65. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2001 einen Bericht vorzulegen, der die von den Schulen gemeldeten Zahlen über den tatsächlichen Besuch des Religions- oder Lebenskunde-Unterrichts enthält und über den von den Zuwendungsempfängern angemeldeten Zuwendungsbedarf informiert. Diese Zahlen sind basierend auf der „Oktoberstatistik“ und einer ergänzenden Erhebung im April getrennt für das jeweils 1. und 2. Schulhalbjahr auszuweisen.
66. Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig zum Beginn der ersten Lesung des Haushalts 2001 die Erfassung von Kennzahlen aller Studienplätze der Berliner Hochschulen in Zusammenarbeit mit der HIS GmbH zu sichern. Dabei ist insbesondere auf die Studiengänge an Fachhochschulen, an den Kunsthochschulen und der Hochschule der Künste sowie die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin einzugehen. Die Darstellung ist dem Abgeordnetenhaus zum o. g. Termin zur Kenntnis zu geben.
67. Die Kuratorialhochschulen des Landes Berlin werden aufgefordert, ihre Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne so rechtzeitig aufzustellen, dass sie in den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses berücksichtigt werden können. Hierbei soll der neue Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan durch Daten aus dem laufenden und vergangenen Planungszeitraum ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere die investiven Mittel und die Personalkosten anhand des summarischen Stellenplans. Die Pensionsleistungen und Beihilfen sind gesondert auszuweisen.
68. Der Senat wird aufgefordert, die notwendigen Strukturentscheidungen zur Profilbildung der Universitätsklinika, u. a. zum Human- und Gesundheitsmedizinischen Zentrum, in der gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftskommission herbeizuführen. Über die finanziellen, investiven und personellen Auswirkungen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2000 zu berichten. Sollte eine Entscheidung in der gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftskommission bis zu diesem Zeitpunkt nicht herbeizuführen sein, legt der Senat bis zum 30. Juni 2000 dem Abgeordnetenhaus eine Strukturplanung zur Beschlussfassung vor.
69. Der Senat wird aufgefordert, nur die unumgänglichen Berufungen von Professoren und Professorinnen vorzunehmen, bis die in den Rahmenverträgen vereinbarten verbundenen Strukturplanungen der Hochschulen bestätigt worden sind.
70. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2000 die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Zuständigkeit für die Nebentätigkeitsverordnung für die Universitäten von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf die Senatsverwaltung für Finanzen zu verlagern. Dem Hauptausschuss ist darüber zu den Beratungen des Haushalts 2001 zu berichten.
Der Freien Universität, der Technischen Universität und der Humboldt-Universität wird folgende Auflage erteilt:
71. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Universitäten bei extern begutachteter Antragsforschung der Erfüllung der Zusagen (Grundausstattung) gegenüber den Förderinstitutionen bei der internen Mittelvergabe des konsumtiven Staatszuschusses die oberste Priorität einräumen und dies in den Haushaltsplänen gesondert ausweisen. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. Oktober 2000 darüber zu berichten.
72. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur Beratung des Haushalts 2001 einen Bericht über die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Servicegesellschaften vorzulegen und im Bericht darzustellen, wie sich die zurückgehenden Förderfallzahlen auf die in den Leistungsverträgen vereinbarte Vergütung auswirken.
73. Der Senat wird aufgefordert, zeitliche Beschränkungen bei der Förderung von Arbeitsförderungsbetrieben vorzusehen und für jeden Betrieb die Auflage zu erteilen, dass eine Planung zur Überleitung in den nichtgeförderten Bereich erstellt werden muss. Dabei müssen Schritte zum Förderungsabbau festgelegt werden. Der Senat wird aufgefordert, zur 1. Lesung 2001 für alle Betriebe mit einer Anzahl geförderter Arbeitnehmer von über 75 % der Gesamtarbeitnehmer einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der eine betriebliche Zielplanung darstellt.
74. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.
