Protokoll der Sitzung vom 14.11.2002

Auch die Vorschläge der Scholz-Kommission

sind derzeit auf dem Dienstweg. In den Verwaltungen, im Rat der Bürgermeister und sonst wo. Das ist ja auch wichtig und richtig.

Aber wir wollen dazu beitragen, dass aus dem

Dienstweg keine Dienstreise wird – dass wir im Parlament den Prozess zeitgleich erledigen, damit es insgesamt schneller geht.

Die ersten vier Anträge, die wir heute einbringen,

betreffen die Ersetzung des BASIS Systems im Bereich Gesundheit und Soziales, die Effektivierung der öffentlichen Bauaufgaben mit klarer Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Leistungs

erbringern und Abbau von Redundanzen in der Verwaltung, die Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Qualifizierung von Vorgesetzten zu Führungskräften mit ManagementQualitäten. Das brauchen wir übrigens auch zur Umsetzung der Verwaltungsreform.

Und diese Anträge sollen bitte nicht nur im Ver

waltungsreformausschuss beraten werden. Da sind wir schon katholisch. Jetzt muss das Thema auch in die Fachausschüsse, damit die für die Umsetzung zuständigen Senatsverwaltungen parlamentarisch begleitet werden. Und begleitet heißt dann im Zweifel auch forciert. Denn es geht hier an der einen oder anderen Stelle auch um mehr als Kostensparen. Es geht hier auch um fachspezifische bzw. ordnungspolitische Fragestellungen.

Deshalb beantrage ich für meine Fraktion auch

eine Überweisung unserer Anträge an die jeweiligen Fachausschüsse Gesundheit und Soziales, Bauen, Recht und Innen.

Mit Beschluss vom 26. April 2002 hat der Senat

sehr ausführlich Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission zur Staatsaufgabenkritik gezogen. Er hat die Ergebnisse der Experten in verschiedene Umsetzungs- und Entscheidungskategorien eingeteilt und dabei nach längeren Diskussionen einen sehr hohen Prozentsatz an umzusetzenden Vorschlägen beschlossen.

Dieser Beschluss verkehrt das bisherige Aufga

benverständnis Berliner Politik und Verwaltung in

weitem Maße, tangiert auch das Verständnis dieses Hauses und seine in fünf Jahrzehnten erarbeiteten Vorstellungen.

Aus diesem Grund hat der Senat, aber auch we

gen des Beschlusses des Hauptausschusses vom 9. Mai 2001, dem Hauptausschuss seinen Beschluss als Bericht zugeleitet. Auf Initiative der Vorsitzenden wurde dann der Bericht in die Ausschüsse überwiesen, die begonnen haben, sich endlich mit den Schlussfolgerungen und der Bedeutung ihrer Umsetzung zu befassen.

Alle vier Anträge der CDU betreffen Vorschläge,

die der Senat in die Kategorie „kurz- oder mittelfristige Umsetzung, im Einzelfall begründete Ablehnung“ eingeordnet hat.

Weshalb die CDU diese Vorschläge nun als ei

gene einbringt, ist ihr Geheimnis. Warum sie jetzt das von allen Fraktionen beschlossene Verfahren verlässt, ebenso.

Eigentlich könnte man sie als von der Realität

des Hauses erledigt erklären, vielleicht kann die Fraktion der CDU dies in der Ausschussberatung noch erklären, sonst wäre deutlich ersichtlich, dass es Schaufensteranträge sind.

Das, was in Berlin unter der Firmierung von

Staatsaufgaben in ministerieller Verantwortung

wahrgenommen wird, gehört ausnahmslos auf den Prüfstand. Es ist nämlich eine völlig berechtigte Vermutung, dass auf der Berliner Hauptver

waltungsebene eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen wird, die nicht im Ansatz zu den ministeriellen Kernaufgaben gehören. Insofern hat die Fraktion der PDS – damals noch als Oppositionsfraktion – die Einsetzung der Scholz-Kommission grundsätzlich begrüßt. Und sie hat ebenso – freilich im Einzelnen differenziert – die Ergebnisse der ScholzKommission positiv zur Kenntnis genommen.

Natürlich haben wir Probleme mit einzelnen von

der Kommission vorgeschlagenen Lösungen, besonders was die Auffassung der Kommission zur Rolle der Bezirke in der Berliner Verwaltung oder die Privatisierung bestimmter Sicherheitsaufgaben betrifft. Aber wir hatten noch viel mehr Probleme damit, dass in einem ersten Beschlussentwurf – der von der Verwaltung für den Senat erarbeitet wurde – eine nur geringe Umsetzungsbereitschaft erkennbar war. Insofern hat unsere Fraktion einen gewichtigen Anteil daran, dass in der jetzigen Beschlussfassung eine insgesamt fast achtzigprozentige vollständige

bzw. modifizierte Umsetzung der Kommis

sionsvorschläge beschlossen worden ist.

Da das aber mit relevanten Einschnitten in das

bisherige Staatsaufgabenverständnis verbunden ist, wurde diese Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus übergeben. Und das Landes

parlament hat – vor allem auf die lobenswerte Initiative der Vorsitzenden des Hauptausschusses hin – eine gute Entscheidung getroffen: Alle Ausschüsse behandeln die Sachbereiche des Senatsbeschlusses, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Dann geht das Gesamtpaket an den Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik und danach zur abschließenden Beratung an den Hauptausschuss.

Alle Sachverhalte, die in den vier Anträgen der

CDU-Fraktion zur sofortigen Umsetzung empfohlen werden, hat der Senat in die Kategorie A eingeordnet, also zur Umsetzung empfohlen. Warum – so fragen wir – sollen ausgerechnet diese vier Sachverhalte gesondert behandelt werden? Warum will die CDU das vereinbarte und sinnvolle Verfahren unterlaufen? Wäre es nicht besser, den eigenen Einfluss darauf zu richten, dass alle Ausschüsse umgehend die Senatsvorlage beraten und ihre Stellungnahme abgeben? Der Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Infor

mationstechnik hat sogar einen gesonderten Sitzungstermin – nämlich den 17. Dezember 2002 – für die Beratung des Gesamtpakets reserviert.

Nun ist es, wie es gekommen ist. Wir werden al

so die CDU-Anträge im Zusammenhang mit der Gesamtberatung zur Senatsvorlage in den jeweiligen Fachausschüssen, im Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik sowie im Hauptausschuss beraten und darüber entscheiden. Aber so richtig hilfreich ist die faktische Doppelbehandlung einzelner Sachverhalte nicht.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung aller vier Anträge an den Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik sowie an den Hauptausschuss. – Hierzu erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 27 A:

Dringlicher Antrag

Krankenhausplanung transparent gestalten

Antrag der SPD und der PDS Drs 15/971

Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? Ich höre zwar Gemurmel. Ich schließe aber nicht daraus, dass der Dringlichkeit widersprochen wird.

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit wird gewünscht. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 27 B:

Dringlicher Antrag