Protokoll der Sitzung vom 31.10.2002

Das Abgeordnetenhaus begrüßt daher die Initiativen aus mehreren Bundesländern, auf die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in veränderter Form und die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe der Erbschaftssteuern an die tatsächlichen Verkehrswerte der Erbschaften hinzuwirken. Aufgrund der besonderen Finanzverantwortung der Länder und Gemeinden für Unterhalt und Ausstattung von Bildungseinrichtungen sind diese Initiativen auch ein Beitrag zur Finanzierung einer zukunftsorientierten Bildungspolitik

Mit diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit durch die stärkere steuerliche Inanspruchnahme der besonders leistungsfähigen Eigentümer und Erben von großen Vermögen vollzogen.

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf,

o möglichst rasch eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer neuen Vermögensteuer und zur Neuregelung der Erbschaftsteuer einzubringen bzw. entsprechende Initiativen zu unterstützen,

o bei der Ausgestaltung der neuen Vermögensteuer in den Gesetzesberatungen sicherzustellen, dass diese nicht auf das Betriebsvermögen mittelständischer Unternehmen Anwendung findet und die Vermögen von Normalverdienern vollkommen steuerfrei bleiben,

o in den Gesetzgebungsberatungen darauf hinzuwirken, dass die modifizierte Erbschaftsteuer die Weitergabe von kleineren und mittleren Vermögen, insbesondere selbst

genutzte Einfamilienhäuser zwischen Eheleuten und nahen Verwandten gänzlich unangetastet lässt,

o sich dafür einzusetzen, dass durch eine Veränderung der Erbschaftsteuer Übertragungen von kleinen und mittleren Unternehmen in die nächste Generation nicht durch eine übermäßige Besteuerung gefährdet werden.

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

Das Abgeordnetenhaus bekräftigt mit der Ratifikation des Staatsvertrages das Ziel, eine leistungsfähige Zwei-Länder-Anstalt zu errichten und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags in Berlin und Brandenburg dauerhaft zu sichern. Mit dem neuen Rundfunk Berlin Brandenburg sollen insbesondere die Programmqualität, die kulturelle Vielfalt, die Zusammengehörigkeit von Berlin und Brandenburg und die europäische Integration gefördert werden.

Der RBB-Staatsvertrag eröffnet neue Chancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Berlin und Brandenburg. Der Vertrag bildet den Rahmen für die Fusion von SFB und ORB; die beiden Häuser haben den Auftrag, ihre Zusammenführung eigenverantwortlich und im Interesse des gemeinsamen neuen Senders zu gestalten.

Dabei sollen sich in der Übergangsphase alle Beteiligten für einen fairen Ausgleich der Interessen einsetzen. Dies betrifft insbesondere die Belange der Beschäftigten in beiden Häusern. Die Mitbestimmungsregelungen im Staatsvertrag stellen einen Kompromiss mit der Brandenburger Seite dar und sichern den Mindeststandard des Personalvertretungsrechts. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die neue Rundfunkanstalt im Rahmen ihrer Satzungshoheit weitergehende Personalvertretungsrechte mit dem Personalrat verhandelt.

Bei der Anwendung des Staatsvertrages sind die Grundsätze der inneren Pressefreiheit zu beachten. Das Abgeordnetenhaus geht deshalb davon aus, dass bei der Erstellung eines Redakteurstatuts die Vertretung der Redakteurinnen und Redakteure zu beteiligen ist.

Der Vertrag soll in angemessener Frist daraufhin überprüft werden, ob nach den Erfahrungen der Übergangszeit und der Startphase des RBB für einzelne Regelungen Anpassungsbedarf besteht.