Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob nach dem Auslaufen der jetzigen gesetzlichen Regelung für ausgewählte Gebiete der Stadt eine zehnjährige Kündigungsfrist gemäß § 577a Abs. 2 BGB (früher § 564b BGB) angeordnet werden kann.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht über die Förderungsbedingungen im Bestand des sozialen Wohnungsbaus schnellstmöglich vorzulegen. Dabei ist der Bericht der eingesetzten Expertenkommission zur „Anschlussförderung“ einzubeziehen. Weiterhin sollte der Bericht Aussagen über die Auswirkungen auf die zu erwartenden Miethöhen, die Liquidität der Eigentümer und mögliche Verpflichtungen des Landes Berlin (z. B. Bürgschaften) enthalten. Es ist ggf. darzustellen, wie die potenziellen Mietensteigerungen so aufgefangen werden könnten, dass sowohl Mieter/innen als auch Eigentümer nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Das Abgeordnetenhaus stimmt der Einbringung des Grundstücks „Elisabeth-Aue“ in BerlinPankow in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.KG im Wege der Nachbestückung zu.
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung zu.
Bei den in der dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen" des Hauptausschusses vorgelegten Liste zusammenge-fassten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke verschiedener Bezirke, die im Steuerungsausschuss als Nachbestückungspotential behandelt wurden. Der Bezirk, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen haben daher in diesen Fällen bereits für die Vermarktung votiert und insofern auch einer Nachbestückung zugestimmt.
2, Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.
Dem Verkauf von insgesamt rd. 25.660 m² großen Teilflächen der Flurstücke 1, 3 und 4, Flur 2, Gemarkung Güterfelde, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Potsdam von Güterfelde Blatt 923, wird zu den Bedingungen des am 27. Juni 2002 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages zugestimmt.
Der Veräußerung der Geschäftsanteile des Landes Berlin an der Theater des Westens gemeinnützige Betriebs GmbH in Höhe von nominal 511 291,88 Euro (1 000 000 DM) – entsprechend 100 % des Stammkapitals – an die Stage Holding Grundstücks GmbH wird nach Maßgabe des den Mitgliedern des Unterausschusses „Vermögensverwaltung und
Beteiligungen“ des Hauptausschusses mit Vorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Vertragsentwurfs zugestimmt.
1. Das Abgeordnetenhaus beschließt die Gründung der ausschließlich landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) nach Maßgabe des im Entwurf vorgelegten Gesellschaftsvertrags sowie eines Wirtschaftsplans mit Wirkung vom 1. Januar 2003; § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist wie folgt zu fassen:
"(4) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese nach dem (ebenfalls im Entwurf vorgelegten) 'Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG) ' zulässig sind."
2. Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung des Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfs einer Geschäftsanweisung sowie eines Wirtschaftsplans mit Wirkung vom 1. Januar 2003 zu. Die Überleitung des Personals in den Landesbetrieb erfolgt erst nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch die BIM GmbH.
2. Es wird ein neues gebäudewirtschaftliches Management auf der Grundlage eines VermieterMieter-Modells eingeführt. Dazu wird ein Startportfolio gebildet, welches aus einem noch durch Gesetz zu errichtenden Sondervermögen nach Maßgabe des § 26 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung besteht, sowie aus angemieteten Gebäuden. Das Startportfolio wird schrittweise bis zum Anfang des Jahres 2005 auf alle geeigneten Gebäude des Landes Berlin erweitert.
Die BIM GmbH führt als Vertreterin des Landes Berlin für das gesamte Portfolio die Vermietung von Flächen an Dienststellen des Landes Berlin oder an externe Dritte sowie die Anmietung von Flächen am Markt für die derzeit von der Neuregelung des Facility Management betroffenen Bereiche der Hauptverwaltung durch.
Außerdem übernimmt sie die Steuerung, Aufsicht und Kontrolle der Erbringung der Aufgaben der Gebäudebewirtschaftung durch den LHO-Betrieb.
