Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in Abstimmung mit den Opernhäusern Berlins organisatorische Möglichkeiten zu prüfen, dass auch montags die Bespielung mindestens eines Hauses mit einem Angebot der großen Oper abgesichert ist. Längere Bespielungspausen durch Gastspielreisen einzelner Häuser sind so zu koordinieren, dass in den anderen Opernhäusern ein hinreichendes Angebot vorhanden ist. Die gemeinsamen Marketingaktivitäten sind zu verstärken. Die bereits in den letzten Jahren zu diesem Thema erarbeiteten Ergebnisse aus Prüfaufträgen sind dem Kulturausschuss vorzulegen.
Ergänzung des Beschlusses zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vorgänge bei der Bankgesellschaft Berlin AG, der Landesbank Berlin und des Umgangs mit Parteispenden vom 31. Januar 2002, Drs 15/100
Welche Personen waren an der Entwicklung und der Vorlage des am 29. August 2001 von der Hauptversammlung der Bankgesellschaft Berlin AG gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der IBAG in welcher Form beteiligt? Welche Intentionen standen hinter diesem Vertrag, und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen hat dieser Vertrag für das Land Berlin?
Das Abgeordnetenhaus von Berlin heißt den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der deutschen Hauptstadt willkommen.
Das Abgeordnetenhaus würdigt die besonderen Beziehungen Berlins zu den Vereinigten Staaten und bekennt sich zu Freundschaft und Partnerschaft mit dem amerikanischen Volk und seinen Repräsentanten. Sie beruhen auf dem Einsatz der USA im Kampf gegen Nazi-Deutschland, der Hilfe, die Berlin während der Blockade und bei der Verteidigung der Demokratie erfahren hat, und der Unterstützung während des Einigungsprozesses unseres Landes.
Darüber hinaus verbindet uns das gemeinsame Bekenntnis zur freien Meinungsäußerung und dem Demonstrationsrecht als einem hohen demokratischen Gut.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die angemeldeten Demonstrationen anlässlich des Besuches des amerikanischen Präsidenten friedlich verlaufen und nicht für gewalttätige Aktionen missbraucht werden.
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl und die Rechtsstellung des Polizeipräsidenten vom 7. Juli 1953 (GVBI. S. 572) zum Polizeipräsidenten von Berlin:
Gender-Mainstreaming: Verankerung der Chancengleichheit in allen Politikfeldern – (1) Umsetzung in Politik und Verwaltung
Der Senat wird aufgefordert, einen Senatsbeschluss zur Umsetzung des Gender-Mainstreamings in allen Politikfeldern zu fassen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten: −Verankerung gleichstellungspolitischer Auswirkungen (Gender-Check als Routineverfahren) im Mitzeichnungsverfahren sowie in allen Senatsbeschlüssen −Einrichtung einer durch alle Senatsverwaltungen (auch finanziell) getragenen befristeten Geschäftsstelle zur Umsetzung des Gender-Mainstreamings in der Verwaltung −Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe auf Führungsebene (Staatssekretäre/-innen bzw. Abteilungsleiter/-innen) −Statistiken/Analysen sind geschlechterdifferenzierend zu erstellen −Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung −Verankerung eines wirksamen, begleitenden Controllings −Start von Pilotprojekten in einer Hauptverwaltung sowie in zwei Bezirken (Ost- und Westteil der Stadt) im Jahr 2002
Gender-Check und Controlling sind auf ein zielbasiertes Indikatorensystem zu stützen, das folgende Schritte umfasst: 1. Zieldefinition (inhaltlich) 2. Analyse des Status quo 3. Definition von quantitativen Zielen mit Terminierung 4. Jährliche Messung der Zielerreichung
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich bis zum 31. März über den Stand der Umsetzung des GenderMainstreamings in allen Politikfeldern zu berichten.
1. hinreichend entwickelte Teilbereiche der städtebaulichen Entwicklungsgebiete vorzeitig zu entlassen sowie Grundstücke, die bislang nicht entwickelt und auch nicht mehr vermarktungsfähig sind, ebenfalls entlassen, soweit dies rechtlich möglich und finanziell vertretbar ist.
2. Maßnahmen in den Entwicklungsgebieten grundsätzlich auf kostenneutrale Vorhaben zu konzentrieren. 3. für Wohnungsstandorte in den Entwicklungsgebieten nur noch dann in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, wenn die Refinanzierung durch Ausgleichsbeträge vertraglich gesichert und möglichst zeitnah gewährleistet ist. 4. dem Abgeordnetenhaus bis zum 15. Juni 2002 eine Gesamtstrategie zur Umstrukturierung und realen Bedarfsanpassung der Entwicklungsgebiete im Hinblick auf eine Kostensenkung für das Land Berlin vorzulegen. Hierbei sind auch die Möglichkeiten einer notwendigen Effizienzsteigerung der treuhänderisch tätigen Entwicklungsträger, gegebenenfalls auch einer Auflösung darzustellen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht über Anzahl, Eigentümerstruktur, Zustand und städtebauliche Bewertung teilfertiggestellter Rohbauten in den östlichen Stadtbezirken, deren Fertigstellung ausgeschlossen werden kann, sowie von Anlagen des Zivilschutzes und sonstiger paramilitärischer Anlagen, für die keine Nutzung oder kein Investor gefunden werden konnte, bis zum 30. Juni 2002 vorzulegen. In dem Bericht ist auch darzustellen, inwieweit und unter welchen Bedingungen die im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Gebäude und Anlagen für eine Übertragung an den Liegenschaftsfonds zwecks Vergabe an private Investoren in Betracht kommen.
Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich die schon längere Zeit angekündigte neue Konzeption für die öffentlichen Bäder Berlins vorzulegen. Dabei ist die Versorgung der Menschen in der Stadt, insbesondere der Kinder, Jugendlichen und Familien, der Schulen und Schwimmsportvereine bedarfsgerecht zu gewährleisten.
Aus dem Konzept soll sich der Bedarf, die erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen Investitionen ergeben. Über die Zukunft der Bäder darf nur auf Grund eines solchen Konzeptes entschieden werden. Dabei sind die §§ 2 und 7 des Sportförderungsgesetzes Berlin dringlich zu beachten.
Der Senat wird aufgefordert, bis spätestens Ende Mai ein Konzept über die Zukunft der Berliner Bäder vorzulegen.
Dabei muss die wettbewerbliche Privatisierung aller Berliner Bäder Vorrang haben vor der Schließung. Bis Ende Mai sind alle endgültigen Bäderschließungen auszusetzen, dem Abgeordnetenhaus ist zu berichten.
−den Krankenhausplan 1999 unter Beibehaltung seiner allgemeinen Planungsgrundsätze mit dem Ziel fortzuschreiben, eine hochwertige klinische Versorgung weiterhin zu gewährleisten, die Kapazitäten dem Bedarf anzupassen und
−in Vorbereitung auf das neue Entgelt-System (DRG) die notwendigen strukturellen Veränderungen einzuleiten, besonders im Hinblick auf das im Landeskrankenhausgesetz vorgegebene Ziel, das enge Zusammenwirken der für die Gesundheitsversorgung erforderlichen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen auf der Grundlage einer Gesundheitsplanung für Berlin zu unterstützen.
Der fortgesehriebene Krankenhausplan ist dem Abgeordnetenhaus bis zum Ende 2002 zur Kenntnisnahme zuzuleiten.