Bärbel Holzheuer-Rothensteiner
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Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, langfristig ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen zu sichern?
2. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Forderung der Bundes-GEW, mehr schulische „Lehrstellen“ zu schaffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche neuen Erkenntnisse zur Ausbildungsplatzsituation liegen dem Senat vor?
Herr Senator! Können Sie noch etwas dazu sagen, in welcher Größenordnung öffentliche Mittel bereitgestellt werden müssen für die Finanzierung von Ausbildungsplätzen? Hat sich da schon etwas verändert zu Gunsten des Landeshaushalts?
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage! – was die weitere Belastung von Land und Kommunen zur Folge hätte und damit genau das Gegenteil von dem bewirken würde, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Deshalb schießen Sie mit Ihrem
Antrag ein ganz sauberes Eigentor, meine Damen und Herren von der CDU. Selber Schuld, kann ich dazu nur sagen. Direkt auf das erste folgt das zweite Eigentor. Die Länder und Kommunen bilden oft über den Bedarf hinaus aus, aber auf jeden Fall für den eigenen Bedarf. Genau das tut die Wirtschaft nicht. Bundesweit bilden nur noch ein Drittel bis ein Viertel der Betriebe aus. Die Wirtschaft als Ganzes greift dann aber auf 100 % der ausgebildeten Fachkräfte zurück. Genau hierin liegt der Unterschied zur öffentlichen Hand. Deshalb decken sich die Ziele der Umlagegegner nicht mit denen der Kommunen.
45 % bis über 80 % betragen die staatlichen Ausbildungsleistungen in den einzelnen Bundesländern. In Berlin sind es etwa 50 % – bis jetzt noch. Denn die PDS hat vor kurzem eine Kleine Anfrage zu den Finanzierungsströmen in der beruflichen Erstausbildung eingereicht. Hier werden wir sicher noch zu ganz anderen Erkenntnissen und Zahlen über den Umfang der staatlichen Erstausbildung kommen. Wenn also auch in diesem Hause immer wieder gegen besseres Wissen von einer Verstaatlichung durch die Umlage gesprochen wird, dann ist das wirklich Demagogie.
In diesem Sinne ist es für die PDS auch nicht akzeptabel, wenn von Seiten der Berliner Wirtschaft inzwischen gedroht wird, aus dem Ausbildungskonsens auszusteigen, sollten Berliner Wirtschaftsunternehmen zur Umlage verpflichtet werden. Das ist wirklich nicht akzeptabel.
räuschpegel sinnvoll zu dämpfen. Es ist wirklich schwierig für die Redner, verstanden zu werden. Es ist die letzte Rederunde. Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit und Stille!
Relative Stille! Bitte schön, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der CDUFraktion vorgelegte Entschließungsantrag „Selbstverpflichtung statt Ausbildungsplatzabgabe“ enthält zwei substantielle Forderungen: Erstens, das Parlament soll den Deutschen Städte- und Gemeindebund in seinem Widerstand gegen den Entwurf eines Berufsausbildungssicherungsgesetzes unterstützen, und zweitens soll es die Bundesregierung auffordern, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen.
So weit, so schlecht, meine Damen und Herren von der CDU. Welche Kritik der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Gesetzentwurf überhaupt übt, die das Parlament unterstützen soll, erfahren wir aus dem Antrag nicht. Bis auf einen kleinen Hinweis am Ende der Antragsbegründung, wo es heißt, die Kommunen würden eine erhebliche finanzielle Belastung durch das Gesetz befürchten. Das allerdings stimmt in der Tat. Allerdings soll die Ausbildungsplatzabgabe nicht die Kommunen, sondern die Betriebe belasten, die nicht ausbilden. Genau darum geht es: Um die Entlastung von Kommunen und nicht um ihre Belastung. Sie von der CDU benutzen den Deutschen Städte- und Gemeindebund, um ihre Ablehnung zu begründen. Sie schießen dabei jedoch gleich mehrere Eigentore.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seiner Stellungnahme zur Ausbildungsumlage deshalb vor der Anwendung der 7-prozentigen Ausbildungsquote auf die Kommunen gewarnt, weil ihre Finanzlage katastrophal ist und die meisten Kommunen dennoch weiterhin erheblich über den eigenen Bedarf und für den Markt ausbilden. Bund, Länder und Kommunen sollen gerade dadurch entlastet werden, dass die Wirtschaft endlich über eine Umlage die notwendigen Ausbildungsplätze schafft, die jetzt über Sonderprogramme und Maßnahmen finanziert werden. Bund, Länder und Kommunen sind selbst in hohem Maß daran interessiert, ihre finanziellen Mittel in Berufsschulen, in Lehr- und Lernmittel und in die Aus- und Weiterbildung von Berufsschullehrerinnen und -lehren zu stecken und nicht in fehlende Ausbildungsplätze. Gerade Sie, lieber Kollege Kurth, fordern aber immer die Erhöhung staatlicher Ausbildungsleistung, –
Ich komme zum letzten Satz. – Die Ausbildungsprobleme lösen sich nicht von allein und auch nicht durch den demographischen Faktor. Manchmal hilft ein Blick in andere Länder, z. B. Dänemark oder Frankreich oder auch auf die USA mit ihren sehr interessanten Umlagefinanzierungserfahrungen in der Bauwirtschaft. Für eine zukunftsorientierte Ausbildung für alle Jugendlichen brauchen wir eine Ausbildungsplatzabgabe. Deshalb lehnen wir Ihren gar nicht zukunftsorientierten Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr gab es auf Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie eine Anhörung zum Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft und Beruf. Dieses Thema im Wirtschaftsausschuss zu beraten und nicht im Ausschuss für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen, wo typischerweise Frauenthemen platziert sind, ist bis heute ungewöhnlich.
