Es soll dargestellt werden, welche Auswirkungen die genannten Sachverhalte auf die mittel- und langfristige ökonomische Stabilität des Unternehmens BSR haben und welche Konsequenzen für Änderungen des Berliner Betriebegesetzes oder des Berliner Straßenreinigungsgesetzes aus den jüngsten Entwicklungen bei der BSR gezogen werden sollten, um Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens BSR zu garantieren.
Dem Abgeordnetenhaus ist über die Ergebnisse zu berichten, spätestens mit einem Schlussbericht zum Ende des Jahres 2003.
Es soll geprüft werden, welche Wirkung auf die zukünftige Gebührenentwicklung durch die geplanten Abfallbehandlungsanlagen und die Ausschreibung einzelner Abfallfraktionen zu erwarten ist.
Gemäß Artikel 44 Abs. 1 und 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird zusätzlich zu den bereits eingesetzten Ausschüssen ein Sonderausschuss mit der Bezeichnung „Sonderausschuss BSR“ eingesetzt. Die Einsetzung ist bis zum 31. Dezember 2003 befristet.
Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern (3 Mitgliedern der SPD-Fraktion, 2 Mitgliedern der CDUFraktion, 2 Mitgliedern der PDS-Fraktion, 1 Mitglied der FDP-Fraktion, 1 Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und ihren Stellvertretern.
Es soll geprüft werden, worin die Ursachen für die fehlerhafte Tarifkalkulation im Bereich der Straßenreinigung für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 liegen und in welcher Weise die Rückerstattung der unzulässig realisierten Einnahmen der BSR aus dem Abgrenzungsfehler bei der Straßenreinigung vorgenommen wird.
Des Weiteren ist zu prüfen, wie der Forderung des § 8 Abs. 3 KrW-/AbfG Bln entsprochen wird, bei der Festlegung der Entgelte wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu schaffen.
Es soll geprüft werden, auf welcher Grundlage bislang die technische Ermittlung der Rückstellungen für die Deponiennachsorge erfolgte und wie diese künftig vorgenommen werden soll. In diesem Zusammenhang soll dargestellt werden, wie diese Nachsorgekosten betriebswirtschaftlich und gebührenrechtlich verrechnet und in die Tarifkalkulation eingestellt werden und wie dies künftig geschehen soll.
Es soll geprüft werden, ob im Zeitraum 1999-2002 eine Quersubventionierung zwischen dem gewerblichen und dem hoheitlichen Bereich stattgefunden hat und sollte dies der Fall gewesen sein, wie daraus entstandene Schäden behoben werden.
Es wurden gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S. 534), für die Dauer seiner restlichen Wahlperiode mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Kuratoriums der Universität der Künste gewählt:
Der Senat wird aufgefordert, ein Bildungsprogramm für die Tagesbetreuung von Kindern zu entwickeln und damit verbindliche Standards für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im Elementarbereich
festzulegen. Zielstellung soll es sein, möglichst frühzeitig frühkindliche Bildungsprozesse zu fördern und allen Kindern beste Voraussetzungen für ihre Persönlichkeitsentwicklung und einen guten Schulstart zu ermöglichen.
Der Senat wird aufgefordert, anlässlich des diesjährigen fünfzigsten Jubiläums den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Berlin gebührend zu würdigen und die Erinnerung daran so zu verankern, dass dieses Ereignis für die heranwachsenden Generationen als wichtiges Datum jüngster deutscher und europäischer Geschichte begr
Wahl eines Mitglieds sowie eines Stellvertreters des Kuratoriums der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft
Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität sowie deren Stellvertreter(innen)
Es wurden gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 und § 64 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2001 (GVBl. S 534), für die Dauer von zwei Jahren zwei Vertreter(innen) der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter(innen) gewählt: