende unserer Beratungen. Ich danke noch einmal all denjenigen, die am Zustandekommen dieses Haushaltsgesetzes beteiligt waren.

Wir sind am Ende unser heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung wird am Donnerstag, dem 18. Mai 2000, um 13 Uhr stattfinden. Ich wünsche Ihnen allen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Ihren Angehörigen sonnige Ostertage und erholsame Ferien. – Die Sitzung ist geschlossen.

[Schluss der Sitzung: 21.40 Uhr]

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A n l a g e

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2000 – Auflagenbeschlüsse 2000 –

1.*a) Die Senatsverwaltungen für Finanzen und Inneres werden ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Haushaltsplans 2000 (einschließlich der ihm beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen. b) Der Senat wird ermächtigt, die Änderungen im Zusammenhang mit der Neugliederung des Senats im Druckwerk des Haushaltsplans 2000 umzusetzen.

2. Der Senat wird ersucht, wie in den Vorjahren zu den jeweiligen Beratungen des Haushaltsplans im Hauptausschuss vorzulegen: a) soweit nicht im Entwurf des Haushaltsplans enthalten, ergänzende Aufgliederungen mit Vergleichsbeträgen zu einzelnen Erläuterungen (einschließlich der Zuschüsse an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie auch unter Berücksichtigung von Nachträgen), b) besondere – kapitelweise (ohne Bezirke) gegliederte – Nachweisungen über die Änderungen in den Stellenplänen mit Gesamtvergleich zum Vorjahr sowie über die Änderungen bei den Beschäftigungsund Ausbildungspositionen. Planmäßige und nichtplanmäßige Dienstkräfte sollen kapitelweise und mit der Angabe der Funktionen zusammengefasst und Voll- und Teilzeitstellen ausgewiesen werden. Mit der Nachweisung über die Änderungen in den Stellenplänen sind in einer Zahl (mit Vergleichszahl des Vorjahres) die Stellen mit Wegfallvermerken zu nennen.

3. Der Senat und die Bezirke werden ersucht, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen vorab das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herbeizuführen. Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten. Hält es der Hauptausschuss bei außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Einzelfall für geboten, so hat der Senat dem Abgeordnetenhaus eine Vorlage – zur Beschlussfassung – zu unterbreiten.

4. Alle Senatsverwaltungen und die Bezirke werden aufgefordert, bei Maßnahmen im Wege der erweiterten Deckungsfähigkeit gem. § 20 Landeshaushaltsordnung vorab die Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen, wenn

a) von einem Ansatz mehr als 100 000 DM oder von mehreren Ansätzen mehr als 500 000 DM, die sich durch den Wegfall von Aufgaben ergeben und bei denen ein sachlicher Zusammenhang besteht, verwendet werden sollen,

b) ein Ansatz von mindestens 500 000 DM um mehr als 20 v. H. oder um mehr als 1 Mio. DM verstärkt werden soll.

5. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich bis zur Einführung eines kameralen Berichtswesens eine Fortschreibung aller in den Haupt- und den Bezirksverwaltungen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie eine Zusammenstellung etwaiger Vorabzusagen – als Sammelvorlage – vorzulegen.

6. Neue oder zusätzliche Büroflächen dürfen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder angekauft werden, wenn Flächenbilanzen für die Hauptverwaltung und die Bezirke vorliegen, die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, nachweislich keine Alternative zum darzustellenden Bedarf besteht und der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. Alle Folgekosten sind einzubeziehen.

7. Der Senat wird ersucht, den Wert aller unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Grundstücke, Gebäude, Räume und Nutzungsrechte im Haushaltsplan darzustellen.

8. Den Mitgliedern des Unterausschusses KIT des Hauptausschusses ist wie in den Vorjahren aus dem Haushaltsplan eine Übersicht aller Ausgaben im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnik („KIT-Übersicht“) zu erstellen.

Insbesondere sind bei Ansätzen ab 10 000 DM die Ausgaben für Hard- und Software getrennt mit Angabe des Planungsdatums auszuweisen. Bei investiven Sachausgaben sind außerdem die Einzelmaßnahmen jeweils untergliedert nach Gerätezahl und -kosten sowie die Gesamtausgaben darzustellen.

