7. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 18. März 2002 und des Hauptausschusses vom 17. April 2002 zum Antrag der Fraktion der FDP über Gleichbehandlung bei der Vergabe von Landesbürgschaften
9. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS über Ermittlung des Verkehrswertes beim Verkauf von Immobilien und Grundstücken bei einem Erbbaurechtsvertrag
10. Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Grünen über Offenlegung des Auswahlverfahrens für die Besetzung der Position des Polizeipräsidenten
Der Senat wird aufgefordert, dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses in nichtöffentlicher Sitzung den genauen Ablauf des Verfahrens vorzutragen, das zum Vorschlag des Senats für das Amt des Polizeipräsidenten geführt hat.
Wahl von zehn Personen zu Mitgliedern sowie Wahl von zehn weiteren Personen zu Ersatzmitgliedern des Kuratoriums der Stiftung des öffentlichen Rechts Pestalozzi-Fröbel-Haus
Das gemäß Wahlvorlage – Drucksache 15/68 – in der 5. Sitzung am 21. Februar 2002 gewählte Mitglied Jutta Weißbecker wird stellvertretendes Mitglied, die zum stellvertretenden Mitglied gewählte Frau Claudia Tietje wird ordentliches Mitglied.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Mai 2002 zu berichten, nach welchen Regelungen und gegebenenfalls unter Einbeziehung welcher bestimmter Institutionen Landesbürgschaften zugunsten von Unternehmen gewährt werden und wie er sicherstellt, dass bei der Vergabe von Landesbürgschaften zur Absicherung von Krediten an Unternehmen eine zielgruppenspezifische Behandlung von Großunternehmen und klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) erfolgt.
Der Senat wird aufgefordert, die Budgetierung in den Bezirken konsequent umzusetzen. Dabei sind folgende Prämissen zu berücksichtigen:
−Die Finanzmittelzuweisungen für die Bezirke müssen sich schrittweise und vom Haushalt 2005 an vollständig auf konkrete Zielvorgaben, Erkenntnisse des ziel- und wirkungsorientierten Controllings und die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung (ergebnisorientierte Budgetierung) stützen.
−Die Budgetierung ist zu einem Instrument des Leistungsvergleichs und des Wettbewerbs zur Erhöhung der Qualität der Dienstleistungen fortzuentwickeln. Sie ist mit einem Zielsystem zu verbinden, so dass neben einem an Mengen orientierten Controlling auch ein ziel- und wirkungsorientiertes Controlling möglich wird.
−Das Produktänderungsverfahren ist dahin gehend zu qualifizieren, dass Produkte für die politische Steuerung handhabbar werden, der Produktkatalog vereinfacht und an Ergebnis- bzw. Wirkungszielen gebunden wird.
Dem Abgeordnetenhaus ist mit dem 30. Juni 2002 beginnend halbjährlich in Fortschreibung über den Stand der Umsetzung zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 1. Juni 2002 die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr zu schaffen und die freiwillige Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Videotheken zuzulassen.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin bittet den Senat, Marlene Dietrich angesichts ihrer Bedeutung als Künstlerin und ihres Einsatzes als Botschafterin für ein demokratisches, freiheitliches und humanes Deutschland anlässlich ihres 10. Todestages am 6. Mai 2002 die Berliner Ehrenbürger/-innenwürde posthum zu verleihen.
Ihre Biographie dokumentiert die Geschichte Berlins des 20. Jahrhunderts wie keine andere. Die Verleihung wäre die entsprechende Würdigung für ihr Lebenswerk und ihr Engagement für Deutschland durch ihre Heimatstadt Berlin und würde die Aussöhnung der Stadt Berlin mit ihr und die Anerkennung ihrer Leistungen symbolisieren.
Schnellbahnhöfe mit Personal besetzen – Service und Sicherheit für den öffentlichen Personennahverkehr
Der Senat wird aufgefordert, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, dass alle Berliner Schnellbahnhöfe wieder mit Personal besetzt werden.
Der Senat wird aufgefordert, entsprechend den vom Abgeordnetenhaus am 7. März 2002 gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik die zügige Realisierung des Ausbaus des Flughafens Schönefeld zum internationalen Verkehrsflughafen BBI voranzutreiben. Das Projekt ist verkehrs- und wirtschaftspolitisch von herausragender Bedeutung für die Region Berlin-Brandenburg.
Das Angebot der Investoren zur privaten Finanzierung des BBI soll vom Senat zusammen mit den beiden anderen Gesellschaftern auf seine Wirtschaftlichkeit und die finanziellen Risiken für die öffentliche Hand überprüft werden.
Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Schönefeld ist fortzusetzen. Die Rechtsprechung des OVG Brandenburg ist zu berücksichtigen, einschließlich einer korrekten Abwägung. Der Flughafen soll zwei Start- und Landebahnen und ein funktionsfähiges Terminal erhalten. Im Planfeststellungsverfahren ist auf einen bestmöglichen Schutz der Anwohner vor Lärm, anderen Umwelteinflüssen und Katastrophen hinzuwirken.
Der Senat wird aufgefordert, die im so genannten Konsensbeschluss von 1996 vereinbarte Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof zu realisieren. Der Flughafen Tempelhof soll demnach mit rechtskräftigem Planfeststellungsbeschluss für den BBI, der Flughafen Tegel mit Inbetriebnahme des BBI geschlossen werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2002 über die Einleitung von Maßnahmen auf Grund der Empfehlung des Untersuchungsausschusses „Schönefeld III“ zu berichten. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, das Abgeordnetenhaus über vorliegende Erkenntnisse der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg zum Projekt, soweit möglich, zu informieren.