Freigezogene, vermarktbare Gebäude werden dem Liegenschaftsfonds zur Veräußerung zur Verfügung gestellt.
Zielgröße für den maximal zulässigen Flächenverbrauch je Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter ist die bereits bestehende Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen (AllARaum). Diese Zielgröße soll nach einer Übergangszeit von zwei Jahren erreicht werden, in der kontinuierlich abnehmende Zuschläge auf die Zielgröße finanziert werden. Im ersten Jahr wird danach ein Zuschlag zur AllARaum bis zu 20 v. H. und im zweiten Jahr nur bis zu 10 v. H. finanziert; im dritten Jahr wird nur noch der Flächenverbrauch nach AllARaum finanziert.
Über die darüber hinausgehende Ausgestaltung des Vermieter-Mieter-Modells und des Anreizsystems berichtet der Senat dem zuständigen Ausschuss bis zum 30. Juni 2003.
5. Die Ausschreibung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäudebewirt-schaftung und -unterhaltung in mehreren Losen wird so gestaltet, dass die Berliner kleineren und mittleren Unternehmen nicht benachteiligt werden.
6. Der Senat berichtet dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses halbjährlich, erstmals zum Ende 2003, über
● die Tätigkeit der BIM GmbH bei der Umsetzung der Neuorganisation des Facility Managements, insbesondere zu den Ergebnissen der Standort- und Flächenoptimierung,
● die Lieferantenstruktur, insbesondere den Umfang der an kleine, mittelständische und große Unternehmen vergebenen Aufträge.
Einmal jährlich ist eine haushaltswirksame Gesamtbetrachtung des Projektes Neuordnung Facility-Managements Gegenstand des Berichts
Aufgabe der Sportanlage Köpenicker Landstraße 297 in Treptow, Bezirk Treptow-Köpenick, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zum Zweck der Bodendekontamination und anschließenden Veräußerung des Grundstücks als Gewerbestandort
Der Aufgabe der Sportanlage Köpenicker Landstr. 297 in Treptow, Bezirk Treptow-Köpenick, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zum Zweck der Bodendekontamination und der anschließenden Veräußerung des Grundstücks als Gewerbestandort wird zugestimmt.
1. die Empfehlungen der von ihm eingesetzten Expertenkommission unverzüglich in einen Zeit- und Maßnahmeplan zu übersetzen;
2. den Zeit- und Maßnahmeplan mit einer belastbaren betriebswirtschaftlichen Kalkulation zu unterlegen, in dem
Das Land Berlin ist auf Grund seiner schwierigen Finanzlage in besonderer Weise auf die Solidarität des Bundes und der anderen Bundesländer angewiesen. Deshalb sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, in sozial
ausgewogener Form die Einnahmen der Länder zu erhöhen und damit die Solidargemeinschaft zu stärken, auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen und ggf. umzusetzen. Die Einkünfte der Länder müssen auf eine breitere Basis gestellt werden.
Es entspricht dem Grundgedanken der grundgesetzlichen Ordnung, die besonders Leistungsfähigen verstärkt in die Verantwortung für Aufgaben des Allgemeinwohls zu nehmen. Angesichts der immensen Privatvermögen in Deutschland ist es ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, diese Großvermögen angemessen an der Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu beteiligen. Diese Leitlinie muss mit einer gerechten Besteuerung großer Vermögen durch eine sozial ausgewogene Vermögensteuer und durch die Anpassung der Erbschaftsteuer an die tatsächlichen Vermögenswerte umgesetzt werden.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt daher die Initiativen aus mehreren Bundesländern, auf die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in veränderter Form und die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe der Erbschaftssteuern an die tatsächlichen Verkehrswerte der Erbschaften hinzuwirken. Aufgrund der besonderen Finanzverantwortung der Länder und Gemeinden für Unterhalt und Ausstattung von Bildungseinrichtungen sind diese Initiativen auch ein Beitrag zur Finanzierung einer zukunftsorientierten Bildungspolitik