Mehr Berlin, weniger Staat (21) – kleinteilige Projekte für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger beenden
Über die Realisierung dieser Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der Vorlage des Abfallwirtschaftskonzeptes zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, die für eine ökologische und wettbewerbsorientierte Abfallwirtschaft in Berlin notwendigen Rahmenbedingungen umgehend zu schaffen. Dabei sind die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
die Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen durch eine entsprechende Gebührengestaltung ausgebaut,
Der Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 21. März 2002 zum Verkauf des Studentendorfes Schlachtensee wird ohne weitere Verzögerungen umgesetzt.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. März 2003 zu berichten, welche Bemühungen er unternommen hat, um gemäß dem Gesetz zur Ermächtigung für die Übernahme einer Garantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und deren Tochtergesellschaften (Drs 15/208) und der Beschlussempfehlung des Abgeordnetenhauses vom 9. April 2002 (Drs 15/342) sicherzustellen, dass Garantien „nur in dem zwingend notwendigen Ausmaß in Anspruch genommen werden“ und „Garantien nicht für Leistungen gelten, die ohne Rechtspflicht (z. B. Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben) erbracht werden“.
Insbesondere ist zu berichten, welche Bemühungen mit welchen Ergebnissen unternommen wurden, um Haftungs- und Zahlungsverpflichtungen der Bankgesellschaft Berlin AG bzw. ihrer Tochtergesellschaften gegenüber den Fondsgesellschaften zu reduzieren.
Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass in den Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften „IBAG“ und „BerlinHyp AG“ der Bankgesellschaft Berlin AG mindestens auch ein vom Land Berlin entsandtes Aufsichtsratsmitglied der Muttergesellschaft vertreten ist.
dass durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen die bisher beseitigten Gewerbeabfälle mit einem Wertstoffanteil von 80 Gewichtsprozent spätestens ab 1. Juni 2003 zum größten Teil einer geordneten Verwertung im Sinne des KrW-/AbfG zugeführt werden,
dass Überprüfungen zur Einhaltung der Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung bei Berliner Betrieben und Baustellen durchgeführt werden und
Die im Abfallwirtschaftsplan 2001 vorgelegten Maßnahmen zur Abfallvermeidung sind umzusetzen und weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen
die Einhaltung der Vorgaben zum umweltverträglichen Beschaffungs- und Auftragswesen der öffentlichen Hand stärker kontrolliert und
durch ein Anreizsystem die Motivation zu einem abfallarmen Verhalten in öffentlichen Einrichtungen erhöht werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich über die Umsetzung der Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu berichten.
Zielorientierte Stadtentwicklung – Flächennutzungsplanänderungen für nicht mehr betriebsnotwendige Flächen der Deutschen Bahn AG
Der Senat wird aufgefordert, mit dem Ziel an die Deutsche Bahn AG, an die Vivico Management GmbH und weitere ausgegründete Töchterunternehmen der Deutschen Bahn AG heranzutreten, eine Gesamterfassung aller nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Deutschen Bahn AG zusammen mit den bisher bestehenden Verwertungsabsichten zu erhalten und diese den Nutzungsinteressen des Landes Berlin gegenüberzustellen.