Der Wirtschaftsausschuss wurde konfrontiert mit einer für ihn unüblichen weiblichen Sichtweise auf Existenzgründungen, Unternehmensführungen und Unternehmenserfolg, auf die Probleme der Vereinbarkeit von Karriereplanung und Kindererziehung aus der Sicht erfolgreicher Frauen, auf Unternehmerinnentum und Familie, auf den Widerspruch von individuellen Entwicklungschancen, institutionellen Blockaden und gesellschaftlichen Vorurteilen, der Diskriminierung im Beruf und beim Erwerbseinkommen.
Gerade beim Einkommen geht durch die Zunahmen von Teilzeit- und Minijobs, die in erster Linie von Frauen ausgeübt werden, die Schere ganz dramatisch weiter auseinander. Diese klassischen Widersprüche und die Herausforderungen sind in der Wirtschaft, die kürzlich ein japanischer Unternehmer als „a man´s world“, eine männliche Welt, bezeichnete, in der Frauen nichts zu suchen hätten, normalerweise kein Thema. „Hinter jedem erfolgreichen Mann steht eine Frau, die ihm den Rücken frei hält und die ihn und die Familie versorgt.“ So lautet ein geflügeltes Wort der Frauenbewegung. Wer steht hinter den Frauen? – Sie haben ihre Familie meist im Nacken. Die Versorgungskette fehlt für unternehmerisch Tätige oder Frauen in Führungspositionen.
Auch deshalb ist das Thema, das wir heute hier beraten, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen in der Berliner Wirtschaftspolitik, so außerordentlich wichtig. Ganze Generationen von weiblichen Abgeordneten in diesem Haus haben sich in den vergangenen Jahren mit Anträgen, mit Kleinen und Großen Anfragen, mit parteiübergreifenden Diskussionsveranstaltungen dafür eingesetzt, dass der Gegensatz von Wirtschaft und Arbeit und Frauen aufgehoben wird, dass Frauen als Wirtschaftssubjekte wahrgenommen werden und in die Bewertung von förderungswürdigen wirtschaftspolitischen Zielen auch die so genannten weichen Ziele wie Bildung, Kultur oder personenbezogene soziale Dienstleistungen eingehen.
Mit der Politik von Rot-Rot haben wir genau diesen Weg beschritten, für den weibliche Abgeordnete aller Parteien in diesem Haus jahrelang gestritten haben, die Benachteiligung von Frauen im Wirtschafts- und Arbeits
leben mit einem Gesamtkonzept anzugehen durch die Verbindung von Wirtschaft und Arbeit mit Frauenfördermaßnahmen, Gender-Mainstreaming und GenderBudgeting.
Das hat auch die Beantwortung des Senators auf unsere Große Anfrage noch einmal deutlich gemacht.
Ein Gesamtkonzept gegen die Diskriminierung von Frauen in der Privatwirtschaft hatte sich auch die rotgrüne Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommen. Mit der nachdrücklichen Unterstützung all derjenigen, die sich dadurch einen Emanzipationsschub für Frauen in Wirtschaft und Arbeit, eine Offensive gegen tradiertes wirtschaftliches Denken und Handeln, für neue Unternehmenskulturen, flache Hierarchien und demokratische Kommunikationszusammenhänge erhofften, sollte ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft auf den Weg gebracht werden.
Eine Win-win-Situation wurde angestrebt. Diese Chance hat die Wirtschaft jedoch als Zumutung betrachtet und nicht genutzt. Sie hat die Verabschiedung eines Gleichstellungsgesetzes verhindert und ist stattdessen unter großem öffentlichen Druck und unter hohem publizistischem Aufwand am 3. Juli 2001 eine Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft mit der Bundesregierung eingegangen. Innerhalb von zwei Jahren sollte es klar messbare Veränderungen geben unter anderem bei der Verankerung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als Unternehmensphilosophie, bei der Förderung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ausdrückliche Aufgabe der Führungskräfte, bei der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen mit beispielhaft genannten Maßnahmen, in den Angeboten an junge Frauen für zukunftsorientierte Ausbildungsberufe mit beruflichen Perspektiven nach dem Abschluss, der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter mit beispielhafter Aufzählung geeigneter betrieblicher Maßnahmen und bei der Beteiligung der Belegschaft bei der Konzeption und Umsetzung von Zielvorgaben.
Im Januar 2004 wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die erste Bilanz zur Chancengleichheit vorgestellt. Nach dem großen publizistischen Getöse mit dem halben Bundeskabinett und den Verbandsspitzen bei der Verhinderung des Gesetzes war die Vorstellung der Ergebnisse eher traurig, da reichten eine Parlamentarische Staatssekretärin und die Geschäftsführer der Spitzenverbände.
Der Deutsche Juristinnenbund hat im Februar dazu Stellung genommen. Sein trauriges Fazit war: Noch immer arbeiten Zweidrittel aller Beschäftigten in Betrieben, in denen es weder Vereinbarungen noch freiwillige Maßnahmen zur Chancengleichheit gibt. Als wichtigstes Ergebnis der Bilanz 2003 – und völlig zu Unrecht – werden
flexibilisierte Beschäftigungszeiten mit Familienfreundlichkeit gleichgesetzt und überaus positiv bewertet.
Herausgekommen ist, dass eine Umsetzung der Vereinbarung überwiegend nicht stattgefunden hat. Der in der Bilanz festgestellte sinkende Frauenanteil an den Studierenden, der Widerspruch der hohen beruflichen Qualifikation von Frauen und ihren geringen beruflichen Chancen konnte nicht aufgelöst werden. Dessen Ursache besteht doch genau darin, dass Frauen chancengerechte und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen verweigert werden.
Die Forderung nach einem effizienten Gleichstellungsgesetz und die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bleibt für die PDS weiterhin aktuell, damit die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft endlich verwirklicht werden kann.
Wir sind in guter Gesellschaft von vielen Frauenverbänden und -organisationen. Nötig ist ein Umdenken hinsichtlich der Rollenverteilung von Mann und Frau, und nötig sind auch verbindliche Ziele, ein Controlling und gegebenenfalls auch Sanktionsmöglichkeiten im Zusammenwirken von Gleichstellungspolitik und Wirtschaftsförderung, wenn Wirtschaftspolitik steuernd wirksam werden will. Auch dafür tritt die PDS aktiv ein.
Das neue Instrument des Gender-Mainstreaming, das offenbar so schwer auszusprechen ist und das doch so große Wirkung entfalten kann, wurde 1999 mit der Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages von Seiten der Europäischen Kommission als Strategie für mehr Chancengleichheit eingeführt. Im Vergleich zu bisherigen Konzepten und Instrumenten ist das Neue am GenderMainstreaming die Möglichkeit, Produkte, Dienstleistungen und Strukturen mit einem systematischen Verfahren überprüfen zu können, ob sie für Männer oder Frauen benachteiligende oder fördernde Wirkungen haben.
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen können von dieser Vorgehensweise profitieren, denn Gender-Mainstreaming kann problemlos in Methoden wie Qualitätsmanagement, Changemanagement oder andere bewährte Prozesse eines Unternehmens integriert werden. Dieser Ansatz hilft zum Beispiel bei der Überprüfung, inwieweit die Berücksichtigung von Chancengleichheit mit den Anforderungen nach stärkerer Flexibilisierung einhergeht. Die Strategie des Gender-Mainstreaming kann Angebotsstrukturen und -zeiten, Kompetenz- und Produktentwicklung sowie Lösungen für die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie beeinflussen.
Anders ausgedrückt: Für kleine und mittelständische Unternehmen kann Gender-Mainstreaming zum Motor notwendiger Marktanpassungen werden. Das ist die Empfehlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main zur Verbindung von Gleichstellungsförderung und
Unternehmensinnovation und ein gutes Beispiel für eine Win-win-Situation für Unternehmen und Beschäftigte.
