Protokoll der Sitzung vom 22.05.2003

Lfd. Nr. 27: Antrag

Aufhebung der Belegungsbindung auch bei Genossenschaftswohnungen

Antrag der FDP Drs 15/1681

an BauWohnV

Lfd. Nr. 28: Antrag

Ausbildung für alle! Berufsvorbereitung neu gestalten

Antrag der Grünen Drs 15/1682

an ArbBFrau

Lfd. Nr. 29: Antrag

Grünes Licht für Bau der Straßenbahn am Alexanderplatz - Alex II -

Antrag der Grünen Drs 15/1683

an BauWohnV

Der Senat wird aufgefordert, alle Aktivitäten zu unterstützen, die dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler in größerem Umfang den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Mit geeigneten Maßnahmen sollten die Verkehrsträger bei der Verbreitung und beim Absatz von Schülertickets unterstützt werden.

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung zu.

Bei den in der der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Liste zusammengefassten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke verschiedener Bezirke, die bereits im Vorfeld mit den jeweiligen Bezirken der SenStadt und SenWiArbFrau abgestimmt wurden.

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Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens hat die SenStadt bei einigen Grundstücken die Zustimmung zur Übertragung auf den Liegenschaftsfonds unter Berücksichtigung von Einschränkungen gegeben. Die Hinweise der SenStadt sind der Abt. Vermarktung des Liegenschaftsfonds bekannt und werden in vollem Umfang berücksichtigt.

Anlage 4

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Konzeption zu entwickeln, nach der das Eichamt die in Taxametern erfassten Daten im Auftrag der für Personenbeförderung zuständigen Stelle im Landeseinwohneramt Berlin verarbeiten kann. Gegebenenfalls sind die notwendigen Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gesondert zu benennen. Die im Taxameter erfassten Daten sollen nach Möglichkeit herangezogen werden, um im Taxigewerbe die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes, der Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze und der Steuergesetze kontrollieren zu können. Es sind die Bemühungen fortzusetzen, notwendige Änderungen der Bundesgesetzgebung zu erreichen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2003 zu berichten.

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 17. Dezember 2002 mit Senatsbeschluss Nr. 634/02 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu.

II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 4 sind.

III. Das Abgeordnetenhaus stimmt zu, den Flächennutzungsplan bis spätestens Ende 2003 neu bekannt zu machen. In diese Neubekanntmachung sind alle seit dem Oktober 1998 wirksam gewordenen Änderungen des Flächennutzungsplans aufzunehmen.

Kein Abriss von Wohnraum in der Leipziger Straße auf Grund neuer städtebaulicher Anforderungen

Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der eventuelle Abriss bzw. die Rückbaupläne für das Wohngebäude Leipziger Straße 114-120 und Mauerstraße 6568 so lange verhindert werden, bis durch Investoren ein wirtschaftlich tragbares städtebaulich den Plänen des Planwerks Innenstadt entsprechendes Konzept vorhanden ist. Dabei ist ein für Neubauten vorgeschriebener Wohnanteil zu berücksichtigen.

Um Verunsicherungen der Mieter zu vermeiden, sind diese entsprechend zu informieren und ggf. äquivalente Wohnungen im Bezirk Mitte bereitzustellen.

Attraktives Ticket auch für Schülerinnen und Schüler

Vermögensgeschäft Nr. 1/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

2. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.

Vermögensgeschäft Nr. 5/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Ankauf des Grundstücks Alte Jakobstraße 128 in Berlin-Kreuzberg von der Firma Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG (Kaufvertrag) und der Firma DIBAG Industriebau AG, München, sowie dem schlüsselfertigen Umbau der vorhandenen Gebäude durch die DIBAG Industriebau AG, München, (Bauträgervertrag) zu einem Kaufpreis von insgesamt 18.7 Millionen € wird nach Maßgabe des Berichts des Senats – SenFin I E 23 – vom 20. Mai 2003 und des Vermerks der Senatsverwaltung für Finanzen – I E 23 – vom 19. Mai 2003 zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 6/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken in die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Wege der Nachbestückung zu.

Bei den in den der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Listen 1 bis 4 zusammengefassten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke verschiedener Bezirke. Die Listen wurden bereits im Vorfeld mit den jeweiligen Bezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen abgestimmt.

Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei einigen Grundstücken die Zustimmung zur Übertragung auf den Liegenschaftsfonds lediglich unter Berücksichtigung von Einschränkungen gegeben. Die Hinweise der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind der Abt. Vermarktung des Liegenschaftsfonds bekannt und werden in vollem Umfang berücksichtigt.

Bei den in der der Vorlage – zur Beschlussfassung – anliegenden Liste 5 zusammengefassten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke, die bereits im Steuerungsausschuss als Nachbestückungspotential behandelt wurden und deren Übertragung auf den Liegenschaftsfonds einstimmig beschlossen wurde.

2. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.

Vermögensgeschäft Nr. 7/2003 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf einer insgesamt rd. 21 920 m² großen Teilfläche des Flurstücks 111/4, Flur 1, Gemarkung Großziethen, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Königs Wusterhausen von Großziethen Blatt 1528, zu den Bedingungen des am 21. März 2003 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.