Uwe Doering

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich widerspreche dem soeben gestellten Antrag schon rein formal.
Nach meiner Kenntnis der Geschäftsordnung ist es nur möglich, einen Senator zu einem ganz konkreten Tagesordnungspunkt zu zitieren. Sie haben diesen Antrag für die ganze Sitzung gestellt.
Ich wiederhole gern, was ich bereits im Ältestenrat gesagt habe: Die Eröffnung der Funkausstellung ist ein überregionales Ereignis. Auf der Ausstellung präsentieren viele Firmen ihre Produkte, und wenn man in den letzten Tagen die Wirtschaftsseite der Zeitungen gelesen hat, konnte man feststellen,
dass viel Firmen darüber nachdenken, nicht mehr zur CeBIT zu gehen, sondern ihre Produkte nur noch bei der
Funkausstellung auszustellen. Das heißt, die Funkausstellung wird an Qualität und Ausstrahlung gewinnen.
Ich finde es selbstverständlich, dass neben dem Regierenden Bürgermeister auch der Wirtschaftssenator anwesend ist
Ja, ich bin IG-MetallMitglied. Deswegen weiß ich, worüber ich rede – im Gegensatz zu Ihnen, das wurde durch Ihren Redebeitrag deutlich. – Aber erst einmal: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Atzler für seinen berühmten sachlichen Beitrag. Er hat tatsächlich die Dinge auf den Punkt gebracht, um die es in dem Bericht im Klartext ging – im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Lindner.
Da scheuen Sie offensichtlich auch nicht vor persönlichen Verleumdungen zurück.
Was ist daraus nach der Diskussion am Montag geworden? Kollege Krug hat schon gesagt, dass es insgesamt dreieinhalb Stunden waren.
Erst einmal ist deutlich geworden, dass sich ein Netzwerk
aus vier Unternehmen und dem Unternehmen Weitblick gebildet hat. Diese fünf Unternehmen haben den Antrag zur Förderung mit GA-Mitteln gestellt, nicht die IG Metall, nicht die Firma Weitblick, auch nicht der Herr Senator Wolf, sondern diese fünf Unternehmen. Die Verwaltung von Herrn Wolf hat diesen Antrag geprüft und bewilligt. Das ist dann in die berühmte Bund-Länder-Kommission gegangen, in der der Bund mit 50 % mitbestimmt, was mit solchen GA-Mitteln passiert. Auch da ist bestätigt und bescheinigt worden, dass die Mittelvergabe okay ist. Insofern können Sie den ersten Teil Ihres Antrags vergessen. Das ist alles korrekt gelaufen.
Dann stellen Sie ständig die Frage nach der Firma Weitblick, die ihren Sitz in Düsseldorf hat. Auch das konnten wir bereits im Ausschuss aufklären. Für diejenigen unter Ihnen, die es noch nicht wissen: Die Firma Weitblick ist eine hundertprozentige Tochter des Berufsfortbildungswerks. Jeder weiß, dass das Berufsfortbildungswerk wiederum eine hundertprozentige Tochter des DGBs ist, der immer noch einen Teil seines zentralen Sitzes in Düsseldorf hat. Deswegen sitzt diese Firma in Düsseldorf. Das hat aber damit nichts zu tun. Diese Firma agiert in Berlin in diesem Netzwerk. Und diese Firma und niemand anderes, nicht Herr Wolf, hat Herrn Lötzer als Mitarbeiter eingestellt. Das Netzwerk wiederum hat dann Herrn Lötzer als Netzwerker eingestellt – also nicht Herr Wolf, nicht die Senatsverwaltung, sondern das Netzwerk.
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Sie wissen, es waren die Oppositionsfraktionen, die den Besprechungspunkt angemeldet haben. Es waren die Oppositionsfraktionen, die eine Sondersitzung beantragt haben. Wir waren dann noch so freundlich zu Ihnen und haben gesagt: Okay, wenn Sie es unbedingt nötig haben, selbst eine andere Formulierung für den gleichen Inhalt zu wählen und als Besprechungspunkt anzumelden, dann können wir damit leben. Wir wollen über die Sache reden.
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Jetzt kommen wir zu dem Vorfall, wie wir ihn sehen: Wir werden dem FDP-Antrag zustimmen, und zwar, weil sein Inhalt – anders als Sie es gesagt haben – überhaupt nicht zu beanstanden ist, sondern es geht darum, dass der Rechnungshof diesen GA-Antrag vollständig prüft. Wir jedenfalls sind der Auffassung – und verstehen deshalb Ihre Aufregung nicht –, dass Aufklärung im Interesse aller Beteiligter sein sollte, auch in Ihrem Interesse. Damit wäre nachher, wenn es so ist, deutlich, dass tatsächlich nichts an dem Vorwurf war und alles sauber ist. Das dient uns Abgeordneten und Parlamentariern als Information. Das klärt auch das Verhältnis zwischen Senat und Parlament. Vor allen Dingen ist es aber für das Netzwerk gut, weil dann geklärt ist, wie es sich verhalten hat. Dann kann das Netzwerk erfolgreich arbeiten, wie wir es alle wollen. Wir wollen alle den Industriestandort Berlin erhalten.
Insofern sind Ihre Behauptungen, dass hier irgendein Filz sei, dass Herr Senator Wolf etwas begünstigt hätte oder dafür gesorgt hätte, dass ein ehemaliger PDS-Mitarbeiter einer Abgeordnetenhausfraktion begünstigt wird, entbehrt jeder Grundlage.
Das war schon am Montag klar.
Ich kann mich noch daran erinnern, welche Fragen Ihrer Fraktion übrig geblieben sind. Ich habe mich am Ende der Sitzung, als Sie schon draußen waren extra gefragt, ob alle Fragen gestellt sind. Ich kann mich noch gut daran erinnern, was Herr von Lüdeke gesagt hat. Er wollte gerne wissen, wer Frau Ulla Lötzer sei, weil das offensichtlich zur Klärung beiträgt, welche Funktionen Herr Lötzer bei Weitblick hat. Das ist ein bisschen weit hergeholt, aber das ist Ihr Problem.
Aber wenn das die einzige Frage ist, und wenn aus Ihrem Antrag als einziger Punkt von Ihren Vorwürfen übrig geblieben ist, zu klären, was Herr Lötzer bei Weitblick macht, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass der Senator in der Wirtschaftsausschusssitzung mit dazu beigetragen hat, diese Punkte aufzuklären. Er hat darüber berichtet, dass er an Weitblick und an die IG Metall mit der Bitte um Auskunft, was Herr Lötzer mache, geschrieben habe. Von dort ist mitgeteilt worden, dass Herr Lötzer bei der Firma Weitblick arbeite und bei der IG Metall im Monat 20 Stunden ehrenamtlich tätig sei. So etwas gibt es tatsächlich bei der IG Metall, das habe ich Ihnen auch gesagt.
Jetzt ziehen Sie den Vergleich zu Samsung heran. Herr Lindner, wieder danebengegriffen! Die Kampagne bei Samsung lief im letzten Jahr bis Dezember. Zu diesem Zeitpunkt war von Weitblick noch nichts zu sehen, denn sie sind erst im Januar 2006 gegründet worden. Aber in der Tat hat Herr Rüdiger Lötzer von Herbst 2005 bis Dezember 2005 den Kampf der Kolleginnen und Kollegen bei Samsung als IG Metall-Sekretär begleitet, nicht mehr und nicht weniger. Weitblick gab es erst ab Januar 2006. Selbst das haben Sie nicht ordentlich recherchiert.
Aus all dem Gesagten kann ich nur schließen und Ihnen sagen: Wir machen Ihr Wahlkampfgetöse nicht mit. Wir werden auch nicht zulassen, dass Sie den Landesrechnungshof dafür missbrauchen. – Danke schön!
Das hat nichts mit schlechtem Gewissen zu tun, das hat etwas damit zu tun, dass etwas Falsches behauptet wurde. Ich habe Frau Paus gesagt, dass die Koalitionsfraktionen im Ausschuss den Antrag gestellt haben, die Tagesordnung umzustellen, also die Beratung IBB von der Tagesordnung zu nehmen und ausschließlich über den Vorfall „Klartext“ zu reden. Dann habe ich noch dazu gesagt, dass die Oppositionsfraktionen gegen diesen Antrag gestimmt haben.
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der heutigen Rede von Herrn Czaja wäre ich beinahe sprachlos geworden, wenn mir nicht doch noch eingefallen wäre, dieses Flugblatt mitzunehmen.
Da steht doch tatsächlich drin, dass ich in der Parlamentsdebatte am 9. März 2006 gesagt hätte:
Es werden maximal 5 000 € Beiträge genommen werden. Erste Bescheide erhalten Beiträge bis zu 72 000 €.
Herr Czaja, Sie wissen ganz genau, dass Sie damit den Leuten erzählen, dass die erste Aussage – nicht mehr als 5 000 € – eine Lüge ist. So führen Sie eine Angst- und Verunsicherungskampagne vor Ort durch.
Sie haben das, wie ich es der Presse entnehmen konnte, richtig gestellt und nebenbei erwähnt, dass es keine Bescheide gewesen seien, dass es sich im Übrigen bei den 72 000 € um ein Gewerbegrundstück handele. Tatsächlich gehe es um Beträge zwischen 2 000 € und 4 000 €, die in Pankow ermittelt worden seien. So eine Anfrage in der BVV in Pankow. Interessant bei dieser Angelegenheit ist, dass Sie sagen: Die CDU ist vehement gegen dieses Gesetz. – Das nehme ich zur Kenntnis. Aber – Kollege Radebold hat diese Frage bereits gestellt –: In welchem Bundesland, in dem die CDU das Sagen hat, gibt es eine solche Initiative? – Ich sage Brandenburg – Ihr Verband prahlt ja damit, welch gute Beziehungen Sie zur CDU in Brandenburg haben –: keine Initiative. Ich sage Niedersachsen – Landesregierung CDU, FDP –: keine Initiative. Ich sage Pankow – ein CDU-Stadtrat lädt Leute ein und sagt: Liebe Leute, ich habe jetzt vor, ein Straßenausbaubeitragsgesetz anzuwenden, ihr habt mit diesen und diesen Beträgen zu rechnen. – Ohne schriftliches Anhörungsverfahren, wie es vom Gesetz vorgesehen ist, ohne die BVV zu beteiligen und so weiter. Ein CDU-Stadtrat, wo die CDU angeblich vehement gegen dieses Gesetz ist,
Ich möchte noch kurz etwas zum Straßenausbaubeteiligungsgesetz sagen. Wir haben verlangt, dass es mehr Mitbestimmung gibt, dass diejenigen, die zur Kasse gebeten werden, viel mehr beteiligt werden.
wendet dieses Gesetz unter Umgehung der Vorschriften an. Das muss man sich einmal klar machen! Und dann stellen Sie sich hier heuchlerisch hin und sagen, Sie sind dagegen.
Nein, ich bin noch nicht fertig, ich muss mich ja auch noch mit der FDP befassen, weil sie auch falsch redet und offensichtlich von den Dingen keinerlei Ahnung hat. Das ist auch nichts Neues. Das wäre auch das erste Mal gewesen, dass ich von Herrn von Lüdeke und von Ihnen, Herr Dr. Lindner, eine Rede gehört hätte, auf die Sie sich inhaltlich vorbereitet hätten und bei der Sie wüssten, worüber Sie reden. Sie wissen überhaupt nicht, worüber Sie reden! Ich nehme einmal Ihren Antrag, in dem sie behaupten, das Gericht hätte gesagt, die Stichtagsregelung sei gecancelt. Das hat das Gericht überhaupt nicht getan. Hier habe ich die Pressemitteilung des Gerichts. Sie haben sie offensichtlich noch nicht einmal gelesen. Es geht um einen einzigen Fall, in Spandau in der Nonnendammallee. Das ist bekanntermaßen Industrie- und nicht Siedlungsgebiet. Es ging darum, dass die U-Bahn gebaut wurde und Maßnahmen durchgeführt wurden. Ende der 90er Jahre und im Jahr 2000 sind Bescheide zur Abrechnung erteilt worden. Jetzt sagen Sie mir bitte, welcher Stichtag in unserem Gesetz jetzt gilt. Es ist der 3. Oktober 1990 und nicht 1999 oder 2000.
Das Gericht hat im Gegenteil die Stichtagsregelung bestätigt. Es sagte nur in diesem Fall, dass begonnene Maßnahmen auch abgerechnet werden können. Das betrifft diesen einzigen Fall zum Vorgang Ende der 90er Jahre. Das ist Fakt. Sie behaupten in Ihrem Antrag und reden den Unsinn von Herrn von Lüdeke nach, die Stichtagsregelung wäre gekippt. Das ist falsch.
Die Stichtagsregelung besagt, das Straßen, die vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurden, nicht nur im Ostteil, sondern auch im Westteil der Stadt, als erschlossen gelten. Diese Stichtagsregelung hat das Gericht bestätigt. Deshalb ist Ihr Antrag einfach Unfug. Auch Sie streuen Misstrauen und reden falsches Zeugnis bei den Wählerinnen und Wählern. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kaczmarek! Ich habe Ihren Ausführungen zur BVG mit Interesse gelauscht und mich dabei daran erinnert, dass es CDUSenatoren waren, die bei der BVG Schattenhaushalte eingerichtet haben. Vielleicht haben Sie auch zur Kenntnis genommen, dass es Rot-Rot ist, die diese Schattenhaushalte gerade abbauen.
Mit der Neufassung des Berliner Betriebe-Gesetzes ist eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes, u. a. eine Rechtsbereinigung vorgenommen worden, die durch das Teilprivatisierungsgesetz zu den Berliner Wasserbetrieben notwendig geworden ist. Die Rechtsgrundlage – das hat Kollege Jahnke schon gesagt – für die Arbeit der Berliner Wasserbetriebe war bisher teilweise im Betriebe-Gesetz und teilweise im Teilprivatisierungsgesetz geregelt. Das
Der Grad an Mitbestimmung durch die Arbeitnehmerseite ist im bundesweiten Vergleich nahezu einmalig. In vielen Bundesländern gibt es allenfalls eine Drittelparität oder auch gar keine Arbeitnehmerbeteiligung in öffentlichen Anstalten. So enthält das Gesetz u. a. Regelungen, die neben der üblichen Besetzung der Arbeitnehmerseite und des Aufsichtsrats den Gewerkschaftseinfluss auf die
Besetzung mindestens eines Aufsichtsratsmitglieds und des für Personalangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieds sehr weit fassen. Mit dem Gesetz – das hat auch Kollege Jahnke schon gesagt – werden Grundsätze für gute Unternehmensführung übernommen und somit mehr Transparenz in der Unternehmensführung hergestellt. Hervorzuheben – das haben Sie auch nicht gelesen, Herr Kaczmarczyk – sind etwa die Regelungen zum Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung für Vorstände und die Bekräftigung der Offenlegungspflicht des individuellen Einkommens für Vorstände und Aufsichtsräte aus dem Vergütungs- und Transparenzgesetz. Damit wird zum einen die finanzielle Verantwortlichkeit von Spitzenmanagern fixiert, zum anderen schafft das Gesetz eine hohe Transparenz hinsichtlich Einkünften und möglichen Interessenkonflikten mit anderen Tätigkeiten von Vorstand und Aufsichtsratsmitgliedern. Damit haben wir in diesem Gesetzentwurf die Politik der Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft konsequent fortgesetzt.
Auch an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass wir mit unserem Änderungsantrag hinsichtlich Transparenz die Regelung mit aufgenommen haben, dass künftig das Abgeordnetenhaus bei Beteiligungen an anderen Unternehmen zustimmen muss. Mit dem Betriebe-Gesetz haben wir einen modernen gebührenrechtlichen Standard geschaffen. – Jetzt kommt es, Herr Kaczmarczyk:
umstrittene und stark kritisierte Teilprivatisierungsgesetz – Herr Kaczmarek, wer hat das damals hier durchgepeitscht? – wird nunmehr im Zuge der Vereinheitlichung aller Rechtsvorschriften für die Berliner Anstalten öffentlichen Rechts ersetzt. Es werden einheitliche und verlässliche Tarifgrundlagen geschaffen. Wir wissen aber auch: Partiell negative Momente bzw. Regelungen des Teilprivatisierungsgesetzes, die ihren Ursprung im Konsortialvertrag der früheren Landesregierung haben – unter Mitwirkung der CDU damals – können wir mit diesem Betriebe-Gesetz nicht aufheben.
Das Gesetz bringt aber eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Verzinsung des Eigenkapitals von Berliner Anstalten öffentlichen Rechts mit sich. Nur für die Berliner Wasserbetriebe existierte solch ein Rahmen bereits. Die zu diesem Aspekt bisher für die BSR geltende Verordnung war kaum ausreichend und wird nun durch eine gesetzliche Grundlage ersetzt. Eine bisherige Regelung wird jetzt gesetzlich geregelt. Insofern gibt es, Herr Kaczmarek und liebe Freunde von den Grünen, nichts Neues.
Bei dieser Gelegenheit, Frau Paus: Ihrer Mär von der Preistreiberei, möchte ich entgegenhalten – das hatten wir schon am Montag im Wirtschaftsausschuss diskutiert –: Ich finde es unerhört, dass Sie uns auch heute wieder mitteilen, dass die Müllverbrennungsanlage von Alba nicht funktioniert und wir das Gesetz deswegen gemacht haben, damit wir, wenn die BSR diese Anlage übernehmen sollte, dann darüber die Möglichkeit haben, die Kosten, die für die BSR dort entstehen würden, dem Gebührenzahler aufzudrücken. Allein die Unterstellung, dass die BSR eine Anlage übernehmen könnte, die nicht funktioniert, weise ich – auch im Namen der BSR – zurück. Das ist Rufmord – könnte man fast sagen.
Das Betriebe-Gesetz stellt in wesentlichen Fragen einen guten Kompromiss der beteiligten Akteure – Investoren, Land und Gewerkschaft – dar. Mitbestimmungsrechte, Herr Kaczmarczyk,
wurden geregelt, und die Wahrung betriebswirtschaftlicher wie auch Landesinteressen sind in ein vernünftiges Verhältnis gebracht worden. Das war notwendig, um die Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat zu beschleunigen. Das wissen Sie doch auch! Wir haben jetzt eine Aufsichtsratssitzung weniger, wenn wir eine Pattsituation haben. Das sollten wir zumindest einmal festgestellt haben. Aber ich hatte bei Ihrem Vortrag den Verdacht, dass Sie das Gesetz überhaupt nicht gelesen haben.
