Protokoll der Sitzung vom 13.04.2000

Rechtzeitig zur ersten Lesung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 sind die Wirtschaftspläne für die Zuschussempfänger einschließlich der Betriebe nach § 26 LHO vorzulegen; diese enthalten mindestens

−die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit der Summe der Sach- und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit der Darstellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forderungen und der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und der Kapitalzuführungen sowie

−das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Personalaufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme aus Rücklagen und der gewährten Zuschüsse unterteilt nach Zuschüssen aus dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter.

18. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, den Datenteil zum Transparenzbericht jährlich zum 31. August zu aktualisieren und im Intranet zum Abruf zur Verfügung zu stellen.

19. Der Senat wird aufgefordert, bei Änderungen der Groboder Feingliederung des Haushaltsplans die Vergleichsbeträge entsprechend umzugliedern.

20. Der Senat wird ersucht, für jeden Einzelplan des Haushalts eine zusammenfassende Übersicht voranzustellen. Diese Übersicht enthält mindestens

−nach Kapiteln gegliedert die Abschlüsse der im Einzelplan enthaltenen Kapitel mit Vergleichsbeträgen,

−die Summe der Ansätze des Einzelplans nach Hauptgruppen und Funktionen (Einsteller) mit Vergleichsbeträgen.

21. Der Senat wird aufgefordert, alle Schreiben an das Abgeordnetenhaus, die zur parlamentarischen Beratung bestimmt sind, zusätzlich bis zum 1. 1. 2001 in elektronischer Form bereitzustellen. Die Bereitstellung der Informationen soll mittels elektronischer Post (X.400) angezeigt werden. Die Nutzung der Dokumente soll durch eine maschinelle Suche nach Dokumenten und ihren Inhalten unterstützt werden.

22. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. November 2000

−unverzüglich alle Module der Kosten- und Leistungsrechnung in der gesamten Hauptverwaltung einzuführen,

−zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kostenund Leistungsrechnung unverzüglich die Produktbildung insgesamt zu reorganisieren (Bildung einheitlicher Produkte einschließlich der Bezugsgrößen für vergleichbare Produkte der Haupt- und Bezirksverwaltungen),

−über die Weiterentwicklung des Budgetierungskonzepts zu berichten und

−unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen ein systematisches Finanz- und Fachberichtswesen für die Berliner Verwaltung zu organisieren.

23. Der Senat hat sicherzustellen, dass die Erläuterungen zu allen Titeln im Haushaltsplan hinreichend ausführlich formuliert sind, sodass aus ihnen eindeutig hervorgeht, wofür veranschlagte Mittel verausgabt werden sollen, soweit es sich um Ausgabetitel handelt, bzw. woher die Mittel stammen, sofern es sich um Einnahmetitel handelt. Die Senatsverwaltungen werden aufgefordert, bei allen Ausgabetiteln, die eine Kofinanzierung durch Dritte beinhalten, in den Erläuterungen des Haushaltsplans die Drittmittel separat darzustellen. Die Notwendigkeit von Verpflichtungsermächtigungen ist in der Erläuterung zu begründen.

24. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. August 2000

−für den Bereich der allgemeinen Daseinsvorsorge (Beratung, Pflege- und Betreuung) unter Angabe des Ausgabevolumens die Leistungen (quantifizierbar) darzustellen, für die aus dem Landeshaushalt Zahlungen geleistet werden;

−die Leistungen, die von mehreren Anbietern erbracht werden, im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts oder in einem analogen Verfahren auszuschreiben.

(A) (C)

(B) (D)

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 05 – Inneres

25. Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig zur Beratung des Haushalts 2001 eine Planungsübersicht über die Ablösung und den Ersatz vorhandener und die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnik-Projekte vorzulegen, dabei eine Rangfolge im Hinblick auf die Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit vorzuschlagen sowie den voraussichtlichen Aufwand und den erwarteten Nutzen anzugeben. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, rechtzeitig zur Beratung des Haushalts 2001 den Stand der bisherigen Ablösung, den Ersatz vorhandener und den Stand der Einführung neuer IuK-Technik-Projekte der letzten 5 Jahre vorzulegen.

26. Der Senat wird aufgefordert, den zuletzt vorgelegten Bericht (1874 B/13.WP) über die Entwicklung der Versorgungsausgaben nach jeweils zwei Jahren fortzuschreiben und dem Hauptausschuss vorzulegen.

27. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Mai 2000 zu berichten, welche personal- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen die Auflösung der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität haben wird.

28. Der Senat wird aufgefordert, die Lehrverpflichtungsverordnung für die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und andere betroffene Einrichtungen so zu verändern, dass der zusätzliche Bedarf an Honoraren stark reduziert wird. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. Juni 2000 über die vorgesehenen Änderungen und die finanziellen Auswirkungen zu berichten.

29. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2000 zu berichten, wie es ermöglicht werden kann, dass auf Prüfungshonorare an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes weitgehend durch Definition der Aufgabe als Dienstaufgabe verzichtet wird. Die dazu notwendigen rechtlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene sind für alle Einzelpläne darzulegen.

