Bernd Schimmler
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat, dass so viele Nullen in der Fraktion der Grünen sind, haben wir auch nicht immer vermutet.
Als wir am letzten Sitzungstag des Untersuchungsausschusses fertig gewesen sind und der Vorsitzende feststellte, dass der mit allen Anlagen ca. 900 Seiten umfassende Bericht des Ausschusses angenommen worden sei, haben viele aufgeatmet, angesichts mancher schwer nachvollziehbaren Wünsche mancher Ausschussmitglieder auch die Mitarbeiter der Verwaltung. Dem Dank des Ausschussvorsitzenden an die Kollegen Hoffmann, Keßler, Rama und Frau Spangenberg möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich anschließen.
Ich danke an dieser Stelle auch für die gute Leitung und das Aufeinanderzugehen, um alle in das Boot zu bekommen, dem Vorsitzenden Frank Zimmermann.
Der Untersuchungsausschuss Bankgesellschaft unterscheidet sich von vielen Untersuchungsausschüssen dadurch, dass alle Teilnehmer ein Aufklärungsinteresse hatten. Zwar haben die Oppositionsparteien dem Bericht einen eigenen Teil der Einschätzung der Ergebnisse angefügt – so forderte die FDP wie auch heute mit einem Antrag, alle wirtschaftlichen Beteiligungen des Landes Berlin sofort zu verkaufen, so z. B. alle Wohnungsbaugesellschaften –, aber das ist sicher teilweise Wahlkampfkolorit.
Wenn in Ihrem heutigen Antrag für das, was abgelaufen ist, sozusagen als Titel steht: „Das Berliner System der Staatswirtschaft“ oder „Die Ineffektivität der Staatswirtschaft Berlin“, kann ich Ihnen nur sagen: Die Manager, die in der Bankgesellschaft Mist gebaut haben, haben versucht, sich so darzustellen, als seien sie die größten Privatbanker Deutschlands, und dabei haben sie genauso Mist gebaut wie die Hypo-Vereinsbank und die Deutsche Bank mit ihrem Herrn Schneider. Sie haben versucht, kleine Kapitalisten zu spielen. Wären es vernünftige Staatswirtschaftler gewesen, wären sie vorsichtiger gewesen!
U, Nicolas Zimmer.
sozusagen an den Schaltstellen dieser Bank saß und nicht, wie man manchmal denken könnte, wenn man manche Äußerungen über ihn hört, in der Rolle eines Frühstücksdirektors, sondern in der Rolle eines Mannes, der richtig zugelangt hat. Das ist ein beträchtlicher Unterschied.
Lassen Sie mich doch erst ausreden! Sie müssen doch nicht immer dazwischenrufen! – Auch sie wurde abgespeist mit Wirtschaftsprüfungsberichten. Sie hat dann – das ist bei vielen Aufsichtsratsvorsitzenden immer wieder festzustellen, die viele Jahre ein derartiges Amt bekleiden – irgendwann nicht mehr nachgehakt. Man hätte es natürlich versuchen können. Aber das lag in der Zeit. Heute haben wir nicht mehr diesen Glauben an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wie das damals der Fall gewesen ist. Der Untersuchungsausschuss jedenfalls hat diese Zuversicht in die Vorschläge von Wirtschaftsprüfungsberichte verloren. Wir haben deshalb im Ausschuss Vorschläge zur Prüfung schärferer Haftungsregelungen und Strafbestimmungen für leichtfertige Wirtschaftsprüfungsberichte gemacht. Es kann nicht sein, dass testiert wird, dass alles in Ordnung ist, und man dann nach drei Monaten kommt und sagt: Das haben wir so nicht gemeint!
Hätten sie lieber zugehört, was eine Mitarbeiterin des Rechnungshofes in der Frühphase gesagt hat! Leider ist der Senat auf diese Anregung nicht eingegangen. Augenscheinlich hat man das nicht einmal gelesen. Sie hat damals schon schlicht und einfach diese Kette der Haftung aufgezeigt. Hätte man sich daran gehalten, dann wäre einiges nicht passiert!
Ja, das ist manchmal so bei rückwirkenden Betrachtungen!
Wir konnten einen einheitlichen Bericht erstellen, dem alle mit Ausnahme des Kollegen Stadtkewitz zustimmten. Er hat deutlich gesagt, dass er in den wesentlichen Punkten zustimme, und hat nur einige Anmerkungen insbesondere zur Person Landowsky gemacht, die er sicher nachher noch vortragen wird. Anders als Herr Braun, der Vorsitzende des Ausschusses zur Tempodrom-Affäre, der, keinerlei Neutralität achtend, sich bei seinem Bericht im Plenum nur bei den Oppositionsparteien bedankte und einseitig Wunschergebnisse vortrug, hat der Vorsitzende Frank Zimmermann einen Bericht vorgetragen, der deutlich macht, dass ein Untersuchungsausschuss auch jenseits aller parteipolitischen Querelen ein Aufklärungsinteresse in der Sache hat und das auch erfolgreich zu Ende führen kann.
Im Ergebnis der Befunde wird deutlich, dass die gesamte Politik dem Größenwahn einer vermeintlich expandierenden Stadt erlegen war. Vielleicht mit Ausnahme der Abgeordneten der Grünen, Michaele Schreyer, die frühzeitig gewarnt hat.
Man glaubte den Prognosen zum Wachstum der Stadt. Das kann man nicht vorwerfen, aber man steuerte auch nicht um, als sich Mitte der neunziger Jahre die Prognosen änderten. Auch die Sozialdemokraten waren blauäugig und haben selbst bei ihren Aussagen im Untersuchungsausschuss nicht erkannt, dass ihre Entscheidungen falsch waren. Insoweit hat Frau Oesterheld durchaus Recht: Es ist ein Kind der großen Koalition und der damaligen Zeitentwicklung. Getoppt wurde allerdings diese Haltung des Nicht-ErinnernWollens durch den damaligen Senator Pieroth, der sich an nichts erinnern konnte, nicht einmal, wer sein damaliger Parlamentsreferent war, nämlich der im Saal anwesende heutige Fraktionsvorsitzende der CD
Er musste damals ja selbst lachen, als er das hörte!
Auch der Versuch, die Rolle von Klaus-Rüdiger Landowsky herunterzuspielen, übersieht im Vergleich mit dem immer wieder zitierten Ditmar Staffelt, dass der eine von ihnen in der Bank beschäftigt war, und zwar in herausragender Tätigkeit,
Ein besseres Licht auf die Politik warfen andere, zum Beispiel die gerade von Frau Oesterheld zitierte Annette Fugmann-Heesing. Sie war eine der wenigen Aufsichtsratsmitglieder, die konsequent nachgefragt und die Fondskonzeption hinterfragt haben.
Auch hinsichtlich der Blockadehaltung des BaFin hat der Ausschuss auf Vorschlag der SPD-Fraktion eine Neuregelung vorgeschlagen. Es darf nicht sein, dass eine der obersten Bundesbehörden, die allein befugt ist, eine landeseigene Bank zu prüfen, einem Untersuchungsausschuss, also dem Vertreter des Eigentümers, keine Information über die eigenen Erkenntnisse gibt und das auch noch damit begründet, dass es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gebe. Das war dummerweise auch noch eine für Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus Anlass der Schießerei vor dem Israelischen Konsulat. Das kann man doch wohl nicht miteinander vergleichen! Das wäre so, als wären wesentliche außenpolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland betroffen. Dabei ging es nur darum, dass aufgeklärt werden sollte, welche Kenntnisse eine Prüfungsgesellschaft über das hat, was in der Bank gelaufen ist. Die Denkweise ist schon allein bemerkenswert. Deshalb hatten die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland – alt – Recht, als sie in den sechziger Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagten, als die Bundesregierung damals an den Ländern vorbei – früher war das Ländersache – das Bundesamt für das Kreditwesen errichten wollte. Die Länder sind damals bedauerlicherweise am Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Diesen Dank, Herr Zimmermann, kann ich – auch wenn ich Sie in dieser Zeit ein wenig persönlich schätzen gelernt habe – an Sie als Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses leider nicht weitergeben. Als Sie nach Herrn Benneter den Ausschussvorsitz übernommen haben, war die CDU skeptisch. Sie waren in der Gründungsvorbereitung Mitarbeiter des SPD-Fraktionsvoristzenden Staffelt und später Pressesprecher der Finanzsenatorin Fugmann-Heesing. Die CDU hat Sie damals für befangen gehalten. Trotz einiger Ansätze von Neutralität – ich sage das hier ganz unbenommen – haben Sie immer wieder versucht, die unbestrittene
ist ja gut, Herr Klemm, lassen Sie mich mal ausreden, ich habe nur 10 Minuten Zeit – Verantwortung, die Ihre Partei an dieser Bankenkrise hat, die Verantwortung der Berliner SPD, nicht deutlich werden zu lassen, manchmal sogar zu verschleiern. Ihr Einsatz im Bericht für die entstellte Darstellung der Rolle insbesondere der damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing hat diese Befangenheit leider auch immer wieder und bis zuletzt bestätigt.
Dürfen die Menschen im Wahlkampfjahr überhaupt etwas anderes erwarten? Untersuchungsausschüsse, das haben wir in unserer Zusammenfassung geschrieben, sind zugleich auch immer politische Kampfinstrumente, die natürlich auch gern im Wahlkampf benutzt werden. Ist es doch leicht, auf die Vorverurteilung der CDU im Jahr 2001 aufzubauen und ihr weiterhin allein, völlig allein, die Verantwortung zuzuordnen. Nur wer die Ursache kennt, wer die wirklichen Fehler, die unbestritten gemacht wurden, einzusehen in der Lage ist, nur der kann ein Auge darauf haben, dass sich so etwas nicht wiederholt.
Im Ergebnis hat der Untersuchungsausschuss gezeigt, wie Großmannssucht, überzogener Zukunftsglaube, das persönliche Bestreben, daran zu partizipieren, der politische Wille, die Stadt nach vorn zu bringen, die Unfähigkeit, das Beteiligungsmanagement der Stadt zu organisieren, organisierte Verantwortungslosigkeit in der Ausführung und persönliche Unfähigkeiten dazu führten, dass die Bundeshauptstadt zurzeit nicht spart, bis es quietscht, sondern alle Anstrengungen und Aktivitäten unternimmt, um nicht die 21 Millionen € der Risikoabschirmung Realität werden zu lassen. Dabei sind Klaus Wowereit, Thilo Sarrazin und der Senat auf einem guten Weg, wie wir regelmäßig aus den kontinuierlichen Berichten erfahren.
Manche Bankmanager, die mit monatlichen Pensionen um die 30 000 € nach Hause gehen, sind allerdings nicht auf dem richtigen Weg. Hier muss die Bank immer noch einmal überlegen, nachdem sie schon einige Prozesse in den Sand gesetzt hat – Frau Oesterheld hat zu Recht darauf hingewiesen –, ob nicht im Zug der gerade laufenden Strafverfahren noch einmal erneut auch an die zivilrechtlichen Fragen gedacht werden sollte. Der Untersuchungsausschuss hat jedenfalls den Eindruck gehabt, dass die Bank dabei nicht immer mit dem notwendigen Nachdruck vorgegangen ist. Für einen Hartz-IV-Empfänger sind solche Ergebnisse wirtschaftlichen Fehlverhaltens nicht nachvollziehbar. Man kann die Bank nur auffordern, neben dem guten Ergebnis, das sie jetzt langsam erwirtschaftet, auch noch diesen Weg des Gerichtsverfahrens zu wählen, um mit Schadensersatzforderungen gegen die entsprechenden Verantwortlichen des Skandals vorzugehen.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit mit allen Kollegen des Ausschusses und hoffe, dass wir einen solchen Ausschuss nie wieder einsetzen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eine positive Flughafenentscheidung erlebt, das Klima bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht scheint – den Presseberichten zufolge – zu zeigen, dass dort erkannt wurde, dass Berlin in einer schwierigen Situation ist und teilweise allein gelassen wurde. Berlin ist aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten, und hier liegt kein Müll auf den Straßen, die Kitas sind nicht geschlossen und werden nicht bestreikt. Wir haben eine Menge Entscheidungen getroffen, die nicht sehr populär waren, und haben damit immer Recht gehabt.
Jetzt haben wir auch noch vom Bundesverwaltungsgericht in Sachen Anschlussförderung Recht bekommen.
Diese Regierung wurde für ihre Entscheidungen gescholten, aber es zeigen alle Entscheidungen, dass sie auf dem richtigen Weg ist. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass Herr von Lüdeke am 30. Januar 2003 sagte, dass da schöne Risiken drinstecken und dass wir das wohl nicht wahrhaben wollen.
Das hat sich als eine Luftblase erwiesen. Herr Wellmann sprach nur noch von einer „Panikbremsung“. Nein, das war die Bremsung zur richtigen Zeit am richtigen Ort,
um nicht weiteres Geld auszugeben und den Haushalt weiter zu schädigen.
Entgegen den Unkenrufen der Opposition – aus der FDP-Fraktion, lieber Herr Lindner, besonders –, die der hervorragend begründeten Entscheidung des OVG Berlin nicht trauen wollten und ein Debakel für den Senat spätestens beim Leipziger Bundesverwaltungsgericht befürchteten, hat diese Spökenkiekerei schon ein Ende.
Die Folge der Entscheidung ist keine andere als die nach dem Urteil des Berliner OVG. Zur Zeit zahlt Berlin noch immer 1 Milliarde € Wohnungsbauförderung.
Wenn die in der Zukunft, d. h. ab dem 1. Januar 2003, sich auswirkende Aufhebung der Anschlussförderung das jeweilige Wohnungsbauunternehmen veranlassen würde, eine höhere Miete zu fordern, die Kostenmiete z. B., und eine solche zwischen der bestehenden und der Kostenmiete erhebliche Zulagen für die Mieter bedeuten würde, so sind diese unseres Erachtens nur in Toplagen dieser Stadt zu realisieren. Das zeigen die Statistiken, die wir bereits aus dem ersten Bericht des Senats aus dem Jahre 2005 zur Entwicklung der Anschlussförderungsentscheidung kennen. Solche Kostenüberwälzungen würde die Gesellschaft
Von Panik, die derzeit in interessierten Hauseigentümerkreisen gemacht wird, kann daher keine Rede sein. Die finanzielle Vorsorge allein bei den städtischen Gesellschaften in Höhe von 159 Millionen € zeigt, dass rechtzeitig reagiert wurde.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, wie richtig der rot-rote Senat mit seinem Konsolidierungskurs auch im Bereich der Wohnungsbauförderung liegt. Die notwendigen Ausgaben sind im Doppelhaushalt enthalten. Auch wenn sich die weiteren Kosten in den Jahren immer noch bei 6 und teilweise bei 9 Millionen € bewegen werden, bleibt für den Landeshaushalt immer noch eine Einsparung in Höhe von 40 bis 60 Millionen € jährlich. Das kann sich der Senat zugute halten. Er konsolidiert den Haushalt und redet nicht nur darüber. – Danke sehr!
mit einem vermehrten Leerstand bezahlen, der wiederum selbst die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens gefährdet. Insgesamt wären von den 1,9 Millionen Wohnungen ca. 2 000 pro Jahr betroffen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Marktsituation nur zu sehr moderaten Mieterhöhungen führte. Solche Entwicklungen können allerdings dazu führen, dass Unternehmen in die Insolvenz gehen. Bisher lagen 21 Anmeldungen oder Verfahren vor. Das kann sich – auch nach Einschätzung aller Beteiligten – nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ändern, und es können mehr werden. Das soziale Mietrecht der Bundesrepublik – gegen CDU und FDP erkämpft – sichert dabei in diesem Fall sehr stark die Mieter.
Sonderregelungen und Härtefallregelungen hat der Senat ausdrücklich beschlossen. Einige Beispiele: Es gibt einen allgemeinen Mietausgleich, der der Abfederung von Mieterhöhungen dient, d. h. der Differenz zwischen Nettokaltmiete zum Ende der Grundförderung und der Nettokaltmiete nach Auslaufen der Grundförderung. Die Mietsteigerung muss 0,20 € pro Quadratmeter Wohnfläche übersteigen. Förderfähig sind Haushalte, die die Einkommensgrenzen des § 9 Wohnungsförderungsgesetz um mehr als 50 % übersteigen. Es wird ein zusätzlicher Mietausgleich bei Wohnungskündigungen zu bestimmten Zeitpunkten gewährt, wenn die Mieterhöhung über einen in den Verwaltungsvorschriften berücksichtigten Höchstbetrag hinausgeht. Dann kann ein zusätzlicher Mietausgleich gewährt werden. Möglich ist auch eine Umzugskostenhilfe, wenn die Kündigung als Folge der Mieterhöhung erfolgt. Bisher gab es 234 Umzugskostenhilfen und in 406 Fällen einen allgemeinen Mietausgleich. Sie sehen, dass das bisher nicht das große Problem war. Wir haben gleichzeitig eine Betroffenenberatung eingeführt, die alle Betroffenen ausführlich über die jeweilige Situation informieren kann.
Für selbstnutzende Eigentümer des Eigentumsprogramms A zwischen den Jahren 1986 und 1990 hat der Senat eine Förderung eingeführt, um zu verhindern, dass Eigentümer aus ihren Wohnungen bzw. Häusern herausmüssen. Für die selbstnutzenden Eigentümer soll durch Gewährung von monatlichen Zuschüssen für mindestens drei Jahre sichergestellt werden, dass sie ihr Eigentum behalten können. Wir hatten in diesem Bereich bereits 406 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 7,4 Millionen €. Wir haben zudem sichergestellt, dass Stiftungen, Genossenschaften und karitative Organisationen mit ihren Wohnungsbeständen, z. B. mit Seniorenwohnen, eine existenzsichernde Unterstützung vom Senat erhalten. Das alles ist in die Haushaltsplanung eingeflossen, und zwar nicht nur in den Doppelhaushalt 2006/2007, sondern auch in die mittelfristige Finanzplanung.
Auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben reagiert. Sie sind mit etwa 3 300 Wohnungen ihres Bestandes betroffen. Hinzu kommen 1 700 Wohnungen in Fondsbeständen, die möglicherweise besonders von derartigen Regelungen betroffen sind. Die städtischen Woh
nungsbaugesellschaften haben inzwischen entsprechende Rückstellungen für Drohverluste gemacht und gleichzeitig Summen zurückgelegt, um sicherzustellen, dass sie im Konfliktfall, wie er sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben hat, reagieren können.
Meine Frage ist zweigeteilt. Erstens zu Ihren Anfangsmitteilungen zum Geschäftszustand unserer Gesellschaften: Haben Sie sich einmal das Urteil in Sachen Breuer, Deutsche Bank und Leo Kirch durchgelesen? Das würde ich Ihnen empfehlen.
Zweitens: Ist Ihnen noch die Debatte vom 31. März 2003 in Erinnerung? Damals hat Frau FugmannHeesing versucht, ein früheres Ende herbeizuführen, was Ihr Parteifreund und Bausenator Klemann abgelehnt hat.
Aber kommen wir zurück zu den Mitteln. Warum hat man eigentlich nie den Versuch gemacht, mit den einzelnen Objekten und mit den einzelnen Trägern Lösungen zu finden? Warum hat man diesen Versuch nicht gewagt? – Es hätte Lösungsmöglichkeiten gegeben, es hätte Verhandlungsmöglichkeiten gegeben. Wenn Sie sich heute dafür feiern und sagen, wir haben für den Landeshauhalt eine gewaltige Summe eingespart, dann sage ich Ihnen: Immer abwarten! Auch Sie kennen den Brief des Bundes, in dem steht, dass ein Anspruch aus der Rückbürgschaft gegen den Bund nur dann entstanden wäre, wenn vom Land Berlin mit der Grundförderung zugleich eine Verpflichtung zur Anschlussförderung übernommen worden wäre. Was passiert, wenn diese Unternehmen in die Insolvenz gehen und der Bund nicht zahlt? – Wenn diese Bürgschaften nicht ziehen,
wenn sie nicht funktionieren, geht Ihre Rechnung nicht auf. Das hätten Sie mit einer Verhandlungslösung vermeiden können.
Eines, meine Damen und Herren von der linken Koalition, darf ich Ihnen noch einmal sagen: Sie haben an dieser Stelle lupenreine FDP-Politik gemacht. Wissen Sie, was Sie gemacht haben? – Sie haben den ersten voll
Das Fördersystem – das hat Herr Kaczmarek vorhin dargestellt – war von Beginn an wirtschaftlich wie haushälterisch absurd. Es war ein unglaublicher Selbstbedienungsladen für den Westberliner Baufilz aus öffentlichen Kassen. Mildernder Umstände – das hat Herr Kaczmarek ebenfalls gesagt – konnte man noch bis zum Jahr 1990 annehmen. Bis dahin war Westberlin insgesamt politischwirtschaftlich gesehen eine Sonderzone, in der die üblichen Regeln und Maßstäbe vernünftigen Wirtschaftens nicht galten. Eine besondere Sumpfblüte war das System der Wohnungsbausförderung.
Allerdings, Herr Kaczmarek, die meisten Sozialwohnungen, um die es gerade geht, sicher drei Viertel oder vielleicht auch vier Fünftel, sind nach dem Jahr 1990 gebaut worden, also nach dem Mauerfall. Der mildernde Umstand ist damit weggefallen. Die schwarz-rote Koalition hat jedoch weiter gebaut, und zwar hat sie es absurderweise noch auf die Spitze getrieben. Man kann darüber streiten, aus welchen Gründen das geschah. Sie haben angedeutet, dass es durchaus wirtschaftliche Interessen gegeben habe, die bedient worden seien. Aber was Sie angesprochen haben, ist doch im Jahr 1992 auf die Spitze getrieben worden: In diesem Jahr lag die Kostenmiete bei 40 DM. Das sind sozusagen 80 % der Kostenmiete von 1988, und da galten noch die Sonderbedingungen Westberlins. Selbst hartgesottene westdeutsche Wohnungshändler, Immobilienwirtschaftler, haben sich, als sie Anfang der 90er Jahre nach Berlin kamen, verwundert die Augen gerieben. Einer von ihnen sagte damals über die Berliner Wohnungsbauförderung – ich weiß nicht, ob ent- oder begeistert –, das sei sozusagen eine Lizenz zum Gelddrucken.
kommen unregulierten Wohnungswirtschaftsmarkt der Republik erschaffen.
Da freut sich die FDP! – Da gilt weder die ortsübliche Vergleichsmiete, noch gilt die Sozialbindung. Da gilt nichts mehr, da ist endlich das Recht des Stärkeren verwirklicht.
Das allerdings ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der PDS, doch schon zumindest eigentümlich, wenn Sie an solch einer Lösung beteiligt sind! Ich frage mich, wie Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern vermitteln wollen.
Denn darüber sollten wir uns auch im Klaren sein. Es ist kein Grund zur Panikmache, lieber Herr Kollege Schimmler, aber eines ist dennoch klar: Wir werden Insolvenzen zu verzeichnen haben. Nicht jedes Unternehmen wird das schultern können. Wir werden Mieterhöhungen zu verzeichnen haben. Das geht doch auch nicht anders, irgendwo muss das Geld ja herkommen! Oder – wie die Genossenschaften bereits ausgeführt haben – es wird deutlich weniger Investitionen und Instandhaltungen geben. Sicher wird es auch einige geben, die durch massive Mieterhöhungen diese Wohnungen leer ziehen lassen, um sie dann anschließend als Eigentumswohnungen zu vermarkten. All das wird es geben, das können Sie nicht ernsthaft leugnen. Deshalb sollte man die Augen vor diesem Problem nicht verschließen.