Durch die Pflicht zur Nachkalkulation von Tarifen wird eine für die Verbraucher sehr nützliche Transparenz eingeführt, die geplante mit tatsächlichen Einnahmen abgleicht und ggf. zu viel gezahlte Gebühren praktisch wieder an die Nutzer und Gebührenzahler zurückgibt. Mit diesem Vorschlag ziehen wir die Konsequenz aus dem Gebührenskandal bei der BSR und reagieren auf die Erkenntnisse des Sonderausschusses BSR des Abgeordnetenhauses in dieser Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetz.
Aber an seiner Reaktion habe ich gemerkt, dass er durchaus gemerkt hat, dass er gemeint war.
Ich frage den Wirtschaftssenator, Herrn Wolf: Wie schätzen Sie nach Ihrer Reise nach China und Japan das Interesse der dortigen Firmen an Deutschland und vor allem an der Hauptstadt Berlin ein? Rechnen Sie mit Investitionen von dortigen Firmen?
Herr Senator! Dann darf ich also feststellen, dass Ihre Reise durchaus erfolgreich war?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Czaja! Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie hier auch als Interessenvertreter eines Verbandes reden. Das ist Ihre Sache. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie weiter mit Halbwahrheiten, falschen Behauptungen und Verdrehungen arbeiten, was bei Ihnen in einer gewissen Tradition liegt.
Na, die CDU, das ist doch Ihr eigenes Flugblatt. Soll ich noch die Namen vorlesen, die darunter stehen? Unter anderem Ihr Fraktionsvorsitzender. Sie kennen Ihren eigenen Fraktionsvorsitzenden nicht. Das ist typisch für Sie.
Da steht drin:
Auch können Straßen zu Lasten der Anlieger „luxussaniert“ werden, ohne dass die Bürger oder die Bezirksverordnetenversammlung dies verhindern könnten.
Nun frage ich Sie, Herr Czaja: Was wollen Sie eigentlich? – Auf der einen Seite fordern Sie, dass die BVV mit zustimmen soll oder nicht; gleichzeitig werfen Sie uns vor, dass wir das gemacht haben – sehr unredlich. Also, Sie haben Ihre eigenen Unterlagen nicht gelesen.
Ich möchte zum zweiten Punkt kommen, der die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger betrifft. So haben wir in unserem Änderungsantrag festgelegt, dass die Be
Dem Gesetzesentwurf lagen drei Berechnungsbeispiele der Senatsverwaltung vor. Das erste Beispiel, Hauptverkehrsstraße, 1 000 m² großes Grundstück mit fünfgeschossiger Bebauung und Mischnutzung, teilweise zu gewerblichen, teilweise zu Wohnzwecken. Da ist mit Beiträgen bis zu 28 000 € zu rechnen. Jetzt kommen wir zu der Frage der möglichen Stundung, in Ratenzahlung in zehn Jahren. Da können wir ausrechnen, was für eine monatliche Belastung das ist. Das sind 230 € im Monat. – Jetzt kommen wir aber zu dem eigentlichen Beispiel, dem typischen Grundstück in den Siedlungsgebieten. Ein Grundstück mit 660 m² Größe, ein normales Haus – da ist mit einem Betrag von 5 000 € zu rechnen. Das macht auf den Monat umgerechnet 41 €; wahrhaft eine große Abzocke. Und wenn man das jetzt damit verbindet, dass die Stundungen zinslos sein werden, dann frage ich Sie, wann
Sie endlich Ihre frechen Behauptungen zurücknehmen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Abgeordnetenhaus liegt heute ein Antrag der CDU vor, der eine Zukunftsperspektive für das ICC und den Kongressstandort Berlin auf der Grundlage, so der Antragstext, „einer belastbaren Konzeption“ einfordert. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Beschluss dieses Hauses, der Messegeschäftsführung und Senat verpflichtet, in regelmäßigen Abständen über Wirtschaftsaktivitäten und Finanzsituationen der Messe im Ausschuss zu berichten. Auf dieser Grundlage hätte eventuell für Sie – CDU, Opposition – die Möglichkeit bestanden, Eckpunkte einer eigenen Konzeption in die Diskussion einzubringen und nicht nur den Senat aufzufordern, eine solche zu entwickeln.
Tatsache ist allerdings, dass die Zukunftsperspektive des Messe- und Kongressstandortes für den Wirtschaftsstandort Berlin von zentraler Bedeutung ist. Erinnert sei nur daran, dass die Messe Berlin mit ihren 160 000 m² Hallenfläche zu den zehn umsatzstärksten Messen der Welt gehört, dass das Messe- und Kongressgeschäft einen jährlichen Kaufkraftzufluss von rund 660 Millionen € in die Region generiert sowie insgesamt bis zu 18 000 Arbeitsplätze in Hotellerie, Gastronomie, Handel und Dienstleistungsgewerbe sichert. Der Kongressstandort Berlin nimmt nach der Statistik des Weltverbandes den vierten Platz unter den führenden Kongressstädten der Welt ein. Berlin steht in der weltweiten Konkurrenz der Standorte – und dies gilt zunehmend auch für die Metropolen in Ost- und Südostasien –, und die Frage ist, ob Berlin gut aufgestellt ist und wie – um auf den Antragstitel der CDU zurückzukommen – seine Zukunftsperspektiven sind.
Ich denke, wir sind uns alle im Hause einig, dass nicht längerfristig am Status quo festgehalten werden kann. Die Probleme des ICCs mit den hohen Unterhaltskosten, die unter anderem durch die geringe Nutzfläche für Kongress- und Veranstaltungen im Verhältnis zur Gesamtfläche stehen, sprechen eine deutliche Sprache. Es sind eben nur 10 % der Gesamtfläche, die für Kongresse und Veranstaltungen genutzt werden können.
Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Kongressen sind ein längerfristiges und hart umkämpftes Geschäft. Schon deshalb ist es notwendig, dass es für die Messe Berlin, aber auch für die Veranstalter von Messen und Kongressen Planungssicherheit auch für die Akquise gibt. Bei allen Überlegungen und Planungen zur Zukunft des ICCs stellt sich die Frage, welche Alternativen sich anbieten oder wie die CDU-Fraktion in ihrem Antrag fragt: Wie könnte eine belastbare Konzeption aussehen? Soll das ICC möglicherweise bei laufendem Betrieb saniert und als ein Ort für Kongresse weiter genutzt werden? Sind künftig für das ICC andere Nutzungen, auch unter anderen Betreibern, denkbar? Sollte aus Kostengründen ein neues Kongresszentrum aufgebaut werden? Was wird aus der Deutschlandhalle, wenn die Entscheidung zu Gunsten eines neuen Kongresszentrums fällt? Wird es dann Alternativen für den Eissport geben? Ganz entscheidend, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Wie sieht es denn mit der Finanzierungsfrage aus? Wie sieht das Gesamtfinanzierungskonzept aus? Was wäre für die Stadt die kostengünstigste Lösung? Soll oder kann die Finanzierung über den Landeshaushalt oder eben auch unter Beteiligung von Privaten erfolgen? – Weil diese Fragen im Raum stehen, hat es sich der Senat aus verständlichen Gründen nicht leicht gemacht und entschieden, wie gestern der Tagespresse zu entnehmen war, nochmals eine weitere Variantenprüfung vornehmen zu lassen. Es ist eben nicht die Politik der Sintflut, die nach uns kommen soll, sondern die sensible Überlegung, wie
Wir haben auf dem Markt in den Jahren 2001 bis 2004 auf der einen Seite eine Flächenvergrößerung von deutschlandweit 8 % und gleichzeitig eine Nachfrageabnahme von 9 % gehabt, die anhält. International haben wir Messekonzentrationen bei dem Unternehmer Reed, der der größte Messeausstatter ist, aus dem angelsächsi
schen Raum kommend. Er hat auch einmal kurz mit dem ICC zusammengearbeitet. Wir haben zunehmend Wettbewerb aus dem asiatischen Raum. Hier ist für die Beantwortung der Frage gefordert: Wie wollen wir uns dort als Messe- und Kongressstandort Berlin neu positionieren? Hat es nicht Sinn, im Zusammenhang mit dem Standort Berlin darüber nachzudenken, ob wir nicht so etwas wie einen Messeverbund brauchen, der Berlin, Leipzig, Hannover und Frankfurt umgreift, damit ein unsinniger, ruinöser Wettbewerb der Messestandorte, was immer mit Lokalpatriotismus zu tun hat, möglichst verhindert wird, damit wir nicht international weiter herausfallen?
Der Herr von Zitzewitz, Leiter der Frankfurter Messe, äußerte sich sinngemäß, er befürchte, dass der Messeentwicklung in Deutschland das gleiche Schicksal drohen könnte, wie es den Banken schon beschieden wurde. Durch eine zu lange Einflussnahme öffentlicher Institute in den Markt hinein haben die Banken im Wettbewerb Kraft verloren, und international spielen sie nur noch eine untergeordnete Rolle. Im Messegeschäft kann das Gleiche passieren, soll heißen, wir werden perspektivisch nicht darum herum kommen, auch hier darüber zu diskutieren, ob und wenn ja welche Teile vom Messegeschäft gegebenenfalls Private besser leisten können, als wir es in dieser Rechtskonstruktion, die wir haben, zurzeit tun. Dem werden wir uns nicht verschließen können, das heißt, das müssen wir nicht vorrangig führen, aber es wird auf uns zukommen.
es an diesem Standort weitergehen soll, mit verantwortbaren Alternativen, die aufgezeigt werden können.
