Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII-VE2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Charlottenburg

Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII-VE2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird zugestimmt.

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Eine Zukunft für Berlin“

Gemäß dem Gesetz über die Enquete-Kommissionen des Abgeordnetenhauses von Berlin wird eine EnqueteKommission „Eine Zukunft für Berlin“ eingesetzt.

Die Enquete-Kommission hat die Aufgabe, mit den Mitteln gemäß § 1 EnqueteG die verfassungsrechtlich und politisch gebotenen Ziele, Kriterien und Indikatoren für ein wirtschafts- und finanzpolitisches Konzept zu formulieren, das eine zukunftsfähige Prognose für die wirtschafts- und finanzpolitische Entwicklung Berlins zulässt. Sie stellt die dafür notwendigen Rahmenbedingungen fest und leitet daraus Vorschläge für konkrete Handlungsschritte ab.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin beauftragt die Enquete-Kommission, unter Beachtung der vom Berliner Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2003 dargestellten Anforderungen an den Berliner Haushalt in Zeiten der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und der extremen Haushaltsnotlage, insbesondere zur Beantwortung folgender Fragen zu arbeiten:

2. Durch welche Art von Maßnahmen kann die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes und der Kommune Berlin generell nachhaltig verbessert und der Arbeitsmarkt gestärkt werden? Welche Standortfaktoren sind für die Sicherung, die Gründung und die Ansiedlung von Unternehmen in Berlin relevant und in welcher Bedeutung stehen sie zueinander?

3. Welche Ausgaben, die eigentlich vermindert werden könnten und müssten, sollten zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder aufgrund verfassungsrechtlich verankerter staatlicher Handlungsprinzipien nicht vermindert werden?

4. Wie kann die Wirtschafts- und Finanzkraft Berlins durch wirtschaftliches Wachstum ohne die Erhöhung von Abgaben bzw. die Einführung neuer Abgaben verbessert werden? Auf welche Einnahmen sollte ggf. verzichtet werden, damit wirtschaftliches Wachstum und die Arbeitsmarktsituation positiv beeinflusst werden können?

5. Auf welche Aufgaben und strukturpolitischen Entscheidungen soll Berlin seine finanziellen Mittel konzentrieren, um den Verfassungsgeboten der Artikel 115 und 109 GG wieder nachkommen zu können? Welche Spielräume bestehen aus der föderalen Verfassung der Bundesrepublik, um gewisse Ungleichheiten zu begründen? Welche Aufgaben können reduziert und auf welche Aufgaben kann verzichtet werden? Welche Landesgesetze sind dazu zu ändern? Welche

14. Wie kann im Entwurf des Landeshaushalts für jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses nachvollziehbar deutlich gemacht werden, dass die Nichteinhaltung des Kreditbegrenzungsgebots nicht Folge eines allgemein begrenzten Spielraums zur Ausgabensenkung ist, sondern konkret für jede Ausgabe eine bestimmte konjunkturpolitisch begründete Entscheidung zu ihrer Aufrechterhaltung getroffen werden muss und mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes getroffen wird?

16. Welche Beteiligungen des Landes sind als dauerhaft notwendig im Sinne des § 65 LHO anzusehen und welche politischen und wirtschaftlichen Ziele sollen mit diesen Beteiligungen verfolgt werden? Wie kann das Beteiligungsportfolio so umstrukturiert und kontrolliert werden, dass weitere hohe Verluste und zusätzliche Belastungen des Landeshaushalts vermieden werden können?

Erfordernisse der gesamtstädtischen Entwicklung sind dabei zu beachten?

6. Welche Schlussfolgerungen sind aus den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zu Strukturschwäche und Haushaltsnotlage in seiner Entscheidung vom 27. Mai 1992 für den Sanierungskurs und die Interpretation des Urteils des Landesverfassungsgerichtshofs vom 31. Oktober 2003 zu ziehen? Welche Schlussfolgerungen sind aus den Sanierungsbemühungen der Länder Bremen und Saarland zu ziehen?

