Eine wirklich bittere Regelung im Gesetz ist die Verpflichtung des Landes Berlin, den privaten Eigentümern in vollem Umfang diejenigen Nachteile auszugleichen, die auf Grund der Teilnichtigkeit des Teilprivatisierungsgesetzes entstanden. Das heißt, der Gewinnanteil, der dem Land Berlin allein zusteht, wird um die Differenz zur Gewinnmarge der privaten R plus 2 gemindert. Diese Regelung – und damit der Einnahmeverlust des Landes Berlin – geht ganz auf das Konto der damaligen Regierungsfraktionen CDU und SPD.
Mit diesem Gesetz wird ein Preisanstieg bei den Wasserkosten einhergehen, da gibt es nichts zu beschönigen. Das Gesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2004 ein Straßensondernutzungsentgelt in Höhe von bis zu 14,8 Mil-lionen € erhoben wird. Alternativ könnte eine Konzessionsabgabe in gleicher Höhe erhoben werden. Damit geht ein Preisanstieg um insgesamt 5 Prozent einher. Dies entspricht in etwa der Inflation seit 1996 und muss mit einbeziehen, dass die Wasserpreise in Berlin seit 1998 stabil gewesen sind. Dabei weise ich aber darauf hin, dass der Kollege Liebich damals in seiner Rede auch richtig feststellte, dass unsere Analyse durchaus zutref
Er hat begründet, dass die Wasserpreise damals schlicht überhöht waren. Das heißt aber, dass wir als Koalition mit diesem politischen Problem leben müssen. Dieser Makel wird an uns hängen bleiben. Es ist ein Ergebnis des Gesetzes der großen Koalition.
Jetzt sage ich noch etwas zu dem Landesparteitagsantrag und dem Beschluss der SPD vom vergangenen Wochenende. Es steht mir nicht zu, die Landesparteitage der SPD zu bewerten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach so viel Geschichtsunterricht und Geschichtchen
Nun warten Sie doch erst mal! – der ausdrückliche Dank an den Kollegen Eßer für die Informationen und die – für mich zumindest – Belehrung mit Geschichten, die ich nur aus der Zeitung kennen kann, da ich hier noch nicht dabei sein durfte. Ich fand es sehr hilfreich, in dieser kompakten Darstellung vorgeführt zu bekommen, wie frühere Regierungen obskure Geschäfte gemacht haben, unter denen wir heute leiden.
Da ich mich dieses Wissens nicht bedienen kann, gehe ich etwas bescheidener vor und in die Niederungen des eigentlich zu beratenden Antrags, der Ihnen vorliegt.
Wir finden es auch sehr zeitnah, dass vier Jahre nach dem Urteil endlich solch ein Gesetz vorliegt, nachdem der Senat immerhin eineinhalb Jahre Zeit hatte, es uns vorzulegen. Weniger verstehen wir, dass es jetzt mit der Brechstange zum 1. Januar 2004 in Kraft treten soll.
Ein paar Punkte greife ich heraus, die wir durchaus positiv würdigen. Anders als die Kollegen in anderen Fraktionen sehen wir die Aufteilung in Grund- und Arbeitspreise als sehr sinnvoll an. Es ist die Frage, ob es
Die vertrauliche Vorlage wurde bereits vorab an den Hauptausschuss überwiesen. – Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest. Auch die Vorlage Drucksache 15/2054 wurde vorab überwiesen, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft und Betriebe sowie an den Hauptausschuss. – Auch hierzu stelle ich nachträglich die Zustimmung fest. Zusätzlich wird nun auch noch die mitberatende Überweisung an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. Der Wirtschaftsausschuss soll die Federführung erhalten. – Zu diesen Vorschlägen höre ich keinen Widerspruch. Damit ist dies so beschlossen.
tatsächlich zu einer Transparenz kommt und ob es durchgeführt wird. Auch eine progressive oder degressive Bemessung kann durchaus Sinn machen. Die Frage ist nur, ob sie auch durchgeführt wird; alles in diesem Gesetz ist im Konjunktiv formuliert. Da läge die Verantwortung, für eine Durchsetzung zu sorgen, wieder beim Aufsichtsrat.
Problematisch ist für uns in § 3 Absatz 2 die Veränderung der Abschreibungsmodalitäten im Hinblick auf die Wiederbeschaffungszeitwerte. Das könnte im Extremfall bedeuten, dass sehr hohe Rückstellungen gebildet werden müssen, die nur aufzufangen sind, indem man die Kosten auf der anderen Seite, sprich: die Gebühren, erhöht. Ob das realitätsnah ist, wagen wir zu bezweifeln.
Warum in § 3 Absatz 4 die durchschnittliche Rendite zehnjähriger Bundesanleihen 20 Jahre rückwirkend als Grundstock für eine angemessene Kapitalverzinsung genommen wird, bleibt das Geheimnis der Gesetzestextformulierer. Sie selbst sagen in ihren Begründungen, man könnte auch deckungsstockfähige langfristige Anleihen, Pfandbriefe oder andere öffentliche Anleihen als Grundlage nehmen. Warum nicht? – Das erklären sie uns nicht, und darüber werden wir mit Ihnen zu diskutieren haben.
Ebenso: Warum 20 Jahre? – Eine Gefahr besteht darin. Viele von uns erinnern sich daran: Wir hatten in den vergangnen 20 Jahren Hochzinszeiten. Wenn ich diese heute zur Grundlage für die Berechnung mache, dann weiche ich mit mindestens 4 bis 6 Prozentpunkten vom realen Zinssatz der Gegenwart ab, und das letztlich zu Lasten des Landeshaushaltes. So einfach ist das. Wir sind nicht der Ansicht, dass wir das ohne Hinterfragen und ohne Diskussion durchgehen lassen dürfen.
Am kritischsten ist der Punkt in § 5 Absatz 2, der im alten Gesetz nicht vorhanden war. Dort heißt es, dass der Senat durch Rechtsverordnung ermächtigt wird, den Zinssatz festzulegen, das heißt, auch die Höhe der angenommenen kalkulatorischen Verzinsung. Wenn wir dem zustimmen, bedeutet das, dass wir jegliche Beteiligung des Parlamentes per Beschluss auf den amtierenden Senat übertragen und damit gegebenenfalls auch erlauben würden, dass der Senat das Parlament in einem seiner Urrechte, nämlich im Budgetrecht, zumindest dahin gehend beschneidet, dass er höhere Zahlungen zu leisten hat, die jeweils zu Lasten des laufenden Haushalts gehen. Das kann es nicht sein.
Es sind nur ein paar Punkte. Sie lassen sich wahrscheinlich noch um etliche erweitern, die Diskussionsbedarf hervorrufen. Solch ein durchaus verständlich, aber in vielen Punkten sehr tendenziös gemachtes Gesetz, das teilweise auch hätte solider verfasst sein können, kann und darf nicht die Unterstützung der Opposition finden. – Danke schön!
Auswirkungen aller durch den Senat verfügten Maßnahmen zur Konsolidierung des Berliner Haushaltes auf die Familien in Berlin
Ich eröffne die I. Lesung. Die Fraktion der Grünen hat um die Beratung gebeten. Hierfür stehen den Fraktionen jeweils fünf Minuten zur Verfügung, die wir vom Präsidium aus – so ist die im Ältestenrat getroffene Vereinbarung – großzügig auslegen werden. In der Reihenfolge der Wortmeldungen hat zunächst für die Fraktion der Grünen Frau Abgeordnete Jantzen das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Ich bitte zunächst, Herrn Böger herbeizurufen. Ich kann ihn nicht sehen. Entschuldigt ist er meines Wissens auch nicht.
Kann ich bitte von der Senatsbank einen Hinweis bekommen, ob Herr Böger herbeizitierbar ist oder nicht? – Ja, er wird gleich hier erwartet. Dann warten wir die kurze Zeit, bis er kommt.
Jetzt ist der Senator da. Es geht immerhin um die Kitakosten. – Bitte sehr, Frau Jantzen, Sie haben das Wort.
Nachdem sie nun schon den Kürzungen bei familienunterstützenden Hilfen zugestimmt haben, der Personalverschlechterung im Kitabereich, der Abschaffung der Lernmittelfreiheit wollen Sie jetzt auch noch die Kitakosten erhöhen und treffen damit die Kinder und Familien in der Stadt, die unserer Fürsorge am meisten bedürfen. Sie brechen Ihre Wahlversprechen, und das empört die Eltern zu Recht.
Wer sich für Kinder entscheidet, ist nicht nur bereit, Verantwortung zu übernehmen, sondern in gewissem Maß auch bereit, Belastungen und finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen.
Die Protestschreiben, die wir erhalten haben, machen deutlich, dass angesichts der Haushaltslage die etwas besser verdienenden Familien durchaus bereit sind, für eine gute Bildung und Betreuung ihrer Kinder etwas mehr zu zahlen. Sie sind aber ganz und gar nicht bereit, die derzeit geplanten drastischen Erhöhungen zu tragen und gleichzeitig auch noch weitere Verschlechterungen hinzunehmen. Das ist den Eltern und Kindern in der Stadt in der Tat auch nicht zuzumuten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Wer Kinder hat, zahlt drauf. Das war das Motto einer Kampagne zur Verbesserung der Situation der Familien im Jahr 1980. Heute, 23 Jahre später, weiß jeder, der Kinder hat, dass dieser Satz heute wie damals gilt, trotz einiger Verbesserungen im Familienlastenausgleich auf Bundesebene durch RotGrün wie die Erhöhung des Kindergeldes, die Erhöhung des Existenzminimums und die Einführung von Betreuungs- und Erziehungsfreibeträgen. Eltern investieren viel Zeit und viel Geld in ihre Kinder, sie investieren damit auch in unsere Zukunft. Sie verzichten auf freie Zeit für sich selbst und – meist die Mütter – verzichten noch immer viel zu oft auf Karriere und bessere Verdienstmöglichkeiten.
Angesichts der demographischen Entwicklung, auch genannt Alterung unserer Gesellschaft, muss diese Benachteiligung schnellstens beendet werden, das heißt, wir als Politiker müssen das Leben mit Kindern und die Entscheidung für Kinder wesentlich erleichtern. Das ist das Gebot der Stunde und nicht, Familien weiter zu belasten, wie das von Rot-Rot in Berlin derzeit geschieht.
Insofern ist es auch richtig und notwendig, alle politischen Entscheidungen und Maßnahmen, die wir hier treffen, auf ihre Auswirkung für Familien mit Kindern zu überprüfen. Es hilft uns aber wenig, im Nachhinein einen Bericht anzufordern, wie es die CDU jetzt in ihrem Antrag tut. Richtig wäre es dagegen, ab jetzt bei allen geplanten Maßnahmen – also Anträgen und Gesetzen sowie anderen Vorlagen –, die Auswirkungen auf die Situation – ich meine hierbei nicht nur die finanzielle, sondern auch die sonstige Situation – der Familie explizit darzustellen.
Der Gerechtigkeit halber, meine Herren und Damen der CDU, müssten Sie Ihren Antrag auch auf die Zeit der großen Koalition ausdehnen. Wir diskutieren hier nämlich nicht das erste Mal eine Kürzungswelle im Kinder- und Familienbereich und auch nicht die erste höchst umstrittene Kitakostenerhöhung. Das hatten wir 1996 und 1997 schon einmal. Dass die Menschen in dieser Stadt jetzt tiefe Einschnitte hinnehmen müssen, ist auch die Folge falscher Prioritätensetzung und von Missmanagement aus der Zeit der großen Koalition von SPD und CDU. Der Mitverantwortung für den Bankenskandal und seine Folgen für den Landeshaushalt muss sich auch die CDU weiterhin stellen.
Die Altlasten, von denen heute schon eine Menge auf der Tagesordnung standen, sind aber nun ganz und gar keine Entschuldigung dafür, dass der rot-rote Senat die Lasten der Haushaltskonsolidierung insbesondere den Familien mit Kindern auferlegt. Im Gegenteil! Von einer Regierung unter Beteiligung der PDS, die soziale Gerechtigkeit ganz groß auf ihre Fahnen schreibt und lauthals die Sozialreformen auf Bundesebene kritisiert, an der auch wir einiges auszusetzen haben, darf zu Recht mehr Sensi