Damit das Messe- und Kongressgeschäft keinen Schaden nimmt, ist eine sorgfältige Prüfung möglicher Varianten, ebenso wie eine Sensibilität in der Debatte notwendig. Es müssen Lösungen gefunden werden, die eine Durchführung von Messen und Kongressen ohne jede räumliche Trennung und zeitliche Unterbrechung ermöglichen. Bei der Suche nach solchen Lösungen ist auch die Opposition recht herzlich eingeladen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Bekräftigt der Senat seine ablehnende Haltung zur Erhöhung der Fahrpreise im ÖPNV 2006, und hält er die Berechnungen der Verkehrsunternehmen zu solchen Fahrpreiserhöhungen für transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar?
2. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, in welchem Ausmaß es angesichts der steigenden Kraftstoffpreise gelingen kann, bisher Auto Fahrende für einen Umstieg zum öffentlichen Personennahverkehr zu gewinnen?
Frau Senatorin! Sie haben gerade das Angebot und die Attraktivität der Gebühren angesprochen. Wie groß müsste ein zusätzlicher Fahrgastgewinn sein, damit angedachte Fahrpreiserhöhungen umgangen werden könnten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Czaja! Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU! Ich werfe Ihnen vor – gerade nach dem Beitrag von Herrn Czaja –, dass Sie die Sorgen der Anrainerinnen und Anrainer in den Siedlungsgebieten nicht ernst nehmen. Sie spielen damit.
Wer wie Sie – und übrigens auch Herr von Lüdeke – mit Horrorzahlen arbeitet, die jeder Grundlage entbehren, schürt Ängste und Sorgen der Menschen, anstatt sie ernst zu nehmen.
Ich möchte Sie von der CDU daran erinnern, dass es die CDU gewesen ist, die in den ostdeutschen Bundesländern überall die Einführung eines schlechten westdeutschen Erschließungs- und Ausbaurechts durchgesetzt hat, ohne jede Bürgerbeteiligungsklauseln, aber mit einer rückwirkenden Erhebung der Beiträge. Das waren Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern. Jetzt messen Sie Ihre Aussagen an dem Handeln Ihrer Kollegen in den anderen Bundesländern.
Wenn Herr von Lüdeke sich einigermaßen auf diese Debatte vorbereitet hätte – was er nicht getan hat –, hätte er wissen müssen, worüber wir heute reden und welche Position die Linkspartei vertritt. Sie haben wieder einmal mit Ihrer Prognose vollkommen daneben gelegen. Sie hätten wissen müssen, dass wir bereits im Jahr 2002 im Abgeordnetenhaus auf Initiative der PDS-Fraktion einen Antrag beschlossen haben, der bestimmte Eckpunkte für ein mögliches Straßenausbaubeitragsgesetz vorgegeben hat. Dabei ging es darum, die betroffenen Anlieger zu beteili
gen, Ausbaustandards dem tatsächlichen Bedarf der Anlieger anzupassen und soziale Härten zu vermeiden. Im Sommer 2002 hier beschlossen!
Kollege Niedergesäß! Zu Ihnen komme ich gleich noch, zu Ihrem Artikel in „Der Dörferblick“.
Dem im Februar 2005 öffentlich gewordenen Entwurf aus dem Haus der Stadtentwicklungssenatorin hat meine Fraktion außerordentlich kritisch gegenüber gestanden.
Nein, die gestatte ich erst einmal nicht. – Wir fanden, dass unsere Kriterien für ein solches Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Diese wurden nach einem entsprechenden Beschluss meiner Fraktion, nach Beschlüssen vom Februar dieses Jahres und Anfang Oktober öffentlich dokumentiert. Es war immer klar, dass ein Straßenausbaubeitragsgesetz, das die von uns formulierten Kriterien nicht berücksichtigt, keine Zustimmung meiner Fraktion finden wird.
Wir haben auch immer wieder deutlich gemacht, dass das Abgeordnetenhaus der Gesetzgeber ist. Letztendlich können und müssen die Fraktionen, die Abgeordneten hier im Haus aktiv werden, wenn der Gesetzentwurf des Senats sich im parlamentarischen Verfahren befindet und wenn an dem Entwurf Verbesserungen vorzunehmen sind. An diesem Punkt sind wir heute mit der I. Lesung angekommen. Aus Sicht meiner Fraktion sind Forderungen offen geblieben. Zum wiederholten Mal betonen wir deshalb, dass wir an unserer Kritik an Kernpunkten des vorliegenden Gesetzentwurfes festhalten und in diesem Sinne Gespräche und Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner führen werden, beispielsweise hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Betroffen, zu Fragen des Standards und der Kosten eines Straßenausbaus.
Wir halten eine Anhörungs- und Informationspflicht für unzureichend. Kollege Niedergesäß, Sie haben doch auch in Ihrem Artikel geschrieben, dass Sie genau das für unzureichend halten. Das ist genau Ihre Auffassung. Bei den Anliegerstraßen beispielsweise sollen die Beitragspflichtigen bei einem Ausbau einen Anteil von 70 bis 75 % übernehmen.
Hier ist schon die Frage zu stellen, weshalb derjenige, der den größten Teil der Kosten tragen soll, nicht auch bei der Bestellung ein entscheidendes Wort mitreden darf. Das ist eine ganz einfache Rechnung: Wer bestellt, der bezahlt. Und umgekehrt: Wer bezahlt, der bestellt.
Es geht uns um die politische Beteiligung der Bezirke und die Beteiligung der Betroffenen selbst. Das haben Sie
doch selbst gefordert, Herr Niedergesäß! Wir wollen, dass die BVVs gestützt auf Anliegervoten beim Straßenausbau und der Festsetzung der Beiträge das letzte Wort haben.
Wir wollen eine weitergehende Härtefallregelung und bessere Rechtssicherheit für die Anrainer bei der Abgrenzung von Baumaßnahmen – hier nur die Stichworte: Erschließung, Ausbau, Instandhaltung. Wenn ich die Signale aus der SPD-Fraktion richtig verstehe, gehen wir diesbezüglich auf konstruktive Gespräche zu.
Ich will noch einige Bemerkungen zu den Voten des Rats der Bürgermeister machen. Bekanntlich hat sich dieser ablehnend zum vorliegenden Gesetzentwurf geäußert, allerdings aus unterschiedlichen Beweggründen. Den einen ging es um das Prinzip, andere wollten Verbesserungen, und wieder anderen ging der Entwurf sogar schon zu weit, was die Beteiligung der Betroffenen und die Befassung der BVVs betrifft. Für einige Bezirksbürgermeister, die sich gegen den vorliegenden Entwurf ausgesprochen haben, war auch das Votum der Normenprüfkommission des Landes Berlin ausschlaggebend. Wer dieses Votum liest, wird feststellen, dass viele der von der Kommission aufgezählten Punkte sich mit unseren Forderungen decken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten diese Hinweise ernst nehmen und die Beratungen in den Ausschüssen sachlich führen. Meine Fraktion ist dazu bereit.
Herr Niedergesäß! Hören Sie mir bitte zu! Sie haben mich hier angesprochen! Ich habe in fünf Minuten Redezeit versucht zu erklären, welche Punkte wir an dem vorliegenden Gesetz für verbesserungswürdig halten. Mehr ist in fünf Minuten nicht möglich. Ich habe im Anschluss auf unserer Beratungen in den Ausschüssen verwiesen.
Nun haben Sie aber, Herr Niedergesäß, im „Dörferblick“, einer unabhängigen Monatszeitung für AltGlienicke, Bohnsdorf und Grünau einen Artikel geschrieben. Dieser ist sehr interessant. Dort schreiben Sie unter anderem – jedenfalls steht Ihr Name darunter:
In § 3 Bauprogramm Bürgerbeteiligung werden in Absatz 3 die Informationspflicht sowie die Anhörungspflicht geregelt.
Von der habe ich gesagt, dass sie uns zu wenig ist. Vielleicht reicht sie Ihnen aus. Uns ist das zu wenig. Es geht aber weiter:
Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Bezirksverordnetenversammlung zu befassen.
Jetzt kommen Sie und sagen, dass nicht aufgeführt sei, dass die BVV ein Einspruchsrecht hat und eine Maßnahme verhindern kann.
Das haben Sie geschrieben. Genau das habe ich gefordert.
Ich frage Sie ganz konkret, ob Sie bereit sind, mit uns gemeinsam das Gesetz positiv abzustimmen, wenn wir eine solche Forderung durchsetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Ankündigung der GASAG, die Gaspreise zum 1. Oktober um elf Prozent anzuheben?
2. Worin liegen die Ursachen für die steigenden Preise, und sieht der Senat politische Handlungsmöglichkeiten, um Explosionen dieser Art bei Gaspreisen zu verhindern?
Herr Senator! Können Sie bitte zu den zeitlichen Abläufen des Auskunftsersuchens etwas sagen? Hat dieses Auswirkungen auf den geplanten Zeitpunkt der Gaspreiserhöhung – Stichwort 1. Oktober?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Samsung! Herr Zimmer! Nach Ihrer Rede habe ich gedacht: Wo bin ich eigentlich? Wer war es eigentlich, der in den 90er Jahren die Förderverträge mit Samsung abgeschlossen hat? Stellten Sie nicht in dieser Zeit den Wirtschaftssenator? Bevor Sie das nächste Mal solche Äußerungen loslassen wie „oberflächlich“ und so weiter, denken Sie nach! Ihre eigenen Wirtschaftssenatoren waren dafür verantwortlich.