75. a) Der Senat wird aufgefordert, in den Entwurf des Haushaltsplans 2001 neue Bauvorhaben, für die Bauplanungsunterlagen noch nicht vorliegen, nur dann aufzunehmen, wenn aus der späteren Veranschlagung Nachteile für Berlin entstehen würden (§ 24 Abs. 3 LHO). In den Erläuterungen ist der Nachteil bzw. der Schaden für Berlin in sachlicher und finanzieller Hinsicht zu begründen.
b) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, die Herstellungs- und Folgekosten bei öffentlichen Baumaßnahmen spürbar zu senken. Dabei ist durch Verbesserung der Abläufe, der Qualitätssicherung und des Kostenmanagements gegebenenfalls unter Einbeziehung externen Sachverstandes die Kostensicherheit zu erhöhen bzw. die Unterschreitung der geplanten Kosten bei gegebenem Standard anzustreben. In diesem Zusammenhang ist ein Konzept für ein Anreizsystem und für die Herstellung einer Wettbewerbssituation zwischen den Baudienststellen zu erstellen. Über die Ergebnisse ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2000 zu berichten.
76. Der Senat wird ersucht, dem Hauptausschuss zur Haushaltsplanberatung 2001 Unterlagen mit folgenden Angaben vorzulegen:
−Ergebnisse der testierten Jahresabschlüsse der Krankenhausbetriebe mit kurz gefasster Erläuterung des pflegesatzrelevanten Jahresergebnisses und des Bilanzergebnisses; die Angaben zu den Jahresabschlüssen enthalten mindestens Angaben über
−die geplante Bilanzsumme unter Darstellung des Anlagevermögens mit der Summe der Sach- und Finanzanlagen, des Umlaufvermögens mit der Darstellung der kurzfristigen Forderungen, der langfristigen Forderungen und der liquiden Mittel, des Eigenkapitals, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten unterteilt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten und der Kapitalzuführungen sowie
das geplante Geschäftsergebnis unter Darstellung der Erlöse, des Personalaufwands, des Sachaufwands, der Abschreibungen, der Entnahme aus Rücklagen und der gewährten Zuschüsse, unterteilt nach Zuschüssen aus dem Landeshaushalt und Zuschüssen Dritter.
−Gegenüberstellung der Bettenzahlen (nach Krankenhäusern und Disziplinen) mit Stand vom 30. Juni 2000 und Planziel 31. Dezember 2000,
Mit * versehen sind die – zum Teil veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsplänen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind.
Wahl eines Senators für die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und eines Bürgermeisters von Berlin
Gemäß Artikel 56 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 75 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin sind gewählt worden:
Der Senat wird aufgefordert, für das erfolgreiche Modell der Parkraumbewirtschaftung nach der Übertragung an die Bezirke folgende Rahmenbedingungen sicherzustellen:
x Dem Bezirken soll bei der Höhe und zeitlichen Staffelung der Gebühren ein Gestaltungsspielraum eingeräumt
werden. Dazu ist eine entsprechende Begründung aus örtlichen Erfordernissen vorzulegen. Ein Gebührenrahmen von 2,00 DM bis 4,00 DM pro Stunde ist einzuhalten.
x Eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der Bewirtschaftungszeiträume an die verkehrlichen Anforderungen im Umfeld der bestehenden Bereiche ist ebenso wie für neu einzurichtende Bereiche sicherzustellen.
x Zur Darstellung der verschiedenen Bewirtschaftungszonen einschließlich der jeweils gültigen Zeiträume und Gebührenstaffelungen soll Informationsmaterial in Form von Übersichtskarten mit farblicher Markierung der Bereiche erstellt werden. Die Zuordnung anhand der Farbmarkierung sollte auch in den Bewirtschaftungszonen erkennbar sein.
x Neue Parkraumbewirtschaftungszonen sollen nur insoweit eingerichtet werden, als sich aus eigenen Erträgen die Kosten für die Bewirtschaftung und Überwachung finanzieren lassen.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2001 zu berichten, wie sich die BAföG-Novelle für die Studierenden des Landes Berlin ausgewirkt hat. Dabei soll z. B. dargestellt werden, wie sich die Zahl der BAföG-Empfangenden entwickelt hat.
Der Bestellung eines Erbbaurechtes an einer ca. 73 917 m2 großen Teilfläche des Flurstücks 466/36, Flur 2, Gemarkung Großbeeren, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Zossen von Großbeeren Blatt 1 095, zu den Bedingungen des am 17. Februar 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter der Bedingung der Sicherung des Rückbaus bei Ausübung des Heimfallrechts.