Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Große Anfrage begründet, beantwortet und besprochen.
Wir kommen nun zu einer etwas komplizierten Abstimmungsrunde über die einzelnen Anträge bzw. Beschlussempfehlungen. Der Jugendausschuss hat gemäß seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 15/918 einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion der FDP – empfohlen, den Antrag in der Druck
sache 15/774 unter dem Stichwort „Sprachförderung“ mit neuem Berichtsdatum „31. 3. 2003“ anzunehmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies bei Stimmenthaltung der FDP so angenommen.
Nun kommen wir zur Beschlussempfehlung des Jugendausschusses in der Drucksache 15/917, in der einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion der Grünen – empfohlen wird, den Antrag in der Drucksache 15/775 unter dem Stichwort „Reform der Erzieherausbildung“ mit neuem Berichtsdatum „31. 3. 2003“ anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen.
Jetzt kommen wir zum Antrag Drucksache 15/776 – Neuordnung der Kitalandschaft. Der Jugendausschuss empfiehlt – gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU – die Annahme des Antrags. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von CDU und Grünen so angenommen.
Nun kommen wir zum Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 15/798. Der Jugendausschuss empfiehlt – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der FDP bei Enthaltung der Grünen –, den Antrag abzulehnen. Wer dem Antrag – Stichwort: Mentorenprogramm – dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport in der Drucksache 15/914. Der Jugendausschuss empfiehlt – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der FDP bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung des Antrags in der Drucksache 15/349 – unter dem Stichwort: Qualitätssicherung. – Wer dem Antrag der Fraktion der FDP dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt.
Es folgt nun die Abstimmung zum Antrag der Fraktion der Grünen – Drucksache 15/233. Hierzu liegt die Beschlussempfehlung des Jugendausschusses – das ist die Drucksache 15/919 – vor, in der die Ablehnung des Antrags gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Grünen empfohlen wird. Wer jedoch dem Antrag in der Drucksache 15/233
seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zuletzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/178. Der Jugendausschuss wie auch der Hauptausschuss empfehlen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der Grünen – im Hauptausschuss bei Enthaltung der Grünen – die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag in der Drucksache 15/178 jedoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt. Und damit sind wir gleichzeitig am Ende dieses Tagesordnungspunktes, der sehr umfangreich war.
Eine Beratung wird inzwischen nicht mehr gewünscht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat gegen die Stimmen der FDP bei zwei Enthaltungen der CDU sowie bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung des Antrags empfohlen. Wer der Drucksache 15/521 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? – Damit ist dies mehrheitlich abgelehnt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegepolitik im Land Berlin I, hier: Errichtung einer Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege
Mir wurde durch die Geschäftsführer signalisiert, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden sollen. Ist dies so? – Dann stelle ich hiermit fest, dass die Fraktionsvertreter ihre Reden zu Protokoll geben.
nung, wenn wir die Diskussionen, die wir im zuständigen Fachausschuss geführt haben, hier im Plenum nochmals wiederholen. Dazu haben wir schließlich die Ausschüsse, um das Plenum von allzu fachbezogenen Debatten zu entlasten. Es sei denn, es treten zwischen Ausschussberatung und Plenumsbehandlung noch neue Aspekte zu Tage, die eine neue Sicht auf den Behandlungsgegenstand werfen. Was nicht sein sollte, ist, das Plenum hier zum Nachkarten zu nutzen, weil man sich im Ausschuss nicht durchsetzen konnte. Daher will ich mich jetzt nur ganz kurz noch einmal mit der Thematik des Antrags auseinandersetzen:
blem angesprochen, das es wert ist, behandelt zu werden. Wir haben aber im Ausschuss festgestellt, dass
Nun war es im Ausschuss zwischen allen Fraktionen unstrittig, dass eine entsprechende Neuregelung auf Bundesebene durchaus wünschenswert ist. Die Senatsverwaltung hat uns darüber informiert, dass es schon Sondierungen in diese Richtung gibt, und auch die Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün eröffnet da – gegenüber der letzten Legislaturperiode – neue Möglichkeiten. Wir als Koalition waren aber im Ausschuss der Meinung, und sind es noch, dass wir hier, bevor wir den Senat zum Beispiel zu einer Bundesratsinitiative auffordern, durch intensives Sondieren die Erfolgsaussichten einer solchen Initiative ausloten, anstatt jetzt einen Schnellschuss zu machen, der dem Ansinnen eher schaden als nutzen würde. Deshalb hatten wir Sie im Ausschuss gebeten, Ihren Antrag nochmals zurückzustellen, bis wir genügend Informationen vorliegen haben. Sie haben auf der Abstimmung bestanden, und so wie der Antrag formuliert ist, mussten wir ihn im Ausschuss ablehnen und werden dies auch heute tun.
Antrag über die Einrichtung einer Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege haben wir es mit einem wirklich absonderlichen Vorgang zu tun: Alle Frak
tionen begrüßten das Anliegen des Antrags und hielten es – wie die geschätzte Kollegin Simon formulierte – für grundsätzlich sinnvoll. Und doch: Ablehnung auf der ganzen Linie.