Zu der Frage Kapitulation vor Schwierigkeiten komme ich gleich noch. Das Thema der Aktuellen Stunde ist die beabsichtigte Standortschließung von Samsung in Oberschöneweide sowie der angekündigte Abbau beziehungsweise die Verlagerung von Arbeitsplätzen bei anderen bedeutenden Industrieunternehmen in der Stadt. Die aktuellen Meldungen zeigen: Berlin befindet sich weiterhin in einem strukturellen Wandel von der Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Seit 1991 – und vor uns gab es mindestens 10 Jahre lang eine große Koalition – wurden in dieser Stadt insgesamt 180 000 industrielle Arbeitsplätze abgebaut. Die Ursachen sind bekannt: Seit Anfang der 90er Jahre wurden im Westteil der Stadt die Subventionen abgebaut. Die Unternehmen mussten sich neu aufstellen. Im Ostteil der Stadt wurden die planwirtschaftlichen Strukturen überwunden. Die Betriebe dort
standen von heute auf morgen vor dem Problem, mit einer Konkurrenz aus dem Westen konfrontiert zu werden, die ihnen an Produktivität überlegen ist. Hinzu kam in der Nachwendezeit eine – nach meiner Auffassung – völlig verfehlte Politik der damaligen Treuhandgesellschaft. Ergebnis dieser Entwicklung war, dass Berlin Anfang des Jahres 2002, also vor Rot-Rot, nur noch 32,8 Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe je 1 000 Einwohner hatte. Zum Vergleich: Das Flächenland Sachsen hatte 49,1 und die Stadt Hamburg 57,5 Beschäftigte. Das war die Ausgangssituation für den rot-roten Senat. Daran sollte man noch einmal erinnern.
Betrachten wir im Rahmen dieser Aktuellen Stunde die angesprochenen Unternehmen im Einzelnen, vor allem im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Opposition, der Senat habe versagt oder kapituliere vor den Problemen. Kommen wir einmal zu Siemens. Ihre Behauptung ist ungeheuerlich! Wir erinnern uns alle, wer im Kompetenzteam von Frau Merkel beratungsmäßig aktiv war. Der kam auch von Siemens. Einen Tag nach der Bundestagswahl kündigt die Siemens-Zentrale in München den Abbau von Tausenden von Arbeitsplätzen an deutschen Standorten an. Bisher war von Berlin nicht die Rede, nur so weit zu Ihrer Feststellung.
Ich möchte aber daran erinnern, dass Siemens im Fall Bosch und Siemens Hausgeräte den Standort schließen wollte und der Wirtschaftssenator in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften gemeinsam diesen Standort sichern konnte.
Kommen wir zu Reemtsma: Reemtsma begründet den Abbau von rund 200 Arbeitsplätzen am Berliner Standort mit mehreren aufeinander folgenden Steuererhöhungen, für die wir nun wahrlich nicht verantwortlich sind. Reemtsma weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Markt für in Deutschland hergestellte und versteuerte Zigaretten zurückgeht. Das wollen Sie dem rotroten Senat anlasten, Herr Lindner?
Herlitz ist vor drei Jahren in die Insolvenz geraten. Wir erinnern uns, dass die Insolvenz mit Hilfe der Banken und des damaligen Wirtschaftssenators Gysi abgewendet werden konnte. Nun schließt Herlitz auf Grund eines dramatischen Preiswettbewerbs einen Personalabbau nicht aus; „schließt nicht aus“, das ist keine Ankündigung. Sie kündigen aber zugleich an, dass der Umsatz in Deutschland gesteigert werden soll. In diesem Zusammenhang sollen in der Region die Fertigungsstrukturen verbessert werden, inklusive möglicher Neueinstellungen.
Kommen wir zu Samsung: Trotz satter Gewinne – das ist hier gesagt worden –, trotz Lohneinbußen für die Belegschaft, trotz erhaltener Fördergelder hat Samsung für Bildröhren eine zweite Fertigungslinie in Ungarn aufgemacht. Obwohl Samsung bei der Entwicklung und dem Absatz von Flachbildschirmen weltweit führend ist, wo
von sich jeder bei der Funkausstellung überzeugen konnte, haben die Samsung-Manager die Dreistigkeit,
die Schließung des Werkes mit der technologischen Entwicklung bei den Bildschirmen zu begründen, auf die sich Samsung angeblich nicht eingestellt hat. Die Wahrheit ist offenkundig: Samsung wollte gar keine neue, zukunftsfähige Produktion in Oberschöneweide etablieren.
Bleibt unter dem Strich die Frage: Was ist dem Senat in den genannten Fällen vorzuwerfen? – Bei der Gelegenheit, liebe Kollegen von der CDU und FDP: Wer stellt eigentlich die Landesregierung in Baden-Württemberg?
Haben Sie vernommen, dass Daimler-Benz gerade dieser Tage einen Abbau von 8 000 Arbeitsplätzen hauptsächlich in Baden-Württemberg ankündigt? Hat deswegen gerade Ihre Landesregierung versagt? – Auf diese Idee kommt keiner. Das wäre in derselben Logik, mit der Sie uns das vorwerfen.
[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD – Beifall des Abg. Ratzmann (Grüne) – Dr. Lindner (FDP): Und wie hoch ist die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg?]
In Baden-Württemberg werden 8 000 Arbeitsplätze abgebaut, trotz der „Wirtschaftskompetenz“ der FDP, Herr Dr. Lindner!
Festzuhalten ist aber, technologische Entwicklung und Rationalisierungen erzeugen Überkapazitäten in der Produktion, denen die Unternehmen in der Regel mit Personal- und Arbeitsplatzabbau begegnen. Was ist aber zu tun? – Da sage ich mit Blick auf den vorliegenden FDPAntrag: Billiglohn ist keine Antwort.
Gute Arbeitskräfte gehen dorthin, wo es gute Löhne gibt. Billiglohn senkt die Kaufkraft und somit die Binnennachfrage, Herr Dr. Lindner. Die Beschneidung von Mitbestimmungs- und Schutzrechten der Beschäftigten kann nur jemand fordern, der verdrängt oder nicht zur Kenntnis nimmt, welchen Beitrag Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen in vielen Fällen geleistet haben,
um Produktion oder Fertigungsstandorte zu sichern, wie auch bei Samsung.
Oft waren es die Betriebsräte und Gewerkschaften, die Alternativen und Fertigungslinien aufgezeigt haben. Richtig ist, dass die Politik Rahmenbedingungen stellt, die aber angesichts der Globalisierung von Märkten und Geldverkehr Entwicklungen nur begrenzt steuern und be
einflussen können. Studien des DIW wie auch der FHTW kommen zu den Schlussfolgerungen, dass die Berliner Industrie eine Zukunft hat. In der Studie der FHTW vom Dezember 2004 wird festgestellt, dass sich die Berliner Industrie seit der Wiedervereinigung trotz aller Umbrüche nicht nur erneuert, sondern auch gleichzeitig verjüngt hat. Die neuen, meist kleinen Unternehmen – so die FHTW – brauchen jedoch noch Zeit zur Reife und Festigung ihrer Wettbewerbsposition.
Genau darum geht es: unternehmerische Initiative mit wirtschaftspolitischer Unterstützung verknüpfen. Der Senat hat gute Voraussetzungen für wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen.
In Stichpunkten möchte ich hier einige aufzählen – mitschreiben, Dr. Lindner, falls Sie das noch nicht mitbekommen haben:
die Einrichtung einer Zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle für Unternehmen – ZAK – und die Zusammenfassung der Marketinggesellschaften, die Bildung von Clustern und die Konzentration der Förderung auf Cluster, die Bildung von Netzwerken in den jeweiligen Kompetenzfeldern sowie die rechtliche Verselbständigung der IBB als eigenständige Strukturbank.
Der Senat ist also trotz einiger Rückschläge auf einem guten Weg. So weist z. B. der „Tagesspiegel“ in einem Artikel vom 17. Februar 2005 darauf hin, dass es in Berlin Leuchttürme bei der Entwicklung des industriellen Aufschwungs gibt. Berlin-Chemie will die Zahl seiner Beschäftigen in Berlin bis 2008 verdoppeln. DaimlerChrysler will bis Ende dieses Jahres die Motorenproduktion ausbauen und zusätzliche Beschäftigte einstellen. Bei der Stadler Pankow GmbH sollen Einstellungen vorgenommen werden. Bei Alsthom Marienfelde, der Laden, aus dem ich komme, gab es zu Anfang des Jahres so viele Auftragsbücher, dass zum Abbau der Produktionsspitzen Teile der Aufträge an lokale Partnerunternehmen weitergegeben werden mussten. Sprich das alles für eine schlechte Wirtschaftspolitik?
Sowohl für den Senat als auch für die Koalition gilt: Berlin kann ohne ein modernes, leistungsfähiges und wachsendes verarbeitendes Gewerbe und ohne wachsende Industrie das Ziel Wachstum nicht erreichen. Darum und in diesem Wissen unterstützt meine Fraktion die Beschäftigten von Samsung im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und des Standorts Oberschöneweide.
