Protokoll der Sitzung vom 28.08.2003

Ergänzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Einsetzung eines Sonderausschusses zur Tarifkalkulation bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) vom 20. 2. 2003

Antrag der CDU Drs 15/1966

an WiBetrTech (f) und Sonderausschuss BSR

derzeitige Angebote der beruflichen Ausbildung für allein erziehende Väter und Mütter in Berlin,

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Stadtverträglicher Wirtschafts- und Güterverkehr in Berlin

Der Senat wird aufgefordert, ergänzend zum Stadtentwicklungsplan Verkehr ein integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept auf Grundlage einer verbesserten Datengrundlage bis zum Jahr 2004 zu erarbeiten und schrittweise umzusetzen. Bestandteil des Wirtschaftsverkehrskonzeptes soll ein Maßnahmenprogramm sein, das u. a. die Förderung von stadtverträglichen Lkw, die Verringerung der lokalen Immissionen durch Veränderungen an den Fahrbahnen, die Ausweisung schützenswerter Bereiche und ein Lkw-Routennetz für den Fernverkehr zum Inhalt hat. Zur Absicherung dieser Maßnahmen soll über eine Bundesratsinitiative die Einführung von Benutzervorteilen für lärm- und schadstoffarme Lkw ermöglicht werden.

Zur Belebung des Schienengüterverkehrs in der Region wird der Senat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg alle Potenziale für die Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene zu nutzen und einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Anbieter zu sichern. Hierbei sind neben der Deutschen Bahn AG auch Privatbahnen und die verladende Wirtschaft einzubeziehen. Die notwendige Infrastruktur für den Schienenverkehr ist zu sichern.

Die Funktion des Hamburg- und Lehrter Güterbahnhofs soll zum Westhafen verlagert werden, soweit eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung die Finanzierbarkeit bestätigt. Der Hamburg- und Lehrter Güterbahnhof soll bis zur Fertigstellung neuer Bahnverladeanlagen im Bereich des Westhafens weiter betrieben werden.

Modellprojekt „modifizierte Vollzeitausbildung“ für allein erziehende Mütter und Väter

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht vorzulegen, ob und ggf. wie ein Modellvorhaben „modifizierte Vollzeitausbildung“ für allein erziehende Mütter und Väter in Berlin umgesetzt werden könnte.

Dabei sollen folgende Punkte bzw. Zielsetzungen berücksichtigt werden:

Erfahrungen aus Hessen mit dem Modellprojekt „modifizierte Vollzeitausbildung“, bezogen auf die Gewährleistung beruflicher Ausbildung für allein erziehende Väter und Mütter,

ähnliche Projekte auf Grundlage des Eckwertepapiers des Bund-Länder-Ausschusses „Berufliche Bildung“ vom 30. März 2001,

Unterstützung für allein erziehende Mütter und Väter in modifizierter Vollzeitausbildung.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2003 zu berichten.

Wahl einer Person zum Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung)

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) vom 7. Juni 1974 (GVBl. S. 1338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 179), für die Dauer der 15. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses eine Person zum Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung):

Für das zurückgetretene Mitglied Dr. Frank Steffel wurde gewählt:

Abgeordneter Nicolas Zimmer.

Verwaltung von Erbbausiedlungen

Der Senat wird aufgefordert, ein Strukturkonzept über die Verwaltung von Erbbausiedlungen (Kleinhausgebiete) vorzulegen. Ziel soll es sein, die Vergabe und Verwaltung effizienter als bisher zu organisieren, berlinweit einheitliche Kriterien zugrunde zu legen und kostengünstiger zu gestalten. Hierbei ist auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ggf. einen Generalpachtvertrag mit einer Verbandsorganisation abzuschließe

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2003 zu berichten.

Vermögensgeschäft Nr. 8/2003

des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Der Veräußerung der 47 851 m² großen Fläche des Grundstücks in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg, Landsberger Allee 77, durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG zu den Bedingungen des abgestimmten und dem Unterausschuss „Vermögensverwaltung und Beteiligungen“ des Hauptausschusses vorgelegten Kaufvertragsentwurfes wird zugestimmt.

Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob und inwieweit die besondere Situation Berlins infolge der Haushaltsnotlage ein Abweichen vom Beschluss der Innenministerkonferenz rechtfertigt, um den Haushalt von den zusätzlichen Aufwendungen für Sozialleistungen zu entlasten.

Vermögensgeschäft Nr. 13/2003

des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung zu.

Bei den in der anliegenden Liste 1 zusammengefassten Grundstücken handelt es sich ausschließlich um Grundstücke des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.

Bei den in der anliegenden Liste 2 zusammengefassten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke verschiedener Bezirke.

Alle Grundstücke wurden mit dem Bezirk und den zu beteiligenden Senatsverwaltungen für WiArbFrau und Stadt abgestimmt.

Bei den Grundstücken der Liste 2 besteht eine konkrete Vermarktungsabsicht bzw. es existiert ein konkretes Vermarktungsvorhaben. Eine Übertragung in das Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds ist in diesen Fällen unbedingt notwendig und eilbedürftig.

Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens hat die SenStadt bei einigen Grundstücken die Zustimmung zur Übertragung auf den Liegenschaftsfonds lediglich unter Berücksichtigung von Einschränkungen gegeben. Die Hinweise der SenStadt sind der Abt. Vermarktung des Liegenschaftsfonds bekannt und werden in vollem Umfang berücksichtigt.

2. Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass mit der Bestückung des Liegenschaftsfonds mit Grundstücken gemäß Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag, der vom Abgeordnetenhaus bereits mit der Vorlage zur Einrichtung des Liegenschaftsfonds gebilligt wurde (Beschluss vom 28. September 2000, Drucksache Nr. 14/694), die Verpflichtung des Landes Berlin einhergeht, sämtliche Akten der Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermarktung zu den Grundstücken an die Gesellschaft zu übergeben.

Keine Rücknahme erteilter Aufenthaltsbefugnisse wegen des Bezugs von Sozialhilfe

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. September 2003 zu prüfen, inwieweit der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 19. November 1999 zum Bleiberecht dahingehend ausgelegt werden kann, dass erteilte Aufenthaltsbefugnisse bei Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis auch dann ihre Gültigkeit behalten, wenn Familien mit minderjährigen Kindern auf den Bezug ergänzender Sozialhilfe angewiesen sind. Damit soll ein Rückfall in die Duldung und der damit verbundene Verlust der Arbeit sowie die vollständige Abhängigkeit von der Sozialhilfe vermieden werden. In diesem Zusammenhang soll insbesondere geprüft werden, inwieweit eine vorübergehende dreijährige Ausnahme von der Erfordernis der Bestreitung des Lebensunterhaltes

des Lebensunterhaltes aus legaler Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt gemacht werden kann.