Kurz und gut: Wenn diese Lösung der Anschlussförderung in eine Gesamtkonzeption für die Wohnungswirtschaft, insbesondere für die städtische Wohnungswirtschaft, eingebettet worden wäre, dann hätte ich gesagt: Na gut, da haben wir wenigstens einen wichtigen Schritt nach vorn getan. – Aber von diesem Gesamtkonzept sind wir leider weit entfernt. Das ist dringend notwendig! Machen Sie Ihre Hausaufgaben an dieser Stelle, dann haben wir in der Zukunft einen funktionstüchtigen und auch sozialpolitisch funktionstüchtigen Wohnungsmarkt! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land Berlin setzt heute Maßstäbe mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben dies am Anfang der Legislaturperiode verabredet und vor geraumer Zeit einen entsprechenden Antrag ins Plenum eingebracht. Der Berliner Senat hat mit dem hier vorliegenden Korruptionsregistergesetz reagiert und damit Neuland in der Bundesrepublik betreten, nachdem im Jahr 2002 ein von den Regierungsfraktionen, SPD und Grüne, eingebrachtes Bundesgesetz von den damaligen Mehrheiten im Bundesrat zu Fall gebracht wurde.
In dieses bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu führendes Register – dort gibt es seit 1953 schon das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis mit den entsprechenden Erfahrungen – sollen rechtskräftige Verurteilungen, bestandskräftige Bußgeldbescheide oder – wenn sonst keine vernünftigen Zweifel an einer Tat bestehen – geständige Einlassungen gegenüber einer Behörde eingetragen werden sowie endgültige Einstellungen gemäß § 153a der Strafprozessordnung, die in gewisser Weise auch ein Schuldanerkenntnis beinhalten, wenn die Geldbuße bezahlt wurde, und zwar bei Verstößen gegen Regelungen im Bereich der Bestechungsdelikte, bei Wirtschaftsdelikten und im Umfeld aller Delikte, die die Schwarzarbeit betreffen. Die entsprechenden Vorschriften sind in § 3 dieses Gesetzes genannt. Öffentliche Auftraggeber sind vor dem Gesetz verpflichtet, vor einer Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Informationsstelle nachzufragen. In den Diskussionen des Rechtsausschusses wurden die Eintragungsregelungen noch einmal konkretisiert. Die heutige Änderungsvorlage trägt diesen Änderungen Rechnung, da die Reihenfolge der Eintragungstatbestände dadurch geändert werden müsste, sonst hätten wir dafür falsche Daten gehabt.
Wie ich bei der Einbringung des Gesetzes im Plenum am 10. November 2005 bereits ausführte, treffen nach dem Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamts die Mehrzahl der Korruptionsfälle die wirtschaftlichen
Ich weiß, es gibt auch Bedenken gegen dieses Gesetz. Wir haben im Ausschuss sehr umfangreich beraten und vergleichbare Erfahrungen aus anderen Bundesländern
bewertet. Jedes rechtliche Risiko auszuschließen, das ist tatsächlich unmöglich. Es gilt jetzt, ein Zeichen gegen Korruption zu setzen. Die Union wird dem Gesetz zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach türkische Nationalisten eigens mit drei Flugzeugen aus der Türkei eingeflogen wurden, um in Berlin dagegen zu demonstrieren, dass die Ermordung der armenischen Bevölkerung des Osmanischen Reichs in Deutschland als Genozid eingestuft wird?
2. Entspricht die Teilnahme eigens eingeflogener Demonstranten den Regelungen des deutschen Versammlungsrechts?
Herr Senator! Im Anschluss an Ihren letzten Satz: Ist denn sichergestellt, dass die entsprechenden Personen, die nach Berlin eingereist sind,
Ich habe mich mit „Missbrauch“ darauf bezogen, dass die Demonstrationen gar nicht in erster Linie von Leuten durchgeführt werden, die in diesem Land wohnen, sondern Leute aus einem anderen Land zum Zweck der Demonstration herbeordert werden. Das habe ich für einen Missbrauch der Versammlungsfreiheit gehalten. Ich kann
Ihnen auch sagen, wieso: Letztlich dient die Versammlungsfreiheit – das werden Sie in allen Kommentaren zum Grundgesetz nachlesen können – dazu, dass innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, das heißt, für die hier lebenden Menschen, Meinungsbildung betrieben werden kann.
Ich werde die Grundfrage, ob man künftig Möglichkeiten hat, mit Visaerteilungen einen derartigen – in meinen Augen – Missbrauch zu unterbinden, im Rahmen des im Mai angesetzten Gesprächs mit den Innenministern erörtern, und gegebenenfalls werden wir eine gemeinsame Position haben. Auf der Grundlage dieser Position können wir die Bundesregierung über Herrn Schäubele bitten, die Praxis der Visumserteilung im Auswärtigen Amt zu prüfen.
auch den Konsulaten bekannt sind, so dass dort künftig in ähnlichen Fällen, die man vermuten kann, entsprechende Visa nicht mehr erteilt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich grüble, ob die Maus oder der Elefant gesprochen hat.
Ich empfehle dem Kollegen, neben der „Sendung mit der Maus“ auch die Kindersendung „Wissen macht Ah!“ anzusehen. Die ist etwas realistischer, insbesondere was den Ablauf von Verfahren betrifft. Denn es ist nicht richtig, hier so zu tun, als dauerten Bebauungspläne immer mehrere Jahre. Das gibt es zwar in der Tat, und manchmal liegt das an den Bezirken – früher hat es auch manchmal an den Senatsverwaltungen gelegen –, aber das ist dann auch hausgemacht. Sie bekommen einen Bebauungsplan, wenn Sie hinterher sind, richtig ranklotzen und mit den entsprechenden Gruppen arbeiten, durchaus in einem dreiviertel Jahr hin.
Was ist der eigentliche Gegenstand? – Dass der Bebauungsplan angezeigt werden soll, um zu prüfen, ob gesamtstädtische Belange betroffen sind oder andere Bereiche wie das Planwerk Innenstadt, wird selbst von den Grünen nicht bestritten. Dann sagen Sie in der netten, freundlichen Schilderung eines Märchenonkels – wir hatten ja gerade die Märchentage –, dass dann Anhörungen stattfinden, bei denen diese und jene etwas sagen können. Das sind in der Tat alles Verfahrensweisen, die nach dem Baugesetzbuch vorgegeben sind, und dann hat das Bezirksamt die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger abzuwägen. Das ist genau der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren und aus dem die Probleme erwachsen, wenn hinterher das Klageverfahren – § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung – läuft. Die Senatsverwaltung weist vor diesem Hintergrund zu Recht darauf hin, dass sie das nicht allein den bezirklichen Planungsjuristen überlassen will. Sie will gerne auch einmal auf die Unterlagen schauen und sehen, wie sich das Ganze über den Bezirk hinaus verhält. Wir sind nämlich eine Einheitsgemeinde, und es kann passieren, dass in einem Bezirk etwas völlig „weggewogen“ wird, das in anderen Bezirken grundsätzlich immer genehmigt wird. Insofern ist das eine notwendige Sache.
Sie haben heute nicht die Kritik vorgebracht, die Frau Oesterheld beim Einbringen der Vorlage geäußert hat, nämlich dass beim Senat bei der zweiten Prüfung manchmal andere Gesichtspunkte als rechtliche eine Rolle spielen. Die Senatorin hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass dies nicht Gegenstand dieser Prüfung sein sollte. Das ist damit ausgeräumt. Wir können daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn eine solche Rechtsprüfung ist weiterhin notwendig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heide! Ich verstehe gar nicht, wenn das alles nur ein Kieselstein ist: Warum hat dann Schwarz-Gelb im Bundesrat fleißigst verhindert, dass im Bund so ein Korruptionsregister kommt?
Und warum ist denn bisher nicht die Anregung gekommen, verstärkt im Bereich der Wirtschaftskriminalität mit Kronzeugenregelungen zu arbeiten? Das hätte schon die Kohl-Regierung machen können.
Ich hoffe ja, dass wir das nun bei den Koalitionsverhandlungen, die es gibt, vielleicht gemeinsam durchsetzen können. Ihre wegweisenden Vorschläge zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität können ja dann in der großen Koalition aufgegriffen werden.
Wir haben jedenfalls erst einmal einen Anfang gemacht. Die Koalitionsfraktionen in diesem Hause haben
vor einiger Zeit einen Antrag eingebracht. Damals gab es noch überall Bedenken, man solle das vielleicht nur auf einer Negativliste machen, so wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis. Aber nun hat der Senat sich in der Tat durchgerungen und gesagt: Nein, wir machen eine Positivliste – unterstützt von einigen Unternehmensverbänden wie z. B. der Fachgemeinschaft Bau.
Der Kollege Lederer hat zu Recht auf die Implikationen gerade im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen hingewiesen. Deshalb will ich das nicht wiederholen, sondern auf einige andere Aspekte hinweisen. Denn Transparency International führt einen Korruptionswahrnehmungsindex – da sollten wir mal genau hinschauen, der wird jährlich erneuert –, wie Firmen in der Welt Korruption wahrnehmen. Deutschland hatte dort eine Punktwertung, die sich in letzter Zeit verbessert hat, jetzt stagniert sie bei 8,2. Und Deutschland ist von Hongkong überholt worden. Das heißt, in der Wahrnehmung von Wirtschaftskreisen in dieser Welt gilt Hongkong heute vom Standortfaktor Integrität her als stärker als Deutschland. Und wir erinnern uns, wie wir früher manchmal über chinesische Verhältnisse und die dortige Korruption gedacht haben. Das sollte uns zum Nachdenken bringen; jüngste Korruptionsfälle, in die große Konzerne verwickelt sind, ebenfalls.
Man muss nicht denken, dass Korruption immer etwas mit bestochenen und bestechlichen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zu tun hat.
Ja, ja. Aber dazu hat der Kollege Lederer schon einiges gesagt. – Korruption zwischen privaten Unternehmen ist nach den Feststellungen von Transparency International eindeutig das größte Segment. Der stellvertretende Vorsitzende von Transparency hat festgestellt, dass die Wirtschaft es versäumt habe, in den Unternehmen eine eindeutige Null-Toleranz-Strategie von Korruption zu etablieren. Das Bundeslagebild Korruption für 2003, erstellt vom Bundeskriminalamt, zeigt, dass 75 % der aktiv in Korruptionsdelikte verwickelten Menschen Geschäftsführer, Geschäftsinhaber und leitende Angestellte privater Unternehmen sind. 2003 zeichnet das Bundeslagebild Korruption des BKA 1 100 neue Verfahren mit 7 232 Korruptionsdelikten und 2 217 Tatverdächtigen auf. Das ist nicht ganz so wenig. Berlin ist natürlich nur ein Teil davon. Von den 7 232 Straftaten entfielen 4 411, das sind 61 %, auf Korruption zwischen Unternehmen auf beiden Seiten der Handelnden, nur 16,4 % waren Amtsdelikte für bestochene Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Das heißt, wir müssen hier sehen, dass ein großer wirtschaftlicher Schaden zwischen den Unternehmen entsteht. Die Baubranche ist dabei mit 43 % führend, gefolgt von den Dienstleistungsgewerken mit 15,4 %.
Die Einführung des Korruptionsregisters ist leider am Bundesrat gescheitert. Deshalb schließt der Senat eine Lücke, um damit Druck auszuüben. Wir sollten allerdings im Rechtsausschuss prüfen, ob wir das Register nicht nur den öffentlichen Unternehmen zugänglich machen, son
dern ob wir es auch den privaten Unternehmen in der Form zugänglich machen können, dass diese z. B. von Leuten, die mit ihnen ins Geschäft kommen wollen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Korruptionsregisters verlangen können. Das kann dann der Unternehmer selbst beantragen, kein anderer guckt rein. Dann hat man vielleicht auch für die privaten Unternehmen einen Bereich, wo mehr Transparenz erfolgt, und dies wollen wir erreichen. Auf die nächsten Schritte kann die Opposition sich schon freuen. Das wird dann die Schwarzarbeit sein, wozu wir ebenfalls Anträge einreichen werden. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja ein bisschen langweilig geworden, weil die Stimme von Herrn Niedergesäß nicht mehr im Hintergrund zu hören ist.
Wir haben drei verschiedene Anträge, alle dienen eigentlich dem Ziel, das Baurecht zu reformieren. Sie werden sich nicht wundern, dass die Koalition dem Antrag der Fraktion der CDU für eine neue Bauordnung – hierüber haben wir schon bei der Einbringung des Gesetzes und in den Ausschussberatungen sehr deutlich geredet – nicht wird zustimmen können, da sich dieser Entwurf an die Regelungen in Brandenburg und an die alten Regelungen hält und nicht an die neue Musterbauordnung, die sicherstellen soll, dass Architekten, Bauingenieure und Bauherren in ganz Deutschland halbwegs einheitliche Bedingungen vorfinden, wenn sie jenseits ihrer Landesgrenzen etwas bauen wollen. Deshalb kann diesem Gesetz nicht zugestimmt werden, wie schon damals sehr deutlich formuliert wurde.
Der Entwurf des Senats im Rahmen des Bauvereinfachungsgesetzes ist dagegen ein dringender Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Baugeschehens.
Mehr Bauten sind genehmigungsfrei möglich oder im vereinfachten Verfahren durchzuführen, langwierige Prüfungen entfallen. Was in anderen Ländern Europas und in Nordamerika möglich ist – natürlich mit der Folge der höheren Verantwortung für die Architekten –, dem nähern wir uns in Deutschland langsam an. Ebenso wurden komplizierte Verfahren vereinfacht, so z. B. das Abstandsflächenrecht; die Regelungen für barrierefrei zu errichtende Bauten sind ausgeweitet worden. Die zahlreichen Beispiele wurden in den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr einschließlich der Anhörungen und einer zusätzlichen Arbeitssitzung ausführlich besprochen. Deshalb muss dies hier nicht wiederholt werden. Ich empfehle denjenigen, die es an diesem späten Abend noch interessiert, ausdrücklich, sich diese Protokolle noch einmal anzusehen.
Berlin hat mit der Bauordnung nunmehr Anschluss an die zahlreichen Bundesländer, die bereits nach der Musterbauordnung arbeiten. Ich danke der Senatsverwaltung für die äußerst umfangreiche Beratung bereits im Vorfeld dieses Gesetzes mit zahlreichen Sitzungen und mit den Vertretern der verschiedenen Berufsverbände. Es hat selten eine so umfassende Einbeziehung aller Beteiligten gegeben. Das Ergebnis kann sich daher auch sehen lassen. Daher gilt auch mein ausdrücklicher Dank hinsichtlich guter Zusammenarbeit an die Frau Senatorin.
Abschließend möchte ich zum Antrag der Grünen kommen. Sie wollen eine Rechtsprüfung abschaffen. Dies halte ich wegen der Rechtseinheit im Land Berlin für wenig sinnvoll. Sie haben aber in ihrer Begründung einen durchaus respektablen Grund angegeben. Wenn Rechtsprüfungen dazu führen, dass man auf diesem Weg andere Ziele – weil der Bezirk vielleicht nicht so will wie der Senat – etwa durchsetzen will, ist das nicht das Ziel der Rechtsprüfung. Darin stimmen wir überein. Deshalb sollten wir uns im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr alle Fälle ansehen, in denen diese Rechtsprüfung zu Kontroversen geführt hat. Ich wünsche mir, dass wir dieses große Reformvorhaben im Verwaltungsrecht mit der entsprechenden Mehrheit abstimmen. Leider sind die Kollegen der CDU nicht dabei. Ich hoffe, dass wir anschließend daran gehen können, das Baunebenrecht entsprechend auch noch zu reformieren. – Ich danke sehr!
Ich habe eine Frage an die Verkehrssenatorin. – Frau Senatorin! Sieht der Senat nach den warmherzigen Worten des Bahnchefs Mehdorn am Montag zum Südkreuz auch eine Chance, dass der dann drittgrößte Bahnhof, der Bahnhof Gesundbrunnen, außer der jetzigen Busvorfahrt, den Aufzügen und den Eingängen für die Treppenhäuser vielleicht auch ein kleines Bahnhofsgebäude bekommt – es muss ja nicht so groß sein wie die neuen in Wilhelmshaven oder Bad Oldesloe – und nicht nur einen kleinen Fahrkartencontainer?
Das bedeutet aber, dass es dort keine überdachte Bahnhofssituation in der Form eines bahnhofshallenähnlichen Gebäudes geben wird, wenn ich Sie richtig verstehe?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war ein langer Vorspruch. Um es noch einmal kurz zu machen: Wir besprechen heute in I. Lesung die Gesetzentwürfe, um das Mindestalter für die Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen auf 16 Jahre herabzusetzen. Und wir besprechen die schon in der Aktuellen Stunde der letzten Plenarsitzung besprochenen Gesetzentwürfe für mehr Demokratie in den Bezirken, insbesondere Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Lassen Sie mich, da wir das Andere schon in der letzten Sitzung besprochen haben, zunächst einmal zu der Änderung für das Wahlalter zu den Bezirksverordnetenversammlungen kommen. Hier schlagen wir Ihnen vor – alle vier Fraktionen –, das Wahlalter für die Bezirksverordnetenversammlungen auf 16 Jahre zu senken. Das ist in einigen Bundesländern der Fall. In Niedersachsen wurde das bereits 1996 eingeführt; Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind gefolgt. Jugendforscher, wie der bedeutende Bielefelder Professor Klaus Hurrelmann, fordern sogar generell, das Wahlalter auf 16 herabzusetzen, also nicht nur für den Kommunalbereich. Was überrascht, ist: Dort, wo das möglich ist, unterscheidet sich das, was Erstwähler machen – denn es sind dann immer Erstwähler in dem Alter – kaum von dem, was die andern machen. Also, Angst muss keine Partei haben – manchmal vielleicht die FDP, weil die am Anfang kaum beachtet wurde von den Jungwählern, aber das kann sich ändern mit dem Spaßmobil. – Das war gemein, ich bitte um Entschuldigung, Herr Ritzmann! – Ansonsten wählen eigentlich die wähler genauso wie die Erwachsenen. Erst
Lassen Sie mich abschließend noch etwas nach der Debatte sagen, die wir letztes Mal zu den Anträgen zu Mehr Demokratie in den Bezirken hatten. Ich darf einige wesentliche Argumente für plebiszitäre Elemente benennen. Direktdemokratische Elemente können helfen, die Teilhabe am politischen Geschehen zu stärken, und dies insbesondere in der gegenwärtigen Diskussion über notwendige Reformen in Deutschland. Für diejenigen, die das Gefühl haben, ausgeliefert zu sein – die machen ohnehin alle, was sie wollen –, ist spätestens dann kein Raum mehr, wenn die Bevölkerung mit gefragt wird. Die politischen Kräfte, die für eine bestimmte Entscheidung werben, müssten sehr viel mehr bemüht sein, das Für und Wider der Öffentlichkeit nahe zu bringen und damit insbesondere komplexe Sachverhalte vielleicht in verständlicherer und einfacherer Form zu erläutern. Die durch ein Plebiszit gefällte politische Entscheidung wäre frei von dem Verdacht, das Ergebnis sachfremder Einflussnahme, beispielsweise von Lobbygruppen, zu sein. Und direktdemokratische Elemente würden die Verantwortung der Bürger für das Gemeinwesen stärken. Gerade in einem zusammenwachsenden Europa ist es Bürgern immer weniger klar zu machen, was in anderen Ländern abgestimmt werden kann – man sieht, was in Frankreich gerade passiert ist – und hier bei uns nicht, und schon gar nicht auf kommunaler Ebene.
Ich glaube, das waren Argumente, die für die Gesetzentwürfe sprechen, die wir für mehr Demokratie eingebracht haben. Damit die Kollegen der CDU wissen, woraus ich zitiert habe: Das ist aus einem Aufsatz des saar
Das hat Ihnen sogar der Senat per Beschluss in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf geschrieben, neben vielen anderen Bedenken, die Sie auch vom Tisch gewischt haben. Selbst wenn im Bezirk nach langem Hin und Her tatsächlich ein Bürgervotum respektiert würde, könnte der Senat federleicht im gesamtstädtischen Interesse die Entscheidung an sich ziehen. § 13a Aufgaben- und Zuständigkeitsgesetz, also AZG, wurde schon zur
Genehmigung von Bratwurstbuden am Brandenburger Tor angewandt. Das genau wird der Senat dann auch gern tun, um sich zu profilieren. Der Wirtschaftssenator wird das mit seiner gerade eingerichteten zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle für Investoren, kurz ZAK, tun, die genau so konzipiert ist, dass zwischen Bezirken und Hauptverwaltung streitige Entscheidungen schnell und zentral im Senat entschieden werden.
Wir hatten in diesem Hause einen Antrag eingebracht, die Bezirke zunächst in ihrer Stellung zu stärken, um überhaupt kommunale Mitbestimmungsrechte in Berlin, egal ob durch BVV oder Volksabstimmung, zu verankern. Das haben Sie auch ohne große Diskussionen versenkt. Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass Sie eigentlich etwas anderes im Schilde führen. – Die FDP ist wenigstens so ehrlich und sagt öffentlich, dass sie eigentlich eine Abschaffung der Bezirke will.
Die PDS sagt es nicht, ist aber für zentralistisches Denken traditionell bekannt. Die Grünen haben, glaube ich, bei aller Bürgerbewegtheit gar nicht gemerkt, was derzeit hier gespielt wird. Und die SPD ist trotz Murren an ihrer eigenen Basis über diesen Gesetzentwurf fest in der Disziplin. Also, tun Sie, was Sie nicht lassen können. Wir werden uns bald sicher an dieser Stelle und im Parlament wieder darüber unterhalten.
ländischen Ministerpräsidenten Peter Müller in der Festschrift für Professor Arnim zu seinem 65. Geburtstag. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Berlin ist eine Stadt und ein Land zugleich.“ heißt es in unserer Verfassung. Zusätzlich besteht diese Stadt aber aus zahlreichen Großstädten. Als sie einmal gebildet wurde, waren es viele Großstädte, Landgemeinden, Kreise, Gutsbezirke, und jetzt sind es nur noch 12 Großstädte, die nach unserer Verfassung, nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung an der Verwaltung zu beteiligen sind. Sie sind keine rechtsfähigen Einheiten – so wie die Gemeinden nach Artikel 28 des Grundgesetzes –, aber sie sind entsprechend zu beteiligen.
junge Menschen in ordentliche Wohnungen, die zu 100 000 in der Stadt leer stehen, umquartiert werden und dass dieses fürchterliche Haus dort dann abgerissen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP macht hier einen Vorschlag, der in der Tat beschäftigungswirksam sein könnte für viele hundert Berliner Rechtsanwälte, aber nicht zur Lösung von Problemen und zur Beschleunigung von Entwicklungen beispielsweise im Baubereich beitragen könnte.
Natürlich können Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn immer privatrechtlich geregelt werden, wie es Herr von Lüdeke auch im Ausschuss vorgetragen hat.
Allein aber die umfangreiche Kommentierung zu dem Gesetz zeigt, was inzwischen alles an vielfältigen Streitmöglichkeiten – wir streiten uns in dieser Stadt und in diesem Land augenscheinlich gern, insbesondere Nachbarn – möglich ist.
Ein solches Gesetz entlastet auch Gerichte, Herr Kollege Dr. Lindner. Es sind Regelungen für standardisierte Fälle getroffen worden, die immer wieder vorkommen. Für nachbarschaftliche Verhältnisse wird damit Rechtssicherheit geschaffen. Man kann sich daran orientieren und Streitpunkte bereits vorab regeln. Ich sage Ihnen aus der Erfahrung eines Innenstadtbezirkes: Wenn Sie dort versuchen, als Bauherr, der ein Grundstück besitzt, das eine Lücke darstellt, eine Lückenbebauung hinzubekommen, können Sie die Eurozeichen in der Iris Ihrer beiden Nachbarn zur Linken und Rechten schon sehen. Das verteuert das Projekt. Allein die Verhandlungen über die Zustimmung, damit man die Genehmigung für den Bau erhält,
verteuert und verzögert Investitionsmaßnahmen. Insoweit ist das, was wir hier insgesamt und grundsätzlich geregelt haben, richtig. Man kann alles privatrechtlich aushandeln, aber es wird teurer und verzögert an vielen Stellen. Deshalb ist dieses Gesetz, das eine vernünftige Entscheidung ist, die sich aus der Erfahrung vieler Jahrzehnte ergeben hat, richtig. Wir werden dabei bleiben und Ihren Antrag ablehnen. – Danke sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich mir die Kollegen Ratzmann, den Kollegen Ritzmann und den Kollegen Zotl ansehe, die alle drei wissen, dass die Sozialdemokratie in den Verhandlungen nicht immer der Vorreiter war, sondern wir sind durchaus manchmal schon aus alter sozialdemokratischer Tradition etwas zurückhaltend, und wenn ich mir dann vorstelle, wie manchmal der Kollege Wambach in den Verhandlungen eigentlich den Vorreiter gemacht oder sich so darzustellen versucht hat, dann war das jetzt eine völlig andere Rede.
Darüber hinaus – darauf hat Herr Zotl ebenfalls hingewiesen – wollen wir durch Einwohnerantrag und Einwohnerfragestunde die nicht wahlberechtigten Bürger stärker in die Arbeit und die Diskussion über ihr eigenes Gemeinwesen einbeziehen. Gleichzeitig sollen die Rechte der Bezirksverordnetenversammlungen und der einzelnen Bezirksverordneten gestärkt werden.
In den Bezirken stößt diese Initiative nicht auf allgemeine Gegenliebe. Die Bezirke müssen sich daran gewöhnen. Wir sollten ihre Bedenken in den Ausschussberatungen ernsthaft mit einbeziehen – ebenso die Stellungnahme des Rats der Bürgermeister. Ich glaube aber, dass Folgendes stimmt:
Das mancherorts durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid befürchtete Chaos ist nicht eingetreten. Wenn die Bürger in wichtigen Angelegenheiten selbst unmittelbar entscheiden können, kann dies nur die politische Akzeptanz fördern.
Meine Damen und Herren von der CDU! Dieses Zitat stammt vom bayerischen Innenminister Beckstein, Bayern verfügt über die längste Erfahrung in diesem Bereich.
Jetzt komme ich zu Ihnen zurück, Herr Wambach, und zu Ihren Fragen, ob dieses Gesetzesvorhaben in die Zeit passe und wie es mit den Kosten sei. Das sind wichtige Fragen. Wir hatten in den vergangenen Jahren in den Bezirken häufig hohe Steigerungen bei den Sozialausgaben.
Wenn man sich die Anhörung am letzten Donnerstag noch einmal vor Augen führt, dann konnte man dort richtig die Angst einiger Bezirkspolitiker in ihren Augen sehen, die Angst davor, dass sie in ihren fast wie Fürstentümern ausgestalteten Bereichen eine direkte Konfrontation und direkte Verantwortung für ihr Verwaltungshandeln vor der Bevölkerung zu spüren bekommen. Die von Ihnen vorgetragenen Argumente, Herr Wambach, sind von einigen der Angehörten vorgebracht worden. Alle haben im Übrigen, das muss man vorausschicken, unisono gesagt: Wir finden es super, dass es mehr Beteiligung geben soll. Wir finden das auch super angesichts der in diesem Land herrschenden Politikverdrossenheit. Wir wollen, dass das Volk mehr an den politischen Entscheidungen beteiligt wird. – Dann kam das große Aber.
Eines der dort vorgebrachten Argumente lautete, dabei handele es sich um eine Mogelpackung. Eine Mogelpackung deshalb, weil die Quoten, die in den Bezirken erreicht werden müssen, für kleine, regional begrenzte Probleme so hoch seien, dass man der Bevölkerung nur vorgaukele, es bestehe die Möglichkeit der direkten Beteiligung, dies in Wahrheit aber nicht stimme. Auf der anderen Seite argumentieren Sie: Um Gottes willen, wenn wir diese Beteiligung einführen, dann kommt es zu nicht mehr hinnehmbaren Verzögerungen, weil die Quoren so niedrig sind, dass die Bevölkerung wirklich direkten Einfluss nehmen kann. – Sie müssen sich entscheiden, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie mehr Beteiligung, oder meinen Sie, dass die Bevölkerung gerade in dem Bereich, den Sie angesprochen haben, die Investitionsplanung, wirklich so verantwortungslos ist, dass es heute wirklich Menschen gibt, die organisiert gegen Ansiedlung, gegen mehr Arbeitsplätze auf die Straße gingen,
Das ist über die Basiskorrektur ausgeglichen worden. Wir haben im Haushalt auch keine Mittel für Volksabstimmungen auf Landesebene. Das muss jeweils im Einzelfall geregelt werden und die Haushälter wissen, wie man das macht. Ihre Argumente erwecken bei mir den Eindruck als wollten Sie das Ganze nicht, obwohl Sie vorher das Gegenteil behauptet haben.
Das zeigt auch ihr Antrag. Die Ortsteilbeiräte sind in der Tat ein zahnloser Tiger. Wie wenig dieser Vorschlag durchdacht ist, zeigt sich allein darin, dass Sie fordern, die Ortsteilbeiräte sollen sich an den Wahlkreiseinteilungen orientieren. Nach statistischen Gebieten und Ortsteilen gehörte mein Wahlkreis zum Ortsteil Wedding oder zum Ortsteil Gesundbrunnen. Was soll nun gemacht werden? Nehmen wir den Wahlkreis? Teilen wir die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen anders auf, damit sie zu den Wahlkreisen passen, ansonsten aber nichts miteinander zu tun haben? – Wahlkreise werden nach bestimmten Größen geschnitten, damit sie vergleichbar sind, und nehmen dabei auf Ortsteilgrenzen keine Rücksicht. Allein dieser Vorschlag funktioniert nicht. Das beweist, mit welch heißer Nadel Sie diesen Antrag genäht haben. Sie haben solch einen Antrag zwar schon vor zwei Jahren angekündigt, passiert ist dann allerdings nichts. Insofern bin ich etwas überrascht, dass dieser Antrag heute per Dringlichkeit eingebracht worden ist.
Ich komme noch zu einigen anderen Punkten Ihres Antrags. Dass die Bezirke bereits heute ein Klagerecht bezüglich ihrer Zuständigkeiten haben, sollten Sie wissen. Das ist extra aufgenommen worden, als wir damals die Rechte der Bezirke verbessert haben. Wenn Sie einen Antrag einbringen mit dem Inhalt, dass die Bezirksbürgermeister direkt gewählt werden sollen – und zwar für die Dauer von sechs bis acht Jahren –, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass damals auch die CDU – ich weiß, dass die Redezeit abgelaufen ist – davon abgegangen ist, dass die Dauer der Amtszeit nicht mit derjenigen der BVV übereinstimmt. Dafür gab es gerade von Seiten der CDU gute Argumente. Diese sollten Sie einmal nachlesen. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Oesterheld! Es ist immer schön, wenn man die Debatten aus dem Ausschuss fortsetzt, aber dadurch werden manche Thesen auch nicht richtiger. Im Gegensatz zu Ihrer Vorstellung, dass der Senat nichts getan habe, hat der Senat eine Menge getan. Es ist kein Kopf-in-den-Sand-Stecken, wenn ab und zu städtische Wohnungsbaugesellschaften kleinere Bestände vielleicht auch weiter in Zukunft verkaufen müssen. Die Alternative wäre, dass wir als Eigentümer dort Geld, das woanders fehlte, bei Jugend, bei Schule oder sonstwo, hineinstecken. Das kann ja wohl nicht in Ihrem Interesse sein.
Auch wenn derzeit wahrscheinlich 100 000 Wohnungen in dieser Stadt leer stehen, hält die SPD städtische Wohnungsbaugesellschaften weiterhin für notwendig, anders als ein Teil der Oppositionsparteien. Die SPDFraktion hat sich in einem Grundsatzpapier für einen Anteil von etwa 15 % der Wohnungen dieser Stadt in städtischem Besitz ausgesprochen, so wie das auch in anderen Großstädten wie Hamburg der Fall ist. Städtische Wohnungsbaugesellschaften müssen nach Meinung unserer Fraktion vorgehalten werden, um in Zeiten eines engeren Wohnungsmarktes – der schon langsam wieder beginnt,
Trotzdem ist noch weiter viel zu tun. Moderne Wohnungsbaugesellschaften – dies zeigen in- und ausländische Beispiele – pflegen das Wohnumfeld, setzen auf Hausmeister oder Doormen, um zum Beispiel Instandhaltungskosten zu senken und die Zufriedenheit der Bewohner mit ihrem Wohnumfeld zu erreichen. Mit Hartz IV
könnten übrigens noch weitere Möglichkeiten für solche Gesellschaften eröffnet werden. Dies fördert Belegungstreue und senkt damit den Leerstand. Dies muss auch Thema sein, wenn Senkung von Personalkosten weiterhin eine Notwendigkeit in diesen Gesellschaften ist. Städtische Wohnungsbaugesellschaften müssen auch darüber nachdenken, ob ihr bürokratischer Apparat nicht eher abzuspecken ist als die Leute, die vor Ort mit den Mietern reden und möglicherweise deren Zufriedenheit sicherstellen. Darüber hinaus gehört zur Vorbildfunktion städtischer Wohnungsbaugesellschaften auch, dass solche Beispiele wie der Verkauf der Lentzesiedlung in dieser Form nicht wieder passieren.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in Zeiten, als niemand in dieser Stadt bauen wollte, einen wichtigen Teil der Wohnungsversorgung in dieser Stadt und für die Stadtgestaltung geleistet. Das Märkische Viertel steht heute nicht mehr wie vor 20 Jahren mit negativen Schlagzeilen in der gesamten Bundesrepublik in der Diskussion. Wohnumfeldgestaltung ist hier durch eine städtische Gesellschaft geleistet worden. Der Leerstand ist erheblich geringer als in anderen Stadtquartieren, und alle, die immer über Stadtquartiere in Wedding oder Neukölln negativ reden, sollten sich einmal ansehen, dass es dort gerade städtische Wohnungsbaugesellschaften sind, die zum Teil eine hohe Zufriedenheit mit dem Wohnumfeld und den Wohnungen erreichen. Schauen Sie sich die Ergebnisse der Umfragen z. B. in der Schillerhöhe an, dann werden Sie feststellen, welche hohe Belegungsfreundlichkeit dort vorhanden ist und dass dort kaum jemand ausziehen will. Dies ist erfolgreiche Arbeit. Wir wollen sie kritisch begleiten und nicht das Heil immer nur in neoliberalen Verkaufsphantasien sehen. – Danke sehr!
wie es der BBU deutlich kundgetan hat – Wohnungen für Bevölkerungsteile zu angemessenen Preisen anzubieten, wenn diese Menschen aus ihrer wirtschaftlichen oder familiären Situation nur schwer Wohnraum finden können.
Darüber hinaus haben städtische Wohnungsbaugesellschaften noch eine Vorbildfunktion – die sie bisher nicht immer wahrgenommen haben – bei der Gestaltung des Wohnumfelds. Dem wird oft entgegengehalten – ich habe das erst neulich wieder von einem CDU-Abgeordneten gehört –, dass gerade in den Gebieten des Quartiersmanagements hauptsächlich städtische Gesellschaften die Eigentümer seien. Aber es ist falsch, hieraus den Schluss zu ziehen, diese hätten eben die falsche Belegung herbeigeführt. Richtig ist, dass die CDU-Regierungen in den 80er Jahren die Einkommensgrenzen für den Bezug von Sozialbauwohnungen nie angepasst haben. Kinder einer Familie konnten, wenn sie erwachsen waren und heiraten wollten, nicht mehr im selben Gebiet wie ihre Eltern eine Wohnung finden, weil sie nicht mehr den Wohnberechtigungsschein erhalten haben. Das hat die Stabilität der Kieze arg getroffen.
Nach dem erfolgreichen Verkauf der GSW ist nach den Vorstellungen der SPD vielleicht noch Raum für kleinere Verkäufe durch Gesellschaften selbst, auch um manchmal die Liquidität zu sichern, aber nicht für den Verkauf ganzer Gesellschaften. Dies hat die Senatorin für Stadtentwicklung in der letzten Sitzung des Bauausschusses ausdrücklich als Senatsposition bestätigt.
Für die Zukunft der städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist es außerdem notwendig, dass deren Schulden abzubauen sind, dass sie vergleichbar sind, um einen Wettbewerb unter ihnen um möglichst effektive Gesellschaften zu ermöglichen, die nicht nur an betriebswirtschaftlich nachrechenbaren Kostensenkungen orientiert sind, sondern auch an der Belegung und an der Zufriedenheit der Mieter, die Steuerung der Töchter, falls diese überhaupt noch notwendig sind, und dass Wohnungsverkäufe durch Gesellschaften transparent werden. Hierzu hat der Senat und haben die Gesellschaften bereits gehandelt. Schulden wurden um 600 Millionen € abgebaut, ein neues Kennzahlensystem ermöglicht es den Senatsverwaltungen erstmals, einen Vergleich der Wohnungsbaugesellschaften und damit auch eine effektive Steuerung zu gestalten. Für die Töchter sollen zukünftig die Aufsichtsräte der Mütter zuständig sein, um hier ebenfalls eine effektive Steuerung zu erreichen. Wohnungsverkäufe schon von wenigen Hundert Wohneinheiten müssen transparent in einem öffentlichen Verfahren durchgeführt werden. Wir haben gerade ein Beispiel, wie dies nicht so gelaufen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Der Vortrag eben hat eine „tiefe“ Kenntnis der Wohnsituation in dieser Stadt gezeigt. Ich will das an zwei Beispielen deutlich machen. Bei der Belegungsbindung zum Beispiel waren es gerade die CDU-Stadträte, die hier ein erleichtertes Verfahren eingeführt haben. Nur einige wenige Bezirke haben das noch nicht getan, und das wollen wir jetzt verbessern.
Der zweite Punkt, der mich zu einer Zusatzfrage getrieben hat, Herr Kollege Reppert, ist dies: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass zwischen Markstraße, Seestraße, Ungarnstraße und Indischer Straße die Schillerhöhe liegt. Sie können dort hingehen und werden feststellen, wie zufrieden dort die Mieter mit der Gesobau sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Heide! Das war ja ein netter Versuch,
aber dass Sie sich intensiv mit der Bauordnung beschäftigt haben, merkt man dem Entwurf nicht an.
Sie haben einen Teil aus der Musterbauordnung genommen. Alles, was Sie hier vorgetragen haben, ist Musterbauordnung. Da ist Ihnen nichts Neues eingefallen. Den Rest haben Sie aus Brandenburg genommen. Dann will ich Ihnen mal sagen, was der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder und Berliner Verfassungsrichter Andreas Knuth im Mai in der Zeitschrift „Landes- und Kommunalverwaltung – Verwaltungsrechtzeitschrift für die Länder Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ schreibt. Er sagt, das sei ein „landesweiter Feldversuch“, was in Brandenburg gemacht werde. Die Brandenburger Bauordnung sei „ein Kontrastprogramm zur Musterbauordnung“. – Wenn man sich die Brandenburger Bauordnung ansieht – diese Dinge haben Sie zum großen Teil übernommen –, merkt man, dass sie ein Rückschritt hinter das ist, was Konsens zwischen den Bundesländern in der Musterbauordnung ist, die inzwischen von Hessen, Thüringen und Sachsen umgesetzt wurde, und das Saarland und Bayern werden das demnächst auch tun.
Der Senat hat im letzten Jahr – deshalb müssen es komische Verbände gewesen sein, die bei Ihnen angerufen haben, Herr Dr. Heide – mit den Verbänden zusammen gesessen, mit der Architektenkammer, mit den Statikern und anderen, und hat jeden einzelnen Paragraphen durchgeprüft. Da gab es auch Interessenlagen, wo insgesamt einige nicht wollten, dass dort etwas reduziert wird. Es ist nicht ganz einfach, wenn man zukünftig selbst entscheiden muss und sich nicht immer auf den grünen Stempel der Bauaufsicht verlassen kann. Ich will einige Beispiele nennen, an denen deutlich wird, dass Sie hier nicht das Beste abgeliefert haben.
Wenn Sie hier groß feiern, es werde weniger Bürokratie, dann sehen wir zum Beispiel auf die Kinderspielplätze. Sehen wir uns die demographische Entwicklung dieser Stadt an! Die Musterbauordnung spricht von drei Wohneinheiten. Sie verbessern das schon und kommen immerhin auf vier. Man könnte sich auch etwas anderes denken.
Sie schränken aber auch Dinge gegenüber der Musterbauordnung ein. Barrierefreies Bauen, ein wichtiges Ziel in einer Großstadt: Sie sprechen dabei immer noch von Wohngebäuden. Die Musterbauordnung spricht ganz allgemein von Gebäuden und hat ausdrücklich – das wird auch im Berliner Entwurf enthalten sein – noch zusätzliche öffentliche Stätten hinzugenommen, die zukünftig barrierefrei sein müssen. Im Entwurf, der Ihnen nach der Sommerpause zugehen wird, steht auch, welche Räumlichkeiten in den Wohnungen behindertengerecht und barrierefrei zugänglich sein müssen. Das ist häufig ein Problem. Man hat zwar einen Fahrstuhl und kommt durch die Wohnungstür, aber schon beim Bad gibt es die ersten Schwierigkeiten. Das muss entsprechend aufgenommen werden.
Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass Sie zum Teil neue Hürden einführen. Bei den bautechnischen Hinweisen verlangen Sie das Vieraugenprinzip. Das heißt, die Bauaufsicht müsste bei Angelegenheiten, wo bis jetzt ein Prüfingenieur herangeht, zukünftig noch einmal herangehen und noch einmal prüfen.
Es kann doch nicht sein, dass das weniger Bürokratie ist. Das müssen Sie sich einmal genau ansehen.
Sie haben auch nicht die Brandschutzsystematik, die Bauklassensystematik der Musterbauordnung übernommen, was zur Folge hat, dass Sie an bestimmten Stellen mit den Freistellungen nicht sehr weit kommen. Wir wollen, dass mehr und einfacher gebaut werden kann und dass z. B. auch mehr Holzbauten errichtet werden können. Das ist eine Grundlage der Musterbauordnung, die sich bei Ihnen nicht findet.
Zur Systematik Ihres Gesetzes: Normalerweise setzt man seine Definitionen an den Anfang. Die Musterbauordnung beispielsweise definiert die Sonderbauten in § 2 Abs. 4. Bei Ihnen ist es § 44; da passte es offenbar gerade einmal hin. Wie da die Systematik für jemanden funktionieren soll, der damit arbeiten will, ist mir nicht verständlich. Das zeigt auch, dass der Entwurf mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Ein letzter Hinweis: Wir haben auch im Bauausschuss immer wieder darüber diskutiert, dass gerade das Wahlrecht nicht funktioniert. Wenn man dem Bauherrn und dem Architekten das Wahlrecht lässt, ob sie für den kleinsten Bau noch eine Baugenehmigung wollen, dann werden sie, um ihre Haftung zu vermindern, die Haftung auf den Staat übertragen wollen. Dann wollen sie den grünen Stempel der Bauaufsicht. Dieses Wahlrecht geht hinter die Möglichkeiten der jetzigen Berliner Bauordnung zurück, und Sie schreiben es wieder hinein. Sie haben hier also versucht, eine Mischung zwischen Brandenburg – da haben Sie sich die Teile ausgesucht, die rückwärts gewandt sind – und der Musterbauordnung, wo Sie die fortschrittlichen Teile weggelassen haben, zusammenzustellen. Dies ist kein fortschrittlicher Entwurf.
Der Entwurf des Senats, der nach der Sommerpause kommt, wird Ihnen zeigen, wie man eine gute, fortschrittliche Bauordnung macht, wo man vieles nach außen verlagert und nicht mehr in das Verfahren hineinnimmt, so dass die Bauherren selbst frei entscheiden können und nicht mehr ständig die Bauaufsicht bemühen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Lindner, herzlichen Dank für diese Rede. Ich glaube, die Parteien – wobei Sie die CDU schon zu den linken Parteien zählen – können diese Rede im Wahlkampf, der in zwei Jahren stattfindet, ganz hervorragend verwenden. Aber auch schon jetzt können wir sagen: Der Bürger, der zugehört hat, weiß, worum es Ihnen geht. Ihnen geht es nicht um Mieterinteressen. Sie sagten, Mieterschutz sei nur Zierrat. Diese Stadt ist eine Mieterstadt. Ich frage mich, wie Sie sonst immer so tun können, als würden Sie für Menschen eintreten. Bei Ihnen wurde ganz deutlich: Sie haben nur ein Interesse, nämlich die Maximierung des Gewinninteresses von Firmen. Der Rest ist Zierrat, der wegfallen kann.
werden Sie in Karlsruhe Schiffbruch erleiden. Damit hat Herr Sarrazin Recht.
Herr Regierender Bürgermeister, Sie werden das auch in den Verhandlungen mit den anderen Ländern über eine Entschuldung Berlins brauchen. Sie haben gesehen, wie das mit Ihrer Klausel im Grundgesetz war. Der Kollege Teufel hat gleich klargestellt: Das nehmen wir zwar ins Grundgesetz, aber Geld ist damit nicht verbunden. – Da sind Sie denen auf den Leim gegangen. Auch unter diesem Aspekt sollten Sie dies als Beginn qualifizieren.
Die übrigen Parteien hier im Haus sind etwas zurückhaltend, wenn es um Privatisierung geht.
2003 waren wir noch an 63 Unternehmen beteiligt. Der Zuschuss liegt bei 780 Millionen €. Damit wird deutlich, um was es geht. Es geht nicht um einmalige Veräußerungsgewinne – die schon gut sind –, sondern insbesondere um das dauerhafte Einsparen von Zuschüssen. Dabei ist es insbesondere wichtig, auf Investoren, die bereit sind, sich zu engagieren, positiv einzugehen. Das, was Sie sich bei der Röhn-Klinik, die sich bei Vivantes engagieren wollte, geleistet haben, steht in der Konsequenz Ihres flapsigen Umgangs, den Sie sich auch mit Germania und DBA geleistet haben. So etwas wird dann als unseriös abgetan, und die Leute werden in die Wüste geschickt. Der Kollege Matz wird dazu in der zweiten Runde noch detailliert Stellung nehmen. Hier offenbart sich, dass Sie sich gegen Privatisierungen sperren, die über die GSW und möglicherweise die KPM hinausgehen. Das ist ein völlig falscher Ansatz.
Ich habe noch eine Bitte an die CDU, die ich im Hinblick auf die Emnid-Umfrage, nach der sich die Mehrheit der Berliner wünscht, dass wir noch enger zusammenarbeiten,
in aller Freundschaft und Zurückhaltung vorbringe: Wenn Sie, Herr Steffel, liberal reden, wie Sie es bei Ihrem 100Tage-Programm getan haben, müssen Sie auch liberale Politik folgen lassen. Es geht nicht, dass Sie – drei Tage nach Ihrem 100-Tage-Programm – im Hauptausschuss einem kleinen Antrag, der nichts anderes fordert als die Erarbeitung eines Grobkonzepts zur zügigen Veräußerung der Wohnungsbaugesellschaften, mit den linken Parteien die Ablehnung erteilen. Bei den Grünen sagt der Landesvorstand etwas anderes als die Fraktion. Bezüglich der BSR heißt es bei der CDU, die Straßenreinigung und die Hausmüllentsorgung verbleiben vorerst als Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge bei öffentlich-rechtlichen Teil der BSR. Das ist der Status quo.
Ich fordere Sie auf, in dieser Frage umzukehren. Wir können uns das nicht leisten. Wir gefährden die Prosperität der Stadt. Wir müssen eine Stadt des Wettbewerbs werden, Schluss mit staatlichen Monopolen machen und eine Stadt des privaten Unternehmertums werden. Diese
Stadt braucht Mut und Tatkraft und kein rot-rotes Herumgeeiere. – Herzlichen Dank!
Frau Hämmerling, ist Ihnen bewusst, dass die Regeln der Bauordnung immer nur für demnächst dann zu errichtende Bauten gelten
Das können wir machen! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Lindner! Wir haben uns in den Reihen der SPD gerade gefragt, welche Vision Sie haben. Wir haben sie gefunden, Ihre Vision ist, wichtig zu sein, aber das ist eine Illusion.
Sie haben immer schöne Anträge bei der FDP. Sie haben so schöne Überschriften,
wenigstens die Überschriften sind hübsch: „Mehr Berlin, weniger Staat“ und so. Sie haben auch eine Reihe, die Sie aber nie überschrieben haben, dazu gehört dieser Antrag: „Mal wieder von anderen Fraktionen etwas gehört und schnell aufgeschrieben“.
Das, was Sie hier vorbringen, hat die SPD-Fraktion deutlich und frühzeitig hier in den Raum geworfen, und dazu stehen wir auch.
Wir sind in der Tat dafür, eine Richtlinienkompetenz für den Regierenden Bürgermeister einzuführen. Aber man muss sich das auch genau ansehen.
Ich komme gleich zu Ihren Artikeländerungen. Wenn Sie sich das genau ansehen, dann werden Sie feststellen, dass es eine lange Geschichte der Diskussion über die Richtlinienkompetenz gibt. Das fing an, als Bismarck entlassen wurde und der Vater der Weimarer Reichsverfassung, Hugo Preuß, dazu eine ganze Aufsatzserie geschrieben hat. Das können Sie bis zur Kommentierung von Roman Herzog durchdeklinieren, was dort möglicherweise an Fallstricken und ähnlichem enthalten ist. Das muss man sich sehr genau ansehen. Dann muss man sich – erst einmal in den Koalitionen – entsprechend einigen. Das gehört auch mit dazu.
Es reicht auch nicht, „Richtlinienkompetenz“ hineinzuschreiben. Roman Herzog weist in seiner Kommentierung darauf hin, dass es manchmal nicht bei den Richtlinien hängen bleibt, sondern bei einer wichtigen Frage auch das Einzeldurchgriffsrecht ist. Das ist dann mit enthalten und verfassungsrechtlich durchaus möglich. Das können Sie in jeder Kommentierung zum Grundgesetz nachlesen.
Wir jedenfalls haben nichts dagegen, im Gegenteil, wir sind dafür, solche Verfassungsänderungen zu machen. Wir haben auch einen Regierenden Bürgermeister, der durchaus entscheidungsfreudig ist, was in früheren Zeiten nicht immer der Fall war. Aber Sie von der CDU haben gerade einen, der eher der oberste Aktenleser war, zu Ihrem Ehrenvorsitzenden gemacht. Dennoch muss man
Dr. Lindner
noch auf einiges hinweisen, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben.
Herr Dr. Lindner, wenn Sie sich auf Brandenburg beziehen, dann müssen Sie allerdings auch die Brandenburger Texte lesen. Dort heißt es: Die Minister haben trotz der Ernennung durch den Ministerpräsidenten eine gewisse Parlamentsverantwortung, denn sie führen ihre Geschäfte in „eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag“. Auch das muss man überlegen, ob man das haben will oder nicht. In Brandenburg ist es – zu Recht, glaube ich, anders als das bisher immer gesehen wurde – so, dass die Geschäftsverteilung im Senat – anders auch als in Ihrem Entwurf – nicht an die Zustimmung des Parlaments gebunden ist. Das wäre aus meiner Sicht systematisch richtig.
Ich wähle einen weiteren Punkt, der zeigt, dass man das im Ausschuss intensiv beraten muss, der nicht unwichtig ist. Sie haben das selbst eben mit angesprochen. Das betrifft das, was in Artikel 58 unserer Verfassung steht, dass die Richtlinien der Politik der Billigung des Abgeordnetenhauses bedürfen. Sie haben das in dem Zusammenhang angesprochen, dass jetzt die Richtlinien der Politik vom Regierenden Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Senat und mit der Billigung des Abgeordnetenhauses festgelegt werden. Auch wenn der Regierende Bürgermeister entsprechende Richtlinien der Politik vorlegt, bedürfen sie also der Billigung des Abgeordnetenhauses.
In der Enquetekommission zur Verfassungsänderung in den 90er Jahre wurde sehr deutlich gesagt, dass das auch eine andere Funktion hat: Wir haben in der Regel Koalitionsregierungen, und insofern könnte das auch für Sie interessant sein, denn Sie haben ja noch immer entsprechende Illusionen und Hoffnungen. Die Enquetekommission sagt eindeutig, dass eine solche Billigung der Richtlinien auch dem Schutz der kleineren Koalitionspartner dient – auch wenn im ersten Band der Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte steht, dass sie letztendlich keine Wirkungen haben, weil sie nachher wieder einmal geändert werden können. Aber sie dient im politischen Bereich – und wir bewegen uns im politischen Bereich – auch dem Schutz der jeweiligen Koalitionspartner, wenn so etwas einmal festgelegt ist.
Insofern besteht hier noch eine Menge Beratungsbedarf. Ich habe nur einige Punkte kurz angesprochen, und wir werden das sicherlich im Ausschuss zügig und konsequent beraten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Oesterheld! Ich befürchte, Sie werden so etwas Ähnliches noch einmal hören. Sie haben in Ihrer Begründung der Großen Anfrage ausgeführt, es werde beschönigt. Sie sind, auch wenn es lediglich um die Geschäftsführer ging, fast bei dem Thema Bankgesellschaft gewesen. Dann haben Sie gesagt, nach der Antwort von Senator Strieder müssten Sie Ihren Redebeitrag ändern, aber viel haben Sie nicht geändert. Sie haben lediglich gesagt, es gehe um Durchschnitte und man müsse es im Einzelnen betrachten. Sie haben immer wieder gezweifelt. Hier im Parlament ist es augenscheinlich wie im Leben: Die einen sehen das Glas halb voll, die anderen halb leer – Optimisten, Pessimisten.
Aber wenn wir hier öffentlich im Parlament Negativaussagen treffen, dann gibt es Institutionen außerhalb dieses Hauses, die diese ernst nehmen. Das kann Folgen haben. Senator Strieder hat das anhand eines Zahlenbeispiels eben deutlich gemacht. Sie haben in Ihrer Anfrage, Frau Oesterheld, eine Sammlung Negativunterstellungen über die städtischen Wohnungsbaugesellschaften geliefert: aufwändige Modernisierung, Leerstand, Mietausfälle, Rückstelllungen, Abwertungen, Milliardenschulden. Sie haben einen Brei zusammengerührt, bei dem einem Außenstehenden nur der Eindruck entstehen kann, er sei gut beraten, wenn er nicht auf dem Berliner Wohnungsmarkt investiert. Wir hatten dieses Phänomen schon einmal. Erinnern Sie sich daran, wie es war, als wir uns gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass die Anschlussförderung beendet wird? – Da hatten einige Wohnungsbaugesellschaften, die noch nicht einmal von der Anschlussförderung betroffen waren, Schwierigkeiten, bei ihren Kleinbanken irgendwo in Baden-Württemberg einen Kredit zu bekommen, weil diese argumentierten, beim Wohnungsbau in Berlin sei alles marode. Das darf nicht passieren.
Wir dürfen die Kreditwürdigkeit unserer Unternehmen – es sind die Unternehmen dieses Landes – nicht herunterreden, indem wir immer wieder den Zweifel säen. Der Senator hat zu Recht darauf hingewiesen, welche Auswirkungen dies auf die Gesellschaften hat. Wir haben es bei allen Problemen, Frau Oesterheld – und die gibt es in der Tat und wir benötigen eine Restrukturierung unserer Unternehmen –, nötig, diese zu stabilisieren.
Frau Oesterheld
Dafür ist es manchmal auch nötig, dass wir unser eigenes Verhalten ändern.
Senator Strieder hat konkrete Zahlen vorgelegt. In Ihrem anschließenden Beitrag haben Sie nichts anderes versucht, als diese Zahlen zu relativieren. Die Zahlen sind aber genannt, und erlauben Sie mir, dass ich sie noch einmal wiederhole – manchmal ist die Wiederholung die Mutter des Lernens –: Die Gesamtverbindlichkeiten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – das ist unser Wohnungskonzern insgesamt, wenn man das so sehen will – liegen bei 11,3 Milliarden €, davon 9,9 Milliarden € als Kredit. Dem stehen 15,6 Milliarden € als Vermögen gegenüber – davon sind zum Teil Wertberichtigungen bereits abgezogen. Eine Eigenkapitalquote – erinnern Sie sich an die letzte Diskussion im Untersuchungsausschuss „Bankgesellschaft“? – von 18 %, darüber wären wir bei den windigen Immobilientöchtern der Bankgesellschaft froh gewesen. – So ist es doch, das haben Sie selbst schon einmal angemerkt. – Dabei haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften durchaus Rückstellungen zum Beispiel für die Risiken der beendeten Anschlussförderung, aber auch Wertberichtigungen vorgenommen, die dem Stand der heutigen Marktansprüche nicht mehr genügen. Insgesamt haben sie Rückstellungen in Höhe von 1,5 Milliarden € vorgenommen, wie der Senator eben ausgeführt hat. Vom Jahr 2000 bis Ende 2002 sind 590 Millionen € außerplanmäßig abgeschrieben worden, wenn man alles zusammenrechnet. Deshalb ist es richtig, darauf hinzuweisen, dass in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entsteht, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften stünden vor der Pleite. Es gibt Risiken, es gibt Liquiditätsprobleme, aber die liegen teilweise daran – darauf weise ich deutlich hin –, dass Vorgängersenate insgesamt 1,7 Milliarden € aus diesen städtischen Wohnungsbaugesellschaften herausgezogen haben.
Sonderdividenden, In-sich-Geschäfte, Ankauf bezirklicher Wohnungsbestände oder der Ankauf von Grundstücken, die das Land loswerden wollte, alles das hat den Wohnungsbauunternehmen nicht geholfen. Das muss jetzt aufhören. Künftig muss es anders werden. Wohnungsbaugesellschaften müssen künftig in der Lage sein, sich am Markt darzustellen.
Von den heute noch 360 000 Wohnungen liegt übrigens demnächst der größte Teil in Ostberlin. Die dortigen hohen Sanierungsaufwendungen, die vielfach über den Kapitalmarkt finanziert worden sind, sind ebenfalls ein Grund dafür, dass wir heute eine angespannte Finanzierungssituation haben. Insgesamt liegen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Mieterträge noch über den Aufwendungen. Den Bürgern zu suggerieren, dass Wohnungsverkäufe nötig seien, um eine drohende Insolvenz zu verhindern, ist natürlich falsch, wenn nicht böswillig.
Wohnungsverkäufe, Frau Oesterheld, zunächst einmal an Mieter, haben übrigens durchaus auch eine stabilisierende
Wirkung auf die Wohnquartiere. Sie sind angesichts der derzeitigen Wirtschaftssituation und der Marktlage – das wissen wir alle – nur schwer zu realisieren. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Erlöse aus Verkäufen dienen auch dazu, die Liquidität der Gesellschaften zu verbessern und sie für künftige Entwicklungen mit dem notwendigen Eigenkapital auszustatten. Wir haben offensichtlich alle noch nicht realisiert – das geht hier vielen so, auch aus dem Baubereich –, dass wir nach den Großsiedlungen im Osten, bei denen einiges passiert ist, spätestens in zehn bis 15 Jahren ein Problem mit den Großsiedlungen im Westen haben werden.
Die bestehen dann alle über 50 Jahre. Wenn Sie sich ansehen, was dort für Sanierungen durchgeführt worden sind, dann waren das solche im Außenbereich, Wärmedämmung und ähnliches. Die Strangsanierungen und andere teure Sanierungen sind dort noch gar nicht erfolgt. Dafür müssen wir unsere Gesellschaften fit machen, damit sie diese Aufgabe stemmen können.
Im Moment gibt es bei den meisten Marktsegmenten einen entspannten Wohnungsmarkt. Dies muss nicht so bleiben. Wir rechnen alle damit, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse bessern. Dies führt zu anderen Nachfragen auch auf dem Wohnungsmarkt. Dies kann für sozial Schwächere dazu führen, dass sich der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erschwert. Deshalb unterstützt die SPD-Fraktion die Feststellung des Senats, dass ca. 15 % des Wohnungsbestandes dieser Stadt im Eigentum städtischer Gesellschaften bleiben müssen, um gegebenenfalls das Marktgeschehen zu beeinflussen, da stimmen wir, Frau Oesterheld, mit Ihnen völlig überein. Die mir nachfolgenden Redner werden das völlig anders sehen, aber die haben darüber ihre eigenen Vorstellungen, die nicht mit denjenigen der Mehrheit der Berliner übereinstimmen.
Darüber hinaus haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in diversen Stadtquartieren mit eigenem Stadtteilmanagement erhebliche Anstrengungen unternommen, um diese Quartiere zu stabilisieren und damit den Leerstand zu reduzieren. Auch dies ist ein wegweisender Beitrag, den wir uns gern auch von privaten Unternehmern wünschen.
Wir als Politiker müssen übrigens lernen, dass städtische Wohnungsbaugesellschaften auch einmal für sich arbeiten müssen.
Es ist nicht gottgegeben, dass diese Gesellschaften jeden Wunsch von Stadträten, Bürgermeistern, Abgeordneten oder der zentralen Verwaltung erfüllen, vielmehr muss es ausreichen, dass ihnen eine zentrale Zielvorgabe, wie sie heute der Senat vorgegeben hat, gemacht wird und wir sie allein arbeiten lassen.
Wir dürfen ihnen nicht immer hineinreden, so wie es jahrzehntelang in dieser Stadt üblich war, übrigens von allen Seiten. Auch Grüne haben sich schnell daran gewöhnt,
bei den Wohnungsbaugesellschaften anzurufen, wenn sie ein Problem hatten.
Eingriffe, wie es sie früher gab, müssen künftig der Vergangenheit angehören. Städtische Wohnungsbaugesellschaften sind nicht dazu da, unverkäufliche Grundstücke zu verwalten, mit denen die Bezirke nichts mehr anfangen können. Wohnungsbaugesellschaften müssen sich auch ohne Eingriffe am Markt einrichten können. Aber sie müssen Risiken vermeiden. Um davon rechtzeitig zu erfahren, ist es nötig, dass der Eigentümer – das Land Berlin – durch ein effektives Controlling die Vergleichbarkeit der Unternehmen sicherstellt.
Diese Vergleichbarkeit ist zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bisher nicht gegeben. Dies ist vielleicht aus Sicht der Unternehmen verständlich – die privaten, Herr Dr. Lindner, wollen sich ohnehin nicht in die Karten gucken lassen –, aber es ist kein gutes Zeichen für die Effektivität unseres Beteiligungsmanagements gewesen. Dies ist jetzt angepackt worden, Senator Strieder hat darauf in seiner Antwort ausdrücklich hingewiesen.
Die SPD-Fraktion wird das Herunterreden, wie es in der Anfrage der Grünen zum Ausdruck kommt, des Berliner Volksvermögens in unseren städtischen Wohnungsbaugesellschaften – auf Grund kurzsichtiger politischer Absichten – nicht mitmachen. Diese Fraktion wird den Senat unterstützen, der auf einem guten Weg ist, die Konsolidierung der städtischen Gesellschaften bei verbessertem Controlling und die Steuerung durch Zielvorgaben und Zielvereinbarungen voran zu bringen. – Herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren! Ich bin etwas irritiert, dass das eine Kurzintervention auf meinen Redebeitrag war. Ich bin nicht Herr Strieder und habe auch nicht seine Rede gehalten. Aber da Sie mich anfangs angesprochen haben, sage ich Ihnen ganz freundlich: Wenn Sie meinen, mit Ihrer Wohnungsbaupolitik das sozial Beste für alle Menschen zu schaffen, weshalb wir dann keine Wohnungsbaugesellschaften mehr brauchen, dann empfehle ich Ihnen, sich Bücher über die Entwicklung der Wohnungsbaupolitik in Deutschland vorzunehmen und sich über die Zeit zu informieren, in der eine Dame namens Adam-Schwaetzer Bauministerin war. Schauen Sie sich an, welche Klientel in dieser Zeit unterstützt wurde. Ich bin auch eher jemand, der meint, dass die institutionelle Förderung, wie wir sie jetzt mit der Anschlussförderung abgeschafft haben, nicht richtig war. Man hätte zu einer Form der Subjektförderung kommen müssen. Ich habe aber immer das unbestimmte Gefühl, lieber Herr Dr. Lindner, dass Sie mit Subjektförderung ganz andere Subjekte verbinden. Das wird mir immer deutlicher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eben hatten wir von Frau Oesterheld eine Schimäre an der Banane. Jetzt haben wir das Verkehrschaos in Mitte von Herrn Cramer an die Wand gemalt bekommen. Wir sollten einfach schlichtweg zu den Realitäten zurückkommen.
An dieser Stelle, das ist 1993 bereits vom Senatsausschuss Berlin 2000 in einem Gutachterverfahren mit angesetzt worden, gab es die Überlegung und bleibt sie auch, wie man an dieser Stelle die geplanten Flächen – teilweise hat sich einiges geändert, insbesondere das Denkmal für die ermordeten Juden Europas wird anders als ursprünglich geplant realisiert – auch mit einer entsprechenden Straße versehen kann.
Die Durchbindung der Französischen Straße führt dazu, dass auch dieses Denkmal die notwendige Straßenanbindung hat, einschließlich der Planstraßen, die dann später Cora-Berliner- und Gertrud-Kolmar-Straße heißen. Das wird schon deshalb erforderlich sein, damit der notwendige Verkehr für dieses Denkmal und für den anderen Bereich dort mit herumgeführt werden kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man den Kollegen Wambach im Ausschuss oder aber hier hört, hat man immer das Gefühl, es geht nicht um die Regelung der Überhangsituation in der Berliner Landesverwaltung, sondern um den Untergang des Abendlandes, des christlichen – das wahrscheinlich dabei noch besonders betont.
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Schließlich – Herr Wambach hat das eben noch einmal mit Vehemenz vorgetragen und an uns appelliert – waren es dann allenfalls vier Zeilen einer Änderung durch die Koalition, die der CDU dazu dienten, mitzuteilen, dass man nicht an der Abstimmung teilnehmen werde. Er könne die Paragraphen nicht nachschlagen, sagte der ehrenwerte Kollege Wambach. Aber was hatte er denn eigentlich mitgebracht, wenn er die Paragraphen nicht nachschlagen konnte? Hat er den Gesetzestext nicht in der Tasche gehabt, oder hatte er nur die üblichen Luftnummer der CDU?
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Dem dient dieser Stellenpool. Wir alle wissen, dass er rechtliche Probleme mit sich bringt. Das ist aber so, wenn man etwas Neues einführt. Wie uns allen bekannt ist, können allgemeingültige Gesetze nur allgemeine Regeln treffen. Es wird Fälle geben, in denen Bedienstete des Landes gegen Versetzung klagen, und es werden auch einige Recht bekommen. Das ist aber schon jetzt so. Sehen Sie sich an, was bei den Gerichten los ist. Wenn Versetzungen angefochten werden, werden nicht alle Klagen der Bediensteten abgewiesen. Bedienstete bekommen Recht, wenn bei Versetzungen oder Versetzungen in den Überhang Fehler gemacht worden sind. Deshalb sagt aber niemand, das Berliner Beamtenrecht oder die Regelungen des BAT seien insgesamt rechtswidrig – so wie man hier den Eindruck gewinnt. Wir müssen sehr darauf achten, wie es im Einzelfall aussieht, aber insgesamt wird hier ein Weg eingeschlagen, der aus Sicht eines Dienstherren, der auch Fürsorgepflichten hat, der richtige ist. Für die Bediensteten im Überhang wird dafür gesorgt, dass sie ausbildungs- und besoldungsgemäß eingesetzt werden. Auf diesem Weg wird ihnen eine neue Dienststelle besorgt.
Hier geht es nur darum, lieber Kollege Wambach, dass wir eine vernünftige Regelung für eine Situation finden, die – das hat Kollege Doering ausführlich beschrieben – dadurch gekennzeichnet ist, dass wir Personal abbauen, jedenfalls was die Stellen betrifft, aber immer noch das Personal und die Kosten dafür haben. Das muss endlich geregelt werden.
Hier wird das immer fleißig gefordert. Das ist so wie bei anderen Regelungen, so zum Beispiel der Baumschutzverordnung oder Ähnlichem, da gibt es wieder andere, die dann aufschreien. Es wird immer gesagt, der Stellenpool müsse her und es müsse alles geregelt werden, aber wenn es dann konkret wird, fängt man an, irgendwelche Haare in der Suppe zu finden und zu sagen, dass es so nicht gehe.
Teile der Oppositionsparteien haben in den Ausschussberatungen bemängelt, nicht genügend Zeit für die Beratung zu haben. Dann wollen wir doch einmal sehen, wie das aussah. Der Rechtsausschuss – das ist bereits gesagt worden – hatte gemeinsam mit dem Verwaltungsreformausschuss eine Anhörung durchgeführt – übrigens mit ähnlichen Ergebnissen und Hinweisen auf Problemlagen wie bereits in der früheren Anhörung des Ausschusses für Arbeit, die bereits am 21. Mai 2003 stattgefunden hat. Die Anhörungen im Rechtsausschuss und im Verwaltungsreformausschuss dauern eigentlich länger. Der Fraktionsvorsitzende der FDP hatte sich aber darauf eingestellt, dass Rechtsausschusssitzungen immer um 15 Uhr beendet sind. Das war bisher auch immer so üblich. Er hatte einen anderen Termin, also fand er Probleme im Gesetzentwurf, erklärte, dass er sowieso keine Zeit habe, aber wegen der so genannten Probleme werde die FDP nicht mitstimmen.
Damit hat er aber gleich auch das Stichwort für die CDU gegeben, die dann auch auf den Gedanken kam, dass man dann eigentlich gar nicht mehr mitstimmen kann. Alles das, nachdem zum Beispiel die FDP seit über einem Jahr den Senat kritisiert, dass dieser Stellenpool nicht kommt. Immerhin enthielt sich die FDP dann im Hauptausschuss der Stimme.
Wie die realen Verhältnisse waren, erkennt man aber an der durchaus kritischen Stellungnahme des Landesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes, Herrn Jetschmann. Der sagte nämlich – wenn man das einmal auf die knappe Beratungszeit bezieht –: „Der Stellenpool hat eine lange Geschichte.“ – So ist es auch. Wir haben lange darüber geredet, nicht nur in den fünf Jahren seit dem Dezember 1998, sondern auch gerade in den letzten Monaten ist darüber intensiv gesprochen orden. w
Die Zeit für die Beratung schien auch der CDU augenscheinlich zu kurz zu sein. Immerhin legte die CDU einen Entwurf für ein Personalkostensenkungsgesetz vor. Dass die darin vorgesehene private Bewirtschaftung, liebe Kollegen der CDU, möglicherweise noch mehr rechtliche
Probleme bringen würde, hatten Sie dabei eventuell übersehen.
Luftnummern können wir uns allerdings in dieser haushaltspolitischen Situation nicht leisten.
Wir müssen auch auf Grund des Urteils des Verfassungsgerichts – das alle immer zitieren – in den kommenden Jahren weiter wirksam Personal abbauen.
Dies ist, meine Damen und Herren von der Opposition – insbesondere von der CDU –, etwas, was jetzt angepackt werden muss. Sie haben selbst gesagt, der Stellenpool müsse kommen. Dann stimmen Sie aber auch einer solchen Regelung zu und suchen nicht immer nach irgendwelchen Fehlern. Allmählich bekommt man das Gefühl, Herr Kollege Wambach, wenn man sich das alles ansieht – im Zweifelsfall hält das Verfassungsgericht für alles her –, wenn die Koalition einen Vorschlag macht, gibt es immer irgendwelche rechtlichen Bedenken.
Sie haben augenscheinlich nicht das Interesse daran, dass in dieser Stadt verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen werden, weil Sie es augenscheinlich viel schöner
Darüber hinaus liegt seit Dienstag das WPDGutachten vor, in dem beleuchtet wird, was unter den Bedingungen von Artikel 89 VvB rechtlich möglich ist und was nicht. Sie müssen begreifen, dass Sie dieses Gesetz so nicht verabschieden können. Wenn Sie es den