Indem ich die Kollegen unterstütze, mit ihnen zusammenarbeite, da werden wir von Ihnen ja gleich etwas hören, Herr Dr. Lindner! Bisher habe ich von Ihnen nur „Pünktchen, Pünktchen“ gehört.
In dem Wissen, dass die Kollegen unsere Unterstützung brauchen, erklären wir uns solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen
und versichern ihnen, dass wir bei ihrem Kampf an ihrer Seite stehen werden.
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt. Wir wissen, Herr Dr. Lindner, dass nur großer öffentlicher Druck, der bis nach Südkorea zu spüren ist, bei den SamsungVerantwortlichen Bewegung bringen kann. Deswegen rufe ich den Kollegen von Samsung zu: Haltet durch, bleibt standhaft, unsere Solidarität habt ihr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt schon oft betont worden: Das Abgeordnetenhaus ist ein Halbtags- bzw. Teilzeitparlament. Es ist deshalb nicht außergewöhnlich, dass Abgeordnete neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit auch andere Beschäftigungen ausüben.
Nein, das ist nicht der Normalzustand! – Das ist im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit von Parteien und der Nähe zum Alltag der Wählerinnen und Wähler sinnvoll und gewollt. Das muss noch einmal erwähnt und festgehalten werden, weil in der öffentlichen Debatte um Nebeneinkünfte von Politikern oder Bezahlung ohne Gegenleistung dieser Aspekt unseres Parlaments oft übersehen oder erst gar nicht zur Kenntnis genommen wurde.
Ich will nicht unerwähnt lassen, dass dies im Haus dann auch darin gipfelte, dass einige Kollegen sich gegenüber einem Berliner Presseorgan nachgerade zu rechtfertigen mussten, dass sie ihr Haupteinkommen in Berufen erzielen und nicht im Parlament. Liebe Kollegen, das ist am Rande des Erträglichen!
In meinem Hauptberuf als Anwalt, den ich gerne und leidenschaftlich ausübe, rate ich Menschen immer, tunlichst Entscheidungen nicht unter Druck zu fällen. Das rate ich auch meiner Fraktion. Sie wird alle Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, auf Machbarkeit und Plausibilität prüfen. Sinnvollen Verbesserungen werden wir uns nicht verschließen. Aber wir haben einen Kriterienkatalog, anhand dessen wir die Forderungen prüfen. Der lautet wie folgt, jeweils auf die Regelung bezogen: 1. Verhindert die Regelung etwaigen wirklichen Missbrauch? 2. Trägt sie zur Vermeidung von Unvereinbarkeiten bei? 3. Stellt sie Abgeordnete im Hinblick auf das Steuergeheimnis und das Bankgeheimnis erheblich schlechter als Nichtabgeordnete?
4. Berührt sie in nicht hinnehmbarer Weise die Interessen von Berufskollegen? – Da Kollege Ratzmann von seiner Sozietät berichtete: In meinem Sozietätsvertrag ist es so geregelt, dass ich über mein Einkommen keine Auskunft geben darf. – 5. Steht sie im Einklang mit anderen Rechtsgütern wie z. B. der Verschwiegenheitspflicht? 6. – und das ist, glaube ich, ganz wichtig –: Wird sie dazu führen, dass Berufserfahrung nicht mehr im Parlament vertreten sein wird, weil sich z. B. Freiberufler in einer solchen Situation für den Beruf statt für das Parlament entscheiden? Dann haben wir ein Parlament von Beamten. Nichts gegen Beamte, aber darauf läuft es dann hinaus, dass nur noch die Innensicht gezeigt wird.
Rechtsanwälte sind aber sehr gut, um mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, wie der Kollege zu Ihrer rechten Seite.
Dann kommt die eingangs von mir gestellte Frage: Stellen die neuen Regelungen wirklich eine Verbesserung des Bildes der Parlamentarier in der Öffentlichkeit dar? Können wir damit einen Blumentopf gewinnen? – Ich denke: Nein!
Lieber Kollege Ratzmann! Wir werden keine Schnellschüsse machen, denn wenn wir das machen, sind wir sofort wieder in der Kritik. Wie gesagt: Alles sachlich debattieren. – Aber Sie, mit Ihrem Vorpreschen, Sie werden keinen Punktgewinn erzielen. Ihre Partei, lieber Kollege Ratzmann, das sei einmal deutlich gesagt, hat sich bei der Aufklärung des Visaskandals schlimmer
die so genannten etablierten Parteien jemals in vergleichbarer Situation getan haben.
Jetzt noch einmal zum Verfahren. Ich war bei der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden nicht dabei. Ich weiß aber, was mein Fraktionsvorsitzender öffentlich zu der Frage erklärt hat, wie wir mit den Verhaltensregeln umgehen wollen. Und ich weiß auch, was wir in der Geschäftsführerrunde und im Ältestenrat, wo Sie auch dabei waren, beredet haben.
In einer Situation, in der wir verabredet haben, dass wir die Verhaltensregeln überarbeiten wollen, um sie dann zum Bestandteil eines Gesetzes zu machen, verbunden mit der Bitte an die Verwaltung, das so zu formulieren, dass die aktuellen Debatten berücksichtigt sind, haben Sie bereits angekündigt: Das geht uns nicht weit genug, wir bringen einen eigenen Antrag ein. – Dann sagen Sie doch aber nicht, dass wir keine Veränderungen wollten. Das ist nicht wahr!
Wir haben vielleicht unterschiedliche Ansichten gehabt, unterschiedliche Herangehensweisen, aber sich jetzt hinzustellen, zu sagen, nur Sie seien die Guten, nur Sie wollten eine Veränderung, das weise ich für meine Person eindeutig zurück.
Zumindest, was meine Person betrifft!
Zweitens – was die Frage der Rechtsanwälte betrifft: Ich habe nur das zitiert, was Sie selber in Ihren eigenen Gesetzentwurf hineingeschrieben haben – nicht das, was Sie hier erzählt haben, sondern das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht. Darauf habe ich aufmerksam gemacht, und ich habe gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass auch andere Berufsgruppen bei der Veröffentlichung ihrer Einkünfte ein Problem haben. Ich habe dabei auf Arbeitsverträge hingewiesen. Sie können gern einmal Einblick in meinen Arbeitsvertrag nehmen. Das habe ich – wenn man so will; ausgesprochen habe ich es nicht – gegeißelt in der Richtung, dass dort etwas formuliert wurde, was nicht richtig durchdacht ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in einer langen Diskussion zunächst auf der Ebene der parlamentarischen Geschäftsführerin
)
Jetzt lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen Drucksache 15/2592-1 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. – Die Gegenprobe! – Das sind FDP, SPD und PDS. – Enthaltungen? – Die CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt, weil Zweites die Mehrheit war.
(D
Zum Ursprungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/2592 – das ist die gegenderte Fassung des Vier-Fraktionen-Antrags mit der Drucksachennummer 15/2567 – empfiehlt der Ausschuss gegen CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. – Die Gegenprobe! – Das sind SPD, PDS und FDP. Enthaltungen? – Die CDU. Das Zweite war die Mehrheit, damit ist auch der Antrag abgelehnt.
nen und Geschäftsführer – ich meine, mich daran erinnern zu können, dass das über einen Zeitraum von anderthalb Jahren war – versucht, in einem Konsens die Änderung der Geschäftsordnung hinzubekommen. Und ich glaube, das ist im Wesentlichen gelungen. Herr Goetze hat eben darauf hingewiesen – auch wenn der eine oder andere Vorschlag einer Fraktion auf Grund des konsensualen Vorgehens nicht berücksichtigt werden konnte. Dieser Vorschlag, den SPD, PDS, CDU und FDP gemeinsam vorgelegt haben, ist von den fachpolitischen Sprechern im Rechtsausschuss ausführlich beraten worden. Über die Debatte im Rechtsausschuss gibt es sogar ein Wortprotokoll. Ich kann mich daran erinnern, dass wir bei Einbringung des Antrags hier eine Debatte gehabt haben. Auch damals haben wir über den Sitzungsbeginn diskutiert und darüber, ob die Geschäftsordnung in männlicher oder weiblicher Form oder in beiden Formen gefasst wird. All diese Debatten sind geführt worden, weshalb man das hier jetzt abschließen kann. Auch ich weise noch einmal darauf hin, dass wir uns darauf verständigt haben, dass eine geschlechtsneutral formulierte Textfassung vorgelegt werden soll. Damit haben wir einen guten Kompromiss erzielt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Lindner! Man kann sich viel wünschen. Man kann auch viel fordern. Aber eine Regierungserklärung vor dem Parlament zu halten ist das vorzügliche Recht des Regierenden Bürgermeisters, zu dem er nicht verpflichtet werden kann. Das wissen Sie zu genau, Herr Dr. Lindner!
Der Antrag, den Sie heute gestellt haben, ist auch keine Idee von Ihnen. Sie haben von Ihren Kollegen im Bundestag abgekupfert, die einen ähnlichen Antrag gestellt haben.
Das wissen Sie noch nicht einmal!
Das können Sie mir nicht vormachen. Sie haben ihn abgekupfert und mitbekommen, dass man eine Regierung über solche Anträge nicht zu einer Regierungserklärung zwingen kann.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den Kommentar von Hans-Joachim Driehaus zum Artikel 55 der Verfassung von Berlin. Dort heißt es:
Der Senat von Berlin ist für sein politisches Handeln dem Abgeordnetenhaus von Berlin gegenüber verantwortlich, bleibt aber weisungsungebunden.
