Protokoll der Sitzung vom 29.08.2002

keine Personalaussprache stattfinden sollte. Insofern stimmen wir gegen diesen Antrag und bitten die anderen, das ebenfalls zu tun. [Beifall bei der SPD und der PDS]

Es wurde der geschäftsordnungsmäßige Antrag auf Aussprache gestellt. Ob die Aussprache öffentlich erfolgt oder nicht, wird gegebenenfalls später entschieden. – Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Gegenprobe! – Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag mit den Stimmen von SPD und PDS abgelehnt. – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltung einiger FDP-Abgeordneter abgelehnt.

Ich bitte die Beisitzer, an den Wahlurnen und -kabinen Aufstellung zu nehmen. Einen weiteren Beisitzer bitte ich um das Verlesen der Namen. Das macht Frau Müller. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die Minder- und Mehrheitsvorschriften habe ich Ihnen verdeutlicht. – Bitte, Frau Müller, beginnen Sie mit dem Aufruf der Namen!

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmzettel]

Bitte Platz nehmen zu wollen! – Meine Damen und Herren! Das Ergebnis liegt vor. Die Abstimmung über die Abberufung des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht führte zu dem Folgenden Ergebnis:

Ja-Stimmen: 86 Nein-Stimmen: 41 Enthaltungen: 1

Damit ist der Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin, Herr Dr. Hansjürgen Karge, abberufen. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 13, Drucksache 15/633:

Wahl von vier Abgeordneten zu Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“ sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben.

Zur Wahl werden vorgeschlagen: Von der Fraktion der CDU Herr Abg. Ulrich Brinsa als Mitglied und Herr Abg. Czaja als Stellvertreter. Von der Fraktion der SPD Frau Abg. Ülka Radziwill als Mitglied und Frau Abg. Karla Borsky-Tausch als Stellvertreterin. Von der Fraktion der PDS Frau Abg. Dr. Margit Barth als Mitglied und Frau Abg. Bärbel Holzheuer-Rothensteiner als Stellvertreterin. Von der Fraktion der FDP Herr Abg. Rainer-Michael Lehmann als Mitglied und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abg. Elfi Jantzen als Stellvertreterin.

Wer die von mir eben Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann war das einstimmig.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14, Drucksache 15/673:

Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben.

Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache.

Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann war auch das einstimmig.

(A) (C)

(B) (D)

Präsident Momper

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15, Drucksache 15/674:

Wahl von einem Vertreter der Berliner Gewerkschaften zum Mitglied des Kuratoriums der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH)

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben.

Die Kandidatin entnehmen Sie bitte der Begründung der Drucksache.

Wer Frau Renate Singvogel zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Die Großen Anfragen unter den lfd. Nrn. 16 und 17 stehen bereits als vertagt auf unser Konsensliste. Wir rufen sie dann in der nächsten Sitzung auf.

Die Drucksachen unter dem Tagesordnungspunkt 18 hatten wir bereits in der Aktuellen Stunde aufgerufen und erledigt.

Die lfd. Nrn. 19 bis 30 stehen auf der Konsensliste.

Nunmehr rufe ich auf

lfd. Nr. 30 A:

a) Drucksache 15/711:

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. August 2002 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nr. 12/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

b) Drucksache 15/712:

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. August 2002 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nr. 15/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen, stelle ich fest.

Zu den Vermögensgeschäften 15/711 und 15/712 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gemeinsame Beratung der beiden Beschlussempfehlungen beantragt.

Nach § 38 Abs. 3 Satz 3 unserer Geschäftsordnung kann die Beratung nur in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Ich bitte daher alle Gäste, die Zuhörer auf der Tribüne, die Medienvertreter und die nicht mit diesen Vorgängen befassten Mitarbeiter der Verwaltung, diesen Saal zu verlassen. Ferner bitte ich die Technik, die Mikrophonaußenübertragung sowie alle Bild- und Fernsehaufnahmen zu unterbrechen.

[Nichtöffentliche Beratung von 20.58 bis 21.13 Uhr]

Die Öffentlichkeit ist wieder hergestellt. – Die Geschäftsführer haben sich untereinander verständigt, und nun gibt es den Vorschlag, beide Anträge zu Vermögensgeschäften in e i n e r namentlichen Abstimmung abzustimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Die Technik signalisiert mir, dass sie soweit ist. Dann kommen wir jetzt zur namentlichen Abstimmung zu beiden Vermögensgeschäften. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung der CDU- und der FDP-Fraktion die Annahme. Wir kommen also zur Abstimmung über die Drucksache 15/711 – das ist die lfd. Nr. 12 des Vermögensverzeichnisses – und gleichzeitig zur Abstimmung über die Drucksache 15/712 – lfd. Nr. 15 des Vermögensverzeichnisses. – Ich bitte alle Abgeord

neten, noch einmal zu prüfen, ob die Karten richtig eingesteckt sind und das kleine gelbe Lämpchen leuchtet. Nun leite ich die Abstimmung ein und bitte Sie, nach dem Gongzeichen Ihre Abstimmung vorzunehmen.

[Gongzeichen]

Hatten alle Damen und Herren die Gelegenheit, abzustimmen? – Dann schließe ich hiermit die Abstimmung.

[Gongzeichen]

Wir sehen das Ergebnis dieser Abstimmung: Damit ist dieser Antrag angenommen – mit 71 Ja-Stimmen bei 14 Nein-Stimmen und 40 Enthaltungen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 30 B, Drucksache 15/714:

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. August 2002 über Vorabkürzung der Zuweisungen aus dem Rundfunkgebührenaufkommen an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB)