richt. Hier hat sich gezeigt, wie Religion und Kultur sich einander in kritischer Solidarität bedingen. Gerade in ethischen Fragen sind die Kirchen für unsere Gesellschaft wichtige kulturelle Diskussionspartner. Wir haben auch nicht vergessen, dass die 2000-jährige christlich-jüdische Kultur die Wiege der europäischen Kultur ist, aber ganz praktisch leisten Kirchen in ihren Gemeinden wichtige kulturelle Arbeit. Für diese kirchlich-kulturelle bzw. sozio-kulturelle Arbeit leisten auch wir einen erheblichen finanziellen Beitrag. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Kirchen sehr gut bei der Kulturverwaltung aufgehoben sind. Ihr Antrag ist populistisch und zu kurz gegriffen, deswegen lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten uns doch einmal anschauen, was in diesem Antrag steht, und die 2000-jährige Geschichte des Christentums beiseite lassen.
In dem Antrag der CDU geht es darum, den Haushaltstitel, der die Mittel für den Religionsunterricht zur Verfügung stellt, vom Kulturbereich in den Bildungsbereich zu verlagern. Ich denke, das macht sehr viel Sinn, weil es nämlich grundsätzlich sinnvoll ist, wenn die Verwaltung, die das Geld ausgibt und darüber entscheidet, diesen Titel auch in ihrem Haushalt führt. Um nichts anderes geht es zunächst in diesem Antrag.
Dafür brauchen wir keine unendlich lange Auswertung der Anhörung im Kulturausschuss, denn da geht es um ganz andere Fragen, die der Antrag erst einmal nicht berührt. Insofern, Frau Schultze-Berndt, kann ich Ihnen versichern, dass Sie unsere Unterstützung finden werden.
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, inwieweit das Plenum dem Senat vorschreiben kann, wie er seine Einzelpläne und seine Haushaltstitel verteilt. Ich denke, wir werden im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal auf diese Problematik eingehen und dort die Titel direkt ansprechen müssen. Grundsätzlich erhalten Sie aber unsere Unterstützung, denn es ist sinnvoll, wenn sich nicht noch zwei Senatoren permanent untereinander abstimmen müssen, sondern nur einer entscheidet und auch die Verantwortung für das Geld trägt. – Vielen Dank!
Für die Fraktion der Grünen hat jetzt Herr Wieland das Wort. – Ich hoffe, Sie waren von Ihrem Aufruf jetzt nicht überrascht.
[Wieland (Grüne): Doch! Denn wir sind eigentlich immer die Letzten, und die PDS hat noch nicht geredet!]
Bitte halten Sie sich an den vorliegenden Text. Der schlägt im Kern etwas völlig Vernünftiges vor, das Senator Flierl im Ausschuss auch gesagt hat: Es macht keinen Sinn, dass ich etwas bezahle, das ich dann nicht gestalten kann. – Der Kultursenator kann keinen Einfluss darauf nehmen, wie in den Schulen der Religionsunterricht organisiert ist, insbesondere ob er kostensparend organisiert wird. Auch Fragen wie die nach der geringen Pflichtstundenzahl der Religionslehrer sind fachlich nicht von Kultur zu beantworten, sondern von Schule.
Eine Sache, die von beiden Senatsverwaltungen so gewollt wird – auch Staatssekretär Härtel ließ das erkennen –, kann man nicht deshalb ablehnen, weil einem der weltanschauliche oder sonstige Hintergrund der beantragenden Fraktion, der mit dem Text nichts zu tun hat, nicht passt. Das hat nichts mit einer sachlichen Debatte zu tun. Ich sehe es so wie die FDP-Fraktion: Man sollte diesen kleinen Schritt tun, solange man sich über den großen nicht einigen kann. Der große wäre eine tatsächliche Neugestaltung des Religionsunterrichts, die in diesem Haus schon vielfach gescheitert ist. Solange es dabei bleibt, sollte man dies tun.
Man kann aber nicht – das ist unsere Kritik an dem CDU-Antrag – den gesamten Titel für die Zuweisung der finanziellen Mittel an die Religionsgemeinschaften binden. Denn darin ist mehr als der Religionsunterricht ent
Machen wir uns nichts vor: Die Probleme in der Organisation des Religionsunterrichts müssen in den Schulen selbst geklärt werden. Dort bedarf es eines geschickten Händchens des für die Planung verantwortlichen Schulleiters, damit der Religionsunterricht eine ordentliche Stellung hat und die Schüler Lust haben, daran teilzunehmen. Die Verwaltung – egal ob Kultur oder Schule, es ist auch jetzt schon die Schulverwaltung – setzt lediglich Rahmenbedingungen, die sich durch diesen Antrag nicht verändern werden. Das bleibt, wie es ist. Es ist egal, in welchem Haushalt das Geld verwaltet wird. Auf der Ebe
ne treffen wir uns wieder, Herr Wieland. Der Religionsunterricht bleibt fakultativ. Das ist gut. Die bewusste Trennung von Glaubensgemeinschaften und öffentlicher Schule in Berlin ist ein Fortschritt, den wir beibehalten wollen. Ich möchte keine Schritt gehen, der von dieser Errungenschaft abweicht. Die Organisation in den Berliner Schulen muss so bleiben. Ein Antrag ist dahin gehend überflüssig.