Die Regierungskoalition hat sich in Sachen der Förderung der Chancengleichheit in der Berliner Wirtschaftspolitik viel vorgenommen. Sie betritt auf vielen Gebieten Neuland und ist in der Umsetzung in einigen Teilen bundesweit auch Vorreiterin. Dazu gehören Gender-Projekte in der bezirklichen Wirtschaftsförderung, wie auch das Gendern des Wirtschafts- und Arbeitsmarktberichtes, was ein starkes Umdenken und neue Kommunikationsformen aller Beteiligten in der ebenfalls neuen und bisher einmaligen Verzahnung der Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Frauen erfordert.
Wirtschaft und Wirtschaftspolitik werden nicht mehr als geschlechtsneutral angesehen. Neue Erkenntnisse über Mittelverteilung und -nutzung und die Wirkung von Förderprogrammen kann dann zu entsprechenden Schlussfolgerungen und einem neuen Politikansatz führen. Anders als zu früheren Zeiten ist der Bereich Frau und Wirtschaft nicht mehr das kleinste Kapitel im Wirtschaftsbericht, sondern neuer Mittelpunkt und lila Faden der Wirt- schafts-, Arbeitsmarkt- und Frauenpolitik. Das ist eine große Chance und eine große Herausforderung, und die packen wir kräftig an.
Obwohl die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage noch nicht allen vorliegt, möchte ich mich ganz herzlich bei denen bedanken, die daran gearbeitet haben. Es ist ein relativ umfangreiches Werk geworden und für uns eine gute Grundlage, daran weiterzuarbeiten. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wegner! Sollten Sie einmal in einen Ausbildungsbetrieb gehen und dort mit Jugendlichen sprechen, dann wäre es vielleicht ganz gut zu wissen, dass diese schon seit den 70er Jahren nicht mehr Lehrlinge heißen, sondern Auszubildende. Das könnte gleich ein bisschen zur Klimaverbesserung beitragen.
Es wird in diesem Hause niemand wundern, wenn ich bei dem Thema Ausbildungsplatzabgabe ganz besonders hervorhebe: Die PDS war immer eine Befürworterin der Umlagefinanzierung und hat dafür immer viel getan. Wir haben die Umlage als Forderung in die Landtage eingebracht, und wir haben sie auf PDS-Parteitagen bekräftigt. Die PDS hat im Bundestag einen Entwurf für ein Umlagefinanzierungsgesetz und im Abgeordnetenhaus zwei Anträge für Bundesratsinitiativen zur solidarischen Finanzierung der Berufsausbildung eingebracht.
)
(D
Der Rückzug der Wirtschaft aus der dualen Ausbildung und die Reaktion des Staates darauf mit Ersatzmaßnahmen, um Jugendlichen überhaupt eine Ausbildung zu ermöglichen, hat zu einer ganz verzerrten Angebotsstruktur geführt. Das muss sich ändern. Ziel muss es sein, die Ausbildung im dualen System unabhängig vom Auf und Ab der wirtschaftlichen Konjunktur zu sichern und sie so zu gestalten, dass Auszubildende auch das neueste Knowhow in den technischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen mitbekommen, denn es geht auch um die Sicherung der Ausbildungsqualität, um die Sicherung eines auswahlfähigen Angebotes, damit alle Jugendlichen den Beruf, den sie erlernen, auch gern ausüben.
Danke! Finde ich auch, Herr Lindner. –
Wie man sich denken kann, sind unsere Anträge damals von der rot-schwarzen Regierungsmehrheit abgelehnt worden. Aber das hatten wir erwartet, und das waren noch andere Zeiten; die haben sich inzwischen geändert.
Die PDS hat sich bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD für die Umlage stark gemacht und dafür gesorgt, dass in die gemeinsame Koalitionsvereinbarung ein Prüfauftrag für eine Bundesratsinitiative aufgenommen wird.
Und es ist gut, festzustellen, dass dieses Anliegen – hören Sie mal zu, Herr Lindner – nun wohl endlich auf Bundesebene auf den Weg gebracht wird.
Die rot-grüne Bundestagskoalition hat sich die Reform der beruflichen Ausbildung und der Ausbildungsfinanzierung vorgenommen, die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei nur wenigen Gegenstimmen für ein Umlagefinanzierungsgesetz entschieden, und der Bochumer SPDParteitag hat dieses Anliegen mit großer Mehrheit unterstützt. Und das ist gut so.
Auch von Senatsseite gibt es Unterstützung. Senator Wolf war der Einzige, der auf der Wirtschaftsministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg nicht gegen die Umlage gestimmt hat. Und auch der Regierende Bürgermeister Wowereit hat sich vor Kurzem zu ihr bekannt.
Und das, obwohl in der SPD der große Streit darüber ausgebrochen ist, ob man bei der Freiwilligkeit bleiben soll oder ob es nun doch zu einer gesetzlichen Regelung kommen soll.
Ich gehe davon aus, dass die Umlage auf einem guten Weg ist, Herr Lindner. Seien Sie mit mir dafür, denn sie ist vernünftig, und es gibt überhaupt keine Alternative dazu, wenn die Fachkräfteausbildung in allen Bundesländern und Branchen im dualen System gesichert, den modernen und regionalen Anforderungen angepasst und zukunftsfähig gemacht werden soll.
Warum will die PDS die Umlagefinanzierung? Ich will dazu fünf Punkte nennen:
1. Die Umlagefinanzierung ist nötig, damit alle Jugendlichen, die eine Berufsausbildung machen wollen, dies auch können.
2. Eine Umlagefinanzierung ist nötig, damit die Wirtschaft überhaupt wieder in die Lage versetzt wird, ihrer Ausbildungsverpflichtung nachzukommen. Dazu
steht sie auch. Dazu ist sie aber auch seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1980 verpflichtet.
3. Eine Umlagefinanzierung würde das duale Ausbildungssystem stärken.
4. Eine Umlagefinanzierung ist sinnvoll, um branchenübergreifend innovative Ansätze zu verwirklichen.
5. Die Umlagefinanzierung ist ein Bestandteil der Debatte um eine Reform der Berufsausbildung und der Finanzierung des Berufsbildungssystems.
Einige Punkte werde ich etwas ausführen.
Zu 1: Es muss aufhören, dass Jugendliche schon beim Start ins Berufsleben in Sonderprogramme, Ersatzmaßnahmen und Warteschleifen gedrängt werden.
Von solch einem Zustand – man kann ihn schon als Idealzustand beschreiben – sind wir meilenweit entfernt. Bundesweit wollen pro Jahr ca. 720 000 Jugendliche eine betriebliche Ausbildung machen. Nur gut 48 % können in eine reguläre Ausbildung gehen, eben weil betriebliche Ausbildungsplätze fehlen. Das heißt auch, dass 52 % der Ausbildung staatlich finanziert werden. Von einer Verstaatlichung durch eine Umlagefinanzierung kann nicht die Rede sein – im Gegenteil, es ginge dabei um eine Reprivatisierung.
Auch in Berlin-Brandenburg wird die Situation trotz großer Unterstützung ausbildender Unternehmen aus dem Landesprogramm, der Förderung der Verbundausbildung, trotz Sonderaktionen, Ausbildungsbörsen usw. immer bedrohlicher. In der Ausbildungsplatzbilanz des DGB mit Stichtag 30. September 2003 hat sich im Vermittlungsjahr 2002/2003 die Lücke zwischen Ausbildungsplatznachfragern und den betrieblichen Ausbildungsplätzen noch einmal vergrößert. 67 824 und damit 1,3 % mehr Jugendliche suchten einen Ausbildungsplatz. Das Gesamtangebot stieg um 1 %, aber die Zahl der betrieblichen Stellen innerhalb dieses Gesamtangebots sank um 4,4 %. Das heißt: Nur für 28,8 % der Bewerberinnen und Bewerber, für knapp ein Drittel, stand in Berlin und Brandenburg ein betrieblicher Ausbildungsplatz zur Verfügung. Fazit ist: Per Stand 30. September 2003 war in Berlin und Bran
)
Meine Damen und Herren, vor allem von der FDP und CDU! Ich finde, wir haben es heute bei Ihnen mit einem besonders schweren Fall von Erkenntnisresistenz zu tun.
Sie vertreten hier schwer und hart die Interessen der Wirtschaft,
Es geht um die Qualität der Ausbildung, es geht um eine zukunftsfähige Ausbildung für die Fachkräfte, die die Wirtschaft braucht, die sie heute braucht, die sie morgen braucht, die in den Unternehmen, in denen sie dann arbeiten, mit dem Fachwissen produktiv tätig sind. Es geht doch hier nicht um etwas, was der Wirtschaft zwangsweise aufgedrückt werden soll.
Ich verstehe die Polarisierung in Ihrer Debatte überhaupt nicht.
