Insbesondere die kleineren Parteien stellen immer wieder fest, dass ihre Arbeit deutlich in Richtung eines Vollzeitparlaments geht, obwohl die Vergütung der Abgeordneten an der drittletzten Stelle aller Landtage der Bundesrepublik liegt. Insofern ist es gerechtfertigt, darüber nachzudenken, ob man nicht, wie es in anderen Landtagen und auch in zwei Dritteln aller Parlamente Europas der Fall ist, die Vergütung der Abgeordneten nicht an einen Maßstab koppelt z. B. an den Maßstab einer halben Besoldung einer Richterstelle oder ähnliches. Es gibt dafür sehr viele Beispielregelungen. Und wir würden uns die jährliche Debatte über die Frage, wird erhöht, wird nicht erhöht, in welchem Maße wird erhöht, weitgehend schenken. Wir bräuchten also nicht mehr den Direktor des Statistischen Bundesamtes zu bemühen, die Vorsitzende der Verbraucherzentrale, den Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände, den Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler, den Präsidenten des Rechnungshofes und den Stellvertretenden Landesbezirksvorsitzenden von Verdi, damit die uns sagen, was unsere Arbeit hier im Hause wert ist.
Lassen Sie uns erstens darüber nachdenken, wie die Senatoren, die die anstehenden Einsparungen – so sie uns denn vielleicht in einer Regierungserklärung irgendwann einmal erläutert werden – hauptsächlich zu verantworten haben, ihren Beitrag leisten. Lassen Sie uns rechtlich klären, wie es aussieht mit den Bezirksamtsmitgliedern, denn der vorgetragene Vorschlag geht nicht, wie schon dargestellt: Er ist rechtswidrig. Lassen Sie uns endlich eine Regelung – –
Ja, ich bin beim letzten Satz, ich bitte um Entschuldigung. – Lassen Sie uns hinsichtlich der Diäten darüber reden, wie wir von der Auseinandersetzung, ob 1,1 Prozent, 1,5 Prozent oder 1,3 Prozent durch eine Koppelung an einen objektiven Maßstab, der immer unter einem durchschnittlichen Erhöhungsbetrag liegen sollte, endlich wegkommen und für geordnete, klare, objektive und nachvollziehbare Verhältnisse sorgen können. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle darüber einig, dass die Haushaltssituation ernst ist und die Personalausgaben des Landes gesenkt werden müssen. Hierzu werden Sparmaßnahmen vorgeschlagen. Unserer Koalitionsvereinbarung kann man entnehmen, dass wir einen Beschäftigungspakt mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Personalräten anstreben, um über diesen Weg schnellstmöglich haushaltsrelevante Einsparungen zu erzielen, die auch nötig sind, um auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und einen Einstellungskorridor für jüngere Generationen herzustellen. Das müsste auch in Ihrem Sinne sein, Herr Wieland! Es ist vollkommen klar, dass in diesen Gesprächen mit den Gewerkschaften alle Beschäftigten mehr oder weniger in einen solchen Solidarpakt eingebunden werden müssten,
sei es über die Verteilung von Arbeitszeit oder einen zeitlich begrenzten Verzicht auf Lohn- und Gehaltsbestandteile. Für solch einen Solidarpakt – es ist schon angesprochen worden – hat sich bereits der rot-grüne Minderheitssenat eingesetzt. Dieser war auch Bestandteil der Verhandlungen in der Ampelkoalition oder in dem Versuch, eine solche Koalition zusammenzubasteln. Insofern gehe ich davon aus, dass auch den Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar sein muss, dass ein Solidarpakt nur in einem Gesamtkonzept ausgehandelt werden kann.
Was letztendlich die Stoßrichtung der Anträge betrifft, die uns vorliegen, wird dies auch in dem schon erwähnten „taz“-Artikel vom 29. Januar dieses Jahres deutlich, in dem darauf hingewiesen wurde: Nach Aussage der Grünen war bei den Ampelverhandlungen vorgesehen, dass sich auch die politische Klasse an den Sparmaßnahmen beteiligt,
und unter Rot-Rot sei dieser Ansatz ersatzlos unter den Tisch gefallen. [Wieland (Grüne): Genau, so ist es!]
Wenn wir von einem Solidarpakt reden, den wir mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abschließen wollen, dann reden wir auch an erster Stelle über diejenigen Beschäftigten, die am ehesten auf Gehaltsbestandteile verzichten können. Das sind immer noch in der Regel die Beschäftigten in der Besoldungsgruppe B und somit auch jene Personengruppen, die von Bündnis 90/Grüne in den Anträgen angesprochen werden.
Wir stehen erst am Anfang solcher Gespräche mit den Gewerkschaften. Da ist es aus meiner Sicht wenig sinnvoll, dass mit diesen beiden Anträgen bereits vor diesen Gesprächen zwei kleine Personengruppen aus diesen Gesprächen herausgenommen werden. Man kann nur vermuten, dass hier so etwas Ähnliches wie ein Vorführeffekt erzielt werden sollte.
Was im Rahmen eines Solidarpaktes für andere, für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten wird, sollte dann aus meiner Sicht selbstverständlich auch für die Mitglieder der Landesregierung und die Bezirksamtsmitglieder gelten.
Nun zu den Diäten und Entschädigungen – das ist schon angesprochen worden. Das kann der Kollege Ratzmann vielleicht nicht wissen, aber ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass wir im September letzten Jahres in einer Geschäftsführerrunde darüber beraten haben, ob wir in diesem
Jahr eine Diätenerhöhung vornehmen, denn bekannterweise haben wir eine Regelung im Landesabgeordnetengesetz, wonach unsere Entschädigungen an die Besoldungsgruppe B 4 angekoppelt sind. Auf dieser Grundlage hat die unabhängige Diätenkommission vorgeschlagen, unsere Entschädigungen um 1,65 % zu erhöhen. Das haben wir damals gemeinsam – nicht nur Bündnis 90/Die Grünen, alle Fraktionen – mit dem Hinweis auf die Haushaltssituation abgelehnt. Wir haben uns damals verständigt, dass wir uns zu Beginn dieser Wahlperiode, am Anfang dieses Jahres im Präsidium und auf der Ebene der Geschäftsführer zusammen setzen wollen, um – wie es Herr Goetze vorgetragen hat – darüber nachzudenken, wie wir künftig mit der Erhöhung von Entschädigungen umgehen wollen. Insofern frage ich mich, was dieser Antrag soll. Es hat niemand einen Antrag gestellt, die Entschädigungen zu erhöhen. In Ihrem Sinne müssten wir dann über etwas beschließen, was nicht zu beschließen ist. Auch das ist ein reiner Schaufensterantrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussionen über die Erhöhung der Diäten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stehen regelmäßig im Mittelpunkt öffentlicher Kritik. Da kein anderer Berufsstand über den Umfang und die Struktur seiner Bezüge selbst entscheiden kann,
gibt es in diesem Zusammenhang immer wieder Stimmen, die den politisch Verantwortlichen eine Art Selbstbedienungsmentalität vorwerfen. Der Berliner Bankenskandal, die Regierungskrise der ehemaligen großen Koalition, die Zeiten knapper Kassen in der Stadt machen es derzeit unmöglich, für dieses Jahr eine Diätenerhöhung durchzusetzen. Insofern gehen die eingebrachten Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die richtige Richtung, [Klemm (PDS): Sie sind Unsinn!]
zumal die Fraktionsvorsitzende Klotz schon am 6. September des vergangenen Jahres auf Grund des Haushaltsnotstandes die von der außerparlamentarischen Diätenkommission vorgeschlagene Erhöhung der Abgeordnetenbezüge abgelehnt hat. Doch darf man nicht verschweigen, dass hierbei einige Ungereimtheiten ins Auge stechen.
Zunächst sei einem Neuling des Parlaments wie mir erlaubt zu fragen, wie sich denn die grünen Senatoren im Übergangssenat diesbezüglich verhalten haben.
Haben sie ein 13. Monatsgehalt erhalten, oder wurden ihnen Sonderzuweisungen zugeteilt? – Falls dies der Fall sein sollte, würde sich die jetzige Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eindeutig dem Verdacht des Populismus unterziehen.
Aber wenn es nicht so ist, dann können wir uns nachher bei einem gepflegten Glas Wasser unterhalten. Das möchte ich dann gerne wissen.
Außerdem verweisen die Anträge zweimal auf den auszuhandelnden Solidarpakt mit den Gewerkschaften. Die Zeit knapper Kassen in der Stadt betrifft allerdings nicht nur die Gewerkschaften, sondern alle Teile der Berliner Bevölkerung. Somit ist die Betonung eines Teils der Gesellschaft bzw. die Abhängigkeit der Bezüge von einem Verhandlungsergebnis des Solidarpaktes einseitig und unseriös. Sie hilft bei der erfolgreichen Umsetzung dieser Anträge keinesfalls weiter. Im Gegenteil – eine derartige Verfahrensweise würde die unabhängige Diätenkommission de facto zur Bedeutungslosigkeit degradieren. Das kann nicht im Sinne dieses Hauses sein.
Nach Überweisung dieser Anträge in die Ausschüsse sollte die Überlegung im Vordergrund stehen, wie dieses sensible Thema transparenter gestaltet werden kann. Eine Möglichkeit hierzu: Man könnte die Verfahrensweise der Indexierung aufgreifen, wie das im Bundesland Thüringen bereits gefordert wurde, das heißt, die Bezüge der Abgeordneten und Senatoren an die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu koppeln. Auch kann es nicht schaden, Überlegungen in den Raum zu stellen, die Bezüge der Senatoren durch eine unabhängige Diätenkommission festzulegen und sie vom öffentlichen Dienst zu lösen. Alles in allem sage ich deshalb zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Tendenz stimmt, doch bleibt noch in den Ausschüssen erheblicher Diskussionsbedarf in Detailfragen. – Vielen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zu den Gesetzesanträgen. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss. Wer demzufolge die beiden Anträge Drucksache 15/109 und 15/147 an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit sind diese beiden Anträge überwiesen.
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Verzicht auf Diätenerhöhung bittet die antragstellende Fraktion – das ist bereits gesagt worden – um sofortige Abstimmung. Es ist bereits im Ältestenrat die Überweisung an den Rechtsausschuss beantragt worden. Ich empfehle hier die zusätzliche Überweisung an den Hauptausschuss zur gemeinsamen Beratung des Gesamtkomplexes. Wer diesen Ausschussüberweisungen seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag überwiesen.
Hierzu ist nach unserer Geschäftsordnung eine Beratung von fünf Minuten vorgesehen. Ich eröffne die I. Lesung und erteile das Wort dem Abgeordneten Braun. – Bitte schön!