Die Krönung dieses so genannten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens war, dass der Änderungsantrag aus dem Arbeits- und Frauenausschuss 30 Minuten vor der Schlussabstimmung als Tischvorlage hineingereicht wurde ohne Möglichkeit irgendeiner Überprüfung, obwohl die Sitzung des Ausschusses über eine Woche zurücklag. Eine ordentliche und offizielle Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen an den Verwaltungsreformausschuss – das haben auch Sie, Herr Dr. Zotl zugestanden –, hat es nie gegeben. Auch egal. Gaebler, diesmal sogar im Verwaltungsreformausschuss: Abstimmung – Mehrheit – durch mit der Sache! Das, meine Damen und Herren, ist die Pervertierung der parlamentarischen Demokratie.
dass alle Veränderungen des öffentlichen Dienstrechts im Bereich des Umgangs mit dem Personalüberhang auf entschiedenen Widerstand stoßen. Dies sei auch so beim Stellenpool. Er empfahl zu überlegen, ob wir den Bedenken, die von Bedenkenträgern und Lobbyisten ständig vorgetragen werden, nachgeben oder ob wir endlich dazu kommen, einen zentralen Stellenpool auf den Weg zu bringen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eben für eine Weile das Gefühl, dass wir hier am Thema vorbeireden, Herr Kollege Doering. Dass wir einen Stellenpool brauchen und auch einen wollen, ist völlig unstreitig.
Es geht hier um die Frage, wie wir diesen Stellenpool gestalten. So, wie Sie ihn vorschlagen – das ist auch die Diskussionsgrundlage –, wird es nicht gehen.
Ich sage gleich zu Beginn meiner Ausführungen: Sie haben wieder einen Gesetzentwurf zusammengebastelt, der handwerklich grottenschlecht ist. Dieser Senat ist wieder in der Verantwortung wie beispielsweise nach dem verfassungswidrigen Haushalt. Auch die Koalitionsfraktionen sind unmittelbar in der Verantwortung, zum wiederholten Mal eine Parlamentsmehrheit für ein völlig unakzeptables Gesetzesvorhaben ermöglichen zu müssen.
Die Intelligenten unter Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und PDS, müssten doch inzwischen schlecht schlafen, wenn sie an die Geisterfahrervorhaben dieses Senats denken. Begründete Einwände von Mitarbeitervertretungen sind egal, Rechtsgutachten sind egal, die Ausführungen des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes sind egal, das Verfassungsgerichtsurteil ist völlig egal. Sie fahren die Stadt vor die Wand, Hauptsache, der Spaßfaktor ist dabei. So kann man es auch machen.
Schlimm ist nur, wenn Sie nicht mehr wahrnehmen, wann und wie parlamentarische Rechte berührt werden. Dafür ist dieses Gesetzgebungsverfahren beispielhaft. Sie haben alle Sensoren abgeschaltet und die Parteitaktik zum wiederholten Mal über die Pflicht eines gewählten Volksvertreters gestellt. So geht das nicht. Das ganze Gesetzgebungsverfahren ist schon hier im Parlament handwerklich völlig unzulänglich gelaufen. Es wird vom Senat ein Gesetzentwurf eingebracht, danach gibt es ein bahnbrechendes Urteil des Landesverfassungsgerichts. Anstatt das Ganze seriös zu überprüfen, sagen Sie, es sei egal, sie zögen das durch.
Sie machen aus der gewählten Volksvertretung eine parteitaktische Veranstaltung, und da haben Sie etwas falsch verstanden, verehrte Kollegen von der SPD und der PDS, denn das lassen wir uns grundsätzlich nicht mehr gefallen.
Jetzt ist Schluss mit handwerklich schlechter Arbeit und rechtlich nicht haltbaren Gesetzen. Ob Sie hier mit einer „Dilettantenstadlmehrheit“ durchziehen oder nicht, spätestens seit dem Verfassungsgerichtsurteil müsste Ihnen klar geworden sein: Wenn Sie das Recht brechen, werden wir Sie – und damit spreche ich, glaube ich, für alle Oppositionsparteien – ganz konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaates stoppen.
Selbst der Finanzsenator hat in der Sitzung des Rechtsausschusses offen eingeräumt, dass die Versetzung der Dienstkräfte in die Stellenpoolbehörde ein wunder Punkt ist. Er berichtete dem staunenden Publikum aus der entsprechenden Senatssitzung:
Man hatte nicht den Mut, zu sagen: Okay, dann haben sie frei, bis eine andere Aufgabe gefunden wird, oder sie werden irgendwo zentral zusammengefasst. Da hat man sich gewisse Bildzeitungsüberschriften vorgestellt und dann Abstand genommen. Der Senat weiß aber, dass dies eine gewisse Inkonsistenz ist.
So werden hier Gesetze gemacht: Mit Rücksicht auf die Bildzeitung statt mit Rücksicht auf die Rechtsprechung und bestehende Gesetze! So geht das nicht!
Jetzt zur inhaltlichen Kritik an dieser Gesetzesvorlage: Was seitens des Senats insgesamt fehlt, das ist ein Personalentwicklungskonzept für das Land Berlin. Das haben Sie über zwei Jahre nicht auf die Reihe bekommen,
obwohl in der zweiten Jahreshälfte 2001, Herr Doering, darüber einvernehmlich mit den Mitarbeitervertretern in der damaligen Landeskommission für Verwaltungsmodernisierung gesprochen wurde. Dann war Abrisskante.
Jetzt kommen Sie mit Ihrem Gesetz im Alleingang und wollen eine zentrale 80-Mann-Behörde einrichten, ohne ein Wort über die Einbindung externer Professionalität, ohne einen Plan zum Thema Mitarbeiterqualifizierung und ohne einen Gedanken an moderne Instrumente wie Outplacement oder Zielorientierung.
Den realen Einsparungseffekt Ihrer Zentralkonstruktion haben Sie auch mit keiner einzigen Zahl belegt. Der Umstand, dass nach Inkrafttreten Ihres Gesetzes künftig drei Personalräte bei der Versetzung eines Beschäftigten mitbestimmungspflichtig sind,
bereitet Ihnen auch keine Kopfschmerzen. Da hat selbst der Hauptpersonalrat seine Bedenken angemeldet, was Ihnen aber offensichtlich auch egal ist.
Sie schaffen ein bürokratisches Monstrum, das zentralistisch und anonym ist, und schaffen gleichzeitig funktionierende Strukturen – Herr Doering hat dies erwähnt – eines dezentralen Personalüberhangmanagements völlig ab. Das ist das Schlimmste an der Sache. Sie tun so, als gäbe es da bisher gar nichts, was Sie jetzt vorhaben, sei etwas völlig Neues. Weit gefehlt: 70 % Vermittlungsquote bei Überhangkräften in dezentralen Strukturen, hauptsächlich innerhalb der Bezirke. Bei den Kitas sind es sogar 97 %. Das wollen Sie abschaffen! Das hat selbst der Rechnungshof scharf kritisiert, Herr Doering, aber das ist Ihnen ja auch egal.
Wir haben Ihnen ein zweistufiges Modell vorgeschlagen. Erste Stufe: Vermittlung innerhalb der Ursprungsbehörde. Zweite Stufe: Für den verbleibenden Rest der Stellenpool. Dieser dann aber bestimmt nicht mit über 80 Beschäftigten, kein Durcheinander mit drei Personalvertretungen, kein unnötiger bürokratischer Aufwand so wie bei Ihrem Modell, bei dem Tausende von Personalakten auf die Reise gehen müssen, stattdessen intensive und direkte Betreuung vor Ort. Sie wollen anonymen Zentralismus. Wir wollen die dezentrale Verantwortung für die Personalwirtschaft erhalten.
Ihr Gesetz ist aber auch rechtlich hochgradig riskant. Sie würden mit diesem Modell beim ersten Arbeitsgerichtsverfahren sofort scheitern. Das wird nicht lange auf sich warten lassen, weil die Diskussion über die dienst- und arbeitsrechtlichen Fallstricke schon voll im Gange ist.
Ja, ein Satz noch. – Sie wollen – trotz Verfassungsgerichtsurteil und Artikel 89 der Verfassung – sogar eine Außeneinstellung für eine B 3-Stelle vornehmen, und das, obwohl Sie selbst in der Finanzverwaltung mindestens einen Bediensteten nach B 3 besoldet im Stellenüberhang haben. Ich halte das für skandalös.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Sie können in der derzeitigen Situation keine neue Zentralbehörde einrichten, die dauerhaft Kosten verursacht und die existierende und funktionierende Verwaltungsstrukturen ersetzt, ohne dass Sie überhaupt nur ansatzweise einen Einspareffekt beziffern können.
– – dass Ihr Vorhaben am Ende rechtlich gar nicht haltbar ist. Ich fordere Sie auf: Kommen Sie zur Vernunft! Ziehen Sie diese Gesetzesvorlage zurück!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man den Kollegen Wambach im Ausschuss oder aber hier hört, hat man immer das Gefühl, es geht nicht um die Regelung der Überhangsituation in der Berliner Landesverwaltung, sondern um den Untergang des Abendlandes, des christlichen – das wahrscheinlich dabei noch besonders betont.
Schließlich – Herr Wambach hat das eben noch einmal mit Vehemenz vorgetragen und an uns appelliert – waren es dann allenfalls vier Zeilen einer Änderung durch die Koalition, die der CDU dazu dienten, mitzuteilen, dass man nicht an der Abstimmung teilnehmen werde. Er könne die Paragraphen nicht nachschlagen, sagte der ehrenwerte Kollege Wambach. Aber was hatte er denn eigentlich mitgebracht, wenn er die Paragraphen nicht nachschlagen konnte? Hat er den Gesetzestext nicht in der Tasche gehabt, oder hatte er nur die üblichen Luftnummer der CDU?
Dem dient dieser Stellenpool. Wir alle wissen, dass er rechtliche Probleme mit sich bringt. Das ist aber so, wenn man etwas Neues einführt. Wie uns allen bekannt ist, können allgemeingültige Gesetze nur allgemeine Regeln treffen. Es wird Fälle geben, in denen Bedienstete des Landes gegen Versetzung klagen, und es werden auch einige Recht bekommen. Das ist aber schon jetzt so. Sehen Sie sich an, was bei den Gerichten los ist. Wenn Versetzungen angefochten werden, werden nicht alle Klagen der Bediensteten abgewiesen. Bedienstete bekommen Recht, wenn bei Versetzungen oder Versetzungen in den Überhang Fehler gemacht worden sind. Deshalb sagt aber niemand, das Berliner Beamtenrecht oder die Regelungen des BAT seien insgesamt rechtswidrig – so wie man hier den Eindruck gewinnt. Wir müssen sehr darauf achten, wie es im Einzelfall aussieht, aber insgesamt wird hier ein Weg eingeschlagen, der aus Sicht eines Dienstherren, der auch Fürsorgepflichten hat, der richtige ist. Für die Bediensteten im Überhang wird dafür gesorgt, dass sie ausbildungs- und besoldungsgemäß eingesetzt werden. Auf diesem Weg wird ihnen eine neue Dienststelle besorgt.
Hier geht es nur darum, lieber Kollege Wambach, dass wir eine vernünftige Regelung für eine Situation finden, die – das hat Kollege Doering ausführlich beschrieben – dadurch gekennzeichnet ist, dass wir Personal abbauen, jedenfalls was die Stellen betrifft, aber immer noch das Personal und die Kosten dafür haben. Das muss endlich geregelt werden.
Hier wird das immer fleißig gefordert. Das ist so wie bei anderen Regelungen, so zum Beispiel der Baumschutzverordnung oder Ähnlichem, da gibt es wieder andere, die dann aufschreien. Es wird immer gesagt, der Stellenpool müsse her und es müsse alles geregelt werden, aber wenn es dann konkret wird, fängt man an, irgendwelche Haare in der Suppe zu finden und zu sagen, dass es so nicht gehe.
Teile der Oppositionsparteien haben in den Ausschussberatungen bemängelt, nicht genügend Zeit für die Beratung zu haben. Dann wollen wir doch einmal sehen, wie das aussah. Der Rechtsausschuss – das ist bereits gesagt worden – hatte gemeinsam mit dem Verwaltungsreformausschuss eine Anhörung durchgeführt – übrigens mit ähnlichen Ergebnissen und Hinweisen auf Problemlagen wie bereits in der früheren Anhörung des Ausschusses für Arbeit, die bereits am 21. Mai 2003 stattgefunden hat. Die Anhörungen im Rechtsausschuss und im Verwaltungsreformausschuss dauern eigentlich länger. Der Fraktionsvorsitzende der FDP hatte sich aber darauf eingestellt, dass Rechtsausschusssitzungen immer um 15 Uhr beendet sind. Das war bisher auch immer so üblich. Er hatte einen anderen Termin, also fand er Probleme im Gesetzentwurf, erklärte, dass er sowieso keine Zeit habe, aber wegen der so genannten Probleme werde die FDP nicht mitstimmen.
Damit hat er aber gleich auch das Stichwort für die CDU gegeben, die dann auch auf den Gedanken kam, dass man dann eigentlich gar nicht mehr mitstimmen kann. Alles das, nachdem zum Beispiel die FDP seit über einem Jahr den Senat kritisiert, dass dieser Stellenpool nicht kommt. Immerhin enthielt sich die FDP dann im Hauptausschuss der Stimme.
Wie die realen Verhältnisse waren, erkennt man aber an der durchaus kritischen Stellungnahme des Landesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, Herrn Jetschmann. Der sagte nämlich – wenn man das einmal auf die knappe Beratungszeit bezieht –: „Der Stellenpool hat eine lange Geschichte.“ – So ist es auch. Wir haben lange darüber geredet, nicht nur in den fünf Jahren seit dem Dezember 1998, sondern auch gerade in den letzten Monaten ist darüber intensiv gesprochen orden. w
Die Zeit für die Beratung schien auch der CDU augenscheinlich zu kurz zu sein. Immerhin legte die CDU einen Entwurf für ein Personalkostensenkungsgesetz vor. Dass die darin vorgesehene private Bewirtschaftung, liebe Kollegen der CDU, möglicherweise noch mehr rechtliche