Es ist schon einiges dazu gesagt worden, warum es hier nicht um eine Strafsteuer geht.
Bitte!
Wir reden hier über eine Ausbildungsplatzabgabe. Wir reden nicht darüber, dass wir Unternehmen, die kurz vor der Insolvenz stehen, schneller in die Insolvenz treiben und ihnen noch einen Tritt geben wollen. Insofern finde ich Ihre Frage widersinnig.
Ich will von diesen Unternehmen gar keine Umlagefinanzierung nehmen.
[Dr. Lindner (FDP): Also müssen Sie bei jedem Unternehmen eine Ertragsprüfung machen! Das ist nicht bürokratisch? – Zurufe der Abgn. Dr. Heide (CDU) und Dietmann (CDU)]
Ich rede mit Ihnen hier nicht über ungelegte Eier. Es gibt keinen Gesetzentwurf. Wenn wir den haben – Sie wollen, glaube ich, auch einen vorlegen, meine Damen und Herren von der CDU, dann werden wir gucken, was Schönes drinsteht. Dann können wir uns neu unterhalten.
Wir sollten auch über die Rolle des Staats und die Rolle der Wirtschaft in der dualen Ausbildung reden. Ich denke, dass die Aufgabe des Staats in der dualen Ausbildung ist, sich um die Berufsschulen zu kümmern. Der Staat muss sich darum kümmern, dass Berufsschullehrer ausgebildet werden, dass sie gut ausgebildet werden, dass die Berufsschulen möglichst gut ausgestattet sind, dass sie gute, qualifizierte Lehre machen können in der Berufsschule und sich auch um Strukturfragen in der Ausbildung kümmern können. Das ist auch Aufgabe des Staats. Sagen Sie mir, was die Aufgabe der Wirtschaft in der Ausbildung ist, außer sich zurückzuhalten aus der Ausbildung!
Ja, es ist unglaublich.
Ich möchte zum Schluss auf ein Argument eingehen, sonst ist alles gesagt.
Im Landeshaushalt sind für die Ausbildung für die Zeit von 2003 bis 2004 40 Millionen € veranschlagt. Das sind nur die 3 000 Plätze, die zusätzlich zur Verfügung stehen, und MDQM. Das sind also nur die 3 000 Plätze, nicht die Plätze in der Warteschleife, andere über die Bundesagentur für Arbeit finanzierte Maßnahmen und Plätze in der Berufshilfe. Das sind 40 Millionen €, die das Land bezahlt, nur weil die Wirtschaft nicht ausbilden kann. Ich wollte Ihnen diese Zahl noch einmal nennen. Der Senator hat vorhin schon gesagt, dass Sie sich eigentlich freuen und sagen müssten: Das kann nicht sein, dieses Geld sollte man doch sparen und sollte die Wirtschaft noch ganz anders mit ins Boot nehmen.
Nein. Meine Zeit ist gleich zu Ende, keine Frage mehr.
Lieber Kollege Niedergesäß! Erstens ist es mitnichten immer so, dass die Azubis bei Trägern weniger Ausbildungsvergütung bekommen als in Betrieben.
Zweitens hängt es damit zusammen, dass es Tarifverträge gibt in den Unternehmen, und das ist gut so.
Deswegen kriegen die Azubis eine Ausbildungsvergütung. Und ich würde es viel gerechter finden, wenn die Träger auch nach Tarif bezahlen könnten, das fällt ihnen auf Grund ihrer Situation sehr schwer.
Ich finde die Ausbildungsumlage einfach gut.
Wir sind uns alle darüber einig, dass sowohl die ju
gendlichen Auszubildenden wie die Berufsbildungswerke erhebliche Qualitätseinbrüche hinnehmen müssten, sollte die Bundesanstalt für Arbeit künftig das wirklich durchsetzen, was sich bereits ankündigt bzw. was auch schon Praxis ist, dass nämlich neben Eingliederungsquoten 1. tatsächlich auch noch die Kostensätze an Mittelwerten ausgerichtet werden sollen, diese künftig wahrscheinlich dann noch weiter gesenkt werden und dass Berufsbildungswerke, die über dem Kostensatz liegen, sofort zehn Prozent einsparen müssen, und 2. sich die Bundesanstalt bei den öffentlichen Ausschreibungen künftig ausschließlich nach den Kosten-Nutzen-Aspekten richten wird, so dass bei der Auftragsvergabe die zum Teil völlig unterschiedliche Ausrichtung der einzelnen Bildungswerke, das individuell ausgerichtete Angebot, die besondere Berücksichtigung der jeweiligen Behinderung von Jugendlichen, die also sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Ausstattungen usw. keine Rolle mehr spielen sollen und können. Somit werden die neuen Voraussetzungen der Bundesanstalt zu einer Existenzbedrohung für die Einrichtungen.
