für welche Flächen und mit welcher Zielsetzung bereits ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren initiiert wurde und in welchem Verfahrensstand sich dieses jeweils befindet und
welche Änderungen des Flächennutzungsplans bezüglich der von der Deutschen Bahn AG nicht mehr für Betriebszwecke benötigten Flächen angesichts einer mittelfristigen Verwertung geplant oder vorbereitet werden.
Das Abgeordnetenhaus begrüßt die im Entwurf des Nachtragshaushalts erfolgte Etatisierung des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms in Höhe von über 51 Millionen Euro im Haushalt der Bildungsverwaltung. Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass die Mittel im Haushaltsjahr 2003 ungekürzt zur Verfügung stehen.
Mit dem Programm wird nicht nur die notwendige Modernisierung und Instandhaltung der Berliner Schulen und Sportstätten fortgesetzt, es ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung mittelständischer Bauunternehmen in der Region.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass künftig die Mittel für dieses Programm in voller Höhe von Haushaltssperren ausgenommen sind.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstützt die Bemühungen des Senats, bei Neuverhandlungen des Hauptstadtfinanzierungsvertrages mit dem Bund eine faire und angemessene Lastenverteilung zwischen der Bundeshauptstadt und dem Bund zu erreichen und die pauschale Abgeltung der hauptstadtbedingten Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.
Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die jeweiligen Bezirke zukünftig, nach Möglichkeit zum 1. Juli 2003, von den im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung für die Ausgabe von Anwohnervignetten erhobenen Gebühren ein Drittel der Einnahmen erhalten.
Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Bemühungen zu einer Verbesserung der Umsteigesituation am Bahnhof Charlottenburg mit dem Ziel der besseren Verknüpfung von S- und U-Bahn. Der Senat wird aufgefordert, im Zuge der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die planfestgestellte Lösung sicherzustellen, dass der Bereich zwischen Windscheidstraße und Wilmersdorfer Straße als Stadtplatz gestaltet werden kann und zusammen mit dem Bezirk entsprechende Planungen zügig vorangetrieben werden.
Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Brandenburg den Familienpass auf die ganze Region Berlin-Brandenburg auszuweiten. Dazu sind mit der Landesregierung des Landes Brandenburg Gespräche zu führen sowie Vereinbarungen über die Realisierung eines Familienpasses für die gesamte Region zu treffen. Die Ausweitung des Familienpasses auf Brandenburg ist durch finanzielle Beteiligung Brandenburgs für Berlin haushaltsneutral zu stellen.
Der Senat wird aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken zu prüfen, inwieweit bei neu zu errichtenden bzw. bei Änderungen an bestehenden Lichtsignalanlagen die Anbringung des Verkehrszeichens „Grüner Pfeil“ nach § 37 Abs. 2 StVO zur Verbesserung des Straßenverkehrs beitragen kann.
Bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Lichtsignalanlagen soll das Anbringen des Grünen Pfeils für Rechtsabbieger vorgesehen werden, soweit die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer gewährleistet ist und die besonderen Belange von Sehbehinderten durch entsprechende Maßnahmen berücksichtigt werden können.
Versprechen werden gehalten! – das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm wird ungekürzt finanziert
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 2003 dem Abgeordnetenhaus die Grunddaten für die Krankenhausplanung zur Kenntnis zu
Hierbei sollen insbesondere die auf demografischen und medizinstatistischen Grundlagen gewonnenen Prognosedaten für die Fallzahlentwicklung der wichtigsten Fallgruppen in Berlin dargestellt werden. Diesen sollen die aus den gegenwärtigen summarischen Daten für Berlin gewonnenen Behandlungskapazitäten gegenübergestellt werden.
Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Berliner Krankenhausgesellschaft und dem Landesarbeitsamt zu prüfen, ob bzw. wie durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente der Bundesanstalt für Arbeit die Einstellung arbeitslos gemeldeter Ärztinnen und Ärzte durch den Abbau von Überstunden beim ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern realisiert bzw. unterstützt werden kann.
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 9, § 15 Abs. 2 Berliner Richtergesetz in der Fassung vom 27. April 1970 (GVBl. S. 642, 1638), zuletzt geändert durch das siebente Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes vom 23. Juli 2001 (GVBl. S. 289), für die restliche Dauer der 15. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses zum Mitglied des Richterwahlausschusses aufgrund eines neuen Vorschlags aus der Mitte des Abgeordnetenhau