30. Dem Senat wird aufgegeben, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2000 zu berichten, welche Personaleinsparungen und sonstigen Effizienzgewinne sich durch die vom Innensenator angestrebte Umwandlung des Landesamtes für Verfassungsschutz in eine Abteilung der Senatsverwaltung für Inneres erzielen lassen.

Zum Kapitel 05 10 – Statistisches Landesamt –:

31. Für das Statistische Landesamt ist eine aus Mitteln des Statistischen Landesamtes finanzierte Organisationsuntersuchung durchzuführen, in der die Möglichkeiten der Zusammenführung mit dem Landesamt des Landes Brandenburg untersucht wird.

Zum Kapitel 05 31 – Polizeibehörde –:

32. Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig zu den Beratungen des Haushalts 2001 einen Bericht über den Stand der Umsetzung zur Polizeistrukturreform vorzulegen.

33. Dem Senat wird aufgegeben, bis zur ersten Lesung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2001 einen detaillierten Plan für die in dieser Wahlperiode erforderliche Ausrüstung der Polizei mit Informations- und Kommunikationstechnik unter Darlegung der zu erwartenden Effizienzgewinne und deren Auswirkung auf den Personalbedarf vorzulegen.

Einzelplan 06 – Justiz

34. Zu den Kapiteln

06 10 – Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 06 14 – Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 06 29 – Verwaltungsgerichtsbarkeit 06 32 – Finanzgerichtsbarkeit 06 33 – Sozialgerichtsbarkeit

Die Senatsverwaltung für Justiz wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

Einzelplan 10 – Schule, Jugend und Sport

35. Der Senat wird aufgefordert, zur Sicherung des Lehrerbedarfs der Berliner Schulen für die Jahre nach 2003 rechtzeitig zur ersten Lesung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 ein abgestimmtes Personalkonzept vorzulegen, das einen ausreichenden Einstellungskorridor für die kommenden Jahre durch den zielgerichteten Abbau von Überhangkräften vorsieht.

36. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2000 einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen auf der Basis der „Oktoberstatistik“ 1999 vorzulegen. Dabei ist auch ein Nachweis über nicht besetzte Stellen sowie Überhangkräfte, aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken, zu führen. Außerhalb des Schulbereichs verwendete Stellen sind separat auszuweisen.

37. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. August 2000 einen Bericht über Schulbauten und Schulstandorte vorzulegen, aus dem hervorgeht:

a) der bauliche Zustand der vorhandenen Schulbauten, gemessen an den vorgegebenen Standards, und die Auslastung der Schulbauten an den jetzigen Schulstandorten (differenziert nach Bezirken und Schularten), b) die Bedarfsentwicklung nach Schulbauten/Unterrichtsräumen auf Grund der Schülerzahlentwicklung bis 2010 (differenziert nach Bezirken und Schulstandorten sowie nach Schularten), c) die geplante Deckung des Bedarfs nach Schulbauten/Unterrichtsräumen durch Neubau/Investitionen, durch Errichtung mobiler Unterrichtsräume und durch Instandhaltung/Sanierung/bauliche Unterhaltung (differenziert nach Bezirken/Schulstandorten und Schularten), d) die derzeitigen Schulstandorte, die auf Grund der Bedarfsentwicklung künftig freigezogen werden.

38. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zum 31. März zu berichten, in welchem Umfang städtische Kindertagesstätten an freie Träger übertragen worden sind.

39. Der Senat wird aufgefordert,

−darauf hinzuwirken, dass nach der Übernahme des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) durch die Berliner Bäder Betriebe (BBB), die Einnahmen und Ausgaben des SEZ im Wirtschaftsplan der BBB separat ausgewiesen werden, −bis zum 31. Mai 2000 ein Konzept vorzulegen, welches die im Interesse der Wirtschaftlichkeit notwendigen Investitionen und Personalkostenreduzierungen zur Sanierung und Attraktivitätssteigerung des SEZ und die damit verbundenen Kosten darstellt.

(A) (C)

(B) (D)

40. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. August 2000 ein Konzept vorzulegen, durch welche Maßnahmen er das Jugendaufbauwerk im Rahmen des Finanzplanungszeitraums zu sanieren gedenkt, und die jährlichen Planvorgaben hierfür darzustellen.

41. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. August 2000 ein organisatorisches Konzept darüber vorzulegen, wie die Haushaltsbelastung durch die Archenhold-Sternwarte gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer veränderten Trägerschaft verringert werden kann.

42. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 30. Juni 2000 die (vorläufigen) Ergebnisse von zwei Wirtschaftsjahren des Betriebs der Schmeling- und der Radsporthalle vorzulegen und gesondert darzustellen, welche zusätzlichen Haushaltsmittel das Land Berlin in die Nachrüstung und den Ausbau der beiden Hallen investiert und wie sich dies auf den wirtschaftlichen Betrieb der Hallen ausgewirkt hat. Ausgehend vom Betriebsergebnis soll der Senat darlegen, welche Konsequenzen sich daraus für die künftige Zuschussgewährung durch das Land Berlin ergeben und mit welcher Zielstellung der Senat diesbezüglich in die mit VELOMAX vertraglich nach zwei Wirtschaftsjahren vereinbarten Neuverhandlungen über die Zuschussgewährung eintreten wird.

Einzelplan 11 – Gesundheit und Soziales