Es ist Konsens, dass wir diese Entwicklung nicht
wollen. Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke sind Leiteinrichtungen zur beruflichen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, und sie sind beispielhaft in ganz Europa, und sie müssen es bleiben. Die qualitativ hochwertige Erstausbildung von behinderten Jugendlichen in den Berufsbildungswerken darf nicht weiter eingeschränkt werden. Allerdings laufen die Verhandlungen zwischen der Bundesanstalt und den Berufsbildungswerken noch immer. Auch die künftigen Aufgaben und die Ausrichtung der Bundesanstalt sind bis jetzt noch nicht klar, wie wir ja aus den Verhandlungen zu Hartz III und IV im Vermittlungsausschuss wissen.
Im Arbeitsausschuss wurde gestern vereinbart, das
Thema Behindertenwerkstätten gleich in der ersten Sitzung im Januar auf die Tagesordnung zu setzen und über den dann aktuellen Stand zu beraten. Deshalb ist es sicher auch sinnvoll, über den Antrag der CDU heute nicht abzustimmen, sondern ihn in den Arbeitsausschuss zur Beratung zu überweisen. Die PDS schließt sich damit dem Vorschlag der SPD an.
In Deutschland existieren 52 Berufsbildungswerke,
die insgesamt 15 000 junge Behinderte ausbilden. Der überwiegende Teil der Berufsbildungswerke leistet sehr gute Arbeit. Viele junge Menschen könnten ohne sie überhaupt keine Ausbildung erlangen. Allerdings dürfen wir nicht verschweigen, dass die überwiegende Mehrheit der Behinderten in regulären Betrieben ausgebildet wird. Ich finde, das sollte ebenfalls unsere höchste
Anerkennung finden.
Die Einsparungen von zehn Prozent sind ziel- und
planlose Einsparungen, ohne strukturell einen Schritt weiterzukommen. Sie erinnern mich sehr an die Sparschnellschüsse des Senats. In Berlin sind damit jedenfalls keine großen Einsparungspotentiale zu
entdecken. Das von uns allen geschätzte Annedore-LeberBerufsbildungswerk bildet derzeit 550 junge Behinderte aus. Einsparungen von zehn Prozent würden das Werk zwar empfindlich treffen, zur Konsolidierung des Haushalts der Bundesanstalt jedoch so gut wie nichts beitragen. Ich wette darauf, dass es – wie gesagt – ganz andere Einsparpotentiale bei der Bundesanstalt gibt.
Vizepräsident Dr. Stölzl
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die sofortige Abstimmung beantragt. SPD und PDS haben jedoch die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen, worüber ich jetzt abstimmen lasse. Wer der Regierungskoalition folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Regierungsfraktionen und die FDP. Gegenprobe! – CDU und Bündnis 90/Die Grünen. – Dann ist das so beschlossen, was die Regierungsfraktionen vorgeschlagen haben.
Andererseits stimmt der Antrag der CDU in einem
Punkt nicht. Die Kürzungen von zehn Prozent müssen das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk nicht unbedingt
treffen. Schulleitung und Landesanstalt für Arbeit stehen zurzeit in Verhandlung über mögliche – ich betone – mögliche Kürzungen. Ohne Zweifel würden aber diese Kürzungen das Werk hart treffen.
Die Ausbildung und bezahlte Arbeit in Werkstätten
und Berufsbildungswerken sind für viele Menschen mit Behinderungen die einzige Möglichkeit zu arbeiten. Sie müssen dringend erhalten bleiben. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. Wir werden allerdings auch weiter darauf dringen, dass das Monopol der Bundesanstalt geknackt wird.
Die Antragsteller erbitten die sofortige Abstimmung. Die Koalitionsfraktionen haben jedoch um die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen gebeten, worüber ich zuerst abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Gegenprobe! – CDU. Enthaltungen? – Keine. – Dann ist das so beschlossen.
Es folgt
lfd. Nr. 38:
Antrag
Schadensfeststellung für (Fehl-)Entscheidungen im Verantwortungsbereich des Senators für Stadtentwicklung
Antrag der CDU Drs 15/2311
Inzwischen ist keine Beratung mehr vorgesehen. Im Ältestenrat konnte eine Einigung über die Ausschussüberweisung nicht erreicht werden. Einig war man sich über die Überweisung an den Hauptausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Über den zusätzlichen Wunsch der CDU auf Überweisung auch an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz lasse ich jetzt abstimmen. Wer dies möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist die CDU. Gegenprobe! – FDP und Regierungsfraktionen. Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen. – Damit ist das abgelehnt.