Darüber hinaus sind den Mitgliedern des Hauptausschusses der Haushaltsplan, die Stellenpläne und die Ist-Zahlen auch auf elektronischen Medien zur Verfügung zu stellen.

9. Zu den Einzelplänen

31 – Bezirksverordnetenversammlungen – bis 59 – Allgemeine Finanzangelegenheiten –

Die Bezirke werden aufgefordert, sowohl bei zu beschaffenden IuK-Verfahren als auch bei solchen, für die ein eigener Programmieraufwand (intern oder extern) notwendig ist, sich soweit wie möglich untereinander so abzustimmen, dass jeweils dasselbe Verfahren in allen Bezirken Anwendung findet.

10. Der Senat wird aufgefordert, der Bibliothek des Abgeordnetenhauses ein Exemplar aller vom Land Berlin in Auftrag gegebenen Gutachten für die Nutzung zur Verfügung zu stellen.

11. Alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, den Hauptausschuss zwei Monate vor Vergabe von Gutachtenaufträgen (Titel 526 15 und 540 10) zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. Überschneidungen mit anderen Aufträgen ist vorzubeugen.

12. Alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert, bis zum 31. Juli 2000 in Übersichten und Stichworten darzustellen, welche Bundes- und EU-Mittel (Umfang, Zweck

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bestimmung, Vergabemodalitäten) verwaltet werden, welche Probleme bei der Inanspruchnahme und beim Mittelabfluss gegebenenfalls auftreten und welche Lösungswege bestehen.

13. Der Senat wird aufgefordert, bei Aufträgen der Arbeitsmarktsituation in Berlin Rechnung zu tragen. Die Zahlungsmoral des Landes als Auftraggeber ist deutlich zu verbessern.

14. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich – jeweils zur ersten Sitzung nach der Sommerpause – durch Zahlen zu belegen, inwieweit sich die Erwartungen an die „Energiesparpartnerschaft Berlin“ erfüllt haben. Dabei ist auch auf die Erfolge bzw. Vertragsentwicklungen bei der Energiesparpartnerschaft einzugehen.

15. Der Senat und die Senatsmitglieder werden aufgefordert, in Vorlagen an das Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüsse neben Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung auch die Gesamtkosten (einschließlich landeseigener Grundstücke und Flächen) darzustellen. Soweit dies in Einzelfällen wegen fehlender Kosten- und Leistungsrechnungen noch nicht möglich ist, sollen Pauschalsätze der Kommunalen Gemeinschaftsstelle angewendet werden.

16. Für jede(n) nicht fristgerecht eingehende(n) Vorlage oder Bericht an den Hauptausschuss und dessen Unterausschüsse wird im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe von 150 000 DM eingesetzt. Dies gilt für inhaltlich unzureichende Vorlagen entsprechend.

Diese Minderausgaben werden zur Senkung der NettoNeuverschuldung eingesetzt.

Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig vor, wenn sie nicht zum festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungstermin bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses eingegangen sind.

Spätestens mit der Einbringung des Haushaltsgesetzes müssen alle zuvor zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der jeweiligen Unterausschüsse eingegangen sein, sofern sie nicht ausdrücklich zur Beratung eines bestimmten Einzelplans angefordert worden sind.

Der Hauptausschuss erwartet, dass in Vorlagen und Berichten bei allen aufgeführten Kapiteln und Titeln die Ansätze des abgelaufenen, des laufenden und – soweit möglich – des kommenden Haushaltsjahrs sowie das IstErgebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres, die Verfügungsbeschränkungen und die aktuelle Ausschöpfung in einer tabellarischen Übersicht vorangestellt werden.

17. Der Senat wird aufgefordert, die Wirtschaftspläne für Zuschussempfänger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO künftig im Haushaltsplan wie folgt darzustellen:

−Der Aufbau der Wirtschaftspläne soll in Gegenüberstellung der letzten zwei Jahre als Soll-Ist-Vergleich dargestellt werden. Grundlage bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Rechtzeitig zur ersten Lesung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 sind die Wirtschaftspläne für die Zuschussempfänger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO vorzulegen; diese enthalten mindestens