Ihnen sicherlich bekannt ist, kommt es immer wieder zu strittigen Finanzierungsfragen zwischen den Krankenkassen und den Anbietern der häuslichen Krankenpflege. Bei diesen Auseinandersetzungen leiden in erster Linie die Pflegebedürftigen, wenn es zu Problemen bei der Finanzierung bestimmter Pflegeleistungen kommt. Nach den jetzigen Gepflogenheiten muss erst der langwierige Klageweg bei den Sozialgerichten beschritten werden, ehe es zu einer Klärung der strittigen Fragen kommt. Diese Praxis kann für alle nicht befriedigend sein. Deshalb sind sich die Experten einig, dass eine partnerschaftliche Lösung her muss, die in diesem Fall durch eine Schiedsstelle erreicht werden kann.
Antrag im zuständigen Gesundheits- und Sozialausschuss? – Der Antrag wurde aus nicht nachvollziehbaren und fadenscheinigen Gründen regelrecht versenkt. Das erste Argument war, er sei inhaltlich überfrachtet. Nachdem die CDU-Fraktion anbot, den Antrag entsprechend zu ändern, um damit den Handlungsstau, der in diesem Bereich herrscht, aufzulösen, musste das nächste Argument herhalten: Argument 2 hieß, das Problem sei nur auf der Bundesebene zu lösen. Diese Hoffnung machte jedoch gleich die geschätzte Kollegin Simon zunichte, indem sie ausführte – Zitat aus dem Inhaltsprotokoll:
Auf Bundesebene sei eine Initiative der CDU, die Einrichtung von Schiedsstellen ins SGB V aufzunehmen, am Widerstand von SPD und Grünen gescheitert. Da die Regierung sich nicht geändert habe, werde sich in dieser Hinsicht wohl auf absehbare Zeit auch nichts ändern.
Wohl wahr, liebe Kollegin Simon! Aber rechtfertigt das das Nichtstun auf Landesebene? – Ich denke nicht! Denn nach unserer Auffassung können auch ohne SGB V-Regelungen Schiedsstellen auf Landesebene gebildet werden, weil es gerade nicht darum geht, grundsätzliche Übereinkünfte aller Kassen mit allen häuslichen Pflegediensten zu erreichen, sondern um Streitigkeiten, die zwischen den einzelnen Kassen und Pflegediensten zu klären sind. Denn Preise werden zwischen den Vertragspartnern vereinbart, weil es kein gesetzlich begründetes Nachfrage- und Anbieterkartell gibt. Hier weiß ich mich sogar in Übereinstimmung mit vielen Kassenvertretern. Aus den genannten Gründen halte ich auch das dritte Argument, das insbesondere von der Senatsverwaltung vorgebracht wurde, dass die rechtlichen Grundlagen für die Bildung einer
Schiedsstelle nicht vorhanden seien, für nicht stichhaltig. Besonders absurd war aber der Zwischenruf des Kollegen Kleineidam, dass der Antrag eine Aufforderung zum Rechtsbruch sei. Wenn das nur ein Scherz gewesen sein sollte, dann war es jedenfalls kein guter.
Das einzige Argument, das noch halbwegs nachvollziehbar war, war die Äußerung des Herrn Staatssekretärs – ich zitiere aus dem Inhaltsprotokoll:
Unabhängig vom Umfang ihres Auftrags hätte eine Schiedsstelle bei SenGesSoz keine Autorität und Durchsetzungskraft und wäre nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Wirklich traurig, Frau Senatorin, dass Ihr Staatssekretär so eine schlechte Meinung über die eigene Verwaltung hat und Konfliktlösungsinitiativen unter zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbucht. Wir sind jedenfalls der Ansicht, dass es einen Versuch wert ist, mittels einer Schiedsstelle die anstehenden Probleme zwischen den Anbietern der häuslichen Krankenpflege und den Kassen im Land Berlin mit regeln zu helfen. Daran werden wir festhalten und uns weiter dafür einsetzen. Wenn Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch für eine Schiedsstellenlösung aus fachlicher Sicht sind, dann lehnen Sie diese Beschlussempfehlung ab und stimmen Sie unserem Ursprungsantrag zu.
für die häusliche Krankenpflege waren sich alle Fraktionen bei der Diskussion des entsprechenden CDU-Antrags im zuständigen Fachausschuss einig. Dennoch können wir dem Antrag unsere Zustimmung in der vorliegenden Form nicht geben und haben uns daher für ein anderes Vorgehen ausgesprochen.
desebene, wie es der CDU-Antrag will, fehlt die dafür notwendige rechtliche Grundlage im SGB V. Wir müssen also in dieser Angelegenheit bundespolitisch aktiv werden. Die Senatorin hat sich bereit erklärt, im Gespräch mit ihren Ministerkolleginnen und -kollegen der anderen Bundesländer zu sondieren, ob es für eine Bundesratsinititiative zu Gunsten einer Schiedsstelle für die häusliche Krankenpflege Mehrheiten gibt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Die CDU-regierten Länder müssten eigentlich zustimmen, weil die CDU-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode einen Antrag zu Gunsten einer solchen Schiedsstelle eingebracht hatte. Er scheiterte zwar an Rot-Grün, aber hier scheint inzwischen ein Meinungswandel einzutreten. In der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün steht die For
derung, „konfliktauflösende Mechanismen wie zum Beispiel effektivere Schiedsstellen“ einzurichten. Sollten die in Aussicht gestellten Sondierungsgespräche der Senatorin eine reale Chance für die Etablierung einer Schiedsstelle aufzeigen, wird Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.