Herr Nolte hat schon auf die Richtlinien zur Regierungspolitik hingewiesen. In diesen Richtlinien der Regierungspolitik sind die politischen Schwerpunkte für die Arbeit oder die wichtigen Vorhaben des Senats in dieser Wahlperiode benannt.
Einfach nachlesen! – Daran können Sie die Arbeit des Senats bemessen und bewerten und für sich als Opposition daraus politisches Handeln im parlamentarischen Raum ableiten. Und wenn Sie die Drucksache für diese Richtlinien nicht zur Hand haben sollten, gebe ich Ihnen den Tipp, einmal im Internet unter „www.berlin.de“ nachzusehen.
Mit parlamentarischen Initiativen hat die Opposition die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Themen einzuholen, durch Anträge, durch Besprechungspunkte, durch Kleine und Große Anfragen, durch Aktuelle Stunden. Sie kann so versuchen, die Exekutive unter Druck zu setzen und zum Handeln zu bewegen. Aber offensichtlich ist es so, dass einem Teil der Opposition, offensichtlich jetzt auch der CDU-Fraktion in diesem Haus, die Themen ausgegangen sind. Sie flehen den Regierenden Bürgermeister förmlich an, doch endlich Themen für die Opposition zu benennen. Aber diese Schularbeiten müssen Sie schon selbst machen!
Die Liste könnte fortgesetzt werden, allein die Zeit erlaubt es mir nicht, dies zu tun. Natürlich werden Sie mit der Beantwortung der Fragen nicht zufrieden sein, weil Sie bekanntermaßen andere Vorstellungen haben. Dies ist aber kein ernsthafter Grund für eine Regierungserklärung nach dem Motto: Die FDP hat Fragen, lieber Regierender Bürgermeister, beantworte sie! – Das können Sie in der Fragestunde machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lieblingswörter der Opposition scheinen zurzeit Durchpeitschen und Hauruckaktion zu sein. Ich möchte bei dieser Gelegenheit sagen, dass Sie selbst bestätigt haben, dass über die Frage, wie zukünftig der LIT aufgestellt werden soll, schon seit längerem diskutiert wird. Das haben Sie selbst gesagt. Wenn ich richtig informiert bin, ist das entsprechende Gesetz zur Rechtsformänderung seit dem 18. August im Parlament. Ich kann mich daran erinnern, dass wir nicht nur einmal über die Rechtsformänderung im Verwaltungsreformausschuss gesprochen haben. Von Durchpeitschen oder Hauruckaktion kann an dieser Stelle keine Rede sein!
Ich möchte zunächst auf den Antrag der Fraktion der Grünen eingehen. Zu dem Punkt möchte ich an das anknüpfen, was Frau Flesch schon sagte, dass es bis auf den Punkt 3 hier insbesondere für die Rechtsform für den LIT unterschiedliche Positionen zwischen uns und den Grünen gibt, dass sich aber alle anderen Punkte in diesem Antrag in der Sache erledigt haben.
Es gibt inzwischen einen IT-Staatssekretär und ein ITKompetenzzentrum. Der Senat hat eine Verwaltungsvorschrift für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung erlassen. Die Verwaltungsvorschrift weist dem IT-Staatssekretär zentrale Steuerungsaufgaben zu, wobei das Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung nicht angetastet wird. Hier erfolgt eine klare Beschreibung der zentralen und dezentralen Verantwortung. Die zentralen Steuerungen beziehen sich unter anderem auf die Gewährleistung einheitlicher Verfahrensweisen und Standards für die Planung, Realisierung und Fortschreibung von IT-Maßnahmen. In dieser Konzeption kommt dem LIT, dem IT-Dienstleistungszentrum, eine besondere Bedeutung zu. Alle in diesem Haus waren sich einig – das ist hier schon gesagt worden –, dass der
LIT, sowie er jetzt existiert, schon lange nicht mehr den Anforderungen an einen modernen IT-Dienstleister, der er eigentlich sein sollte, entspricht.
Ziel ist es, den LIT zu einem kundenorientierten ITDienstleister zu entwickeln. Dafür müssen sowohl die Rahmenbedingungen für den LIT als auch die Strukturen des LIT verändert werden. Der LIT soll also professioneller arbeiten. Der enge Rahmen eines LHO-Betriebes und des öffentlichen Dienstes stellen dabei ein Problem dar. Um seine Aufgaben als IT-Dienstleister für das Land Berlin zukünftig besser erfüllen zu können, muss der LIT flexibel sein, um auf den Markt, der sich rasant entwickelt, agieren und reagieren zu können. Die Angebote für die Berliner Verwaltung müssen in diesem Bereich bedarfs- und zeitgerecht sowie zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Andererseits muss aber auch die politische Steuerung des IT-Einsatzes und die Umsetzung wichtiger politischer Projekte wie die Umsetzung des Masterplan E-Government gesichert bleiben.
Mit der Anstalt öffentlichen Rechts ist sowohl die notwendige Flexibilität als auch der Einfluss des Landes auf die Umsetzung der strategischen Ziele gewährleistet. Gerade auch unter diesem Aspekt haben auch andere Bundesländer genau diese Rechtsform der Anstalt öffentlichen Rechts für ihre LITs gewählt. Auch Verdi und die Beschäftigten des LITs haben diese Anstalt öffentlichen Rechts letztendlich gefordert, um flexibel auf den Markt reagieren zu können.
Mit einer GmbH wäre eine politische Steuerung durch das Land Berlin in dem erforderlichen Maß nicht möglich. Hinzu kommt, dass der LIT nach wie vor im Sicherheitsbereich und in hoheitlichen Bereichen Aufgaben erfüllen muss, die man nun einmal nicht privatisieren darf und kann.
Zu diesem Punkt hat übrigens Herr Fenske vom Landesrechnungshof gesagt: Wenn zu einer anderen Rechtsform übergegangen werden sollte, sei die Anstalt öffentlichen Rechts die beste Lösung.
Mit den von den Koalitionsfraktionen im Verwaltungsreformausschuss und Hauptausschuss eingebrachten Änderungsanträgen haben wir die Anregung des Landesrechnungshofs aufgegriffen und wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Kontrollmechanismen im „Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts – IT-Dienstleistungszentrum“ eingebaut.
So ist die Beteiligung des LIT an anderen Unternehmen oder auch Töchtergründungen nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich. Die Aufgaben und somit auch die Kontrollfunktion des Verwaltungsrats wurden gestärkt. So kann zum Beispiel die Übernahme von Bürgschaften nur mit Zustimmung des Verwaltungsrats erfolgen. Die Gehalts- und Stellenstruktur des Leistungspersonals im LIT bedarf der Zustimmung des Verwal
Wambach
tungsrates. Der LIT wurde im Vergaberecht auf eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis verpflichtet.
Auch ich möchte an dieser Stelle die tarifvertragliche Einigung zwischen der Innenverwaltung und Verdi erwähnen. Die PDS-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Zustandekommen einer tariflichen Einigung, die auch die Rahmenbedingungen der Beschäftigten beim Übergang des LIT in eine Anstalt des öffentlichen Rechts regelt, zumal hinter diesen Regelungen keine Schlechterstellung der Beschäftigten, sondern die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse analog zum öffentlichen Dienst steht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön! – Herr Wolf, ist Ihnen bekannt, ob bei dem Nachdenken über Gebührenerhöhungen möglicherweise auch über neue Gebührenstrukturen nachgedacht wird, um möglicherweise Sozialaspekte hineinzubringen oder einen gewissen Interessenausgleich zwischen den Verbrauchern in der Innenstadt und den Eigenheimbesitzern zu ermöglichen?
Vermutung, dass hier ein Bildungsauftrag erfüllt werden soll. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln. Wir werden diese Schule auch besuchen. Der Verein hat dazu eingeladen, die Schule zu besuchen, und Pressekonferenzen gegeben; ich empfehle allen Abgeordneten, sich ein eigenes Bild zu machen. Wir tun das. Ich betone noch einmal, das ist eine vorläufige Genehmigung nach Recht und Gesetz, keine Finanzierung.
Ansonsten begrüße ich es durchaus, dass offensichtlich, wenn ich das so sagen darf, ein sich entwickelndes türkisches Bürgertum gern möchte, dass seine Kinder in der zweiten Fremdsprache Türkisch lernen und das Abitur machen. Das ist ein sehr lobenswertes Ziel, und das kann auch in Schulen in freier Trägerschaft geschehen.
Danke, Herr Präsident! – Ich möchte den Wirtschaftssenator Herrn Wolf fragen: Wie bewertet der Senat die vom BSR-Vorsitzenden angekündigte Gebührenerhöhung auf Grund von nötigen Investitionen zur Müllverwertung, obwohl in diesem Zusammenhang von der BSR vor wenigen Wochen angekündigt wurde, dass ein Teil der Deponierückstellungen den Gebührenzahlern zugute kommen soll? Und nach welchen Kriterien wird die Preisbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft einen entsprechenden Antrag bearbeiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wellmann, ich muss Ihre Ausführungen teilweise energisch zurückweisen.
Erstens: Der Untersuchungsauftrag des Ausschusses betraf die Kalkulationsperiode von 1999/2000 und von 2001/20002. Sie haben selbst gesagt, dass Sie auch gerne über die vorherige Periode gesprochen hätten. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Senate dieser Zeit, so übersetze ich das mal, ihre Verantwortung vernachlässigt haben. Aber dann fällt der Vorwurf doch genau auf Ihre Fraktion, auf Ihre Partei zurück, denn wer ist denn bis 2000 Wirtschaftssenator gewesen?
Zweitens: Sie sollten auch überlegen, was Sie bezogen auf den Vorstand der BSR äußern. Man kann dem BSRVorstand sicher Mängel vorwerfen. Aber dass es sich um eine organisierte Verantwortungslosigkeit handelt, das möchte ich zurückweisen.
Wer solche Äußerungen hier tätigt, der versucht den Ruf der BSR zu beschädigen, und das muss man zurückweisen.
Ich möchte zunächst Herrn von Lüdeke für den ersten Teil seiner Rede danken, weil er versucht hat, noch einmal den Arbeitsauftrag des Sonderausschusses zu beschreiben. Das finde ich deshalb wichtig und bemerkenswert, weil er dann auch im zweiten Teil seiner Rede zu dem Punkt gekommen ist, zu dem er sich dann auch in einer Presseerklärung nach der Abschlusssitzung des Sonderausschusses geäußert hat. Da hat er als Ausschussvorsitzender gesagt, dass für ihn der Sonderausschuss eine Farce gewesen ist, weil der Sonderausschuss das System BSR nicht in Frage gestellt habe. Dies aber, Herr von Lüdeke, ist gar nicht der Auftrag des Sonderausschusses gewesen – Sie haben eben selbst die fünf Punkte vorgelesen, die Untersuchungsauftrag gewesen sind.
Die Schlussfolgerung der FDP aus der Arbeit des Sonderausschusses – und nun zitiere ich aus der Presseerklärung vom 23. März 2004:
Die enge Verflechtung von Politik und Unternehmen in Verbindung mit einem Monopol muss beendet werden.
Dies ist es, worum es der FDP in diesem Sonderausschuss gegangen ist: Die BSR als Landesunternehmen in Frage zu stellen. Herr Lindner hat vorhin noch einmal in dieselbe Kerbe gehauen, indem er die konsequente Privatisierung forderte. Das sollten wir an dieser Stelle einmal festhalten.
Die FDP – und, wie ich gerade festgestellt habe, auch Herr Wellmann – hat offensichtlich im Ausschuss nicht zur Kenntnis genommen, dass es der Wirtschaftssenator Wolf war, der den Gebührenskandal aufgedeckt hat und sofort handelte. Es wurden durch ihn in der Unterneh
Wellmann
mensleitung personelle Konsequenzen gezogen, und zwar sofort.
Auch die BSR selbst ergriff Maßnahmen, um zukünftig Fehler bei der Gebührenabrechnung zu vermeiden. Zu viel eingenommene Gebühren wurden inzwischen an die Vermieter, an die Hauseigentümer zurückgezahlt.
Der Ausschuss hat – Herr von Lüdeke und Herr Wellmann – genauso wie das von der BSR eingesetzte Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young nachgewiesen, dass die Fehler bei der Gebührenabrechnung, bei der Kalkulation selbst der offenbar unzureichenden Kommunikation auf der Vorstandsebene geschuldet waren sowie der mangelnden internen Revision.
Wir konnten in dem BSR-Sonderausschuss den Berichten der BSR-Vertreter entnehmen, was genau an diesen Punkten im BSR-Vorstand gearbeitet und nachgebessert wurde, um mögliche Pannen zu vermeiden. Aber: Pannen, Fehler und Vorkommnisse können durchaus auch in privat geführten Unternehmen auftreten.
Nein, da verharmlose ich an dieser Stelle gar nichts. Das ist durchaus auch in Privatunternehmen üblich.
Lieber Kollege Eßer, im Gegensatz zu Ihnen weiß ich, wovon ich rede, denn ich bin in Großunternehmen tätig gewesen.
Das Problem, das Herr Lindner, Herr von Lüdeke und Herr Wellmann haben, ist, dass sie im Ausschuss skandalisieren wollten und nichts gefunden haben, um skandalisieren zu können. Das ist ihr eigentliches Problem.
Die Annahme der FDP, dass der Fehler bei der Gebührenabrechnung aus einer Mixtur engsten Zusammenwirkens von Politik und den Landesunternehmen entstand und die Gebührenpanne schon strukturell in der staatsmonopolitischen Organisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung angelegt sei – so das Zitat der FDP –, zeigt, wie sehr doch die FDP in ihrer Ideologie, dass der Markt schon alles richten werde, verhaftet ist.
Fragen Sie, Herr Dr. Lindner oder aber auch die Grünen, doch einmal bei den Mieterorganisationen nach, wie viele Mieter sich regelmäßig mit falsch berechneten Betriebskosten privater Vermieter herumzuschlagen haben.
Einen breiten Raum in der Arbeit des Sonderausschusses nahm die „Entsorgungssicherheit 2005“ ein, so auch die Frage, wie und ob der Beschluss des Abgeordnetenhauses von der BSR und dem Lenkungsausschuss umgesetzt wird. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung war das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens noch nicht be
kannt. Die Entsorgungssicherheit ab 2005 ist nach dem abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren und der Vergabeentscheidung gesichert, und die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wurden in diesem Zusammenhang, Herr Wellmann, umgesetzt. Die Ausschreibung und Vergabe von 50 % des Berliner Siedlungsabfalls im Rahmen von Dienstleistung sowie eines PPP-Modells hat auch die vom Abgeordnetenhaus geforderten ökologischen Kriterien beinhaltet.
Zu dem Komplex „Deponierückstellungen“ steht der Bericht der BSR noch aus. Er sollte im Juni vorliegen. Ich lege aber wert auf die Feststellung, dass die BSR zu Recht Rückstellungen gebildet hatte, zumal es sich hier auch um eine Auflage des Umweltministeriums Brandenburg gehandelt hatte. Mit der Höhe und ob die Rückstellung notwendig war oder nicht, muss man sich noch befassen. Ich sagte bereits, dass dem Abgeordnetenhaus hierzu im Juni 2004 ein Gutachten der BSR vorgelegt werden und in den entsprechenden Fachausschüssen zur Beratung kommen wird.
Im Sonderausschuss wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Zinserträge aus den Deponierückstellungen in die Kalkulation der BSR einfließen müssen, um somit den Gebührenzahlern zu Gute zu kommen. Auch hier hat der Senat gehandelt: Mit der Tarifperiode 2003/2004 werden die Zinserträge aus den Deponierückstellungen in die Kalkulation mit einberechnet und können somit den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern zu Gute kommen.
Zu guter Letzt möchte ich noch etwas zum FDPAntrag sagen, der so schön mit der Formulierung umschrieben ist: Müllentsorgung in Berlin reformieren. Ich übersetze das in: privatisieren. Ganz locker schreiben Sie in Ihrem Antrag: Die Zielvereinbarung zwischen BSR und dem Land Berlin wird aufgehoben. Ich vermute, Herr von Lüdeke und Herr Dr. Lindner, Sie haben die Zielvereinbarung gar nicht gelesen, oder Sie haben sie gar nicht verstanden.
Die Zielvereinbarung mit der BSR – im Übrigen, Herr Wellmann, aus dem Jahr 2000 – soll zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit und, liebe FDP, der Wettbewerbsfähigkeit führen. Dabei soll bis 2015 die Wettbewerbsfähigkeit der BSR erreicht werden. Im Gegensatz zu Herrn Wellmann denke ich, die BSR ist auf einem guten Weg. Mit dieser Zielvereinbarung hat die BSR einen Beitrag zur Entlastung des Landeshaushaltes geleistet, mit einer Summe von rund 805 Millionen DM – heute in etwa 400 Millionen €.
Diese Zielvereinbarung sichert der BSR die derzeitige Rechtsform zu. Wer diese Zielvereinbarung aufkündigen will, Herr Dr. Lindner, der muss auch sagen wie und der muss die Frage beantworten, wie das Geld, das das Land Berlin eingenommen hat, dann wieder zurückgezahlt werden soll. – Am Schluss halte ich fest: Die FDP will die Privatisierung, und nichts weiter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom November 2003 wurde – eine Verständigung zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen vorausgesetzt – die Einrichtung von bezirklichen Ordnungsämtern für den heutigen Tag beschlossen. Inzwischen haben sich die Bezirksbürgermeister und der Senat auf die Einrichtung von Ordnungsämtern verständigt, und der Startschuss ist für den 1. September vorgesehen.
Wir wollen mit Ihnen im Rahmen der Aktuellen Stunde über die Einrichtung und die Aufgaben der Ordnungsämter diskutieren – vor allem auch vor dem Hintergrund, dass in den letzten Tagen in den Medien viel über dieses Thema berichtet wurde und dabei die Frage nach der Bewaffnung der Kiezpolizei in den Fokus der Berichterstattung geraten ist: Schlagstock oder kein Schlagstock? Handschellen oder keine Handschellen? – Dies schienen die zentralen Fragen bei der Einrichtung der Ordnungsämter zu sein. Als Beispiel nenne ich einige Überschriften aus Tageszeitungen: „Mit Schlagstock und Handschellen auf Streife“, „Kiezstreifen mit Spray, Schellen und Knüppeln“. Im „Berliner Kurier“ heißt es: