Weil Sie eben Frau Färber zitiert haben, tue ich das auch. Sie spricht hier von einem „krass unterdurchschnittlichen Niveau der öffentlichen Sachinvestitionen“ und stellt fest, dass diese nur noch 25,5 Prozent des Länderdurchschnitts erreichen. Sie sagt:
Werterhaltende Instandsetzungen der öffentlichen Infrastruktur lassen sich ohne große Folgen eine gewisse Weile verschieben. Länger anhaltende Finanznöte schaffen dann allerdings ernsthafte Probleme des Werterhalts und der Erneuerung bzw. der Modernisierung dieses wichtigen Standortfaktors.
Deshalb müssen wir im Investitionsbereich mehr unternehmen, als es der Senat mit diesem Doppelhaushalt vorhat.
Sie werden also Ihre Politik ändern müssen, wenn es mit Berlin aufwärts gehen soll, denn Ihre Politik, Herr Sarrazin, und die des Regierenden Bürgermeisters bezeichnet Michael Naumann in der „Zeit“ zu Recht als „selbstmörderisch“. Wer Berlin aus der Haushaltsnotlage herausführen will, der muss die Standortvorteile pflegen, gerade auch in der Not, ob mit oder ohne Notlagensteuer.
Vielen Dank, Frau Dr. Klotz. – Herr Dr. Lindner erhält das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte schön!
Herr Präsident! Frau Klotz, Sie hatten auf einen Artikel im „Tagesspiegel“ abgestellt, in dem steht, dass wir eine kommunale Steuer fordern. Das
ist richtig. Das hätten Sie aber gar nicht aus dem Artikel zitieren müssen, sondern es gibt hier einen Antrag von uns – Drucksache 15/2129 –, da ist das dezidiert aufgelistet und erklärt, aber ich will es gerne noch einmal tun, damit hier keine Missverständnisse aufkommen.
Wie Sie in der Begründung nachlesen können, ist die zweite Säule eine Kommunalsteuer als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bisher, Frau Klotz, bekommen die Gemeinden 15 Prozent von der Lohn- und Einkommensteuer, die wird vom Bund eingezogen – ich will Ihnen das erklären, vielleicht kann es auch Herr Eßer, aber ich glaube, unsere Anträge kann ich besser erklären. Dieser Anteil soll künftig wegfallen, entsprechend wird der Bundesanteil gekürzt,
und die Länder erhalten dann die Möglichkeit, selbständig einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben.
Nach Wegfall dieses 15-Prozent-Anteils können dann die Gemeinden, das will ich gar nicht verhehlen, beschließen, darüber zu liegen.
Genau! Da wird Wettbewerb geschaffen, Herr Eßer. Das haben Sie richtig erkannt. Wir haben das für Berlin einmal ausrechnen lassen. Übrigens ist nicht zu vergessen, dass gleichzeitig die Gewerbesteuer wegfällt.
Als Kompensation für den Wegfall der Gewerbesteuer bekommt die Gemeinde den eigenen Zuschlag, nachdem vorher die Bundessteuer abgesenkt ist. Das heißt, für einen Bürger ist diese Einführung der Kommunalsteuer aufkommensneutral – verstanden? –, solange 15 Prozent genommen werden.
Wir haben das für Berlin ausgerechnet. Berlin könnte bei Wegfall der Gewerbesteuer mit einem Zuschlag von 11,5 Prozent auskommen. Wir könnten also günstigere Sätze erheben und voll den Wegfall der Gewerbesteuer kompensieren. Warum? – Weil es hier in Berlin ein relativ geringes Gewerbesteueraufkommen gibt. Und wir hätten zusätzlich den Vorteil, dass wir nicht mehr dieses Gefälle zum Speckgürtel mit seinen günstigen Gewerbesteuerhebesätzen hätten. Das heißt, von dieser Gemeindefinanzreform würde insbesondere Berlin profitieren und hätte somit ein wirksames Instrument, das auch nicht so konjunkturabhängig ist wie die Gewerbesteuer. Das ist eine durchaus vernünftige Steuer. Sie sollten sich über dieses Modell Gedanken machen, nachdem Ihre Fantasien von Gewerbesteuerausdehnung auf Freiberufler im Bundesrat gescheitert ist.
