Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)
Wahl von zwei Vertetern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Freien Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)
Bürgernahe Dienstleistungen der Verwaltung (1) hier: Eckwerte für die weitere Entwicklung der Bürgerämter in Berlin
Der Senat wird aufgefordert, in Wahrnehmung seiner Steuerungsverantwortung gesamtstädtisch einheitliche Rahmenbedingungen für die Bürgerdienste entsprechend der nachstehenden Eckwerte zu entwickeln, um im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ein Höchstmaß an Bürgerfreundlichkeit zu erreichen.
a) Der Standardaufgabenkatalog für die Bürgerämter wird mit dem Ziel weiterentwickelt, dass die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich all ihrer Anliegen zumindest die erforderlichen Anträge im Bürgeramt stellen können, unabhängig von der internen Zuständigkeit der Landes- und Bezirksverwaltungen zur Erbringung der Leistung.
b) Bis Ende 2003 sind die im Standardaufgabenkatalog für die Bürgerämter enthaltenen Leistungen in allen Bürgerämtern als Mindestangebot vorzuhalten. Das hindert die Bezirke nicht, darüber hinausgehende Leistungen anzubieten, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Stellen für Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsförderung im Sinne des § 37 Abs. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes oder der in der Sozial- und Jugendhilfe vorgesehenen besonderen front-office-Bereiche gehören.
c) Zugleich ist im engen Zusammenwirken zwischen den beteiligten Stellen die qualifizierte Bearbeitung weiterer Leistungen vorrangig aus dem bezirklichen Aufgabenspektrum in die Bürgerämter zu verlagern.
Ab sofort werden die Öffnungszeiten über den bisherigen Umfang von 30 Wochenstunden hinaus schrittweise, aber deutlich und bedarfsgerecht erweitert. Als erster Schritt sollte bis Januar 2003 in jedem Bürgeramt eine zweite Spätsprechstunde eingerichtet werden.
Bürgerinnen und Bürger sollen unabhängig von ihrem Wohnbezirk das Bürgeramt ihrer Wahl besuchen können. Bis 2006 muss daher in den Bürgerämtern die landesweite Zuständigkeit bei allen nach dem zu erweiternden Standardaufgabenkatalog angebotenen Dienstleistungen hergestellt sein.
Vor allem in den Außenbezirken könnten an geeigneten Orten bis 2006 mobile Anlauf-stellen mit dem Leistungsspektrum der Bürgerämter als ergänzendes Angebot vorgesehen werden.
a) Ziel der Organisationsstruktur ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen in der Regel mit einmaligem Vorsprechen im Bürgeramt und ohne lange Wartezeit abschließend erledigen können.
b) Es wird, insbesondere durch die Einbindung der Fachverwaltungen, sichergestellt, dass die in den Bürgerämtern landeseinheitlich angebotenen Dienstleistungen jederzeit dem neuesten Rechts-, Organisations- und Ablauf-Stand entsprechen.
c) Informationsmaterialien über Bürgerämter und deren Leistungsangebote, einschließlich der dazu gehörenden Informationsmaterialien, sollten mehrsprachig gefasst sein.
d) Die zunächst für die Bürgerämter geschaffene Infrastruktur (Start-Infosystem) ist zielführend weiter zu entwickeln und für weitere Vertriebswege (z.B Internet, Call Center) verfügbar zu machen.
e) Bis Ende 2003 ist generell durchzusetzen, dass in den Bürgerämtern jede bzw. jeder Beschäftigte alle dort angebotenen Leistungen (einschließlich der Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten) bearbeitet (Allzuständigkeitsprinzip).
f) Die dezentrale organisatorische Bewältigung standortbedingter Besonderheiten, wie beispielsweise der zeitlich unterschiedlichen Verteilung der Nachfrage nach den angebotenen Leistungen durch die Bürgerinnen und Bürger, ist zu ermöglichen, etwa durch eine standort- und bezirksbezogen teilautonome Arbeitszeitgestaltung.
g) Zur Ermittlung der regionalen Leistungsnachfrage ist mit dem Instrument des Kundenmonitoring zu arbeiten, um möglichst objektive Entscheidungsgrund-lagen für die organisatorische Umsetzung zu haben.
Bürgernahe Dienstleistungen der Verwaltung (2) hier: Einrichtung eines "Berlin Telefons" zur Verbesserung des Bürgerservices der Berliner Verwaltung
Der Senat wird aufgefordert, im Jahr 2003 ein „Berlin Telefon" als Call-Center unter einer zentralen Berliner Bürgernummer für die gesamte Berliner Verwaltung einzurichten. Ziel der Einrichtung ist es, für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen den telefonischen Kontakt
Das Leistungsspektrum des „Berlin-Telefons“ soll nach seiner Einrichtung schrittweise, beginnend mit dem Aufgabenspektrum des Landeseinwohneramtes Berlin und in enger Abstimmung mit den Aktivitäten des Leitprojektes Bürgerdienste, zu einem wesentlichen Element eines landesweiten integrierten Dienstleistungssystems ausgebaut werden. Dieses soll unter anderem die Bürgerämter und die über das Internet angebotenen Dienste umfassen.
Bis zur Einrichtung des „Berlin-Telefons“ als zentralem telefonischen Zugangsportal stellt jede Behörde sicher, dass zumindest während der Sprechzeiten ausreichend Telefone besetzt sind, über die die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihren Anliegen an die Verwaltung wenden können. Es soll dabei gewährleistet sein, so weit wie möglich die Dinge zu erledigen, die weder der persönlichen Anwesenheit in der Behörde noch der Schriftform bedürfen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2002 über die Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb eines „Berlin Telefons" zu berichten.
Bürgernahe Dienstleistungen der Verwaltung (3) hier: Errichtung von zentralen Anlaufstellen in der Hauptverwaltung
Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufgaben- und Strukturkritik sowie der Geschäftsprozessoptimierung zu prüfen, inwieweit in Behörden der Hauptverwaltung zentralen Anlaufstellen nach dem Vorbild der bezirklichen Bürgerämter bzw. des Landeseinwohneramtes eingerichtet werden sollten. Soweit derartige Stellen eingerichtet werden, sind sie mit Schnittstellen zum Start-Infosystem der Bürgerämter und zum Internet von berlin.de zu versehen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.
1.Das Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt die Erörterung der Empfehlungen der Expertenkommission „Historische Mitte Berlin“ im Deutschen Bundestag. Mit der Debatte ist die bundespolitische Bedeutung der Neugestaltung der Mitte der Spreeinsel als eine wesentlich öffentliche Bauaufgabe in der Bundeshauptstadt unterstrichen worden. Mit der Beschlussfassung über die angestrebte Nutzung und Gestaltung des auf dem jetzigen Schlossplatz neu zu errichtenden Gebäudekomplexes hat sich der Deutsche Bundestag in die Funktion des Bauherren begeben.
2. Das Berliner Abgeordnetenhaus plädiert ebenso wie die Internationale Expertenkommission „Historische Mitte Berlin“ und der Deutsche Bundestag für eine weitgehende öffentliche Nutzung des Areals des Berliner Schlossplatzes und der angrenzenden Gebäude und nimmt das vorgeschlagene Nutzungskonzept zum Ausgangspunkt für das weitere Erörterungs- und Planungsverfahren.
3. Das Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt die Einsetzung der Arbeitsgruppe „Schlossareal“ zur Konkretisierung eines Nutzungs-, Raum- und Finanzierungskonzeptes. Dabei muss es vor allem um die Fortentwicklung des vorgeschlagenen Nutzungskonzeptes in Abstimmung mit den in Frage kommenden Hauptnutzern bis zur Planungsreife, die Überprüfung der Angemessenheit von Bauvolumen und Flächenbedarf sowie die künftige Trägerschaft gehen. Ferner soll das vorgeschlagene Modell einer privat-öffentlichen Finanzierung auf seine Umsetzbarkeit überprüft werden.
4. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bundesregierung einen Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte zur Entwicklung festzulegen. In diesem Zusammenhang soll nach Abschluss der Asbestsanierung am Palast der Republik ein Zwischennutzungskonzept vorgelegt werden.
5. Das Berliner Abgeordnetenhaus unterstützt die Empfehlung der Kommission und des Deutschen Bundestages, sich bei der Neubebauung des Schlossplatzareals an der Lage und Kubatur des ehemaligen Schlosses zu orientieren. Mit der Empfehlung des Deutschen Bundestages zur Wiedererrichtung der barocken Fassaden der Nord-, West- und Südseite sowie des Schlüterhofes bleibt die Frage nach der Gestaltung der Ostfassade und der möglichen
Einbeziehung nutzbarer Teile des als Rohbau verbliebenen Palastes der Republik unbeantwortet. Das Berliner Abgeordnetenhaus empfiehlt, in die Prüfung den Erhalt des Volkskammersaals und eine zeitgenössische architektonische Interpretation des ehemaligen Apothekenflügels des Stadtschlosses sowie der Ostfassade des früheren Palastes der Republik einzubeziehen.
6. Der Berliner Senat wird aufgefordert, bei den weiteren Verfahrensschritten zur Entwicklung des Areals die Öffentlichkeit in allen Etappen zu informieren und angemessen einzubeziehen.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob nach dem Auslaufen der jetzigen gesetzlichen Regelung für ausgewählte Gebiete der Stadt eine zehnjährige Kündigungsfrist gemäß § 577a Abs. 2 BGB (früher § 564b BGB) angeordnet werden kann.