Es ist mir ein Rätsel, wie Sie mit dieser Politik die BVG sanieren wollen. Es ist auch kein Wunder, dass die SBahn diese Mehrkosten nicht tragen will. Wir stehen eindeutig auf dem Standpunkt: Wer bestellt, muss auch bezahlen.
Bei einer möglichen Privatisierung der BVG könnte er einem freien Unternehmen auch nicht alle möglichen kostenintensiven Aufgaben aufdrücken. S-Bahn und BVG müssen dem Senat mitteilen, was die Aufrechterhaltung des Sozialtickets kostet. Dann wäre es eine politische Frage, ob der Senat weiterhin ein Sozialticket möchte oder nicht.
Weiterhin wäre zu fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, anstatt eines monatlichen Tickets eine spezielle Einzelfahrkarte herauszugeben, die nur in Verbindung mit dem Sozialhilfeausweis zur Benutzung von BVG und S-Bahn berechtigt. Das würde immense Kosten sparen. Wir alle könnten weiter immense Kosten sparen, wenn wir mit der Pauschalisierung der Sozialhilfe Ernst machen würden. Dies würde bedeuten, dass Sozialhilfeempfänger selbst entscheiden könnten, ob sie ihre finanziellen Zuwendungen für mehr Mobilität oder für andere Dinge verwenden. Bei der speziellen Einzelfahrkarte muss nicht jede Fahrt mit der BVG vom Sozialamt genehmigt werden. Der Abbau der Verwaltungskosten wäre immens.
Diese Argumente gelten im Übrigen auch für den Antrag der CDU. Man mag zu dem Schnäppchenticket stehen, wie man will, doch auch bei diesem Antrag gilt:
Es hat keinen Sinn, die Sanierung oder Privatisierung einerseits zu fordern und die BVG andererseits mit immer mehr Aufgaben zu belasten. Dementsprechend gilt auch hier: Wer bestellt, muss auch bezahlen. – Vielen Dank!
Wir kommen zu den Abstimmungen. Zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2251 empfehlen beide Ausschüsse mehrheitlich gegen die FDP bei Enthaltung der Grünen die Annahme in neuer Fassung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die CDU und die PDS. Gegenprobe! – FDP. Enthaltung? – Bei Enthaltung der Grünen ist das so mehrheitlich angenommen.
Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/2275 empfehlen beide Ausschüsse mehrheitlich gegen die Fraktionen der CDU, der FDP und der Grünen die Annahme mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen, danke schön. Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Dann ist das in der neuen Fassung so angenommen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. – Ich höre dazu Geräusch, aber keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Abstimmung? – Wer für die Dringlichkeit ist, der gebe ein Zeichen. – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenprobe! – Sämtliche anderen Fraktionen. Dann ist die Dringlichkeit abgelehnt.
Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Es wird die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den mitberatenden Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am 19. Februar 2004 um 13.00 Uhr statt. Für die bevorstehenden Winterferien wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie gute Erholung! – Die Sitzung ist geschlossen.
Zustimmung zum Bauvorhaben Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Rinderstalles 11, Otto-Ostrowski-Straße, im städtebaulichen Entwicklungsbereich Alter Schlachthof – Eldenaer Straße
Keine viermonatige Schließung der Hallenbäder zulasten des Schwimmsports, des Schulschwimmens und der Kindertagesstätten