Dann lassen Sie sich – Frau Klotz, noch eines – zu diesem Ammenmärchen von der zweckbestimmten Steuer sagen: Das ist Unsinn! Steuern arbeiten nach dem Gesamtaufkommensprinzip. Das geht alles in den großen Topf: Beim Bund, bei Eichel, hier bei Herrn Sarrazin, geht das alles in den großen Topf und wird von da aus wieder verteilt.
Da unterscheiden sich Steuern von Abgaben. Abgaben, Beiträge und Gebühren arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip, Steuern nach dem Gesamtaufkommensprinzip. Das sollten Sie sich einmal merken. Alles mit diesen Zusätzen „Haushaltsentlastungsteuer“, „Ökosteuer“, das ist alles Kokolores.
wenn auch der Zweck dieser Steuer wegfällt wie bei der Sektsteuer, die der Kaiser eingeführt hat, um die Marine zu finanzieren: Die Marine ist abgesoffen, die Steuer gibt es immer noch,
Was Sie eben gesagt haben, Herr Lindner, hat genau das bestätigt. Sie wollen die Gewerbesteuer wegfallen lassen und damit die Unternehmen entlasten. Das ändert aber für denjenigen nichts, die heute im mittleren Einkommensbereich überproportional von Kitabeitragserhöhungen betroffen sind.
Reden Sie einmal mit Leuten, die das jetzt zahlen in einer Größenordnung von 400, 500, 600, 700 €. Diejenigen haben von Ihrem Vorschlag nichts, aber auch gar nichts.
Unsere Idee ist eine andere. Wir wollen unsoziale Belastungen zurücknehmen und auf mehr Schultern verteilen. Das ist die Grundidee. Ich habe doch gesagt, es ist eine Idee, man muss prüfen, was geht und was nicht geht. Wir haben das bis zu einem bestimmten Punkt schon getan, aber das ist sicherlich noch nicht beendet.
Zweckbindung erheben kann. Aber es ist eine Frage des politischen Willens, wofür man das dann erhobene Geld einsetzt, wenn man sich zu einem solchen Schritt entscheidet. Das ist eine politische Entscheidung.
Das ist genau das Problem, das Misstrauen der Leute, die sagen: Wenn ihr das wirklich machtet und dieses Geld käme herein, wer garantiert uns denn, dass der Bildungsbereich – den will ich jetzt einmal in den Mittelpunkt stellen – davon profitiert? – Das ist das Problem, da gebe ich Ihnen Recht, das ist aber nicht das Problem, das ich habe oder die Grünen haben, sondern in erster Linie das Problem des rot-roten Senats. Deswegen sind wir dabei, Varianten zu prüfen, ob man das in einen Bildungsfonds einspeisen kann, damit es auf der anderen Seite zweckgebunden ausgegeben werden könnte.
es ist eine Idee. Man muss sie prüfen, man muss sie sich anschauen, man muss gucken, was machbar ist. Aber ich wiederhole es noch einmal: Diesen Grundgedanken, dass die Einnahmeerhöhung, die Rot-Rot macht, nur bestimmten Bevölkerungsgruppen – Eltern, BVG-Benutzende, Menschen, die Kinder haben – trifft, nicht sozial gerecht ist, dass es besser wäre, diese Belastung auf mehr Schultern zu verteilen, wird man doch in einer Stadt, in der ein rot-roter Senat regiert, formulieren dürfen?
Vielen Dank, Frau Dr. Klotz! – Das war das Ende der ersten Rederunde. Nun hat für den Senat Herr Senator Dr. Sarrazin das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mir heute eine Rede ausgearbeitet, in der ich noch einmal darlegen wollte, was heute darzulegen ist.