Viele Hunde sehen aus wie Kampfhunde, sie sind aber Mischlinge und werden durch die Hundeverordnung gar nicht erfasst. Mit der Bestimmung von Hunderassen sind selbst die Amtsveterinäre überfordert. Weil aber Kontrollen und Kontrollierbarkeit das A und O sind und Hunde, die beißen, schon vorher verhaltensauffällig gewesen sind, brauchen wir einen viel konsequenteren Vollzug. Wenn Hunde einmal zugebissen haben, dann müssen Maulkorb- und Leinenzwang durchgesetzt werden. Es ist inakzeptabel, dass ein Hund erst, nachdem ich mich darüber beschwert habe, beschlagnahmt wurde. Die Behörde wusste, dass dieser Hund in 3 Jahren neunmal zugebissen hat. Obwohl die Halterin Leinen- und Maulkorbzwang missachtete, ist er nicht eingezogen worden. Erst nach meiner Intervention hat ihn der Amtsveterinär beschlagnahmt. Die Einziehung wurde übrigens in diesem Jahr gerichtlich bestätigt, nicht etwa auf der Basis der Berliner Hundeverordnung, die rechtsfehlerhaft ist, sondern auf der Basis des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Das sind nämlich die Nebenwirkungen der rechtsfehlerhaften Hundeverordnung: Die Ämter vollziehen sie nicht mehr, weil sie wissen, dass ihre Entscheidungen nicht gerichtsfest sind. Und so unterbleiben dann auch die Maßnahmen gegen die wirklichen Beißer. Auch im Fall des kleinen Volkan war der Hund vorher auffällig und hätte beschlagnahmt werden müssen. Wenn es uns ernst ist mit dem Wunsch nach mehr Sicherheit, müssen die Ordnungsämter konsequent kontrollieren.
Das schützt aber nicht die Kinder aus den Familien oder dem Bekanntenkreis von Hundehaltern. Zu 75 % sind sie die Opfer von Hundeattacken. Wer hier mehr präventiven Schutz will, muss den Hundeführerschein einführen.
Ich komme zum Schluss. Hören Sie auf die Fachexperten. Verbeißen Sie sich in der Regierungskoalition nicht in der Rasseliste. Orientieren Sie sich an den vorliegenden Gesetzentwürfen. Und vor allem, schaffen Sie zügig Rechtssicherheit, damit die Ordnungsbehörden sich wieder trauen, die wirklich gefährlichen Beißer aus dem Verkehr zu ziehen.
Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz
sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Eine Person zum Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLBStiftung)
Da wir heute über eine Nachwahl zu reden haben, muss man drei Worte zu diesem Gremium vorwegsagen, Herr Gaebler. So viel Zeit muss sein. Und als die PDS noch in der Opposition war – ich habe die Reden mitgebracht, ich könnte zitieren, was Sie alles zum Lottotopf gefordert haben. – Wir haben heute über die Wahl, einen personellen Wechsel bei der CDU-Fraktion, zu reden, aber wir werden uns an dieser Wahl nicht beteiligen. Warum tun wir das nicht? – Wir sagen, dass es nun wirklich an der Zeit ist, diesen Nebenhaushalt Lotto zu schließen, endlich die Sachen, die institutionell gefördert werden, auch in die institutionelle Förderung einzubeziehen, und zwar – das sage ich mit Blick auf die Haushälter – nicht pauschal, sondern zweckgebunden. – Ich brauche Ihnen die Beispiele der institutionellen Förderung hier nicht noch einmal zu sagen. – Wir wollen das Grundmandat für jede Fraktion. Wir wollen auch die Geschlechterparität. – Das Landesgleichstellungsgesetz, Herr Gaebler, gilt nämlich auch für den Lottobeirat. – Und wir wollen mehr Transparenz über die Mittelvergabe; denn den
Das Gute an der Regelung zur Lottostiftung ist, dass Sie auf Grund der gesetzlichen Regelung gar nicht in die Verlegenheit kommen, die Entscheidung treffen zu müssen, wer von Ihrer Doppelspitze möglicherweise kandidiert. Das würde Ihren Laden vermutlich halbwegs auseinander sprengen. Daher ist es gut, dass Ihnen diese Probleme erspart bleiben.
