Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

Dann komme ich zu der Anlage 7. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen bis auf die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Dann war Ersteres die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wer enthält sich? – Die Grünen.

Wer der Anlage 8 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Einzelne Enthaltungen sind zu Protokoll zu geben.

Damit sind alle acht Anlagen einzeln und die Vorlage Drucksache 15/1770 insgesamt mit der redaktionellen Änderung unter Berücksichtigung der Beschlussempfeh

Präsident Momper

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das wir behandeln heißt: Der Senat und seine Staatssekretäre. Wir haben ein Kommen und Gehen und leider auch so ein Geschmäckle des sicheren Bleibens. Gekommen ist Susanne Ahlers für Esther Schröder, die gegangen ist, bevor sie eigentlich angekommen war. Das Bleiben wurde Frau Ahlers versüßt. Nach einem Jahr im Amt ist sie nun überraschend – der Senat sagt „natürlicherweise“ – bereits Beamtin auf Lebenszeit mit allen Folgen geworden.

Gegangen ist unter skandalösen Umständen auch Staatssekretär Bielka. Dazu gab es vollmundige Erklärungen. So sagte beispielsweise der PDS-Fraktions- und Parteivorsitzende Liebich: „Dies“, der Vorgang Bielka, sei „ein starkes Stück altes Westberlin, das sich konserviert“ habe. Genau das habe die PDS überwinden wollen. Angeblich sollten solch verheerende Signale künftig unbedingt vermieden werden. Das war wohl nichts, denn wir haben hier einen Fall, der in den letzten Tagen ähnliche Dimensionen bekommen hat.

lung angenommen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so.

Die lfd. Nr. 26 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Lfd. Nr. 26 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Abschiebestopp für Roma

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 15/2214 Antrag der Grünen Drs 15/2116

Der Dringlichkeit wird ersichtlich nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der Grünen die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Wer so gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/2214 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Das sind SPD, PDS und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU. Dann ist der Antrag angenommen. Wer enthält sich der Stimme? – Die Grünen enthalten sich.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 27:

Zusammenstellung

Vorlagen – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 VvB

Drs 15/2161

Das ist die Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen. Die Fraktion der SPD wünscht die Überweisung der lfd. Nr. 3 der Zusammenstellung, das ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, VO-Nr. 15/144, an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht dazu. Dann wird so verfahren.

Weitere Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Dann stelle ich fest, dass das Haus von den übrigen zwei Verordnungen Kenntnis genommen hat.

Die lfd. Nr. 28 ist durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen nun zur

lfd. Nr. 29:

Missbilligung des Senators für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Antrag der CDU Drs 15/2162

Für die Beratung steht den Fraktionen nach der Geschäftsordnung jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragstellende

Fraktion der CDU in Person von Herrn Goetze, der jetzt das Wort hat. – Bitte schön, Herr Goetze!

[Frau Dr. Hiller (PDS): Jetzt übertreiben Sie aber!]

Dann haben wir auch noch die Senatsverwaltung von Herrn Flierl und das, was sich dort ereignet hat. Da hatten wir zunächst die Staatssekretärin für Kultur, Krista Tebbe, die ihren Chef wegen angeblicher inhaltlicher Differenzen verließ, und den Staatssekreträr für Wissenschaft, Peer Pasternack, der seinen Unmut über die Berliner Verhältnisse zum Anlass nahm, mit dem vorgeschobenen Grund der Einführung von Studiengebühren PDS und SPD zu verlassen und der Hauptstadt Ade zu sagen. Dabei steht noch immer im Raum, dass sich Pasternack seinen Abgang ordentlich versüßen ließ, ein Auftrag für ein Gutachten seiner ehemaligen und gleichzeitig zukünftigen Fakultät habe die Rückkehr in die Provinz erleichtert, so heißt es. Lassen wir das einfach einmal so stehen.

[Beifall bei der CDU – Liebich (PDS): Behaupten wir das einfach mal!]

Wir machen Ihnen, Herr Flierl, den Vorwurf, dass Sie mit Ihrem Handling dieser Angelegenheiten und auch mit der aktuellen Angelegenheit dem Land Berlin Schaden zugefügt haben.

An zweiter Stelle unserer Erörterung steht Ihr Verhalten hier im Parlament, steht Ihr Verhältnis zu Ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament und damit auch die Frage, wie Sachverhalte, die Sie beispielsweise dem Parlament in der Beantwortung von kleinen Anfragen und Reden mitteilen, zu bewerten sind. Das, was Sie in dem konkreten Fall geäußert haben, entsprach in der Form nicht den Tatsachen oder war mehr als geschönt und interpretiert und daher sicherlich mit Ihren Informationspflichten gegenüber diesem Haus nicht vereinbar.