Liebe Frau Dr. Hiller! Halten Sie die Brandenburger Regierung für unfähig, die genau das gemacht hat, was der CDU-Antrag vorsieht, nämlich den Religionsunterricht bei der Schulverwaltung unterzubringen? Halten Sie es nicht auch für sinnvoll, dem Brandenburger Modell im Hinblick auf die Fusion zu folgen, um das Verwaltungshandeln zu vereinfachen?
Herr Apelt, ich urteile nicht über die Fähigkeit oder Unfähigkeit der Brandenburger Regierung. Das maße ich mir nicht an. Zudem steht das Brandenburger Modell im Augenblick nicht zur Debatte. Da irren Sie sich. Das ist ein ganz anderes Modell. Sie wissen, dass es dabei um deutlich mehr geht als um Religionsunterricht und fakultativen Unterricht. Und bei einer Vereinigung von Berlin und Brandenburg werden wir sicher gemeinsame Wege gehen. Dann treffen wir uns.
halten. Darin sind auch die sonstigen Leistungen an die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften enthalten. Das kann man nicht vollständig an Schule übergeben, da man sonst das Problem bekäme, dass die Schulverwaltung über Dinge, die im außerschulischen Bereich liegen, mitzureden hätte. Man wird es also trennen müssen, Herr Kollege Gaebler. So weit wird Ihr Know-how als rot-rote Fraktionen gehen. Wir werden helfen, wenn Sie noch Bedenken haben. – Herr Flemming schüttelt sein weises Haupt. – Wir können Ihnen zeigen, wie man den Titel technisch aufteilen kann. Das sollte man tun, weil man damit einen Missstand beseitigen kann. Die Zeit dafür ist reif.
Danke schön! – Frau Dr. Hiller, ich hoffe, Sie verzeihen mir den Wechsel in der Redereihenfolge. – Bitte, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! So habe ich wenigstens einmal die Gelegenheit, das Schlusswort zu sprechen. – Ich möchte zum Thema sprechen, auch wenn Frau Schultze-Berndt nicht zu ihrem Antrag gesprochen hat. Herr Wieland, ich hätte Ihnen gerne zugestimmt, denn dann wäre die Rede kürzer geworden. Aber meine Fraktion sieht die Sache doch ein wenig anders als Sie. – Ein Wort noch an die CDU-Fraktion: Es wäre schön, wenn Sie sich um alle Fächer der Berliner Schule so kümmern würden wie um den Religionsunterricht. Wir hätten uns so manchen Ärger seit Senator Klemanns Zeiten erspart.
Meine Begeisterung zu diesem Antrag hält sich in Grenzen. Ich frage mich, ob Sie naiv sind oder – was ich für blöder hielte – ob wir für naiv gehalten werden. Deshalb zu den kleinen Schritten, von denen Herr Wieland sprach: Natürlich klingt es zunächst einmal logisch, den Religionsunterricht in einer Verwaltung zu konzentrieren, Verwaltungswege zu verkürzen und Geld in eine Verwaltung zu überführen. Das scheint ein Schritt zur Normalisierung im Umgang mit dem Religionsunterricht in Berlin zu sein. So weit, so gut. Allerdings ist das aus meiner Sicht eine Suggestion. Sie wollen den Eindruck vermitteln, dass die Probleme, die der Religionsunterricht zweifelsohne in Berlin bereitet, auf der Verwaltungsebene liegen. Das ist aber nicht der Fall.
Den Grund, weshalb ich Probleme mit dem Antrag habe, formuliere ich als Frage: Warum, meine Damen und Herren von der CDU, stellen Sie diesen Antrag jetzt? – Das Problem besteht seit den 70er Jahren. Sie hatten in der großen Koalition genügend Zeit, daran etwas zu ändern. Sollten Sie die Verantwortlichkeit für den Religionsunterricht politisieren wollen, meinen Sie, dass der Religionsunterricht abhängig ist vom Parteibuch des jeweiligen Kultursenators – wenn dieses der Fall ist, wenn Sie den Unterricht politisieren wollen, dann wird man diesen Religionsunterricht vor der CDU schützen und Ihren Antrag umso vehementer ablehnen müssen. Unterricht, welcher auch immer, darf nicht zum Spielball von Parteiinteressen werden. Wir haben verschiedene Positionen gehört. Der Antrag wird in die Ausschüsse überwiesen. Ich hoffe, dass der Bildungsausschuss der federführende ist. Ansonsten sollten Sie noch Überzeugungsarbeit leisten, damit wir dann möglicherweise mitgehen können. Bisher sehe ich das nicht so. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport – federführend – und an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Beratung ist nicht erwünscht. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz empfohlen. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Beratung ist nicht erwünscht. Wird die sofortige Abstimmung oder die Überweisung an den Ausschuss gewünscht?
Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer ihm seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung des Abgeordneten Atzler ist dieser Antrag abgelehnt.