Die sachliche Begründung für das, was Frau Dr. Klotz eben vorgetragen hat, lässt sich an der Geschichte dessen, was Sie in den letzten Jahren selbst beantragt haben, nicht unbedingt nachvollziehen. Auf einmal soll das Ganze also in den Landeshaushalt eingestellt werden. In der 14. Legislaturperiode haben Sie beantragt, dass es eine bestimmte Quotenverteilung geben soll, darunter für den Kulturbereich 10 %, aber nicht im Landeshaushalt; das steht da nämlich nicht drin.
Der Hauptpunkt aber ist, dass Schluss sein muss mit dieser Landesvatermentalität. Dafür finden wir in der Kandidatur von Herrn Zimmer nach dem Rücktritt von Herrn Steffel wieder ein gutes Beispiel. Da macht also der für eine ganze Amtsperiode gewählte Frank Steffel seinen Platz frei und tritt zurück. Das tut er nicht im Rundfunkrat und sagt: Frau Grütters als die fachkompetente Person für dieses Politikfeld soll da wieder hinein. Nein! Er tut es im Lottobeirat, und er tut es für den neuen Fraktionsvorsitzenden Nicolas Zimmer.
Uns erinnert das an Feudalzeiten. Uns erinnert das an Fürsten, die Geschenke verteilen. Diese Landesvatermentalität gehört in das letzte Jahrtausend.
Wenn Sie sich schon Spendierhosen anziehen, dann sollten diese Spendierhosen nach einer fachlichen Kompetenz vergeben werden. Dann sollten sie nicht um den Preis vergeben werden, dass ein Fraktionsvorsitzender ein bisschen „kleiner Landesvater“ spielen und Geschenke verteilen kann.
Deswegen werden wir uns an der jetzt anstehenden Wahl nicht beteiligen. Wir sagen noch einmal deutlich: Die Demokratisierung dieses Gremiums steht nach wie vor an. In dieser Frage hat sich mit der neuen, der rot-roten Koalition nichts, aber auch gar nichts geändert.
Danke schön! – Die SPD hat auf Ihre Redezeit verzichtet. Von der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Goetze. – Bitte sehr!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Klotz! Ich hoffe, es geht Ihnen jetzt ein bisschen besser.
haben sich jetzt noch einmal an der CDU und an einzelnen Kollegen abarbeiten können. Jetzt ist der Cholesterinspiegel vielleicht wieder normal und die Welt in Ordnung.
In dieser Legislaturperiode haben Sie es auch wieder gemacht. Da waren für den Kulturbereich 15 % genannt, und in der Summe waren fixiert 85 %. Das ist eine Art und Weise, innerhalb von einem halben, dreiviertel Jahr zu völlig anderen Aufteilungsmodi zu kommen, die nicht gerade davon zeugt, dass Sie genau wissen, was Sie wollen. Auf der anderen Seite macht es deutlich, dass das System, das Sie vorschlagen – die Verteilung über den Landeshaushalt – der Flexibilität, die in Ihren eigenen Anträgen aus der Änderung der Prozentsätze deutlich wird, mit Sicherheit nicht gerecht wird. Man könnte auch die Vermutung haben, dass Sie mit der Antragslage, die Sie produziert haben, letztlich zum Totengräber einer weitestgehenden Kulturförderung werden;
denn 10 % und 15 % sind als gebundene Sätze in Ihren Gesetzesanträgen enthalten. Tatsächlich hat der Kulturbereich aber im ersten Halbjahr dieses Jahres und im gesamten letzten Jahr im Durchschnitt mit 35 % von diesen Mitteln profitiert. Auch das zeigt sehr deutlich, dass die Begründungen, die uns in lichtvoller Weise auch immer Frau Ströver gegeben hat, offensichtlich nicht das wert sind, was Ihre schriftlichen Anträge mit sich gebracht haben. –
Ich glaube also, dass es insbesondere für den Kulturbereich schlecht ist, so zu verfahren, wie Sie es getan haben.
Darüber hinaus muss man noch einmal das so genannte undemokratische Verfahren ansprechen, das Sie uns immer wieder verkaufen wollen. Sie bekommen vierteljährlich – wie wir alle – die Übersicht der verteilten Mittel. Sie können diese Mittelverteilung im Hauptausschuss besprechen. Sie können sie auf die Tagesordnung des
Zum Zweiten: Ihre Rede hat sehr deutlich gemacht, dass Sie nicht verstanden haben, worum das Prinzip der personellen Besetzung geht. Wenn Sie nämlich sagen, es sei gut, dass sich die Grünen nicht beteiligen könnten, weil sich Herr Ratzmann und Frau Klotz nicht entschieden, wer diese Funktion wahrnehmen würde, ist das genau die Denkweise, die ich vorher kritisiert habe. Ich könnte für diesen Sitz kandidieren. Der Sitz wird nämlich aus der Mitte des Parlaments vergeben. Es gibt kein Anrecht, dass es die Fraktionsvorsitzenden sind, die dort hineingehen und die Mittel verteilen. Das gibt es nicht. Insofern ist das nicht ein Verfahren, dass seit ewigen Zeiten besteht und an die Fraktionsvorsitzenden vererbt wird. Wir sagen vielmehr, dass die Personen, die das dort
Ich komme noch einmal zur Mittelverteilung. Wenn Sie darauf verweisen, dass es Frau Ströver Ihnen schon so oft erzählt hat, kann ich nur entgegnen, dass Sie es immer noch nicht verstanden haben. Sie können es knapp in komprimierter Form unter Punkt 11 in unserem Entschließungsantrag zum Haushalt nachlesen. Dort steht noch einmal, was wir wollen. Wir wollen, dass die Mittel, die faktisch eine institutionelle Förderung darstellen, in den Haushalt zweckgebunden eingestellt sind. Das habe ich eben auch noch einmal betont. Sie sollen eben nicht pauschal eingestellt werden, um dann irgendwo zu verschwinden.
Wir sagen auf der anderen Seite, dass es einen Teil an Flexibilität und flexiblen Mitteln geben muss, über den ein Gremium entscheiden soll. Das muss aber demokratisiert sein. Die Transparenz der Vergabe muss gewährleistet sein, Herr Goetze. Wir bekommen diese Auflistung, wenn die Entscheidungen getroffen sind. Weil ich dieses für nicht richtig halte, habe ich mit den 90 Mitarbeitern, die das allein bei der Stiftung in der Brandenburgischen Straße bearbeiten, noch einmal gesprochen. Wenn jemand einen Antrag stellt, der abgelehnt wird, erfährt diese Person, das Projekt oder die Idee niemals die Ablehnungsgründe. Sie erfährt nichts über die Hintergründe einer anderen Prioritätensetzung. Sie erfährt nicht, nach welchen Kriterien die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt wurden. Das ist etwas, was den Verdacht von Klientelpolitik und Klientelbedienung bestätigt, selbst wenn er nicht in jedem Fall zutrifft.
Plenums setzen. Sie können Sie sonstwo debattieren. Das machen Sie nicht. Das machen Sie mit gutem Grund nicht. Es fällt Ihnen nämlich höchst schwer, an einer Stelle zu sagen: Der Begünstigte X passt uns nicht, oder: Er hat es nicht so nötig, oder: Da gibt es irgendwelche Probleme. Stattdessen möchten wir gern den nicht berücksichtigten Y. – Das haben Sie hier noch nicht gemacht. Das trauen Sie sich nicht, weil ein Gutteil Klientelbedienung in der ganzen Veranstaltung eine Rolle spielt. Deswegen ist das noch nicht vorgekommen.
Das heißt, außer den drei Beispielen, die Frau Ströver seit Jahren gebetsmühlenartig vor sich herträgt, die sie – gemäß den Protokollen – erstmals 1996 erwähnt hat, wo es „ganz schreckliche Selbstbedienungsprojekte“ der großen Koalition gegeben habe, haben Sie noch niemals protokollrelevant gesagt: Die ja, die nicht. – Was Sie hier behaupten, ist also nicht belegt. Die Begründung, die Sie hier vorgetragen haben, ist durch Ihr bisheriges Handeln nicht nachzuvollziehen.
Eine letzte Bemerkung zum Beginn Ihrer Rede – zum Thema Abarbeiten: Wenn Sie formulieren, dass die Frage Opposition/Koalition überhaupt keine Relevanz habe, wenn eine Partei wie die CDU wirklich in der Opposition sei, und die PDS, die Sie nun plötzlich nicht mehr der Regierung zurechnen, in diesem Stiftungsrat auch keine Rolle spiele, wird das Ganze wirr, und diese Begründung entlarvt sich als das, was sie ist – ein Stück Beleidigtsein darüber, dass man an dieser Stelle nicht mitmachen darf, obwohl die tatsächliche Kontrollmöglichkeit immer bestand und besteht. Deswegen ist es gut, dass Sie sich an der Abstimmung nicht beteiligen.