7. Anhand welcher Kriterien und Vergleichsmaßstäbe kann ein Benchmarking mit anderen Bundesländern über alle Ausgabenbereiche einen transparenten Vergleich der Ausstattungen ermöglichen?

8. Welche Maßnahmen können und sollen ergriffen werden, um die staatlichen Ausgaben zielorientierter einzusetzen und die staatlichen Leistungen effektiver bereit zu stellen? Welche Landesgesetze sind dazu zu ändern?

9. Wie kann sich Berlin im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland und seiner Finanzverfassung unter dem Aspekt der Hauptstadtfunktion und/oder hinsichtlich der geplanten Fusion mit dem Land Brandenburg so positionieren, dass die Finanzierung seiner Aufgaben dauerhaft gesichert ist? Wie kann der Status der Bundeshauptstadt im Berlin/Bonn-Gesetz verbessert werden; welche Schlussfolgerungen ergeben sich dabei aus der unterschiedlichen finanziellen Behandlung, die Berlin und Bonn im Gefolge dieses Gesetzes erfahren haben.

10. Welche Kosten- und Nutzenanalyse ergibt sich im Hinblick auf die Hauptstadtrolle Berlins für den Landeshaushalt sowie unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten; welche hauptstadtbedingten Ausgaben fallen pro Ressort an?

11. Welche aufgaben- oder gebietsbezogenen Finanzierungsmodelle kommen unter der Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Staaten und der Möglichkeiten, die das Berliner Rechnungswesen bietet, für die Finanzierung der Hauptstadtaufgaben in Betracht?

12. Inwieweit lässt sich nachvollziehbar darstellen, dass die vom Land ohne die erhöhte Kreditaufnahme erzielten oder erzielbaren Einnahmen nicht ausreichen, um auf bundesrechtlichen oder landesverfassungsrechtlichen Vorgaben beruhende Ausgaben des Landes decken zu können? Welche bundesrechtlichen und landesverfassungsrechtlichen Vorgaben sind bei der Sanierung des Berliner Haushalts zu beachten? Welche Rolle spielen dabei die Artikel 109 und 115 GG, die Staatsziele und Institutionengarantien der Verfassung sowie die Länderhoheit bei Bildung, Wissenschaft und Kultur?

13. Welche umsetzungsfähigen Konsolidierungsmaßnahmen können vom Senat in hinreichendem Umfang entscheidungsfähig vorgelegt werden? In welchem

Zeitraum ist ein ausgeglichener Haushalt zu erreichen?

15. Welche Änderungen und Öffnungsklauseln im Bundesrecht sind angezeigt, um Berlin den Weg aus der Haushaltsnotlage zu erleichtern?

17. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Belastungen des Landeshaushalts deutlich zu reduzieren, die aus den in der Schulden- und Belastungsbilanz erfassten Verbindlichkeiten und anderen vergangenheitsorientierten Kosten resultieren?

Der Auftrag umfasst alle Geschäftsbereiche des Senats hinsichtlich ihrer Verantwortung für die Liquidität und Kosten bezüglich der Planung und Bewirtschaftung des Landeshaushalts und der Kapitalbindung durch das Vermögen des Landes Berlin.

Die Enquete-Kommission legt dem Abgeordnetenhaus die für den nächsten Nachtragshaushaltsplan relevanten und verwertbaren Arbeitsergebnisse als Zwischenbericht mit konkreten Vorschlägen vor. Ferner legt die EnqueteKommission ihren Abschlussbericht vor, wenn Vorschläge für konkrete Handlungsschritte im Sinne der Ziffer I vorgelegt werden können.

Die Enquete-Kommission besteht aus 19 Mitgliedern; die Anzahl der Mitglieder je Fraktion bestimmt sich nach § 2 Absatz 1 Satz 3 EnqueteG.

Die Mitglieder der Kommission werden von den Fraktionen gemäß § 2 Absatz 1 EnqueteG benannt.

5. Die Förderrichtlinien sind so anzupassen, dass auch bei fehlender Unterstützung durch die Hausbanken Informationen und Unterstützung für potenzielle Antragsteller bereitstehen.