Die lfd. Nrn. 39 bis 42 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.
Wir kommen zu
lfd. Nr. 43:
Antrag
Mehr Menschen in Arbeit und Beschäftigung – Sonderprogramme des Bundes für Langzeitarbeitslose nutzen!
Antrag der Grünen Drs 15/2323
Die lfd. Nr. 44 hatten wir mit der Aktuellen Stunde aufgerufen.
Lfd. Nr. 45 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 45A:
Dringlicher Antrag
Freie Schulen erhalten – Bildungsvielfalt sichern!
Antrag der FDP Drs 15/2339
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Dies ist offenkundig nicht der Fall.
Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport vorgeschlagen. Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 45B:
Dringlicher Antrag
Keine Verschlechterung der Bildung und Betreuung durch Zwangsschließzeiten in Kitas, Horten und Vorklassen
Antrag der CDU Drs 15/2341
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Eine Beratung ist nicht mehr gewünscht. Hinsichtlich der Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport besteht Einigkeit. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Lfd. Nr. 46 ist durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 47:
Vorlage – zur Beschlussfassung – und dringliche Beschlussempfehlungen
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII-VE2 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Ortsteil Charlottenburg
Vizepräsident Dr. Stölzl
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/2238 Beschlussempfehlungen BauWohnV und Haupt Drs 15/2345
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde bereits vorab an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Ich stelle die nachträgliche Zustimmung fest. Die dringliche Beschlussempfehlung liegt vor.
Die Ausschüsse empfehlen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils die Annahme. Wer also dem Bebauungsplan in der Drucksache 15/2238 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen, die Fraktion der FDP und die Fraktion der CDU. Gegenprobe! – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine. Dann ist dies so beschlossen.
Ich weise der Form halber noch auf die Protokollnotiz des Unterausschusses „Bebauungspläne“ hin, die Sie bitte der Beschlussempfehlung des Bauausschusses in der Drucksache 15/2345 entnehmen wollen.
Lfd. Nr. 48 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Jetzt kann das Sprechtempo etwas verlangsamt werden: Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet im neuen Jahr statt, nämlich am 15. Januar um 13 Uhr. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine frohes und besinnliches Weihnachtsfest, den Frieden auf Erden und die Freude, die allen Menschen guten Willens in unserem Abendland versprochen ist, und einen guten, heiteren und sicheren Rutsch, Ruck oder Schritt in das neue Jahr.
Die Sitzung ist geschlossen.
Anlage 1
Namentliche Abstimmung
Antrag
Hochschulen mit Zukunft (1) – Berlin braucht mindestens 85 000 Studienplätze
Drucksache 15/1605 –
Fraktion der SPD
Dr. Arndt, Michael nein
Böger, Klaus nein
Borsky-Tausch, Karla nein
Buchholz, Daniel nein
Dunger-Löper, Hella nein
Dr. Felgentreu, Fritz nein
Fischer, Heidemarie nein
Dr. Flemming, Bert nein
Flesch, Kirsten nein
Dr. Fugmann-Heesing, Annette nein
Gaebler, Christian nein
Grosse, Burgunde nein
Harant, Renate nein
Hertel, Anja-Beate nein
Hertlein, Jutta nein
Hildebrandt, Petra nein
Hillenberg, Ralf nein
Hilse, Torsten nein
Jahnke, Frank nein
Kleineidam, Thomas nein
Kolat, Dilek nein
Krug, Günther nein
Lange, Brigitte nein
Leder, Jutta nein
Lorenz, Hans-Georg -
Momper, Walter nein
Müller, Michael nein
Müller, Christa nein
Neumann, Ulrike nein
Nolte, Karlheinz nein
Pape, Andreas nein
Radebold, Jürgen nein
Radziwill, Ülker nein
Schimmler, Bernd nein
Seidel-Kalmutzki, Karin nein
Spranger, Iris nein
Strieder, Peter nein
Dr. Tesch, Felicitas nein
Tietje, Claudia nein
Weißbecker, Jutta nein
Wieland, Ralf nein
Wowereit, Klaus -
Zackenfels, Stefan nein
Zimmermann, Frank nein
Fraktion der CDU
Apelt, Andreas ja
Atzler, Norbert ja
Borgis, Michael ja
Braun, Michael ja