Wir bewerten in keiner Weise die Situation von Herrn Krausz. Hier gilt die Unschuldsvermutung.

Aus diesem Grund, Herr Senator, sprechen wir Ihnen hier heute die Missbilligung aus. Ich hoffe, dass sich das Haus in der Würdigung der ganzen Umstände, die mehr Fragen aufwerfen, als sie bisher beantwortet haben, diesem Antrag und diesem Votum von uns anschließt. – Vielen Dank!

Danke schön! – Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Dr. Flemming. – Bitte sehr!

[Hoff (PDS): Aber eine Kampagne starten!]

Und dazu werden wir deswegen auch nicht Stellung nehmen. Wir müssen uns aber mit dem befassen, was sich der Senator mit der Öffentlichkeit und dem Berliner Parlament geleistet hat. Da heißt es in den im Anschluss veröffentlichten Agentur- und Zeitungsmeldungen, dass nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren, um das es hier ging, schon seit 2001 anhängig sei und dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Kultur, Sie namentlich, Herr Senator, von den gesamten Vorgängen seit dem 9. September gewusst hätten. Das haben Sie uns in der Abgeordnetenhaussitzung nicht mitgeteilt.

Woher hatten Sie diese Information? Diese Frage stellt sich. Sie ist natürlich in der Folge der Berichterstattung aufgeworfen worden. Stammen diese Informationen, so wurde in der Presse gemutmaßt, eventuell aus der Personalakte, die Sie eingesehen haben? Handelt es dabei möglicherweise um verdeckte Ermittlungen, und haben Sie denjenigen, gegen den ermittelt wurde, erst davon informiert, dass es solche verdeckten Ermittlungen gab?

[Liebich (PDS): Hat Einsicht in die Personalakte – so ein Quatsch!]

War Herr Krause eventuell in dieser Weise

[Gaebler (SPD): Krausz!]

Krausz, in dieser Weise hier entsprechend von Ihnen in irgendeiner Form gewarnt oder informiert worden? Die Fragen sind in der Öffentlichkeit gestellt worden. Deswegen ist die Frage hier in diesem Haus, was die Personalauswahl seiner Person heute noch für ein Standing für diese Stadt hat. Was kann ein solcher Staatssekretär für den ausgewählten Bereich noch leisten? Was hat es für einen Ansehensverlust für Ihre Verwaltung und insgesamt für das Land Berlin gegeben? Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

Es hieß, dass Sie die Hamburger Staatsanwaltschaft gebeten haben sollen, das Verfahren zu beschleunigen. Das ist ein etwas merkwürdiger Vorgang. Wer hat schon diese Möglichkeit? Auch hier ist eine Interessenlage zum Ausdruck gekommen, die mit denen des Abgeordnetenhauses und denen der Öffentlichkeit in keiner Weise in Einklang zu stehen scheint. Warum gibt es hier eine Sonderbehandlung? Das ist bis heute offen geblieben. Sie haben die Tatsache, dass Sie sich zunächst nicht im Parlament geäußert haben, dass Sie dann aber die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen öffentlich gemacht haben, damit begründet, dass sie ansonsten hätten beeinflusst werden können. Eine Information des Parlaments beeinflusst die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Ihre Bitte nach Hamburg, das Verfahren zu beschleunigen und schnell zum Abschluss zu bringen, beeinflusst dies offensichtlich nicht. Das ist ein sehr merkwürdiges Verständnis.

[Beifall bei der CDU]

[Beifall bei der CDU]

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Missbilligungsantrag ist misslich für den Senator und auch für den Senat. Dieser Missbilligungsantrag ist eine Auszeichnung für den Senator. Ich werde auch begründen, warum dies so ist. Dieser Senator hat sich, wie es als Dienstherr auch für künftige Mitarbeiter notwendig ist, vor diesen gestellt, er hat seine Dienstherreneigenschaften wahrgenommen. Er hätte sich strafbar gemacht, wenn er etwas anderes gesagt hätte, als er hier geäußert hat.

Herr Zimmer, Sie haben den Antrag unterschrieben. Das ist etwas, was ich Ihnen nicht zugetraut hätte.

[Gram (CDU): Doch, er kann schreiben!]

Das kann er nicht! Das kann ich Ihnen genau sagen.