6. Es ist zu prüfen, ob nach einer Einführungsphase das ARP-Darlehensprogramm in den KMU-Fonds integriert werden kann. Die frei werdenden Mittel könnten dann teilweise (bedarfsgerecht) das Fondsvolumen erhöhen, so dass der verbleibende Anteil dem Aufbau gemeinsamer Servicestrukturen dienen kann.

Das Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 14. Oktober 2003 beschlossenen Planreifeerklärung für die Bauvorhaben Multifunktionales Zentrum (SO) und 150 m Bürohochhaus (MK 1) im Bereich zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte des Vorhabenträgers Immo Projekt Berlin Alexanderstraße Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG

Entwurf des Bebauungsplans I-202c für das Gelände der Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauerstraße und Ebertstraße, das Grundstück Mauerstraße 36-38, eine Teilfläche des Grundstücks Mauerstraße 39-42, das Grundstück Wilhelmstraße 56-59, Teilflächen der Wilhelmstraße und Behrenstraße, einen Abschnitt der Ebertstraße und eine Teilfläche des Großen Tiergartens im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Dem Entwurf des Bebauungsplans I-202c für das Gelände der Verlängerung der Französischen Straße zwischen Mauerstraße und Ebertstraße, das Grundstück Mauerstraße 36 - 38, eine Teilfläche des Grundstücks Mauerstraße 39 - 42, das Grundstück Wilhelmstraße 56 - 59, Teilflächen der Wilhelmstraße und Behrenstraße, einen Abschnitt der Ebertstraße und eine Teilfläche des Großen Tiergartens im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird gemäß § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs zugestimmt.

Neuausschreibung der Stadtgüter jetzt!

Der Senat wird aufgefordert, die Verhandlungen über die Veräußerung der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH auf der Grundlage der beschlossenen Konzeption bis zum 31. Dezember 2003 weiter zu führen.

Sollten die Verhandlungen bis zum 31. Dezember 2003 nicht erfolgreich abgeschlossen worden sein, wird der Senat aufgefordert, unverzüglich eine Neuausschreibung vorzunehmen, die eine optimale Aufteilung in kleinere Einheiten in Form mehrerer Lose beinhaltet. Die vom Abgeordnetenhaus beschlossene verstärkte Orientierung der Stadtgüter auf ökologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung soll durch die Verpflichtung zur Umstellung von mindestens zwei geeigneten Stadtgütern auf ökologische Bewirtschaftung weiterhin Gegenstand einer ggfs. neuerlichen Ausschreibung bleiben.

Integration des Instruments Kleinstkredite (Microlending) in den KMU-Fonds der IBB

Der Senat wird aufgefordert, bei der Gestaltung des KMU-Fonds der IBB (der aus IBB- und EFRE-Mitteln besteht) die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Fonds mindestens folgende Kriterien erfüllt:

1. Der KMU-Fonds wird für Klein- und Kleinstunternehmen geöffnet.

2. Es werden auch für Kleinstkredite unter 15 000 Euro besondere Instrumente angeboten, damit diese ausgereicht werden können.

3. Die Ausreichung des Kredits als Stufenkredit wird ermöglicht, um Kleinstunternehmen bei Wachstumsschritten den Kreditbedarf z. B. für Betriebsmittel in individueller Höhe anbieten zu können.

4. Die Kredite können Investitionsmaßnahmen (Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen) sowie zur Finanzierung von Betriebsumlaufvermögen verwendet werden.

Zustimmung zu den Bauvorhaben Multifunktionales Zentrum (SO) und 150 m Bürohochhaus (MK 1) im Bereich zwischen Grunerstraße, Alexanderstraße, Voltairestraße und Dircksenstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte des Vorhabenträgers Immo Projekt Berlin Alexanderstraße Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG

Der Senat wird den Flächennutzungsplan Berlin im Wege der Berichtigung nach Festsetzung des Bebauungsplans I-B4d Alexanderstraße (Nord) anpassen.

Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin“